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Reform der Kommunalfinanzen

Thüringen hat seit 2013 einen neuen Finanzausgleich, der einerseits das strukturelle Finanzdefizit der Kommunen offenlegt, andererseits keine Lösung für eine angemessene Finanzausstattung sicherstellt. CDU und SPD haben es versäumt, den kommunalen Finanzausgleich konsequent zu Ende zu denken und mit einer Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform zu koppeln.

 

Deshalb fordert DIE LINKE:

  • In den Gemeinden, Städten und Landkreisen sind durch eigene Darstellungen die Auswirkungen der finanziellen Unterfinanzierung darzustellen und über die kommunalen Spitzverbände der Landesregierung zuzuleiten.
  • Die Landesregierung muss auf Grundlage dieser Daten das System des Finanzausgleichs zwingend überarbeiten und am tatsächlichen Bedarf neu ausrichten.
  • Das Land legt ein Sonderprogramm zur Förderung von nachhaltigen Investitionen in Kommunen auf, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen (die künftig Einsparungen bei der Unterhaltung und im Betrieb leisten), durchzuführen. Hierzu gehören neben finanziellen Leistungen auch deutliche Erleichterungen bei der Genehmigung (u.a. Kreditaufnahme für rentierliche Investitionen).
  • Zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an kommunalen Investitionen ist die kommunale Investitionspauschale wieder einzuführen. Damit könnten Gemeinden, Städte und Landkreise auch bestehende Verbindlichkeiten tilgen und somit nachhaltig bestehende Zinsverbindlichkeiten im Verwaltungshaushalt reduzieren.
  • Die Kommunen fordern das Land auf, endlich eine Grundsteuerreform einzuleiten, mit der die bisherige Differenzierung der Einheitswerte von Grundstücken überwunden wird. Dabei ist vor allem zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten (Differenzierung von Grundstücken zu Wohnzwecken und zu Betriebszwecken) zu unterscheiden.
  • Das Land hat sicherzustellen, dass den Kommunen ein finanzieller Mindestanteil an den ungeplanten Steuermehreinnahmen des Landes zufließt. Der Mindestanteil soll dem Verhältnis des Anteils der angemessenen kommunalen Finanzausstattung zum Volumen des Landeshaushaltes im jeweiligen Haushaltsjahr entsprechen.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert im Bundesrat eine Initiative mit der Zielsetzung zur Abschaffung der Gewerbesteuerumlage zu initiieren. Damit soll erreicht werden, dass die eigenen Anstrengungen der Gemeinden und Städte, durch teilweise schmerzhafte eigene Entscheidungen zur Erhöhung der Hebesätze, nicht durch Passivität des Bundes und des Landes teilweise abgeschöpft werden. Die im Grundgesetz verankerte Garantie für die Kommunen auf eine wirtschaftsbezogene Steuerart darf durch eigenmächtige Entscheidungen des Bundes und der Länder im Bundesrat nicht verletzt werden.
  • Die Mitwirkungsrechte der kommunalen Spitzenverbände bei allen Entscheidungen, die Belange der Gemeinden, Städte und Landkreise betreffen, sind auszubauen. Den Spitzenverbänden ist ein eigenes Teilnahmerecht an den Beratungen des Landtages und seiner Ausschüsse bei allen kommunalen Angelegenheiten zuzugestehen (analog zum Landesrechnungshof).
  • Der kommunale Finanzausgleich ist mit einer Verwaltungs, Funktional- und Gebietsreform zu koppeln.

Gleichzeitig fordert DIE LINKE eine stärkere Einbeziehung der EinwohnerInnen in das Verfahren der Haushaltsaufstellung, des Haushaltsvollzuges und der Rechnungsprüfung. Dadurch kann der Einstieg in das Projekt „Bürgerhaushalt“ erfolgen.

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