Zukunft sichern mit einer Funktional- und Verwaltungsreform!
Die in Thüringen vorhandenen Verwaltungsstrukturen haben sich in vielen Bereichen sowohl aus Sicht der EinwohnerInnen, aber auch aus Sicht der insbesondere in Thüringen ansässigen klein- und mittelständischen Unternehmen als wenig leistungsfähig erwiesen. Die derzeitigen Verwaltungsstrukturen sind zu bürokratisch, zu teuer und verbauen zunehmend Entwicklungschancen für Thüringen. Auch die demografische Entwicklung des Landes macht eine Reform des Verwaltungsaufbaus notwendig.
Das von der Landesregierung verfolgte plan- und konzeptlose Streichen und Zusammenlegen von Ämtern verschärft die Situation. Ein Verwaltungschaos ist vorprogrammiert.
Thüringen braucht deshalb einen Masterplan zur Neubestimmung der Inhalte und Strukturen staatlichen Handelns.
Die Kommunalpolitik der Partei DIE LINKE hält am Subsidiaritätsprinzip fest, also dass die Aufgabenerfüllung auf der untersten am besten geeigneten Ebene erfolgt. Dabei geht DIE LINKE von einer zweistufigen Verwaltung im Freistaat Thüringen aus. Nur in begründeten Einzelfällen sollen Ausnahmen und Sonderbehörden zulässig sein. Die Einräumigkeit der Verwaltung wird allen Überlegungen zugrunde gelegt, wobei Einräumigkeit nicht Eingliedrigkeit heißt. Den EinwohnerInnen wird für ihre Anliegen eine kommunale Verwaltung als Ansprechpartner angeboten, unabhängig davon, welche Behörde für die Erledigung verantwortlich ist.
Für DIE LINKE ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der kommunalen Selbstverwaltung das Ziel. Vor der Entwicklung der geforderten Zweistufigkeit und Einräumigkeit der Verwaltung steht für DIE LINKE eine Aufgabenkritik. Grundlegendes Anliegen in diesem Prozess ist die Stärkung der gemeindlichen Ebene. Dies wird erreicht durch mehr Bürgernähe und die Sicherung finanzieller Handlungsspielräume. Dazu tragen aber auch wohnort- und bürgernahe Dienstleistungen, transparentes Verwaltungshandeln, bürgerfreundliche Öffnungszeiten und qualifiziertes Personal in Bürger-Service-Büros bei. Die Funktional- und Verwaltungsreform ist kein Selbstzweck und kann nur einheitlich - aus einem Guss - erfolgen. Die demographische Entwicklung erzeugt zusätzlich einen Druck auf die Notwendigkeit von Reformen in diesem Bereich.
Freiwillige Bestandsveränderungen durch das Land müssen auch in Zukunft gefördert und sich innerhalb eines landesweiten Leitbildes bewegen. Dieses ist vorher zu erarbeiten und muss die Grundsätze der gesicherten dauerhaften Finanzierung, der notwendigen Aufgabenerfüllung und der Grundsätze der regionalen Raumplanung beachten. Für die Kommunen ist es wichtig zu wissen, innerhalb welchen Zeitraums sie mit einer Förderung des Landes und der Anerkennung der freiwilligen Bestandsveränderungen rechnen können. Dieses schließt aber gleichzeitig ein perspektivisches Auslaufen der Phase der Freiwilligkeit ein, weil anderenfalls deren Zielsetzung ad absurdum geführt würde.
Das Herauslösen von einzelnen Elementen ohne ein zuvor erarbeitetes Gesamtkonzept wird aber dazu führen, dass diese vermeintlichen Einzelreformen nicht die an sie erwarteten Zielstellungen erfüllen werden und zugleich in der Summe kein Gelingen einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform möglich ist.
Für DIE LINKE ist Grundbedingung, dass:
- die Einwohner_innen im Mittelpunkt der anzustrebenden Reformen stehen,
- Verwaltungen die veränderten Bedingungen und Erwartungen annehmen und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger darauf reagieren,
- sich Verwaltung von einer ausschließlich ordnungsbehördlichen hin zu einer einwohnerorientierten Einrichtung entwickelt, die die Einwohner_innen als Partner betrachtet.
Die Reform der Gemeindeebene ist aus Sicht der LINKEN erst sinnvoll, wenn sich daraus mittel- und langfristig die Umwandlung der Verwaltungsgemeinschaften in Einheitsgemeinden ableitet. Für DIE LINKE ist das Konstrukt „Landgemeinde“ ungeeignet, die vorhandenen Probleme auf gemeindlicher Ebene zu lösen. Stattdessen sind leistungsfähige kommunale Strukturen erforderlich, die die Übernahme von weiteren Aufgaben und deren eigenverantwortliche Realisierung ermöglichen. Das Prinzip der Freiwilligkeit und die Einbeziehung der Einwohner_innen in Form eines Einwohnerentscheides werden aber auch dann Anwendung finden.
Zwangsläufig sind von diesem Prozess alle staatlichen und kommunalen Verwaltungsebenen betroffen. Das Ausklammern einer möglichen Landkreisgebietsreform bewertet DIE LINKE als fahrlässig.
