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Kommune sozial und inklusiv

Sozialpolitik in der Kommune beinhaltet nicht nur das Abarbeiten von sogenannten Pflichtleistungen, sondern ebenfalls die Berücksichtigung von soziokulturellen Ansprüchen des Lebens aller EinwohnerInnen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Nationalität.

Grundlage einer sozialen Kommunalpolitik ist eine am Bedarf orientierte Sozialplanung in den Gemeinden und Landkreisen. Diese sollte über Kommunalgrenzen hinaus regional gestaltet werden. Die Übertragung von Aufgaben an freie Träger darf die kommunale Verantwortung für die Leistungserbringung nicht ersetzen und muss einer Vergrößerung des Angebotes in den Kommunen dienen. Dazu bedarf es einer Vernetzung der Sozialpolitik mit der Kommunalentwicklung. Es darf keine Entscheidung der Kommune ohne Abwägung der sozialen Folgen getroffen werden. Das trifft auf Bauanfragen zu und reicht bis zur Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Kommunalpolitik der Linken richtet sich nach den Bedürfnissen der EinwohnerInnen aus, um die Lebensqualität fortlaufend zu sichern und zu verbessern. Für DIE LINKE stehen dabei die Familien- und Kinderfreundlichkeit sowie die Bekämpfung von Armutsfolgen im Vordergrund.

Handlungskonzepte zur kommunalen Gleichstellungsarbeit sollen als Querschnittsaufgabe im Sinne des Gender Mainstreaming in allen Kommunen erarbeitet werden. Die Interessen von Frauen sind dabei besonders zu beachten. Es geht im Kern darum, die Benachteiligung von Frauen zu verhindern bzw. abzubauen und so der Diskriminierung von Frauen entgegenzuwirken.

Die Teilhabe von behinderten Menschen muss gesellschaftliche Realität werden. Im Mittelpunkt soll dabei der neue Begriff der Inklusion (von Anfang an dabei) von behinderten Menschen stehen, d. h., sie nehmen am Alltag selbstverständlich teil und es muss keine Sonderregelungen für diesen Personenkreis geben. Individuelle Beeinträchtigungen müssen natürlich durch Nachteilsausgleiche ausgeglichen werden.

Die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen in der Bundesrepublik muss auf allen Politikebenen und somit auch in den Kommunen umgesetzt werden. Das bedeutet, die Kommunen müssen dafür Sorge tragen Barrierefreiheit in allen Bereichen der kommunalen Daseinsfürsorge und Angebote für alle benachteiligten Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.

In den Kommunen ist dafür zu sorgen, dass ausreichend bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum vorhanden ist, d. h., dass ältere und behinderte Menschen selbstverständlich in ihren eigenen Wohnungen leben können, solange sie es wollen und ihr Gesundheitszustand dies zulässt. Weiterhin ist es nötig, dass es ausreichend ambulante Unterstützungsmöglichkeiten gibt, die den Bedarf auch wirklich abdecken. In den Kommunen sind kommunale Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte zu schaffen. Diese sollen mit umfangreichen demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsrechten ausgestattet werden. Zum Erreichen der Chancengleichheit sollten bestehende Angebote der Unterstützung, Begleitung und Beratung gefördert und neue Formen der Förderung gemeinsam mit betroffenen Gremien entwickelt werden.

DIE LINKE setzt sich für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein. Für Asylsuchende, geduldete Flüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und SpätaussiedlerInnen sollte eine starke Selbstvertretung ermöglicht werden. DIE LINKE. ist für deren Freizügigkeit und Selbstbestimmung. Das Sachleistungsprinzip (Gutscheine) wird abgelehnt. Es sind Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen Asylsuchende und AussiedlerInnen in Einzelunterkünften oder betreuten Wohnformen in größeren Städten unterzubringen, wobei der Vorrang zur Unterbringung in Wohnungen besteht. Die Unterbringung in so genannten Gemeinschaftsunterkünften weitab sozio-kultureller Strukturen lehnt DIE LINKE ab.

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