Kommunalabgaben
Linke Kommunalpolitik bedeutet: Immer wieder Transparenz, Informations- und Mitwirkungsrechte der EinwohnerInnen bei der Erhebung von Kommunalabgaben einzufordern.
Die Belastung der EinwohnerInnen und der Wirtschaft in Thüringen durch Kommunalabgaben wird von den Betroffenen seit Jahren als zu hoch, unzumutbar, ungerechtfertigt und unsozial empfunden. Seit mehr als fünfzehn Jahren regen sich Proteste der EinwohnerInnen, die zu mehrfachen Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung der Kommunalabgaben in Thüringen geführt haben. Verbessert wurden im Laufe der Jahre auch die Informations- und Mitwirkungsrechte für die EinwohnerInnen (Verbraucherbeirat, Informationspflicht vor Investitionsbeginn) und Zahlungsmodalitäten (Anspruch auf Stundung mit Zinsbeihilfe, Stundung für bestimmte Privilegierungstatbestände auf den Grundstücken). Auf diesem erfolgreichen Weg gilt es, die nächsten Jahre weiterzuarbeiten und die Zusammenarbeit mit außerparlamentarischen Initiativen fortzusetzen.
Seitens der Landesregierung wird seit Jahren die Fördermittelbereitstellung für die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung zurückgefahren und soll mittelfristig weitgehend eingestellt werden. Dadurch wurde und wird die flächenmäßige Senkungen von Gebühren und Beiträgen nicht möglich und es wird in den kommenden Jahren zu Gebühren- und Beitragssteigerungen kommen. Verstärkt wird diese Entwicklung auch durch eine Systemänderung bei der Landesförderung.
Die PDS hat bereits 1991 bei der Einführung des Kommunalabgabenrechts in Thüringen kritisiert, dass damit Finanzierungsmodelle für kommunale Leistungen entstehen, die grundsätzlich als nicht zeitgemäß galten/ gelten und schon gar nicht die besonderen Bedingungen in Thüringen (Einkommens- und Vermögensstruktur, Eigentümerstruktur) berücksichtigten.
Grundsätzlich forderte DIE LINKE sozial vertretbare Kommunalabgaben, umfassende Kostentransparenz und Einwohnerbeteiligung bei Investitionen in öffentliche Einrichtungen.
DIE LINKE. Thüringen fordert:
- dass seitens der Landesregierung ausreichend Fördermittel für die Aufgabenträger zur Verfügung gestellt werden, da diese am wirksamsten die Gebühren- und Beitraghöhe positiv beeinflussen,
- dass bezahlbare Entgelte für Wasser und Abwasser in Thüringen Realität werden,
- dass die EinwohnerInnen im ländlichen Raum nicht benachteiligt und die örtlichen Gegebenheiten beachtet werden,
- dass die Kommunen und örtlichen Aufgabenträger ihr Finanzierungssystem im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig entscheiden und umsetzen,
- dass seitens der Aufgabenträger absolute Kostentransparenz gewährleistet und nachgewiesen wird,
- dass eine umfassende Bürgerbeteiligung erfolgt und Verbraucherbeiräte pflichtig eingeführt werden und ihnen verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten geboten werden,
- dass ein nachhaltiger Ausbau und Sicherung der ordnungsgemäßen Wasserver- und Abwasserentsorgung der Vorrang eingeräumt wird,
- dass ökologisch orientiertes Verbrauchsverhalten gefördert wird,
- dass ein verursachergerechtes Abgabensystem erfolgt,
- dass die konsequente Umsetzung des Äquivalenzgrundsatzes (ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung) beachtet wird,
- dass die Interessenabwägung statt der Interessenkonflikte den Vorrang hat,
- dass keine rückwirkende Erhebung von Beiträgen erfolgt,
- dass ein ausgewogenes Verhältnis bei den Grundrechten in Bezug auf das Eigentum (Eigentum verpflichtet – Schutz des Eigentums) erfolgt,
- dass die kommunale Infrastruktur Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist.
Unter der Beachtung dieser Grundsätze hält es DIE LINKE für möglich, ein modernes Kommunalabgabengesetz zu entwickeln und umzusetzen, welches sich konsequent am Äquivalenzgrundsatz orientiert. Das bedeutet, dass wir an unserer Forderung festhalten, schrittweise die Abwasserbeiträge abzuschaffen. Durch eine zielgerichtete Förderpolitik und kritische Überarbeitung der Investitionsplanung können die Abwassergebühren sozial vertretbar gestaltet werden. Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen müssen für Thüringen zumindest die sächsischen Regelungen gelten, wonach Gemeinden selbst entscheiden können ob und in welcher Höhe sie Beiträge erheben. Als mittelfristiges Ziel bleibt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter Ersatz der Einnahmeausfälle für die Gemeinden. Bis zur Erreichung dieses Ziels lehnen wir die rückwirkende Erhebung dieser Beiträge ab.
