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Wahlprüfsteine Thüringer Heilbäderverband e.V.

1. Welchen Stellenwert messen Sie dem Gesundheitstourismus in Thüringen bei?

sehr wichtig

Begründung:
Die Branche des Gesundheitstourismus gilt als eine der touristischen Wachstumsmärkte mit
erheblichem Zukunftspotenzial. Diese Aussage wird durch die Tourismusanalyse 2010 des BAT Freizeit- Forschungsinstituts untermauert. Demnach ist ein Erholungs-/ Wellnessurlaub (35,0 %) nach einer Allinclusive- Reise (37,0 %) die Urlaubsform, die bei den Befragten das größte Interesse hervorruft. Hinzu kommen Medical Wellness Reisen in Form von Kurzurlaubsreisen die von weiteren 10,0 % der Befragten als interessante Urlaubsformen benannt wird. Diese Interessenshaltung gilt, auf Grund des steigenden Gesundheitsbewusstseins der deutschen Bevölkerung, auch für die Zukunft als gesichert. Das Institut für Freizeitwirtschaft geht heute davon aus, dass das Zielgruppenpotenzial über alle Bereiche des Gesundheitstourismus bis zum Jahr 2020 um weitere 82,0 % anwachsen wird und somit 13,1 Mio. Menschen als potenzielle Nachfrager am Markt auftreten werden.

(Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Deutsche Tourismusanalyse 2010, BAT Freizeit-Forschungsinstitut)

 

2. Wie schätzen Sie den Stellenwert der Heilbäder und Kurorte in der Thüringer
Landestourismuskonzeption 2015 ein?

mittlerer Stellenwert

Begründung:
Tourismus ist in Thüringen sehr auf den Sport fixiert, dem Kunst- und Kulturtourismus wird
zunehmend eine größere Bedeutung zuteil. Bereiche wie der Gesundheitstourismus blieben
bislang außen vor. Das Thema Gesundheit/ Wellness ist in der Landestourismuskonzeption des Freistaats Thüringen dem Leitprojekt 6- Profilierung der Säule „Wellness und Gesundheit“ zugeordnet. Ein separater Schwerpunkt ist den Heilbädern und Kurorten in der Thüringer
Landestourismuskonzeption nicht zugeordnet.

 

3. Wie beurteilen Sie die Umsetzung der in der Thüringer Landestourismuskonzeption 2015 festgeschriebenen Themensäulen Gesundheit/ Wellness?

Die Landesregierung hat festgestellt, dass derzeit wenig buchbare Produkte im Sektor
Gesundheitstourismus existieren und deshalb die zukünftige Aufgabenstellung definiert:

  1. „Die verschiedenen Top-, Wachstums- und Aufbauthemen im Wellness- und Gesundheitstourismus sind zu gewichten und die Alleinstellungsmerkmale herauszuarbeiten (Leuchttürme),
  2. auf der Grundlage der Studie für die Heilbäderwirtschaft sind die zukünftigen Förderschwerpunkte zu definieren (Infrastruktur/Kurorte),
  3. die Kooperationsstrukturen und die zukünftige Aufgabenteilung zwischen TTG, Thüringer
  4. Heilbäderverband und den weiteren Akteuren sind verbindlich zu vereinbaren und umzusetzen,
  5. die Produktentwicklung muss forciert werden. Ähnlich dem Natur- und Aktivsegment bietet sich die Erstellung eines Leitfadens zur fachlichen Unterstützung der Tourismusakteure an“


DIE LINKE bewertet die Umsetzung der Themensäule „Wellness und Gesundheit“ weder sehr gut noch gut, zu sagen, sie wäre nicht relevant, wäre ebenfalls falsch. Es ist festzustellen, dass die Landesregierung diese Thematik permanent in den Fokus der Diskussion zum Tourismus in Thüringen stellt, jedoch ist es nach wie vor nicht gelungen, ein aussagefähiges Konzept zum ganzheitlichen Tourismus in Thüringen zu entwickeln, geschweige denn umzusetzen. Es gibt durchaus Ansätze, um den Gesundheitstourismus in Thüringen zu befördern, jedoch scheitern gute Ansätze an der mangelnden Koordinierung der touristischen
Aktivitäten in Thüringen. Wir fordern die einzelnen „Säulen“ nicht getrennt voneinander zu
betrachten, sondern in ihrer Gesamtheit zu bewerten und zu gestalten.

 

4. Stimmen Sie zu, dass in dem, nach dem Thüringer Kurortgesetz prädikatisierten Kurorte die kurrelevanten Aufgaben als Pflichtaufgaben festgeschrieben werden?

ja

Begründung:
Die Anerkennung ist ein staatlicher Akt und verpflichtet die Gemeinden bestimmte
Infrastruktureinrichtungen zu schaffen und zu betreiben. Dies bedeutet, dass diesbezüglich
die Pflicht besteht, kurrelevante Aufgaben zu übernehmen, also muss dies auch als Pflichtaufgabe formuliert werden.

 

5. Was werden Sie zur Förderung der touristischen Betriebe in den Heilbädern und Kurorten tun?

Kurorte werden im Finazausgleichsgesetz gesondert berücksichtigt. Zur Bedarfsermittlung:
mit den Mehreinnahmen können die Kurorte selbst über die Verwendung entscheiden

 

6. Werden Sie sich für eine jährliche Landeszuweisung in Höhe von 0,50 € pro Übernachtung für die nach dem Thüringer Kurortgesetz prädikatisierten Kurorte einsetzen und dem zustimmen?

siehe Antwort zu 5.

Die Mittelausrichtung ist dann von der Anzahl der Kurgäste (Übernachtungen)
standortabhängig. Eine Festbetragsfinanzierung ist zu unflexibel. Nach dem Konzept der LINKEN würden die 19 Kurorte jährlich ca. 12 Millionen € zusätzlich erhalten.

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