Wahlprüfsteine der LandNetz Thüringen e.V. – Allianz für den ländlichen Raum
Der ländliche Raum in Thüringen steht vor großen Herausforderungen: Abwanderung und demographischer Wandel stellen die Funktionsfähigkeit der technischen und sozialen Infrastruktur in Frage. Schrumpfende Finanzmittel begrenzen die Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden. Von Klimawandel und Energiewende ist der ländliche Raum in besonderer Weise betroffen.
Auf der anderen Seite gehört der ländliche Raum mit seiner vielfältigen Kulturlandschaft, seinem dichten Netz an Dörfern und Kleinstädten, seiner reichen Naturausstattung und nicht zuletzt seinen engagierten, heimatverbundenen Bewohnern zu den „Juwelen“ des Freistaates Thüringen. Freizeit und Erholung, saubere Luft, gesunde Nahrungsmittel, erneuerbare Energien – all dies ist ohne lebenswerte ländliche Räume nicht vorstellbar.
Frage 1: Wie definieren Sie in der nächsten Legislaturperiode Ihre Politik für den ländlichen Raum? Welche Politikfelder mit welchen Hauptinhalten gehören dazu? Welchen Stellenwert wird diese Politik in Ihrer parlamentarischen Arbeit einnehmen?
Der überwiegende Teil Thüringens ist ländlich geprägt. Daher hält die LINKE eine besondere Förderung ländlicher Regionen für unabdingbar. Die teils rasante Entwicklung städtischer Kerne darf nicht vom „Abhängen“ des ländlich geprägten Umfeldes begleitet sein. Ein hohes Ziel ist die Weiterentwicklung von Regionen mit eigener Identität, in denen sich urbane und ländliche Strukturen ausgewogen ergänzen.
Wirtschaftsentwicklung, einschließlich der Land- und Forstwirtschaft, das Erhalten und Schaffen von Arbeitsplätzen, gesundheitliche und medizinische Betreuung, Bildung und Kultur, die Ausstattung mit infrastrukturellen Einrichtungen, Mobilität und öffentlicher Nahverkehr stellen nach unserem Dafürhalten wesentliche Handlungsfelder dar. Ländliche Regionen können nur optimal vorangebracht werden, wenn Unterstützungskonzepte immer wieder auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft werden. Dabei gilt es, die spezifischen Bedingungen und Bedarfe von Dörfern bzw. Regionen zu berücksichtigen. Fördergelder sollten in erster Linie im Sinne von nachhaltiger Politik Initialzündungen auslösen und Handlungsanreize schaffen. Gerade ländliche Räume können mit Bündelung der Mittel, Kooperation, interkommunaler Zusammenarbeit, gegenseitiger Hilfe und abgestimmten Projekten an Effizienz gewinnen. Dazu gehört für uns mittelfristig auch das Zusammenführen von Fonds (ELER, ESF, EFRE), um Überschneidungen zu umgehen und die Fördertransparenz zu erhöhen. Seit Langem sprechen wir uns für einen flexibel verwendbaren Regionalfonds aus, denn regionale Akteure wissen selbst am besten, an welcher Stelle es klemmt und welche Projekte besonders dringend angefasst werden müssen. Regionale Autonomie, z.B. in der Verwaltung von Mitteln und Maßnahmen, sowie regional angepasste Lösungen sollten künftig stärkere Ausprägung finden.
Der Einsatz der Partei DIE LINKE für die Belange ländlicher Räume wird auch künftig ein wesentlicher Schwerpunkt parlamentarischer und außerparlamentarischer Arbeit sein.
Frage 2: Wie versuchen Sie mit Ihrer Politik für den ländlichen Raum den verfassungsrechtlichen Grundsatz „einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ zu realisieren?
Das Verfassungsprinzip der "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist ein wichtiger Teil des Sozialstaates. Nach unserer Ansicht ist ein auf Konkurrenz angelegter Wettbewerbsföderalismus zwischen den Ländern oder einzelnen Regionen nicht zulässig. In Thüringen ist hier nicht nur beim ÖPNV und der Versorgung mit Ärztinnen und Ärzten ein starkes Ungleichgewicht zwischen den Städten und städtischen Regionen (Stichwort "Städtekette") und den anderen Regionen festzustellen.
Keine Region und keine Gemeinde darf abgehängt werden. Hier ist auch die Landesplanung und -entwicklung gefordert - unter intensiver Einbeziehung und Beteiligung der betreffenden Regionen und Gemeinden. Wir wollen keine Festlegungen vom übergeordneten Grünen Tisch aus. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind wichtig vor allem bezogen auf Infrastruktur wie z.B. die Anbindung an den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr sowie die alltägliche Daseinsvorsorge. Dazu gehören z.B. die Versorgung mit Lebensmitteln und Gebrauchswaren des Alltags vor Ort z.B. durch die Wiederbelebung von Dorfläden, die Versorgung mit medizinischen, behördlichen und anderen Dienstleistungen, ggf. auch als ambulante und mobile Modelle. Denn ländliche Gegenden haben bei genauerem Hinsehen viele Vorteile und eine hohe Lebensqualität zu bieten, bilden sie doch den positiven Gegenentwurf zum hektischen - oft auch naturfernen - Leben in den Städten. Das sind nicht nur für Familien mit Kindern und ältere Menschen Vorteile. Allerdings müssen dann auch kleinere Kindergärten und Schulen "in der Fläche" weiter erhalten werden. Durch den weiteren Ausbau regionaler Wirtschaftskreisläufe und erneuerbarer Energien kann auf schonende Weise auch das wirtschaftliche Potential ländlicher Gegenden weiter gestärkt werden. Selbstverstädnlich gehört ein nachhaltiger umweltschonender Tourismus gerade in Thüringen mit seinen schönen Landschaften und Sehenswürdigkeiten dazu.
Frage 3: Welches wirtschaftliche Potenzial sehen Sie im ländlichen Raum?
Thüringen ist ein kleinteilig strukturiertes Flächenland mit hohem Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche. Hier sehen wir umfangreiche wirtschaftliche Potenziale für eine erfolgreiche Entwicklung auf wirtschaftlichem, touristischem, kulturellem und sozialem Gebiet. Wir streben an, die Attraktivität ländlicher Räume in Wechselwirkung mit den städtischen Zentren zu erhalten und auszubauen. Das verlangt die Entwicklung regionaler Wirtschaftskreisläufe und entsprechender Beschäftigungsmöglichkeiten ebenso wie Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge im ländlichen Bereich. Hier liegen umfangreiche wirtschaftliche Potenziale, wie zum Beispiel die wohnortnahe Grundversorgung mit Lebensmitteln, allgemeinmedizinische Grundversorgung in der Fläche, günstige Verkehrsanbindung bis hin zu einem Thüringer Verkehrsverbund. Einheimische Unternehmen, Selbstständige, Landwirt_innen, Handwerker_innen und Gewerbetreibende sind besonders zu fördern und zu unterstützen. Dazu zählt auch die Förderung der Gründung von Genossenschaften im ländlichen Bereich.
Frage 4: Wie stehen Sie zu den gewachsenen Strukturen in der Landwirtschaft in Thüringen? Welche Position haben Sie zur flächendeckenden Landbewirtschaftung in Thüringen und welche Unterstützung stellen sie sich dazu vor? Welche Positionen vertreten Sie zur Entwicklung des Öko-Landbaus?
Das Grüne Herz Thüringen ist auch traditionell ein Agrarland und das soll es bleiben. Daher begrüßt Die LINKE in Thüringen, dass seit Mitte letzten Jahres ein „Zukunftskatalog Thüringer Landwirtschaft 2020“ vorliegt. Das darin formulierte Leitbild einer vielfältig strukturierten, natur-, klima- und umweltverträglichen, GVOfreien und zukunftsfähigen Landwirtschaft scheint sehr treffend.
Wenn der Schwerpunkt hierbei auf Regionalität in der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung liegen soll, wäre dies zu unterstützen. Aus der Diskussion zu der Großen Anfrage der Landtagsfraktion DIE LINKE zur Ernährungswirtschaft in Thüringen, die dankenswerterweise von vielen Praktikern begrüßt wurde, ist deutlich geworden, dass gerade bei Verarbeitungskapazitäten landwirtschaftlicher Produkte Erweiterungsbedarf besteht.
Der Zukunftskatalog zeichnet ein sehr realistisches Bild über die Lage der Thüringer Landwirtschaft, skizziert die politischen Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf die GAP und benennt wichtige Handlungsfelder. Hinsichtlich der Neuausgestaltung der GAP unterstützt DIE LINKE alle Stimmen, die sich gegen eine Benachteiligung von größeren Agrarbetrieben durch Kappung von Direktzahlungen aussprechen. Kriterien, an denen sich eine zukunftsfähige Landwirtschaft orientieren sollte, stellen für uns die Einhaltung ökologischer und sozialer Kennziffern bei Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betriebe dar. Mindestlöhne sollen auch in der Landwirtschaft eine Selbstverständlichkeit werden. Im Interesse der landwirtschaftlichen Betriebe und der ländlichen Räume muss die GAP nach unserer Überzeugung auch weiterhin von der Agrarförderung innerhalb der 1. und 2. Säule geprägt werden.
Der Ökolandbau braucht künftig bessere Rahmenbedingungen, um auch diese von zunehmend mehr Menschen gewünschte Produktionsrichtung auszubauen. Mit ÖkoKomPakt hat Thüringen ein gutes Konzept hierfür entwickelt, das aber mit Leben erfüllt werden muss. Das Ziel, 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche nach ökologischen Kriterien zu bewirtschaften, ist längst nicht erreicht. Leider sehen sich gestandene Ökobetriebe sogar gezwungen, den Status aufzugeben, weil sie ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht mehr gesichert sehen. Deshalb sind Verlässlichkeit und Kontinuität in den Förderkonditionen unabdingbar. „Öko“ und „regional“ sollten sich ergänzen.
Frage 5: Wie wollen Sie die Bewirtschaftung von Grünland und anderen ökologisch wichtigen Flächen (FFH-Gebiete, Natura 2000, Biosphärenreservate u.a.) fördern?
Auf der Grundlage einer Studie der TLL „Ursachen des Flächenrückgangs beim Thüringer Dauergrünland“ wurde vom TMLFUN im Jahr 2013 eine Strategie zur Erhaltung und Nutzung des Dauergrünlandes in Thüringen bis 2020 erstellt, die DIE LINKE in weiten Teilen unterstützt. Aber insbesondere in diesem Bereich kommt es auf verlässliche Förderkonditionen an, auf die beispielsweise Schafe haltende Betriebe dringend angewiesen sind. Seit Jahren ist zu konstatieren, dass die KULAP – Förderung (Förderung der umweltgerechten Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege) nicht auskömmlich ist. Während der Haushaltsdebatte zum Haushalt 2013/2014 beantragten wir die Aufstockung der Mittel, allerdings ohne Erfolg. Thüringen hat sich das strategische Ziel der „flächendeckenden“ Landwirtschaft gesteckt. Einen guten Beitrag hierfür können tierhaltende Betriebe und Landschaftspflegeprogramme leisten, dies aber nur unter besseren Förderbedingungen.
Thüringen meldete insgesamt 259 FFH – Gebiete und 44 Vogelschutzgebiete (Natura - 2000 - Gebiete) an die EU. Damit macht das Thüringer Netz von Schutzgebieten, die Bestandteile eines europaweiten Schutzgebietsnetzes zum Schutz von bestimmten Lebensräumen sowie gefährdeten wild lebenden Tieren und Pflanzen darstellen, rund 17 Prozent der Landesfläche aus. Als problematisch und sehr langwierig stellt sich die Entwicklung der für die jeweiligen Gebietskulissen notwendigen Managementpläne dar. Hintergründe sind teils Interessenskonflikte zwischen Naturschutz und der Landnutzung, z. B. durch Land- und Forstwirtschaft, unzureichende Einbeziehung von Praktiker_innen in die Planungen, Unsicherheiten in der langfristigen Verfügbarkeit von Fördergeldern (EFRE, ELER), aber auch personelle Engpässe in Thüringer Behörden. An diesen „Stellschrauben“ muss gedreht werden, um die Schutzziele zu erreichen.
Biosphärenreservate dienen in besonderem Maße umwelt- und landschaftsschonenden Wirtschaftsweisen. Sie sollten nach unserem Dafürhalten als Modellregionen verstanden werden, in denen gezielt mit Anreizen Wirtschaftsansiedlung betrieben wird.
Frage 6: Welche Maßnahmen planen Sie, um der Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften und jungen Familien im ländlichen Raum entgegenzuwirken? Was wollen Sie unternehmen, um potenzielle neue Bewohnerinnen und Bewohner für ein Leben im ländlichen Raum zu interessieren?
Um junge Familien im ländlichen Raum zu halten, muss dieser in vielfältiger Weise lebenswert sein. Neben den unbestreitbaren Lebensqualitäten wie gute Luft und überschaubare soziale Strukturen, müssen v.a. die Arbeitsplatzangebote und die Infrastruktur stimmen. Wirtschaftsförderung darf sich nicht auf Leuchttürme entlang der Autobahnen konzentrieren, sondern muss ganz Thüringen in den Blick nehmen. Als wichtige Wirtschaftsfaktoren im Ländlichen Raum wollen wir beispielsweise Tourismus und erneuerbare Energiegewinnung stärker fördern. Hier liegen auch Potenziale für Gute Arbeit.
Als LINKE werden wir dafür sorgen, dass es ein ausreichendes, gutes Angebot an Kindertageseinrichtungen gibt, die perspektivisch gebührenfrei gestellt werden sollen. Hier wollen wir damit beginnen, die Eltern im letzten Kita-Jahr von den Gebühren zu befreien. Wir planen, Kitas zu Eltern-Kind-Zentren auszubauen, in denen Eltern Ansprechpartner_innen für vielfältige lebenspraktische Fragen finden. Dazu gehört auch, dass wir die Essensversorgung wieder zurück in Kitas und Schulen holen und dafür sorgen wollen, dass dort wieder selbst gekocht wird. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wollen wir die Randzeitenbetreuung ausbauen und familiennahe Betreuungsformen fördern.
Mit einer Mobilitätsgarantie und dem Ausbau eines S-Bahn-Netzes wollen wir sicherstellen, dass Menschen, die auf dem Land leben, verlässlich in die sie umgebenden Gemeinden und Städte fahren können.
Um die Abwanderung besonders junger Frauen aus Thüringen zu stoppen, brauchen wir attraktive, gut bezahlte Jobs. Viele junge Frauen gehen noch immer in andere Bundesländer, weil sie dort wesentlich mehr verdienen als hier.
Frage 7: Wie soll nach Ihrer Vorstellung trotz sinkender Schülerzahlen ein wohnortnahes Schulangebot insbesondere der Grundschulen, aber auch zur Erreichung aller Abschlüsse der Sekundarstufe, aufrechterhalten werden?
Grundsätzlich steht DIE LINKE für längeres gemeinsames Lernen bis Klassenstufe acht und für den Ausbau der Gemeinschaftsschulen zu einem flächendeckenden Angebot für ganz Thüringen. In diesen Schulen sollen alle Abschlüsse erreicht werden können.
Nur so kann gewährleistet werden, dass Kinder nicht durch zu frühzeitige Trennung in eine Schullaufbahn gedrängt werden, die sie auf Dauer unter- oder überfordert. Nach der achten Klasse Gemeinschafsschule können die Schülerinnen und Schüler entscheiden, welchen Abschluss sie anstreben. (Wobei hier nach Klassenstufe 10 natürlich weiterhin die Möglichkeit besteht, das Abitur zu machen.) Gymnasien werden nach Bedarf ab der Klassenstufe neun erhalten.
Nach der Zusammenführung von Grundschulen und Regelschulen zur Gemeinschaftsschule wird es mindestens zwei Schulteile geben – Primarstufe und Sekundarstufe – die unter gemeinsamer organisatorischer Leitung auch in verschiedenen Gebäuden betrieben werden können. Dadurch können kleine dörfliche Grundschulteile erhalten bleiben.
DIE LINKE will grundsätzlich kleine Schulen in ländlichen Regionen erhalten. Das Kriterium muss allerdings sein, dass die Unterrichtserteilung pädagogisch sinnvoll aufrechterhalten werden kann. Staatliche und freie Schulträger und Elterninitiativen, die standortgebundene kleine Schule gründen oder erhalten wollen, obwohl die Mindestkriterien nicht erreicht werden, können aus einer neu zu schaffenden Förderrichtlinie einen Zuschuss erhalten, wenn sie ein klares pädagogisches Konzept vorlegen.
Zum Erhalt kleiner Schulen auf dem Land müssen die jetzigen Empfehlungen des Ministeriums zum Erhalt sogenannter kleiner Schulen in klare und eindeutige gesetzliche Regelungen übergehen. Gleichzeitig muss die Investitionspauschale weiter erhöht werden, damit Schulgebäude nicht wegen Baufälligkeit geschlossen werden müssen.
Frage 8: Welche Vorstellungen haben Sie zur Sicherung der Mobilität unterschiedlicher Bevölkerungsschichten unabhängig vom eigenen Auto? Wie wollen Sie speziell die Bedürfnisse von Familien, Kindern und älteren Bürgern berücksichtigen? Welche Vorstellungen haben Sie zur Sicherung eines bedarfsgerechten flächendeckenden ÖPNV?
Jede Gemeinde in Thüringen muss an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen sein, alle Menschen haben ein Recht auf den barrierefreien Zugang zu allen Verkehrsmitteln und ihre persönlich Mobilität. Regelmäßig verkehrende Züge, Busse oder Straßenbahnen und weiterführende Mobilitätsketten bis hin zum Ruf-Bus, Anrufsammeltaxi-Taxi, Fahrrad oder Auto sind dazu notwendig. Sie müssen preiswert, sicher und zuverlässig sein. Dazu müssen die entsprechenden Pläne mit den Bürgerinnen und Bürger gemeinsam erstellt werden, damit die Angebote auch angenommen werden.
Landesregierung, Kommunen und die Wirtschaft müssen gemeinsam den öffentlichen Nahverkehr und den Verkehrsverbund als Dienstleister attraktiver und günstiger gestalten. Die Erreichbarkeit von Wohnorten, Arbeitsplätzen, Freizeitangeboten und touristischen Zielen mit dem ÖPNV muss Vorrang bei der Landesentwicklungsplanung haben, auch im Interesse einer gesunden Umwelt. Angebote wie die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs für Kurgäste in Friedrichroda sind weiter zu entwickeln.
Mit nur einem Ticket mobil sein in Bus, Bahn, Auto, Taxi und Fahrrad muss das Ziel eines Verkehrsverbundes in Thüringen sein. Dazu sollte der heutige VMT (Verkehrsverbund Mittelthüringen) zu einem Thüringenweiten Mobilitätsverbund umgebaut werden. So können Fahrpläne und verschiedene Verkehrsangebote enger verzahnt, Städte und ländliche Räume miteinander besser verbunden werden und Tickets preiswert sein. Darüber hinaus unterstützen wir Modellprojekte wie die Idee eines fahrscheinlosen ÖPNV in Erfurt.
Der öffentliche Personennahverkehr in Thüringen soll nutzerfreundlicher werden. Dazu sollen die Tickets neben dem Verkauf am Automaten oder per Handy auch am Schalter oder an einer Verkaufseinrichtung (Kiosk, Bäcker, Tabakladen) oder beim Fahrer bzw. Schaffner ohne Aufpreis erworben werden können. Die Anzahl der Zugbegleiter wird deutlich erhöht und sorgt so für mehr Sicherheit und Service.
Für die Bürgerinnen und Bürger muss es einen Anlaufpunkt geben, ohne lange Wege. Deshalb ist landesweit ein Netz von Bürgerservicebüros zu errichten. Der Aufbau ist in den Städten und Gemeinden so zu realisieren, dass sie jederzeit auch mobil kleine Ortschaften erreichen können. Die Servicebüros haben die Funktion einer generellen Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Neben den persönlichen Ansprechpartnern in den Servicebüros sind moderne Kommunikations- und Informationstechnologien unbürokratisch zur Lösung von Bürgeranliegen zur Verfügung zu stellen.
Frage 9: Wie wollen Sie zukünftig eine bedarfsgerechte medizinische und soziale Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen? Welche Maßnahmen planen Sie insbesondere zum Erhalt bzw. zur Nachfolgesicherung der bisher bestehenden Arztpraxen?
DIE LINKE Thüringen will die sozialen Strukturen im ländlichen Raum erhalten und stärken, die bislang infolge finanzieller Engpässe und durch Kürzung der Fördermittel bedroht sind. Hierzu gehören insbesondere Kinder- und Jugendschutzdienste, Schwangerenberatungsstellen, Frauen- und Seniorenzentren. In Anlehnung an die Jugendpauschale wollen wir eine gesicherte Finanzierung der Sozialarbeit.
Wir brauchen in Thüringen demokratisch erarbeitetes Schwerpunktprogramm „Ländlicher Raum“, um dem Schrumpfen der Dörfer entgegenzuwirken. Damit wollen die Sozialstrukturen sichern, denn auch sie brauchen Kindergärten und Schulen, Begegnungsstätten, Beratungsstellen und Anlaufstellen von Ämtern. In einem Ort der Landgemeinde oder einer Verwaltungsgemeinschaft soll ein Sozialzentrum entstehen, in dem alle sozialen Dienstleistungen angeboten werden. Hier können Räume für Vereine untergebracht werden, Vereine, Verbände und Ämter können an bestimmten Tagen Sprechstunden anbieten. In den Sozialzentren wird eine Koordinatorin, ein Koordinator für soziale Dienste angestellt, die vorhandene sozialen Angebote vernetzen, als Ansprechpartner_in für Menschen mit sozialen Anliegen und die Beratung durch Behörden und Verbänden sowie Veranstaltungen planen und koordinieren.
DIE LINKE Thüringen steht für eine flächendeckende medizinische Versorgung im
ambulanten sowie stationären Bereich im ländlichen Raum. In den Sozialzentren soll ein Landambulatorium angesiedelt sein, für dessen Errichtung wir uns im Dialog mit den für das Gesundheitswesen zuständigen Akteur_innen einsetzen werden. Im Landambulatorium sollen sich sowohl Allgemeinarztpraxen als auch Praxisräume für Fachärztinnen oder –ärzte befinden, die an einzelnen Tagen Sprechstunden abhalten können, Apotheken, sowie weitere Räume für Physiotherapeut_innen und Pflegedienste sollen vorgehalten werden. Um
Kranken das Aufsuchen von Landambulatorium oder Krankenhäusern zu ermöglichen, wollen wir einen Patientenshuttle einrichten. Ärztinnen und Ärzte in den Landambulatorien sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Tätigkeit im Angestelltenverhältnis wegen der finanziellen Belastung einer Praxisübernahme oder –neugründung auszuüben. Wir schlagen eine Bündelung aller Programme auf Bundes-, Landesebene und der Krankenkassen vor, um in Bedarfsregionen die Anschubfinanzierung für die Gründung von Landambulatorien oder Praxen zu gewährleisten. Medizinstudentinnen und –studenten, die sich für eine mehrjährige Tätigkeit auf dem Land verpflichtend entscheiden, sollen besondere Förderung erfahren. Quereinsteigerinnen und –einsteiger aus dem medizinischen Bereich sollen ebenfalls leichter ein Studium aufnehmen können, wenn sie sich für eine Landarzttätigkeit entscheiden.
Mit der Errichtung von Sozialzentren mit einem Landambulatorium kann es uns gelingen, die soziale und medizinischen Strukturen im ländlichen Raum zu stärken und damit neue Bewohnerinnen und Bewohner für ein Leben im ländlichen Raum zu interessieren .
Frage 10: Wie stehen Sie zum Erhalt einer flächendeckenden kulturellen Grundversorgung im ländlichen Raum, und welche wohnortnahen Angebote halten Sie für unverzichtbar? Wie wollen Sie die Vielfalt kultureller Angebote erhalten und die Kommunen bei ihrem Engagement im kulturellen Bereich unterstützen?
Kultur ist für DIE LINKE. Thüringen kein „Luxusgut“, sondern Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und eine essentielle Zukunftsinvestition. Deshalb stehen wir für eine nachhaltige Kulturförderung in Form eines Kulturfördergesetzes. Kultur muss Pflichtaufgabe werden! Dadurch können wir zum einen dem Rechtfertigungszwang Einhalt gebieten, dem Kulturakteure gerade durch die klamme Haushaltslage der Kommunen in den letzten Jahren unterliegen mussten. Zum anderen werden wir durch transparente Förderstrukturen, die wir in einem Dialogverfahren mit Kunst- und Kulturakteuren sowie den kommunalen Verwaltungen erarbeiten wollen, Planungssicherheit für kreative Prozesse schaffen, unser reiches kulturelles Erbe bewahren und aktiv weiter entwickeln.
Neben einer aktiven Vereinslandschaft und den breit gefächerten Angeboten der Sozio- und Breitenkultur, die es aktiv zu fördern und zu bestärken gilt, spielen Bibliotheken als Bildungs- und Kulturstätten eine zentrale Rolle bei der Versorgung mit kulturellen Angeboten besonders im ländlichen Raum. Sie sind auch maßgeblich daran beteiligt, generationenübergreifende Begegnungen und einen aktiven Austausch zwischen Jung und Alt zu ermöglichen.
Dementsprechend müssen die Kommunen in die Lage versetzt werden, kulturelle Aufgaben langfristig und planungssicher finanzieren und auch neue, kreative Impulse entstehen lassen zu können. Der Landesebene kommt aus LINKER Sicht dabei immer eine herausgehobene Stellung im Feld der Kulturfinanzierung zu, gerade im Bezug auf die Stärkung des ländlichen Raumes.
Frage 11: Wie wollen Sie die Funktionsfähigkeit von Klein- und Mittelstädten erhalten?
Die derzeitigen Verwaltungsstrukturen sind zu bürokratisch, zu teuer und verbauen zunehmend Entwicklungschancen für Thüringen. Das trifft auch auf die Klein- und Mittelstädte zu.
Zudem macht auch die demografische Entwicklung des Landes insbesondere in den ländlichen Bereichen eine Reform des Staats- und Verwaltungsaufbaus notwendig. Thüringen braucht deshalb einen Masterplan zur Neubestimmung der Inhalte und Strukturen staatlichen Handelns.
Die Kommunalpolitik der Partei DIE LINKE hält am Subsidiaritätsprinzip fest (Aufgabenerfüllung möglichst auf der untersten Ebene, die dafür am Besten geeignet ist). Dabei geht sie von einer zweistufigen Verwaltung im Freistaat Thüringen aus. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen und Sonderbehörden ausdrücklich zugelassen. Die Einräumigkeit der Verwaltung in den Grenzen der bisherigen regionalen Planungsgemeinschaften wird allen Überlegungen zugrunde gelegt, wobei Einräumigkeit nicht Eingliedrigkeit heißt. Den Einwohner_innen wird für ihre Anliegen eine kommunale Verwaltung als Ansprechpartner_in angeboten, unabhängig davon, welche Behörde für die Erledigung verantwortlich ist.
Oberstes Ziel ist für DIE LINKE die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der kommunalen Selbstverwaltung. Vor der Entwicklung der geforderten Zweistufigkeit und Einräumigkeit der Verwaltung steht für DIE LINKE. die Aufgabenkritik. Grundlegendes Anliegen in diesem Prozess ist die Stärkung der gemeindlichen Ebene. Dies wird erreicht durch mehr Bürgernähe und die Sicherung finanzieller Handlungsspielräume. Dazu tragen aber auch wohnort- und bürgernahe Dienstleistungen, transparentes Verwaltungshandeln, bürgerfreundliche Öffnungszeiten und qualifiziertes Personal in Bürger-Service-Büro ́s bei. Die Funktional- und Verwaltungsreform ist kein Selbstzweck und kann nur einheitlich, aus einem Guss, erfolgen. Freiwillige Gemeindegebiets- und Bestandsveränderungen, die einem solchen Gesamtkonzept nicht widersprechen, können bereits vorab erfolgen. Allerdings wird das Herauslösen von einzelnen Elementen ohne ein zuvor erarbeitetes Gesamtkonzept dazu führen, dass diese vermeintlichen Einzelreformen nicht die an sie erwarteten Zielstellungen erfüllen werden und zugleich in der Summe kein Gelingen einer Funktional- und Verwaltungsreform möglich ist.
Die Reform der Gemeindeebene ist aus Sicht der DIE LINKE. erst sinnvoll, wenn sich daraus mittel-und langfristig die Umwandlung der Verwaltungsgemeinschaften in Einheitsgemeinden ableitet. Das Prinzip der Freiwilligkeit und die Einbeziehung der EinwohnerInnen in Form eines Einwohnerentscheides werden jedoch auch hier zur Anwendung gebracht. Damit sind Ausnahmen dort möglich, wo durch einen Bürgerentscheid der Fortbestand der Verwaltungsgemeinschaft gefordert wird. Ohne die Reform des Verwaltungsaufbaus von der Dreistufigkeit zur Zweistufigkeit ist das nicht folgerichtig. Dazu sind leistungsfähige kommunale Strukturen erforderlich, die die Übernahme von weiteren Aufgaben und deren eigenverantwortliche Realisierung ermöglichen. Zwangsläufig sind von diesem Prozess alle staatlichen und kommunalen Verwaltungsebenen betroffen. Das Ausklammern einer möglichen Landkreisgebietsreform bewertet DIE LINKE. als fahrlässig.
Um weitere Erkenntnisse im Prozess der gesetzlichen Gemeindegebietsreform zu erlangen ist eine Modellphase und Phase der Freiwilligkeit im Prozess vorzuschalten. Freiwillige Bestandsveränderungen durch das Land müssen auch in Zukunft gefördert und sich innerhalb eines landesweiten Leitbildes bewegen. Dieses ist vorher zu erarbeiten und muss die Grundsätze der gesicherten dauerhaften Finanzierung, der notwendigen Aufgabenerfüllung und der Grundsätze der regionalen Raumplanung beachten. Für die Kommunen ist es wichtig zu wissen, innerhalb welchen Zeitraums sie mit einer Förderung des Landes und der Anerkennung der freiwilligen Bestandsveränderungen rechnen können. Dieses schließt aber gleichzeitig ein perspektivisches Auslaufen der Phase der Freiwilligkeit ein, weil andernfalls deren Zielsetzung ad absurdum geführt würde. Eine Umsetzung des beschriebenen Prozesses führt zwangsläufig zum Erhalt und Ausbau der Funktionsfähigkeit von Verwaltungsstrukturen in Klein- und Mittelstädten.
Frage 12: Welche Hauptprobleme sehen Sie in den Bereichen Umwelt, Kulturlandschaft und Biodiversität, und wie wollen Sie die dortigen Herausforderungen konkret angehen?
Für saubere Gewässer und gesunde Böden ist eine ordnungsgemäße Abwasserreinigung unerlässlich. Vor allem in den ländlichen Gebieten Thüringens sind viele Grundstücke noch nicht mit einer vorschriftsmäßigen Kläranlage ausgerüstet.
Da in den Dörfern nur sehr wenige Menschen für die Finanzierung der Anlagen aufkommen müssen, wird es für die einzelnen Haushalte zunehmend teuer.
Im Vergleich dazu: In größeren Gemeinden wurden schon viele zentrale Kläranlagen errichtet, die zudem öffentlich gefördert werden konnten.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden immer weniger. Trotzdem müssen die gesetzlich geregelten Schutzanforderungen erfüllt werden. An dieser Stelle ist die finanzielle Angemessenheit und Zumutbarkeit für die betroffenen Bürger zunehmend in Frage zu stellen.
Die Pläne der Thüringer Landesregierung zum Ausbau der Abwasserbehandlung in sehr kleinen Gemeinden nehmen nicht ausreichend Bezug auf die erreichte Qualität der betreffenden Gewässer. Abwasserbeseitigungskonzepte müssen die demografische Entwicklung im ländlichen Raum stärker berücksichtigen!
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Abfallwirtschaft auch künftig eine wichtige kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge bleiben wird. Der aktuelle Landesabfallentwicklungsplan formuliert zwar den Grundsatz des Vorrangs der entstehungsortnahen Abfallverwertung, andererseits soll dieser aber nicht an den Grenzen von Bundesländern Halt machen. Diese Philosophie lehnen wir ab, denn sie mag sich im Einzelfall für einen Entsorgungsträger wirtschaftlicher darstellen. Ein Beitrag zum Klimaschutz können derart transportintensive Varianten keinesfalls sein.
Ländliche Räume bergen besondere Potenziale zum Aufbau bzw. die Optimierung von Verwertungssystemen im Bereich biogener Reststoffe. Bio- und Grünabfälle, Material aus der Landschaftspflege, organische Abfälle aus Haushaltungen und der Industrie, Land- und Forstwirtschaft bieten sich für stoffliche und energetische Verwertungsverfahren an. Mit der Herstellung wertvoller Komposterden kann ein Beitrag zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit geleistet werden.
In Thüringen hat die Biomasse einen Anteil von rund 90 Prozent an der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, wobei die Potenziale der biogenen Abfälle noch nicht ausgeschöpft sein dürften. Ihr Anteil liegt derzeit bei lediglich 2 Prozent. Deshalb sollten noch ungenutzte Verwertungsmöglichkeiten geprüft und entsprechende Strukturen ausgebaut werden.
Nach unserer Überzeugung ist für Thüringen ein landesweites Flächennutzungs-, Wirtschafts- und Verwertungskataster für die Landbewirtschaftung zu erstellen. Dies könnte eine übersichtliche Grundlage für eine ausgewogene naturräumliche Entwicklung darstellen, die den vielfältigen Landnutzungsbedürfnissen der Wirtschaftsbranchen, des Bauwesens oder der Energiewirtschaft gerecht wird, aber auch Naturschonung und Biodiversität berücksichtigt. Dieses Kataster könnte unter breiter gesellschaftlicher Beteiligung entwickelt werden, um späteren Interessenskonflikten vorzubeugen.
Frage 13: Wie wollen Sie dem weiter fortschreitenden Flächenverbrauch sowie dem Ausverkauf fruchtbarer Ackerböden („land grabbing“) begegnen?
In Thüringen werden täglich rund 5 Hektar Boden durch den Bau von Siedlungen, Verkehrs- und Gewerbeflächen in Anspruch genommen. Damit gehen auch zunehmend landwirtschaftliche Flächen verloren. Ein sehr prägnantes Beispiel hierfür stellt die „Goldene Aue“ bei Nordhausen dar, die eine der hochwertigsten landwirtschaftlichen Nutzflächen Thüringens darstellt und somit das Schutzgut „Boden“ einen besonderen Stellenwert erhalten sollte. Leider wurde dieses Gebiet im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 in die Liste der vorzuhaltenden Industriegroßflächen aufgenommen. Der Antrag unserer Fraktion auf Rückgängigmachung fand keine Mehrheiten. Ebenso scheiterte ein von uns im Jahr 2011 eingebrachter Gesetzentwurf, der im Kern darauf zielte, dass Flächenversiegelung nur durch Ausgleich mittels einer gleich großen Entsiegelungsfläche stattfinden darf
Insgesamt sind Landnutzungskonflikte ein großes Thema der Gegenwart, weil immer mehr differenzierte Flächenfunktionen gegeneinander abzuwägen sind. Z. B. geht es um Ressourcenbereitstellung für die Versorgung mit Nahrung und Energie, um regulatorische Funktionen (Klima, Luft, Wasserkreisläufe), kulturelle (Diversität, Identität, Erholung, Freizeit- und ästhetische Werte) oder Siedlungsfunktionen (z.B. Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur). Daher wird es zunehmend wichtiger, tragfähige und gerechte Steuerungsinstrumente zu entwickeln, die nach Möglichkeit den verschieden Interessen angemessen Rechnung tragen. Das Land Nordrhein – Westfalen erarbeitete beispielsweise einen Erlass, der Nachweis des Vorrangs der Bebauung im Innenbereich vorschreibt. Einen weiteren positiven Ansatz stellt ein Forschungsprojekt „Nachhaltiges Landmanagement“ des ZALF (Leibnitz – Zentrum für Agrarlandschaftsforschung) Müncheberg dar, mit dessen Ergebnissen sich DIE LINKE intensiv befassen wird.
Landwirten fällt es zunehmend schwerer, dem Bodenpreisanstieg standzuhalten. Die Linke schlug als einen Weg vor, dass die BVVG – Flächen an die Thüringer Landgesellschaft überführt werden.
Frage 14: Welche Vorstellungen haben Sie zur sozial verträglichen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU bzw. zur Unterstützung des hohen Investitionsbedarfs in diesem Bereich?
Im Zuge der Debatte zum Landeshaushalt 2013/2014 forderten wir die Landesregierung auf, auch mit Beginn der neuen EU – Förderperiode ab 2014 die weiter bestehenden hohen Anforderungen an die Verbesserung der Infrastruktur im Umweltbereich als Schwerpunkt der EFRE – Förderung zu betrachten. Hintergrund ist, dass die Vorgaben der EU - Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie noch über Jahre große Anstrengungen im Bereich der Abwasserentsorgung, der Optimierung von Gewässerstrukturen und im natürlichen und technischen Hochwasserschutz erfordern werden. Dazu kommt der Umstand, dass ab 2014 bedeutend weniger EFRE - Mittel für Thüringen zur Verfügung stehen. Andererseits stellt der Bereich Schutz und Verbesserung der Umwelt eine Pflichtaufgabe seitens der EU dar, die es sowohl an Gewässern 1. Ordnung als auch 2. Ordnung zu erfüllen gilt. Bei Gewässern 2. Ordnung haben Kommunen einen Eigenanteil zu tragen, was insbesondere für finanzschwache Kommunen eine besondere Herausforderung darstellt. Umso mehr muss vom Land die die finanzielle Sicherstellung der Maßnahmen eingefordert werden.
Frage15: Wie wollen Sie zivilgesellschaftlichen Akteuren und Ansätzen einen größeren Gestaltungsspielraum geben?
In ländlichen Gegenden und kleineren Gemeinden geht es in der Regel weniger anonym zu als in größeren Orten und Städten. Damit ist die Ausgangslage, was den Ausbau und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten angeht eigentlich besser als in den Städten. Denn über die schon vorhandenen persönlichen Kontakte zwischen den Leuten ist meist auch leichter eine Mobilisierung für konkrete zivilgesellschaftliche Aktivitäten zu erreichen. Ein starkes zivilgesellschaftliches Engagement in den ländlichen Regionen kann auch dazu beitragen, junge Menschen dort zu halten - auch wenn natürlich noch die Arbeitsmöglichkeiten in Reichweite zum Wohnort dazu gehören. Durch die immer komplexere und anstrengendere Arbeitswelt bzw. Alltagswelt geht aber immer mehr Menschen die notwendige Energie und damit das Interesse für eigenes zivilgesellschaftliches Engagement verloren. Daher ist nach Ansicht der LINKE-Fraktion eine fairere und humanere Arbeitswelt bzw. ein solcher Lebensalltag eine wichtige Bedingung für mehr zivilgesellschaftliches Engagement (Stichworte u.a. Vereinbarkeit von Familie und Arbeit).
Doch darf man nach Ansicht der LINKEN nicht erst auf die notwendige Umgestaltung der Arbeitswelt warten, um eine Stärkung der zivilgesellschaftlichen Aktivitäten zu erreichen. Auch jetzt schon könnte ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement mit großzügigeren Regelungen zur Freistellung von der Arbeitszeit und für entsprechende Aufwandsentschädigungen, z.B. für Fahrtkosten, unterstützt werden. Gerade in kleinen Orten gibt es oft sehr kreative Initiativen und spannende Gestaltungsideen von Einwohnerinnen und Einwohnern. Dazu werden aber meist - wie das in einer vom Geld dominierten Gesellschaft leider so ist - finanzielle Mittel benötigt, die in kleinen Orten aber oft knapper bemessen sind als in größeren Kommunen. Daher sollte es in Thüringen mehr gezielte Unterstützung für die Arbeit und konkrete Projekte von Vereinen, Organisationen und Initiativen geben, dazu gehören neben finanziellen Mitteln auch Beratungs- und Weiterbildungsangebote für engagierte und interessierte Menschen. Zum Bereich des zivilgesellschaftlichen Engagement gehören selbstverständlich auch die Aktivitäten im eigentlichen politischen Bereich. Hier will die LINKE vor allem - auch als Bestandteil einer etwaigen Verwaltungsreform - die " basisdemokratische" Ausgestaltung der Gemeinden fördern D.h. unter anderem mehr Einwohnerversammlungen, mehr Entscheidungsmöglichkeiten für die Ortschaftsräte, vor allem aber den Ausbau der direkten Demokratie - hier vor allem von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene.
Frage 16: Welchen Stellenwert haben die LEADER-Aktionsgruppen in Ihrer Politik?
DIE LINKE Thüringen begrüßt die in der vergangenen Förderperiode erzielten Erfolge zur Entwicklung der Infrastruktur im Land Thüringen durch den Einsatz des Programmes LEADER- Vernetzte Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Regionen. DIE LINKE fordert, den LEADER- Ansatz in der aktuellen Förderperiode zu stärken, die Akteure in den gesamten Erarbeitungsprozess einzubinden und LEADER mit größeren Spielräumen für Innovationen und Zugriff auf verschiedene Fonds zugunsten der nachhaltigen Förderung im ländlichen Raum auszustatten. Es ist zu sichern, dass die Fördermittel aus dem ELER unter anderem dafür eingesetzt werden, Dorfentwicklung, handwerkliche Lebensmittelverarbeitung, nachhaltige, sozial- ökologische Landwirtschaft, Abwasseranlagen, Breitbandstruktur, Tourismus auf dem Land und die Sicherung landwirtschaftlicher Betriebe als entscheidender Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber im ländlichen Raum zu befördern.
Frage 17: Haben Sie Vorstellungen, wie bestehende Fachpolitiken und Förderinstrumente für eine konzertierte Politik für den ländlichen Raum koordiniert bzw. gebündelt werden könnten?
Die kommunale Infrastruktur ist die Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung auf wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Gebiet. Daher ist es unabdingbar, für die erfolgreiche Entwicklung dieser zu sorgen und damit auch die Bedingungen für eine erfolgreiche örtliche Wirtschaft, die Landwirtschaft und den Handel zu legen. Sie ist gleichzeitig Garant für die Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge.
Kommunale Daseinsvorsorge, öffentlicher Auftrag, Leistungsfähigkeit und Einwohnerähe müssen neu definiert werden, damit die öffentliche Leistungserbringung finanzierbar bleibt. Dazu sind einheimische Unternehmen, Selbstständige, Landwirte, Handwerker und Gewerbetreibende besonders zu fördern und zu unterstützen, um den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu sichern. Durch regionale Wirtschaftskreisläufe und einen öffentlich-geförderten Beschäftigungssektor können Arbeitsplätze vor Ort geschaffen und erhalten werden.
Frage 18: Wie sollten nach Ihrer Auffassung die Mittel der EU-Strukturfonds EFRE, ESF und ELER für die Entwicklung des ländlichen Raumes eingesetzt werden?
In zahlreichen parlamentarischen Aktivitäten haben wir die Landesregierung aufgefordert, bei der Erarbeitung der Operationellen Programme und der entsprechenden Förderrichtlinien für Thüringen für die Förderperiode 2014 bis 2020 folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:
- Ausrichtung der Operationellen Programme auf den nachhaltigen Einsatz der Strukturfondsmittel, insbesondere auf die Förderung einer ressourcenschonenden, ökologischen und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft, dem sozial-ökologischen Umbau, zur Armutsbekämpfung und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
- Aufteilung der zukünftig in Thüringen zur Verfügung stehenden Strukturfondsmittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Verhältnis von 60 Prozent EFRE zu 40 Prozent ESF
- zur Integration von Langzeitarbeitslosen ist der Einstieg in nachhaltige dauerhafte öffentliche Beschäftigung in Form von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen im Non-Profit-Sektor, insbesondere im Sozial-, Kultur- und Umweltbereich, jenseits von Staat und Markt zu finanzieren; dazu ist je Thüringer Planungsregion mindestens ein Projekt zu initiieren
- der Anteil von Darlehensprogrammen im Operationellen Programm EFRE, welche revolvierende Fonds enthalten, ist deutlich zu erhöhen
- Berücksichtigung des Schwerpunktes Sozialwirtschaft in den Operationellen Programmen und ESF
- Verbindung von EFRE-, ESF- und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER)-finanzierten Maßnahmen und Projekten auf operationeller Ebene durch die Bildung und den Einsatz von Multifonds, insbesondere zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Dazu sind die regionalen LEADER- Aktionsgruppen mit koordinierenden Aufgaben zu betrauen
- Die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel der EU (GAP), des Bundes und der Länder (GAK) und des jeweiligen Landes sollen zielgerichteter für Umwelt- und Sozialleistungen vergeben werden
- besonders in strukturschwachen ländlichen Regionen wollen wir die Mittel aus den Strukturfonds unter Federführung der ELER-Verwaltung in Regionalbudgets zusammenführen.
- Selbstverwaltung und Selbstorganisation der Regionen, der Erzeuger und aller Aktiven vor Ort sollen durch Bündelung der Instrumente und Weiterentwicklung der LEADER-Prinzipien und -Programme unterstützt werden
Frage 19: Welche weiteren Punkten sind Ihnen im und für den ländlichen Raum wichtig?
Abseits der Zentren ist Thüringen agrarwirtschaftlich und durch vielfältige Landschaften geprägt. Ländliche Räume versorgen mit Nahrung und Rohstoffen sind Gewerbe-, Wohn- und Erholungsräume. Dabei hat die landwirtschaftliche Produktion von Lebensmitteln eine existenzielle gesellschaftliche Bedeutung, die nur in enger Verflechtung mit lebendigen Dörfern und kleinen Städten erfüllt werden kann. Mit einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise werden unsere Lebensgrundlagen Luft, Wasser, Boden und biologische Vielfalt reproduziert.
DIE LINKE will nachhaltige ländliche Entwicklung voranbringen. Viele ländliche Regionen sind strukturell benachteiligt und stecken in einer Krise. Schwache wirtschaftliche Grundlagen, fehlende Aktivitäten und Alternativen führen zu Arbeitslosigkeit, dramatischem Bevölkerungsrückgang und Überalterung. Besonders junge Leute wandern auf der Suche nach Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven in andere Regionen ab. Der demografische Wandel verschärft die finanzielle Lage der Kommunen. Vom Anspruch gleichwertiger Lebensverhältnisse wird Abschied genommen und die Förderung zunehmend auf Wachstumszentren konzentriert. Einzelne Dörfer und ganze Regionen werden einfach abgehängt.
Die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden bilden die Grundlage für ländliche Entwicklung. Wir wollen die breite soziale Streuung des Grundeigentums in Deutschland erhalten, das private Kleineigentum, das genossenschaftliche und das öffentliche Eigentum vor Ausverkauf schützen. DIE LINKE will das durch den Abbau des gesetzgeberischen Reformstaus im Boden-, Genossenschafts-, Landwirtschafts- und Steuerrecht erreichen.
Wir wollen eine flächendeckende nachhaltige Land- und Forstbewirtschaftung. Auch Gartenbau und Fischereiwirtschaft müssen nachhaltig sein. Betriebe sollen in die Lage versetzt werden, den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen sowie den Anforderungen des Verbraucher-, Natur- und Tierschutzes gerecht werden zu können. Wir lehnen die Exportorientierung der EU-Agrarwirtschaft ab und wollen sie sozial-ökologisch auf regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung ausrichten. Unter der Priorität Lebens- und Futtermittelproduktion soll die Agrarwirtschaft einen regionalen Beitrag zur Energiewende leisten. Energiepflanzenanbau muss nachhaltig erfolgen, in die betriebliche Lebensmittelproduktion eingepasst werden und zur biologischen Vielfalt auf und neben dem Acker beitragen. Reines Pflanzenöl soll das fossile Agrardiesel für Land- und Forstmaschinen ablösen.DIE LINKE tritt dafür ein, dass umweltgerechte Landwirtschaft, Ökolandbau, Gartenbau, Forstwirtschaft und Fischerei und Aquakultur, nach sozial-ökologischen Kriterien und durch Unterstützung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen gefördert werden. Wichtig sind uns die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Natur sowie die Arten-, Rassen- und Sortenvielfalt in der Agrarwirtschaft. Agro-Gentechnik, Biopatente und Biopiraterie wollen wir verbieten. Wir wollen das Recht auf freien Nachbau von Saatgut sichern und treten der Marktmacht von Saatgut- und Gentech-Konzernen entgegen.
