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Wahlprüfsteine der Landeszahnärztekammer Thüringen

 

1. Welche Gesamtnote geben Sie der Thüringer Gesundheitspolitik in den vergangenen fünf Jahren (1= sehr gut, 5= sehr schlecht)? Was hat die Landesregierung schlecht gemacht?

Die gesundheitliche Versorgung der Thüringer Bürgerinnen und Bürger wird auf einem hohen Niveau gewährleistet. Die Landesregierung musste einige Probleme angehen, die die bisherigen CDU-Vorgängerregierungen nicht gelöst haben. Bei vielen positiven Neuerungen geschah dies nur halbherzig, wie zwei Beispiele belegen:

Die längst überfällige Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes ist in vielen Fragen zu kurz geraten. So steht das Wort Qualität im Gesetz, aber konkrete Qualitätskriterien wurden nicht aufgenommen. Es gibt auch keine Aussagen und Festlegungen zur Krankenhausplanung. So drückte sich die Landesregierung vor der Benennung von konkreten Anforderungen an die Ausstattung und Größe von Fachabteilungen.

Zudem ist allseits bekannt, dass wir in Thüringen insbesondere im ländlichen Raum auf einen akuten Ärztemangel zusteuern. Die bisherigen Ansätze der Landesregierung, diesem Ärztemangel zu begegnen, sind unzureichend. Die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung mit der Vergabe von Stipendien im Falle von späteren Niederlassungen ist ein erster Schritt. Der finanzielle Beitrag der Landesregierung an diese Stiftung ist in Anbetracht der Situation aber viel zu gering. Es fehlt ein langfristiges Konzept für Strukturen der medizinischen ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum.

 

2. Was ist Ihr wichtigstes Zukunftsprojekt in der Thüringer Gesundheitspolitik, sollten Sie in Regierungsverantwortung gelangen/verbleiben?

Genau die Probleme, die in der ersten Frage angesprochen wurden, müssen vorrangig gelöst werden. DIE LINKE Fraktion im Thüringer Landtag hat Lösungsansätze für künftige Strukturen der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Unser Kerngedanke dabei ist die Schaffung von Landambulatorien, in denen sowohl Allgemeinarztpraxen als auch Praxisräume für Fachärztinnen oder -ärzte, Zahnärztinnen oder –ärzte, Apotheken sowie weitere Räume für Physiotherapeuten und Pflegedienste vorgesehen sind. Dort sollen niedergelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte tätig sein. Was den Bereich der zahnärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen betrifft, sieht DIE LINKE besonders Reserven in der Gesundheiterziehung und der Profilaxe. Wir begrüßen die gruppenprophylaktische Betreuung in Kindertageseinrichtungen durch die Patenschaftszahnärzte. Wir unterstützen die Forderungen und das Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“, da die zahnärztliche Versorgung von Menschen mit einer Behinderung höhere Anforderungen hat.

 

3. Wie steht Ihre Partei zur Freiberuflichkeit der Zahnärzte und zur zahnärztlichen Selbstverwaltung in Thüringen? In welchen Bereichen halten Sie die Übertragung staatlicher Aufgaben an unsere zahnärztlichen Körperschaften für sinnvoll, um die Effizienz zu steigern und öffentliche Haushalte zu entlasten?

DIE LINKE in Thüringen verkennt nicht die Bedeutung der Freien Berufe, denn die unabhängige Berufsausübung mit freier Therapiewahl ist eine Grundvoraussetzung der zahnmedizinischen Versorgung. Ein Angestelltenstatus ist mit der Therapiefreiheit (im Rahmen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses) sehr wohl vereinbar. Dies wird besonders dann der Fall sein, wenn Zahnärztinnen und -ärzte und nach erfolgreichem Studienabschluss auf dem Lande praktizieren wollen, aber die Niederlassung noch scheuen.

 

4. Wie werden Sie uns Zahnärzte unterstützen, den dringend notwendigen zahnmedizinischen Fachkräftenachwuchs in allen Thüringer Regionen zu sichern (z.B. Schulnetzplanung, Berufsausbildung usw.)?

Wir unterstützen alle Maßnahmen der Selbstverwaltung und der Thüringer Landesregierung zur Gewinnung medizinischen Nachwuchses. Auch Studierende der Zahnmedizin, die sich für eine mehrjährige Tätigkeit innerhalb Thüringens verpflichtend entscheiden, sollen besonders gefördert werden. Quereinsteigerinnen und -einsteiger aus dem medizinischen Bereich sollen leichter ein Studium aufnehmen können, wenn sie sich für ein zahnmedizinisches Studium entscheiden.

 

5. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Attraktivität des Zahnarzt-Berufes zu erhöhen? Wie wollen Sie Zahnmedizin-Absolventen der Universität Jena im Freistaat halten und für einen Berufsstart in Thüringen begeistern?

Die Angleichung der Vergütung von Fachpersonal ist ein wichtiger Faktor, der aber nicht ausreicht, um vor allem junge Leute im Land zu halten. Dazu bedarf es eines Komplexes von Maßnahmen, die Thüringen in seiner Infrastruktur für junge Menschen attraktiver macht. Neben den weichen Standortfaktoren und Rahmenbedingungen wie ÖPNV, Kita- und Schulangebot, ÖPNV, sowie eine berufliche Perspektive und ein auskömmliches Einkommen der Partnerin / des Partners, kann auch die Möglichkeit einer angestellten Tätigkeit als Zahnärztin – oder arzt die Attraktivität des Zahnarzt-Berufes erhöhen.

 

6. Werden Sie sich im Falle einer Regierungsverantwortung über den Bundesrat für eine sofortige Verabschiedung der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte einsetzen? Werden Sie frei werdende Mittel im Bildungsetat des Landeshaushaltes für eine schnelle Umsetzung der Approbationsordnung in Thüringen nutzen?

Die LINKE befürwortet die Ausrichtung der neuen Approbationsordnung und setzt sich für deren Einführung ein. Das wird mit Kosten verbunden sein, denn wir brauchen mehr Lehrkräfte an den Universitäten, um die Zahl der Studierenden zu halten oder sogar zu erhöhen. Auf der anderen Seite aber würde es uns noch mehr Geld kosten, wenn wir zu wenige Zahnärzte, zu wenig Prophylaxe und demnach in der Bevölkerung eine schlechte Zahngesundheit hätten.

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