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Wahlprüfsteine des Thüringer Promovierendennetz

1. Momentan sind die originären Aufgaben der Thüringer Hochschulen nicht vollständig durch die Haushaltsmittel des Landes gedeckt (siehe Rahmenvereinbarung III, Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschulen). Welche Modelle der Finanzierung Thüringer Hochschulen sehen Sie? Welche Rolle spielt die Drittmittelfinanzierung aus Ihrer Sicht? Inwiefern sehen Sie die Möglichkeit freiwerdende Anteile der BaFöG Mittel, ähnlich wie von der Sächsischen Landesrektorenkonferenz in aktuellen Wahlprüfsteinen erarbeitet, dafür zu verwenden?

DIE LINKE. Thüringen will die Hochschulfinanzierung und damit zu allererst die Grundausstattung schrittweise erhöhen, um die strukturelle Unterfinanzierung aufzuheben. Basis dessen muss eine transparente und demokratische Aushandlung der Finanzeckpunkte zwischen den Hochschulen, deren Statusgruppen und der Politik sein, die Entkopplung der Einwerbung von Drittmitteln von Studienindikatoren sowie ein Abschluss langfristiger Verträge der Hochschulen und mit dem Land. In diesen Finanzfestlegungen müssen natürlich die notwendigen Baumaßnahmen mit einem gezielten Plan untersetzt werden, der selbstverständlich barrierefreie Zugangsmöglichkeiten schafft, und die Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse ins Auge gefasst werden.

Steigende Drittmittel führen an den Hochschulen bisher zum stillschweigenden Abbau der öffentlichen Finanzierung. Der Anteil der eingeworbenen Drittmittel gilt als vermeintliches Markenzeichen für die Leistungsfähigkeit der Hochschulen, dabei stellen sie jedoch ein Planungsrisiko dar, da für den Anteil der Drittmittel keine langfristige und sichere Finanzplanung gewährleistet werden kann. Zudem
gefährden Drittmitteleinnahmen und derartige Projektfinanzierung ohne eine transparent
nachvollziehbare Förderungspraxis an den Hochschulen die Freiheit und Unabhängigkeit von
Forschung und Lehre und bringen die Hochschulen über die Abhängigkeit der eingeworbenen Gelder in eine Abhängigkeit zu den Geldgebern. Die freiwerdenden Anteile der BaFöG-Mittel müssen direkt in die Grundausstattung der Thüringer Hochschulen fließen.

 

 

2. Thüringer Hochschulstandorte zeichnen sich durch eine Vielfalt von Fächern aus.
Demgegenüber stehen Bestrebungen die Fachprofile der einzelnen Hochschulen zu schärfen. Wie steht Ihre Partei dazu?

Die Stärkung von Fachprofilen einzelner Hochschulen und die Wahrung der Fächervielfalt dürfen nicht als Widerspruch konzipiert werden. DIE LINKE. Thüringen spricht sich explizit für den Erhalt aller Hochschulstandorte und der sogenannten „Orchideenfächer“ aus. Zugleich wollen wir im Sinne eines „Campus Thüringen“ die weitere Bildung von Forschungsclustern und -netzwerken zwischen den Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und ggf. auch innovativen kleinen und mittelständischen Unternehmen vorantreiben, um die Profilbildung zu unterstützen.

 

3. Qualifikationsstellen sind mehrheitlich als befristete Arbeitsverhältnisse angelegt. Das Erstellen einer Qualifikationsarbeit ist in dem gegebenen Zeitrahmen kaum möglich. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat diese problematische Beschäftigungssituation entgegen seiner Zielsetzung verschärft. In Thüringen gibt es zudem keine Rahmenregelung zu Mindestvertragsstandards auf Landesebene. Inwiefern sehen Sie Handlungsbedarf? Wie plant Ihre Partei an der Revision des WissZeitVG im Rahmen der Initiative der Bundesländer mitzuwirken (Bundesrat Drucksache 267/13)?


Eine hohe Qualität in Lehre und Forschung geht nur mit fairen Regeln für „Gute Arbeit“ an den
Hochschulen und dem konsequenten Zurückdrängen prekärer Beschäftigungsverhältnisse, von
Dauerbefristungen und Drittmittelabhängigkeit. DIE LINKE. Thüringen wird sich für landesweite
Mindestvertragsstandards einsetzen, die diese politischen Forderungen widerspiegeln. Wir
unterstützen demzufolge auch die Zielstellungen der Bundesratsinitiative der Bundesländer Nordrhein- Westfalen und Hamburg in der o.g. Drucksache.



4. Eine Möglichkeit der Finanzierung von Promotionen sind Stipendien. Damit verbunden ist jedoch eine fehlende soziale Absicherung der StipendiatInnen. Wie würden Sie vorgehen, um die Situation von StipendiatInnen diesbezüglich zu verbessern?

Aus Sicht der LINKEN gibt es für dieses Problem mehrere Anknüpfungspunkte. Einerseits könnten die Leistungen der Förderwerke so erhöht werden, dass Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung aus dem Stipendium zusätzlich selbst bezahlt werden können. Eine Alternative wäre, Promovierenden den Vollstudentenstatus zu verleihen. Da sich DIE LINKE aber für die Anerkennung der Promotionszeit als Berufseinstieg einsetzt, hält sie einen solchen Vorschlag für einen falschen und einen auch für die Sozialversicherungen problematischen Kurswechsel. In jedem Stipendienmodell bleibt schließlich das Problem der fehlenden Ansprüche auf die Arbeitslosenversicherung. Auch unter Gesichtspunkten der Einbindung in die wissenschaftliche Gemeinschaft sind Stipendien festen Stellen nachzuordnen. Daher bleibt für uns der Einsatz für mehr Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau statt Stipendien zentraler Ansatzpunkt LINKER Hochschulpolitik.

 

 

5. Für den akademischen Nachwuchs sind die Bedingungen für Leben und Familie an Thüringer Hochschulen enorm wichtig. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Thüringer Hochschulen zu unterstützen Familienfreundlichkeit und gesicherte Gleichstellung zu verbessern und dadurch die Attraktivität der wissenschaftlichen Karriere zu erhöhen?

Die sozialen Studienbedingungen und vorhandenen sozialen Angebote müssen weiter gestärkt
werden. Wir werden das Thüringer Studentenwerk dabei unterstützen, die Finanzierungsdeckelung durch das Land lockern und den finanziellen Bedarf des Studentenwerkes jährlich ermitteln, damit günstige Angebote in der täglichen Versorgung, der Beratung und bei Dienstleistungen aufrechterhalten werden können. Zentral ist zudem, den studentischen Wohnraum in Verantwortung des Studentenwerkes nachhaltig zu erweitern, psychosoziale Betreuungsangebote auszubauen und die Finanzierung des Studentenwerkes abzusichern, auch um passgenaue familiäre Unterstützungsleistungen durchzusetzen.

Wir fordern, mindestens nach Maßgabe des sogenannten Kaskadenmodells Quoten festzulegen, bei denen als Bezugsgröße der Anteil von Frauen in der jeweils vorangehenden Qualifikationsstufe zugrunde gelegt wird. Quoten verpflichten in Bereichen mit einer strukturellen Unterrepräsentation von Frauen zu einer aktiven Rekrutierungspolitik. In der internen leistungsorientierten Mittelvergabe müssen Erfolge in der Gleichstellungspolitik ein maßgebliches Kriterium werden. Zudem sollen natürlich auch Promovierende von den generellen familienpolitischen Forderungen profitieren. DIE LINKE. Thüringen fordert u.a. die Einführung eines kostenfreien Kita-Jahres in der kommenden Legislaturperiode als Einstieg in die generelle Kostenfreiheit, verbesserte Modelle der Randzeitenbetreuung und die Weiterentwicklung der Thüringer Kitas zu Eltern-Kind-Zentren.

 

 

6. Promovierende stellen nach Thüringer Hochschulgesetz (§20 ThürHG) noch keine
eigenständige und damit in Gremien vertretungsberechtigte Gruppe dar. Wie steht Ihre Partei zur Verankerung der Promovierenden als eigenständige Statusgruppe im ThürHG?

Mit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes im Jahr 2006 wurde die innerhochschulische Demokratie zugunsten der Präsidien abgebaut, die Fremdbestimmung durch Hochschulräte nahm zu. Eine Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes ist dementsprechend in Bezug auf die Demokratisierung der Hochschulen dringend notwendig. Die Senate müssen gestärkt und paritätisch besetzt werden. Es ist nicht weiter hinzunehmen, dass in Fragen der Lehre und bei zentralen Entscheidungen zur Entwicklung der Hochschulen die größten Statusgruppen, Studierende und Mitarbeitende, in den Gremien unterrepräsentiert sind. Für selbstbestimmte Hochschulen im Rahmen der Hochschulautonomie müssen generelle Aufgaben und Funktionen im Thüringer Hochschulgesetz festgehalten werden. Das sind u.a. die Verantwortung der Hochschulen in der beruflichen und wissenschaftlichen Qualifikation der Lernenden, die Interdisziplinarität der Lehre und Forschung, die Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, der Erhalt wissenschaftlicher Pluralität sowie die gleichberechtigte Mitbestimmung aller Hochschulangehörigen. Die Einhaltung soll durch einen
demokratisch zusammengesetzten Beirat kontrolliert werden, der aus Vertretern des Parlaments, zivilgesellschaftlichen Gruppen und Interessenverbänden besteht und neben eigenen Initiativen auf Veranlassung von Hochschulangehörigen tätig wird. Und selbstverständlich muss jeder/m Studierenden die Partizipation ohne Nachteile gewährt werden

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