Wahlprüfsteine privater Hochschulen
Antworten der Partei DIE LINKE. auf die Wahlprüfsteine der Fachhochschule für Gesundheit SRH Gera
Halten Sie private Hochschulen zur Gewährleistung der Vielfalt an Bildungsangeboten und –trägern, bei denen Bürger unmittelbar mitgestalten können, für erforderlich?
DIE LINKE. Thüringen ist der Auffassung, dass Bildung in allen Bereichen zuallerst ein staatlicher Auftrag sein muss, also Aufgabe des Landes Thüringen. Die Bildungsangebote des Landes - und damit auch die Hochschulen - sollten nicht durch private Angebote, weder in Teilbereichen noch in Gänze, ersetzt werden, sondern höchstens als freiwillige Leistung privater Träger angeboten werden. Mit einer möglichen Ausweitung und einem Ausbau privater Hochschulen sehen wir die Gefahr, dass der Hochschulbereich - und damit primär das Studien- und Lehrangebot - zunehmend zu einer Dienstleistung wird. Das widerspricht unserem Leitbild von Hochschule und Wissenschaft. Diese darf, wie Bildung als Ganzes, keine Ware in Form einer Dienstleistung sein.
Sind Sie für ein Akkreditierungssystem, mit dem die Qualität in den privaten und staatlichen Hochschulen in Deutschland, rechtsstaatlich und in Übereinstimmung mit Art. 5 GG geregelt wird, das z.B. durch einen Staatsvertrag der Länder?
Die Erteilung einer staatlichen Anerkennung im Sinne einer Qualitätsprüfung des Studienangebotes privater Hochschulen erachten wir als sinnvoll. Durch die Akkreditierung von Studiengängen können böse Überraschungen für Studierende vermieden werden, die sich ohne eine entsprechende Regelung nicht auf die geprüfte Qualität des Studienangebotes verlassen können. Die Befürwortung eines Akkreditierungssystems in und für private Hochschulen dient dabei aber in erster Linie der Qualitätssicherung für die Studierenden und ist nicht als Befürwortung des privaten Hochschulwesens als zweites wesentliches Standbein im deutschen Hochschulsystem zu verstehen.
In den weltweiten Rankings der Hochschulen liegen die Staaten vorne, in denen es einen funktionierenden Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Hochschulen gibt. Sind Sie der Meinung, dass zur Verbesserung von Qualität und Effizienz der tertiären Bildung auch in Deutschland mehr Systemwettbewerb herrschen sollte?
Eine verantwortungsvolle Hochschulstrukturentwicklung wird nach unserem Verständnis durch Kooperation und nicht durch Konkurrenz und dem Wettbewerb untereinander erreicht. Der Systemwettbewerb zwischen privaten und staatlichen Hochschulen würde nach Meinung der Partei DIE LINKE. zu einer noch stärkeren Gewinnorientierung der staatlichen Hochschulen führen, womit das Erkenntnisinteresse im Bereich der Forschung der wirtschaftsnahen - und damit zunehmend von Dritten abhängigen Forschungsförderung - weichen würde. Dies lehnen wir ab. Denn so würden Hochschulen zu kommerziell ausgerichteten Dienstleistern und das Prinzip Forschung und Lehre „frei und zum Wohl der Allgemeinheit zu betreiben“ geriete unter Umständen immer mehr in den Hintergrund. Bund und Länder müssen daher gemeinsam gegen die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen vorgehen. Private Hochschulen sind aus Sicht der LINKEN keine Alternative dazu. Daher ist DIE LINKE. gegen einen weiteren Umbau der Hochschullandschaft hin zu privaten Hochschulen, sondern für eine Stärkung der staatlichen Hochschulen.
Sind Sie angesichts des deutlich gewachsenen Studierendenanteils in den privaten Hochschulen für eine demokratisch angemessene Vertretung privater Hochschulen in wesentlichen Wissenschaftsgremien wie dem Wissenschaftsrat, dem Akkreditierungsrat, etc.?
Bildung sehen wir als öffentliche Aufgabe, also Aufgabe des Staates. Daraus ergibt sich, dass auch die Einflussmöglichkeiten in den wesentlichen Wissenschaftsgremien vorrangig bei Akteurinnen und Akteuren staatlicher Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen verbleiben sollen. Deshalb lehnen wir eine Aufnahme der Vertreterinnen und Vertreter privater Hochschulen in diese Gremien ab.
Wie stehen Sie angesichts immer knapper werdender öffentlicher Mittel für Bildung zu neuen Formen der Hochschulfinanzierung wie Studiengebühren oder Subjektförderung (Geld folgt Studierenden)?
DIE LINKE. Thüringen will eine offene, soziale und inklusive Hochschule, die es allen Studierwilligen von Anfang an ermöglicht ohne Einschränkungen und lebensbegleitend zu studieren. Daher lehnen wir jede Form von Studiengebühren ab. Ein Verbot dieser wollen wir ebenfalls im Thüringer Hochschulgesetz verankern. Denn studieren ist, so zeigte es der letzte Sozialbericht des Deutschen Studentenwerkes, immer noch vorrangig ein Privileg für Kinder aus Akademikerfamilien und zudem oft eine Frage des Geldbeutels. Studiengebühren schrecken studieninteressierte Menschen ab, weil sie bereits von Beginn an wissen, dass sie die finanzielle Belastung neben den Lebenshaltungskosten nicht stemmen können. Dadurch würden die bestehenden Ungleichheiten im Bildungssystem noch verstärkt werden. Hochschulfinanzierung und die Studienfinanzierung über das Berufsausbildungsförderungsgesetz müssen auch in Zeiten sinkender öffentlicher finanzieller Mittel gestärkt werden. Hier nehmen wir den Bund ebenso in die Pflicht und sehen zudem die Lösung dieser Problematik vorrangig in einer neuen und gerechteren Steuerpolitik.
Sind Sie der Meinung, das die Zulassungsregeln der Länder Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie entsprechen sollten?
Die Anpassung der Zulassungsregelungen der Länder an die Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie lehnen wir ab. Die Hoheit über die Einrichtung von Bildungsangeboten - und damit Bildungseinrichtungen - sowie den entsprechenden finanziellen Zuschüssen muss in unseren Augen das entsprechende Regierungsorgan behalten. Die Entscheidung darüber, wer welche Bildung und damit auch hochschulische Angebote wo anbietet, darf nicht, wie im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, dem Markt allein überlassen werden, sondern sollte von durch die entsprechenden staatlichen Organe und damit dem Land Thüringen oder bei der Einrichtung neuer Lehrangebite den staatlichen Hochschulen vorrangig entschieden werden.
