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Wahlprüfsteine des Seniorenreport

Die Linke scheint sich in ihrem Wahlprogramm, was die Daseinsvorsorge betrifft, an skandinavischen Modellen zu orientieren, wo der kommunale Anteil an Dienstleistungen und der sozialen Transferleistungen des Staates wesentlich höher sind. Stimmt dieser Eindruck und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Linke diesem Modell folgen?

Skandinavische Modelle haben eine ausgeprägte soziale Verantwortung und ein kommunitäres Gesellschaftsverständnis zur Grundlage – dies können wir als LINKE ausdrücklich unterstützen. Eine Gesellschaft, die sich nicht damit abfinden will, dass es reich- und armgeborene Menschen mit jeweils guten oder schlechten Lebensbedingungen gibt, muss sich dafür interessieren, wie gleiche Chancen organisiert und Ausgleiche geschaffen werden können.

Wir streben ein grundsätzliches Umsteuern in vielen Politikbereichen an, so z.B. in der Steuer-, Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik, die jedoch zum großen Teil auf der Bundesebene entschieden werden. In Thüringen setzen wir auf mehr soziale Gerechtigkeit durch Sicherung der sozialen Infrastruktur, Investitionen in Bildung von Anfang an, Unterstützung Guter Arbeit, aber auch durch konkrete Maßnahmen wie die Schaffung von Seniorenbüros und verbindlicher Seniorenbeiräte.

Gleichzeitig wollen wir, dass Menschen in den ländlichen Räumen auch dann noch leben können, wenn die Bevölkerungsdichte ab- und der Altersdurchschnitt zunimmt. Um die medizinische Versorgung und das soziale Leben auf dem Land zu sichern, schlagen wir die Einrichtung von Sozialzentren vor mit einer Koordinatorin, ein Koordinator und angegliederten Arztpraxen. Auch hier gilt: wir können nicht tatenlos zusehen, wie junge Menschen abwandern und ältere Menschen genötigt werden, im Alter in die Stadt ziehen zu müssen, wenn sie es nicht wollen, sondern sind gesellschaftlich verpflichtet, in Absprache mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort, die geeigneten Maßnahmen zur Sicherstellung der Lebensqualität zu ergreifen.

 


Es scheint, dass die Linke in verschiedenen Bereichen der Sozialgesetzgebung einen Systemwechsel anstrebt, in der Rentengesetzgebung und der Pflegegesetzgebung. Gibt es für diese Anliegen in Thüringen adäquate Bündnispartner und lassen sich solche umfassenden Anliegen mit einem Bündnispartner tatsächlich realisieren?

Natürlich werden wir versuchen, in einer gemeinsamen Regierung mit der SPD oder SPD und Grünen diese Gesetze anzugehen und uns außerparlamentarische Bündnispartner im Bereich der Seniorenorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften etc. zu suchen. Wie viel Erfolg wir im Einzelnen damit haben werden, hängt vom jeweiligen konkreten Thema ab. Es ist anzunehmen, dass eine Rücknahme der Rentenkürzungen und die Wiedereinführung des Rentenniveaus von 53 Prozent wenig Unterstützung in der Thüringer SPD finden wird, da die Bundes-SPD diese Kürzungen zu vertreten hat und diese auch weiterhin richtig findet. Bei anderen Themen kann es sicher gemeinsame Bundesratsinitiativen geben und – was wichtiger ist – landespolitische Entscheidungen, die für die soziale Situation in Thüringen wichtig sind. Konkrete Themen für Thüringen sind beispielsweise:

  1. Die Unterstützung kommunaler Sozialplanungen, in der die Seniorenplanung als Schwerpunkt angesehen werden muss.
  2. Wohnen: Ein wichtiges Entwicklungspotential liegt in der Bereitstellung seniorengeeigneten Wohnraumes, von Pflegeheimen und betreutem Wohnen bis hin zu selbstorganisierten generationenübergreifenden oder altershomogenen Wohnprojekten.
  3. Mobilität: Wir wollen einen Thüringer Verkehrsverbund, in dem die Verkehrsmittel aufeinander abgestimmt werden sowie die Tarife einheitlich und bezahlbar sind und schlagen einen Patienshuttle vor, um Patientinnen und Patienten zu den nächsten Arztpraxen oder Krankenhäuser zu bringen.
  4. Altersarmut: Gegen absehbare Altersarmut setzen wir auf ausreichende Löhne auch in der Gesundheits- und Sozialpolitik und wollen öffentliche Aufträge daran binden, dass Löhne und Arbeitsbedingungen guten Standards entsprechen.



Die Linke plädiert explizit für ein ressourcenorientiertes Altenbild. Wo sehen Sie in der gegenwärtigen Landespolitik da Handlungsbedarf?

Um zu einem anderen Altersverständnis zu kommen reicht es nicht, Gesetze zu verändern und Verordnungen zu erlassen, sondern wir müssen Debatten anstoßen und Diskussionen führen, die von einer Negativvorstellung des Alters als individuelle Last und gesellschaftliche Belastung fortführen. Entscheidend für DIE LINKE ist, die Würde des Menschen wieder in den Mittelpunkt zu stellen und Altersdiskriminierung zu bekämpfen, ob es dabei um die Abrechnungssysteme in der Pflege geht oder um den Umgang mit Hochaltrigen und Schwerkranken. Menschen, die am Ende ihres Lebens von der Hilfe und Unterstützung anderer abhängig sind, müssen mit Respekt behandelt werden. Dieser Aussage werden wohl die meisten zustimmen – sie ist jedoch im Alltag des Personalmangels in Krankenhäusern und Pflegeheimen, minutengenauer Abrechnungssystem bei der Pflegeversicherung und der Überforderung von Angehörigen nicht immer leicht umzusetzen. Hier gilt es, eine gesellschaftliche Debatte über Werte und darüber zu führen, welche Bedingungen vonnöten sind, um diesen Respekt auch leben zu können.

Gleichzeitig müssen diese Debatten aber im realen gesellschaftlichen Raum stattfinden – also z.B. angeregt von Seniorenbeiräten oder Seniorenbeauftragten, die sich nicht damit abfinden, bei kommunalen Fragen immer nur dann berücksichtig werden, wenn es um barrierefreien Wohnraum geht, sondern sich in Stadtentwicklung, Verkehrs-, Wirtschafts- und Finanzpolitik einmischen. Um diese Strukturen zu stärken brauchen wir ein echtes Seniorenmitbestimmungsgesetz, das eine wirkliche Teilhabe von Seniorinnen und Senioren ermöglicht und diese somit im gesellschaftlichen und politischen Raum zu Wort kommen zu lassen – die im jetzt gültigen Gesetz formulierte Mitwirkung reicht uns nicht. Hier wollen wir als LINKE auch den Landeseniorenrat stärken. Dieser soll zum einen den stetigen Austausch zwischen Seniorenorganisationen und Politik gewährleisten als auch zu einem wirklichen Beratungsinstrument der Landesregierung weiterentwickelt werden.

Innerhalb der Partei DIE LINKE hat die Seniorenpolitik einen hohen Stellenwert. Bereits Ende 2010 haben wir auf Initiative von Margit Jung, der seniorenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, die seniorenpolitischen Leitlinien auf einem Parteitag in Steinthalleben verabschiedet. Darin spielt ein verändertes Bild des Alters und Alterns eine große Rolle. Zudem ist die Landesarbeitsgemeinschaft Senioren einer der aktivsten in der Partei, regt Debatten an, bindet die Seniorenarbeit in den Kreisen zusammen und organisiert Veranstaltungen. Seitens meiner Fraktion konnten wir im April diesen Jahres eine sehr erfolgreiche kommunalpolitische Seniorenkonferenz durchführen, die über 100 Interessierte aus Seniorenorganisationen aus Thüringen und zehn weiteren Bundesländern erreichte. Diese Arbeit werden wir auch in Zukunft fortführen.

 


Die Linke fordert eine Nachjustierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes und u.a. ein Hauptamt für die Seniorenbeauftragten? Ist das mit Landesmitteln finanzierbar und was sollen diese Seniorenbeauftragten konkret leisten?

Wir haben als LINKE bislang auf Landesebene keine hauptamtlichen Seniorenbeauftragten gefordert. Vielmehr haben wir in unserem eigenen Seniorenmitbestimmungsgesetz die Finanzierung von kommunalen Seniorenbüros vorgeschlagen, die mit einer Koordinatorin, einem Koordinator für Seniorenarbeit die hauptamtliche Struktur für die Unterstützung des Ehrenamtes stellen sollen.

Dafür sind in unseren Haushaltsplänen 1,75 Mio. Euro vorgesehen. Dies ist aus unserer Sicht durch einen Landeshaushalt finanzierbar. Für die Kosten der personellen und sächlichen Ausstattung der Seniorenbüros in den Kommunen bekommen die Landkreisen und kreisfreien Städten ein Sockelbetrag in Höhe von jeweils 50.000 Euro im Jahr vom Land. Darüber hinaus gewährt das Land bis zu 25 000 Euro jährlich, sofern sich die Landkreise und kreisfreien Städte mit 50 Prozent an den den Sockelbetrag übersteigenden Aufwendungen beteiligen. Diese Landesförderung dient der Absicherung der Beratungs- und Unterstützungsangebote und der Kosten der Arbeit der Seniorenbeiräte.


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