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Wahlprüfsteine des Verband Sonderpädagogik e.V.

1. Ist es aus ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die zustehenden Förderzeiten zu differenzieren?

Ausgehend von der momentanen Lage im Thüringer Schulwesen sieht DIE LINKE eine Unterscheidung zwischen den Förderbedarfen, im Hinblick auf die daraus resultierenden Fördereinheiten, als (noch!) berechtigt an. Ohne ausreichende materielle, personelle und sächliche Rahmenbedingungen, kann eine dem Kind entsprechende individuelle Zuwendung nicht gewährleistet werden. Im Sinne einer inklusiven Pädagogik wird sich DIE LINKE dafür einsetzen, dass ALLEN Kindern der gleiche Stellenwert im Unterricht zuteil werden kann und sie eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende Förderung erhalten können. Solange zusätzlicher Förderbedarf aber nur gewährt wird, wenn die Förderbedürftigkeit des Kindes nachgewiesen wird, kann inklusive Bildung nur schwer gelingen.

 

2. Wie sehen Sie die Möglichkeiten, die sonderpädagogische Ausbildung der zukünftigen Lehrer/innen in allen Lehrämtern zu garantieren bzw. zu verbessern?

Um den gemeinsamen Unterricht flächendeckend in ganz Thüringen Realität werden zu lassen, ist die Ausbildung und Qualifikation der Pädagoginnen und Pädagogen besonders bedeutsam. Bereits in der ersten Phase der Lehrerausbildung an den Universitäten und Hochschulen bedarf es deshalb einer noch stärkeren Hinwendung zur Förderpädagogik innerhalb jedes Pädagogikstudiums. Praktika und der Vorbereitungsdienst zu einem Lehramt sind entsprechend auszugestalten. Die Fort- und Weiterbildungsangebote für Pädagoginnen und Pädagogen sind auszubauen. DIE LINKE fordert eine jährliche Fort- bzw. Weiterbildungspflicht, da sie auch Erfahrungsaustausch ist und somit zur Qualitätsentwicklung beiträgt.

 

3. Wie stehen Sie zur Ausbildung von Sonderpädagogischen Fachkräften (SPF)?

Sonderpädagogische Fachkräfte sind Erzieher bzw. Heilpädagogen mit einer sonderpädagogischen Zusatzausbildung. Mit ihren Kenntnissen in 2 sonderpädagogischen Fachrichtungen, sind sie unabkömmlich für die Sicherstellung des gemeinsamen Unterrichts und bei der Entwicklung hin zu einem inklusiven Bildungssystem in Thüringen. Für die Schaffung eines 2-Pädagogensystems im Unterricht, muss die Weiterqualifizierung bis hin zu einer möglichen Lehrbefähigung überprüft werden.

 

4. Wie stehen Sie zum Erhalt der staatlichen Förderzentren für alle Förderschwerpunkte?

Die inklusive Schule ist die Schule, für welche Die LINKE streitet und kämpft. Sie ist eine Schule für alle Kinder und Jugendlichen, die keinerlei Ausgrenzung zulässt und jeden Schüler optimal fördert. In diesem Sinne wünschen wir uns auch die Umgestaltung von Förderschulen zu inklusiven Schulen. Um aber eine wirklich optimale Förderung für jedes Kind und jeden Jugendlichen gewährleisten zu können, müssen die entsprechenden Voraussetzungen an den Schulen geschaffen werden. Solange dies nicht erreicht ist, haben die Förderschulen eine wichtige Funktion innerhalb des Thüringer Bildungssystems.

 

5. Treten Sie dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten mit Beginn ihrer Schullaufbahn individueller und spezieller unterrichtet werden müssen?

Die individuelle Förderung ist ein Leitprinzip LINKER Bildungspolitik. Schule muss von Beginn an vom Kind aus gedacht und praktiziert werden. Wir vertreten das Prinzip des Dazugehörens. Entscheidungen, die eine „Sonderlösung“ für bestimmte Bevölkerungsgruppen betreffen, müssen vermieden werden. Auch wenn es zum Schutz oder zur Fürsorge gedacht ist, sondern sie aus. Dies bedeutet für DIE LINKE, dass sie gegen eine gesonderte Beschulung von Menschen mit Beeinträchtigungen und für eine Schule für alle Kinder eintritt.

 

6. Wo sehen Sie die Möglichkeiten der pädagogischen und sonderpädagogischen Förderung in den Schulhorten?

Der Grundschulhort ist untrennbarer Teil der Schule und als solcher nicht losgelöst von dieser zu betrachten. Es gilt generell, dass die Möglichkeiten geschaffen werden müssen, damit multiprofessionellen Teams – bestehend aus Lehrern, Fachkräften der Sonder- und Sozialpädagogik, Schulpsychologen und anderen Professionen der Schulbegleitung – an jeder Schule realisiert werden können.

 

7. Wie sollte Ihrer Meinung nach die sonderpädagogische Förderung an den Berufsbildenden Schulen organisiert werden?

Berufsbildende Schulen benötigen (ebenso wie die allgemeinbildenden Schulen) eine pauschale Zuweisung einer Sonderpädagogik-Stelle in den Bereichen Lernen, emotionale-soziale Entwicklung und Sprache. Allerdings sieht DIE LINKE den Mindestbedarf bei einer Vollzeitstelle. Die zusätzlich benötigten Zuweisungen bleiben hiervon unberührt.

 

8. Wie stellen Sie sich die Absicherung der Ausbildung von Förderschullehrer/innen in Thüringen vor, um den zukünftigen Bedarf an solchen Fachkräften aller Professionen für den Gemeinsamen Unterricht und für die Förderzentren erfüllen zu können?

Um den personellen Mehrbedarf decken zu können, plant DIE LINKE bis zum Jahr 2024 die Einstellung von 5000 Lehrerinnen und Lehrern. Der Lehrerberuf als solches muss dazu attraktiver gestaltet werden, damit auch die in Thüringen ausgebildeten Studienabgänger nicht in andere Bundesländer ziehen. Zusätzlich muss die 3. Phase der Lehramtsausbildung verstärkt ausgebaut werden. Wie bereits zu Frage 2 dargestellt, setzen wir uns für eine jährliche Fort- und Weiterbildungspflicht ein.


9. Setzen Sie sich für eine Zukunft der Schulvorbereitenden Einrichtungen ein?

Schulvorbereitende Einrichtungen sind aus unserer Sicht nicht mehr von Nöten, sofern die räumliche und sächliche Ausstattung der Kindertagesstätten so gestaltet ist, dass Kinder individuell auf den Schuleintritt vorbereitet werden. Dies stellt sich in Thüringen dermaßen dar, dass sich seit der Einführung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) im Jahr 2005 und der Novellierung im Jahr 2010 die Anzahl an Kindern in SVE z.T. erheblich reduziert hat.

 

10. Wie muss das Lehrerbildungsgesetz geändert werden, damit das Wissen von und der Umgang mit Inklusion Bestandteile der Ausbildung in allen Lehrämtern werden?

Wir wollen, dass pädagogische Ansätze der inklusiven Bildung in allen Phasen der Lehrer/-innenbildung in Thüringen fest verankert werden. Besonders im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung, aber auch in den Bereichen Lernen und Sprache besteht bereits jetzt ein hoher Bedarf an den allgemeinbildenden Schulen im Freistaat. Hier müssen die Möglichkeiten geschaffen werden, dass eine verpflichtende sonderpädagogische Grundausbildung Bestandteil aller Lehramtsstudiengänge wird. DIE LINKE setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass in jedem Studiengang, der zur Ausübung des Lehrer/-innenberufs berechtigt, ein Arbeitsumfang von 300 ECTS-Leistungspunkten zugrunde gelegt wird. Des Weiteren braucht es einheitliche Regelungen bezüglich der Dauer und der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für alle Lehrämter.

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