Zukunftsfähige Verwaltungs- und Gebietsstrukturen für Thüringen
Kommunalpolitik der Partei DIE LINKE hält am Subsidiaritätsprinzip (Aufgabenerfüllung möglichst auf der untersten Ebene, die dafür am Besten geeignet ist) fest. Dabei geht sie von einer zweistufigen Verwaltung im Freistaat Thüringen aus. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen und Sonderbehörden ausdrücklich zugelassen. Die Einräumigkeit der Verwaltung in den Grenzen der bisherigen regionalen Planungsgemeinschaften wird allen Überlegungen zugrunde gelegt, wobei Einräumigkeit nicht Eingliedrigkeit heißt. Dem Einwohner wird für seine Anliegen eine kommunale Verwaltung als Ansprechpartner angeboten, unabhängig davon, welche Behörde für die Erledigung verantwortlich ist. Oberstes Ziel ist für DIE LINKE die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der kommunalen Selbstverwaltung. Vor der Entwicklung der geforderten Zweistufigkeit und Einräumigkeit der Verwaltung steht für DIE LINKE. die Aufgabenkritik. Grundlegendes Anliegen in diesem Prozess ist die Stärkung der gemeindlichen Ebene. Dies wird erreicht durch mehr Bürgernähe und die Sicherung finanzieller Handlungsspielräume. Dazu tragen aber auch wohnort- und bürgernahe Dienstleistungen, transparentes Verwaltungshandeln, bürgerfreundliche Öffnungszeiten und qualifiziertes Personal in Bürger-Service-Büro´s bei.
Die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform ist kein Selbstzweck und kann nur einheitlich, aus einem Guss, erfolgen. Die demographische Entwicklung erzeugt zusätzlich einen Druck auf die Notwendigkeit von Reformen in diesem Bereich. Freiwillige Gemeindegebiets- und Bestandsveränderungen, die einem solchen Gesamtkonzept nicht widersprechen, können bereits vorab erfolgen. Allerdings wird das Herauslösen von einzelnen Elementen ohne ein zuvor erarbeitetes Gesamtkonzept dazu führen, dass diese vermeintlichen Einzelreformen nicht die an sie erwarteten Zielstellungen erfüllen werden und zugleich in der Summe kein Gelingen einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform möglich ist.
Daher hält es DIE LINKE für notwendig:
- dass die EinwohnerInnen im Mittelpunkt der anzustrebenden Reformen stehen,
- dass Verwaltungen die veränderten Bedingungen und Erwartungen annehmen und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger darauf reagieren,
- dass sich Verwaltung von einer ausschließlich ordnungsbehördlichen hin zu einer einwohnerInnenorientierten Einrichtung entwickelt, die die EinwohnerInnen als Partner betrachtet.
Die Reform der Gemeindeebene ist aus Sicht der DIE LINKE erst sinnvoll, wenn sich daraus mittel- und langfristig die Umwandlung der Verwaltungsgemeinschaften in Einheitsgemeinden ableitet. Das Prinzip der Freiwilligkeit und die Einbeziehung der EinwohnerInnen in Form eines Einwohnerentscheides werden jedoch auch hier zur Anwendung gebracht. Damit sind Ausnahmen dort möglich, wo durch einen Bürgerentscheid der Fortbestand der Verwaltungsgemeinschaft gefordert wird.
Ohne die Reform des Verwaltungsaufbaus von der Dreistufigkeit zur Zweistufigkeit ist das nicht folgerichtig. Für DIE LINKE ist das Konstrukt „Thüringer Landgemeinde“ ungeeignet, die vorhandenen Probleme auf gemeindlicher Ebene zu lösen. Dazu sind leistungsfähige kommunale Strukturen erforderlich, die die Übernahme von weiteren Aufgaben und deren eigenverantwortliche Realisierung ermöglichen. Zwangsläufig sind von diesem Prozess alle staatlichen und kommunalen Verwaltungsebenen betroffen. Das Ausklammern einer möglichen Landkreisgebietsreform bewertet DIE LINKE. als fahrlässig. Um weitere Erkenntnisse im Prozess der gesetzlichen Gemeindegebietsreform zu erlangen ist eine Modellphase und Phase der Freiwilligkeit im Prozess vorzuschalten. Freiwillige Bestandsveränderungen durch das Land müssen auch in Zukunft gefördert und sich innerhalb eines landesweiten Leitbildes bewegen. Dieses ist vorher zu erarbeiten und muss die Grundsätze der gesicherten dauerhaften Finanzierung, der notwendigen Aufgabenerfüllung und der Grundsätze der regionalen Raumplanung beachten. Für die Kommunen ist es wichtig zu wissen, innerhalb welchen Zeitraums sie mit einer Förderung des Landes und der Anerkennung der freiwilligen Bestandsveränderungen rechnen können. Dieses schließt aber gleichzeitig ein perspektivisches Auslaufen der Phase der Freiwilligkeit ein, weil andernfalls deren Zielsetzung ad absurdum geführt würde.
Eine einseitige differenzierte Ausgestaltung der demokratischen Teilhabemöglichkeiten der EinwohnerInnen auf kommunaler Ebene lehnen wir aus demokratischen, politischen und verfassungsrechtlichen Gründen ab. Ein Ausbau des Ortschaftsrechts muss gleichzeitig und umfassend für alle Gemeinden und Städte in Thüringen erfolgen. EinwohnerInnen erster und zweiter Klasse darf es in Thüringen nicht geben!
