Stimme der Tierhaltung
Wie jetzt bekannt wurde hat die Tierschutz-, Tierrechtsorganisation Vier Pfoten Antrag auf Verbandsklagerecht gestellt. Eine entsprechende Anhörung dazu soll am 1. September 2014 stattfinden.
Ebenso wurde bekannt, dass DIE LINKE diesen Antrag unterstützt.
Entspricht es dem demokratischen Grundsatz, das Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die das Deutsche Recht vorsätzlich brechen, von ihrer Partei gefördert und/oder unterstützt werden?
Entspricht es dem Demokratieverständnis ihrer Partei, dass bei derartigen Anhörungen Tierhalterbereinigungen und Tierhalterverbände nicht angehört werden?
Entspricht es der sachlichen und demokratischen Denkweise ihrer Partei, dass Tierhalterverbände und Tierhaltervereine bei Gesetzesplanungen, die sie betreffen,außen vor bleiben und nicht ausreichend angehört und einbezogen werden?
Warum setzt sich DIE LINKE nicht dafür ein, dass auch Tierhaltervereinigungen und Tierhalterverbände Verbandsklagerecht erhalten?
Die Partei DIE LINKE spricht sich für ein Verbandsklagerecht und mehr Mitspracherechte
für Tierschutzverbände aus. Im Artikel 32 der Verfassung des Freistaats Thüringen wurde
zwar Tierschutz als Staatsziel formuliert, aber für seine Verwirklichung bedarf es noch der
Möglichkeit des Einklagens von Tierschutzrechten.
Die Fraktion DIE LINKE in Sachsen-Anhalt brachte hierzu 2013 einen Gesetzentwurf ein, der
sich am entsprechenden Gesetz von NRW orientiert. Damit soll dem Artikel 20a des
Grundgesetzes Rechnung getragen werden, mit dem seit 2002 der Tierschutz zum Staatsziel
bzw. Rechtsgut mit Verfassungsrang erhoben wurde.
In Bremen, Hamburg, NRW und im Saarland sind inzwischen Gesetze in Kraft getreten und
in Schleswig – Holstein und Rheinland-Pfalz liegen Gesetzentwürfe vor. Dies nimmt DIE
LINKE in Thüringen als Anlass, für die kommende Legislaturperiode ebenso eine
Gesetzesinitiative anzustreben.
Grundsätzlich sprechen wir uns in diesem Zusammenhang für die Anhörung von
Tierhaltervereinigungen aus.
