Demokratie und Mitbestimmung
Die Möglichkeiten für die Mitwirkung von Einwohner_innen bei der Gestaltung des Zusammenlebens und der Entwicklung der Kommune sind stetig zu verbessern. Dazu gehört auch die Möglichkeit, über die Verwendung der Finanzmittel in den Kommunen mit zu entscheiden. Das in der Verfassung enthaltene Finanztabu bei Volks- und Bürgerbegehren ist zu streichen. Gleichzeitig muss gesichert werden, dass Einwohner_innen durch ausreichende Informationen an Entscheidungsprozesse teilnehmen können.
Möglichkeiten für die Mitwirkung sieht DIE LINKE darin, dass
- Einwohner_innen vor dem Beschluss einer Satzung umfassend am Verfahren beteiligt werden,
- die Durchführung von Einwohnerversammlungen in allen Stadt- und Ortsteilen erfolgt,
- die Einführung eines Rederechts in Sitzungen der Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage für Einwohner_innen und Vertreter_innen von Interessenvertretungen vor Entscheidungen der Kommune bzw. des Landkreises, welche die Einwohner_innen bzw. Interessengruppen unmittelbar betreffen, erfolgt,
- die organisatorische Unterstützung von Einwohneranträgen, -begehren, -entscheiden durch die Verwaltung abgesichert wird,
- Einwohner_innenbefragungen zu notwendigen Entwicklungen und wesentlichen Investitionen in der Kommune erfolgen,
- die Verantwortung und Kompetenzen der Ortschaftsräte durch entsprechende Ortschaftsverfassungen gestärkt werden durch eigene Entscheidungsrechte und durch die stärkere Einbindung in die Entscheidungen der Stadt- und Gemeinderäte,
- entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen den Ortschaftsräten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein eingeschränktes Budgetrecht einzuräumen,
- die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, von Seniorinnen und Senioren, von Menschen mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund an der Entscheidungsfindung für Problemlösungen, welche unmittelbar ihre Interessen berühren gesichert ist, die Einrichtung von Jugendparlamenten, als Möglichkeit der Partizipation Jugendlicher in der Kommune angesehen und dementsprechende Strukturen in den Städten und Gemeinden eingerichtet werden. Dabei sollte Jugendlichen die Möglichkeit des Selbstvertretungs- und Stimmrechtes in den Kommunalparlamenten zugesprochen werden,
- Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten zur Abwahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gegeben wird,
- bessere Voraussetzungen für die Arbeit von Verbraucherbeiräten in Zweckverbänden geschaffen bzw. verbessert werden.
Die Arbeit der Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte ist zu demokratisieren und die kommunalen Geschäftsordnungen und Hauptsatzungen sind entsprechend zu überarbeiten.
Besonderes Augenmerk legt DIE LINKE dabei auf
- die Festsetzung von Einwohner_innenfragestunden am Beginn einer Ratssitzung und entsprechende Regelung für deren Durchführung,
- das öffentliche Tagen aller Ausschüsse der kommunalen Räte,
- die regelmäßige Informationspflicht des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin bzw. Landrates/Landrätin über den laufenden Geschäftsbetrieb und die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises an die Räte,
- das Sichern der Transparenz bei kommunalen Unternehmen in privater Rechtsform,
- Regelungen zur Information und Beteiligung von Einwohner_innen an der Kommunalpolitik,
- die Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens zur Berechnung der Sitzverteilung in den Ausschüssen, Aufsichtsräten und sonstiger Gremien, um kleinere Gruppen nicht zu benachteiligen,
- die Berufung sachkundiger Einwohner_innen u.a. Vertreter_innen von Interessengemeinschaften mit beratender Stimme in die Ausschüsse,
- die Schaffung von Internetangeboten, in denen die Arbeit der gewählten kommunalen Organe veröffentlicht wird (wie z. B. Beschlüsse der Ausschüsse, des Orts-, Gemeinde-, Stadt- und Kreisrates, kommunale Satzungen, Gesetzestexte, Vorlagen, Formulare, etc.)
- die Anwesenheitspflicht für die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter_innen an den Ratssitzungen.
Durch die Stärkung von Demokratie und Mitbestimmung begibt sich die Kommune auf den Weg zur einwohnerInnenorientierten Kommune Baustein für eine infrastrukturelle und wirtschaftlich erfolgreiche Entwicklung. Kommunale Leistungen sind daher aus-, statt abzubauen.
Für DIE LINKE sind Antifaschismus und Antirassismus kommunalpolitische Grundwerte. Sie setzt sich dafür ein, durch Gedenkstätten, Informationstafeln und Straßenbenennungen des antifaschistischen Widerstands sowie der Opfer des Faschismus zu gedenken, einen breiten antifaschistischen Dialog zu führen bzw. zu fördern und Antifaschismus fest im kommunalen Leben und in der Alltagskultur zu verankern. DIE LINKE unterstützt lokale Initiativen gegen Neonazismus, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit. Auch in Zeiten knapper Kassen sollen Projekte der Integration, Anti-Rechts-Bündnisse sowie Solidaritätsinitiativen und -aktionen gefördert werden. Die Kommunen sind die Lebensorte einer offenen und solidarischen Gesellschaft, wie sie sich DIE LINKE vorstellt, in der alle Menschen ohne Angst verschieden sein dürfen.
Weiterhin ist es erforderlich der Förderung der Zivilcourage und des zivilen Ungehorsams der Bevölkerung gegen menschenverachtende Einstellungen und rechte Gewalt Vorrang einzuräumen. Hierbei sollen die kommunalen Räte aktiv einbezogen werden. Das konsequente, rechtsstaatliche Vorgehen gegen rechtsextreme Veranstaltungen und rechtsextremes Gedankengut und deren Verbreitung ist zu garantieren.
