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Wahlprüfsteine des Landessportbundes

Förderung des Landessportbundes Thüringen und seiner Mitgliedsorganisationen

Der LSG mit seinen Mitgliedsorganisationen wird derzeit über die Gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung an den Erlösen der Thüringer Lotteriegesellschaft gefördert. Sehen Sie in der Fortführung dieser Regelungen auch zukünftig eine verlässliche und nachhaltige Grundlage zur Förderung des Thüringer Sports? Wie stehen Sie zur Aufhebung der im Thüringer Lotteriegesetz verankerten Befristung bis 2016?

Der Thüringer Sport braucht eine verlässliche Förderung durch das Land. In welcher Form
diese Landesförderung geschieht ist dabei zweitrangig. Die momentane Regelung der
Landesfinanzierung im Rahmen des Thüringer Lotteriegesetzes ist dabei ein möglicher Weg,
wenn dabei auch in Zukunft die finanzielle Förderung des Sports in Thüringen in
ausreichender Höhe sichergestellt werden kann. Die Form der Finanzierung wird und sollte
immer in Absprache mit dem LSB und auf der Grundlage gemachter Erfahrungen
vorgenommen und gesetzlich verankert werden. Solange keine alternative Möglichkeit der
verlässlichen und nachhaltigen Förderung des Thüringer Sports gegeben ist, halten wir eine
Befristung der jetzigen Förderung im Lotteriegesetz für nicht zielführend.


Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) fordert gemeinsam mit den Landessportbünden und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), dem gemeinwohlorientierten Sport einen angemessenen Anteil an den aus Sportwetten zusätzlich erzielten Steuereinnahmen der Länder, zur Verfügung zu stellen. Unterstützen Sie diese Forderungen – konkret nach einem Drittel der zusätzlichen Steuereinnahmen – und sehen Sie darin eine Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Mittel für die Sportförderung im Landeshaushalt einzustellen?

Wie schon ausgeführt, muss die Förderung des Sportes durch das Land langfristig gesichert
werden. Solange keine alternativen Modelle für eine verlässliche Finanzierung des Thüringer
Sportes gefunden werden, unterstützt die LINKE die Forderung von DOSB und DFB nach
einem angemessenen Anteil an den aus den Sportwetten zusätzlich erzielten Steuereinnahmen
für die Länder. Diese zusätzlichen Mittel müssen dann aber auch dem organisierten Sport
zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Thüringer Lotteriegesetz zur Verfügung gestellt werden
und dienen somit der weiteren Entwicklung des Sportes im Freistaat.

 


Rahmenbedingungen für das Sporttreiben in den Thüringer Sportvereinen

Immer mehr Sportvereine beklagen die Tatsache, dass für die Nutzung von Sportstätten Entgelte und Gebühren erhoben werden. Sehen Sie die Unterstützung des Vereinssports auch mit Blick auf die Haushaltssituationen in den kommunalen Gebietskörperschaften als eine freiwillige Leistung an?

Der organisierte Sport ist ein wichtiger Beitrag zur Daseinsvorsorge. Deshalb sollte die
Unterstützung des Vereinssportes als Pflichtaufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften
ausgewiesen werden.

 


Das Thüringer Sportfördergesetz, § 14 gibt den öffentlichen Trägern die unentgeltliche
Nutzung von Sportstätten für den Übungs- und Lehrbetrieb der Vereine vor. Wie steht Ihre Partei zur konsequenten Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung?


Die unentgeltliche Nutzung der Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungsund
Lehrbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen darf nicht zur Disposition gestellt werden. Ein Unterlaufen oder Umgehen dieser Reglung ist vom Gesetzgeber zu unterbinden. Für DIE LINKE ist in der bestehenden Regelung der Wettkampfund Spielbetrieb eingeschlossen.

 


In vielen Landkreisen und Kommunen kann die Nachfrage der Sportvereine hinsichtlich der Bereitstellung moderner und funktionaler Sportstätten nicht gedeckt werden. Würden Sie eine Erhöhung der Landesförderung für Investitionsvorhaben im Bereich der Sportstätten unterstützen? Bedarf es nach Ihrer Ansicht eines „Masterplans“ für ein langfristiges Investitionsprogramm für Sportstätten?

Der Investitionsbedarf bei den Sportstätten ist seit Jahren unverändert hoch. Hier besteht ein
immenser Sanierungsstau. DIE LINKE sieht in einer Erhöhung der Landesmittel auf mindestens 20 Mio. Euro jährlich für den Sportstättenbau einen zwingenden Weg zur Verbesserung der Sportstättensituation, besonders auch der Sporthallen sowie der Frei- und Hallenbäder. Um den Sanierungsstau bei Sportstätten zu entkrampfen, wird sich die LINKE für eine Wiederauflage eines Turnhallenprogramms durch das Kultusministerium einsetzen. Damit würde auch den Nutzungsbedingungen durch den Schulsport Rechnung getragen. Ein Masterplan Sportstätteninvestitionen muss den Kommunen und Vereinen eine langfristige Perspektive geben.

 


Unterstützen Sie die im Jahr 2014 neu eingeführte Förderung für Investvorhaben von
Vereinssportstätten über den Landessportbund mit einem gesonderten Titel im Haushalt des zuständigen Fachministeriums?


Die 2014 erstmals eingeführte Förderung für Investitionen von Vereinssportstätten über den
Landessportbund ist eine gute Möglichkeit, gezielt finanzielle Mittel für den Vereinssport einzusetzen und wird durch die LINKE uneingeschränkt unterstützt. Dieses mit einem gesonderten Titel im Haushalt zu untersetzen halten wir für eine gute Möglichkeit der langfristigen Förderung und ist zu unterstützen.

 

Perspektiven des Thüringer Leistungssports

Welche Bedeutung hat für Sie der Leistungssport in Thüringen?

Ein erfolgreicher Leistungssport trägt wesentlich zur weiteren Entwicklung des Sportlandes
Thüringen bei. Erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler sind die „Botschafter“ des Landes
Thüringen auf nationaler und internationaler Ebene. Ein erfolgreicher Leistungssport braucht
aber die entsprechenden Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbedingungen sind weiter
auszubauen. Dazu gehört vor allem die Entwicklung des Nachwuchsleistungssportes.



Ohne Trainer keine Medaillen! Die Gewinnung und Bindung qualifizierter Trainer im
Nachwuchsleistungssport gestaltet sich zunehmend schwieriger. Unterstützen Sie die
Forderungen des Landessportbundes und seiner Sportfachverbände nach einer angemessenen – aus internationalen aber auch nationalen Entwicklungen abgeleiteten – Bereitstellung von mehr finanziellen Mitteln für die Trainer im Nachwuchsleistungssport?


Ein erfolgreicher Leistungssport braucht motivierte und gut ausgebildete Trainerinnen und
Trainer. Das bedeutet auch eine angemessene Entlohnung. Gute Trainerinnen und Trainer
brauchen eine Zukunftsperspektive. Deshalb ist eine langfristige auskömmliche Förderung
über mindestens jeweils 4 Jahre (Olympiazyklus) zwingend erforderlich. Dazu ist der
Finanzansatz Trainerförderung deutlich zu erhöhen.



Viele hochklassig, national und international anerkannte Sportveranstaltungen in Thüringen sind im Verlauf der letzten Jahre aus den Wettkampfkalendern zahlreicher Sportarten verschwunden. Wie könnten Sportverbände und –vereine mehr Unterstützung bei der Wiederdurchführung bzw. der Austragung von Sportwettkämpfen die auch über Thüringen hinaus wirken, erhalten? Welche Rolle sollte dabei der Standort Oberhof mit seinen Traditionen und der Kompetenz in der Organisation und Durchführung von internationalen Sportereignissen spielen?

Wenn Thüringen auch weiterhin als „Sportland“ bekannt sein und bleiben soll, so sind zügig
Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die zur Zeit noch durchgeführten
internationalen und nationalen Höhepunktwettkämpfe auch weiterhin in den Terminkalendern
der nationalen und internationalen Komitees erhalten bleiben. Voraussetzung hierfür ist das
Zusammenwirken von Verein, Kommune und Land. Die austragenden Vereine dürfen nicht
alleine gelassen werden. Eine zweite Voraussetzung sind moderne, den internationalen
Ansprüchen genügende Sportanlagen. Für den Ausbau dieser Sportanlagen sind gesonderte
Landesmittel zur Verfügung zu stellen. Der Standort Oberhof muss auch weiterhin ein
Aushängeschild für den Thüringensport bleiben. Dabei muss aber das Augenmerk auch auf
Städte mit sportlichen Traditionen im internationalen Wettkampfbetrieb wie Suhl, Erfurt, Gera
oder Jena gelegt werden. Nicht zu vergessen sind die notwendigen Unterstützungen für in
Thüringen ansässigen und sportlich erfolgreichen Bundesligavereine.

 

 

Ehrenamt im Thüringer Sport

Der Sport lebt vom Ehrenamt. Durch das ehrenamtliche Engagement von 60.000 Thüringerinnen und Thüringern leistet er einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, fördert die Integration und Inklusion sowie einen gesunden Lebensstil.

Welche konkreten Vorschläge haben Sie hinsichtlich der Stärkung einer Kultur der Achtung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements?

DIE LINKE hat sich immer für ein Ehrenamtsgesetz, d.h. ein Gesetz, in dem alle Fördermaßnahmen, Unterstützungen, Regelungen, u.ä. im Zusammenhang mit der Gestaltung
des Ehrenamtes zusammengefasst und dargestellt sind. Mit der Stiftung „Ehrenamt“ sind
Teilschritte für die Anerkennung und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
geschaffen worden. Das reicht aber bei Weitem nicht aus, um der Arbeit der vielen Tausenden Ehrenamtlichen in unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gerecht zu werden. Hier fehlt eine gesetzliche Grundlage.



Thüringen ist eines von vier Bundesländern, welches noch kein Bildungsfreistellungsgesetz verabschiedete. Ein erster Entwurf des Gesetzes klammerte die Aus- und Fortbildung führ ehrenamtlich Tätige aus. Unterstützen Sie die Forderung des LSB Thüringen, die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten in deine Bildungsfreistellung aufzunehmen?

Wie bei Fragen des Ehrenamtes hat sich die LINKE immer für ein allumfassendes
Bildungsfreistellungsgesetz eingesetzt. Das umfasst natürlich auch den Einschluss der Ausund
Fortbildung für ehrenamtliche Tätigkeit.

 

Sport in Schule und Verein

Wie könnte aus Ihrer Sicht der Forderung Rechnung getragen werden, eine tägliche
Sportstunde in den Stundenplan der Thüringer Schulen zu integrieren?


Dem Unterrichtsfach Sport muss als einzigem Bewegungsfach im Fächerkanon unserer
Schulen ein hoher Stellenwert beigemessen werden. In diesem Sinne ist es auch mehr als ein
Unterrichtsfach. Neben der körperlich-gesundheitlichen Entwicklung ist der Sportunterricht
vor allem auch der geistigen und seelischen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler
förderlich. Es ist daher mit Bedauern festzuhalten, dass Sport zu den Unterrichtsfächern mit
dem höchsten ersatzlosen Ausfall zählt. Im nun auslaufenden Schuljahr 2013/2014 waren es
allein 890 Stunden– so hoch wie in keinem anderen Fach. Diese Zahlen müssen alarmieren.
Zumal, dies erbrachte eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 5/7282), der
Bedarf an Sportlehrerinnen und –lehrern in Thüringen nicht ausreichend gedeckt werden kann.

DIE LINKE im Thüringer Landtag unterstützt ausdrücklich die Forderung des LSB die
Stundenanzahl im Unterrichtsfach Sport anzuheben. Eine Regelung hierzu wäre z.B., die
Anpassung der flexibel zugewiesenen Unterrichtsstunden des Rahmenstundenplans der
jeweiligen Schularten und Klassenstufen dem Sportunterricht zuzuweisen. Allerdings muss im
Vorfeld die schwierige Personalsituation geklärt werden, da bereits für die jetzige Situation
nicht genügend Fachkräfte vorhanden sind.



Kooperationen zwischen Schule und Sportvereinen werden derzeitig über den LSB Thüringen und das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit 2,26 Euro pro Übungsstunde gefördert. Wie ist Ihre Position zur Weiterführung dieser Regelungen unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen bzw. sehen Sie einen Ansatz im Rahmen von Ganztagsangeboten an den Schulen Kooperationen mit Sportvereinen langfristig zu finanzieren?

Die Grundlage dieser Zusammenarbeit bildet die gemeinsam ausgehandelte
Kooperationsvereinbarung des damaligen Kultusministeriums und dem Landessportbund aus
dem Jahr 2006, auf deren Grundlage wiederum jährliche Verträge über die
Zuwendungsgewährung abgeschlossen werden. Die Fraktion DIE LINKE favorisiert ein festes Finanzierungsmodell, welches Planungssicherheit und gerechte Förderungen von Übungsstunden gewährleisten kann. Zusätzlich bieten flächendeckende Ganztagsangebote
Rahmenbedingungen in denen eine engere Zusammenarbeit von Schule und Sportverein
geschaffen werden kann.

 


Sport und Gesundheit

Ärzte beklagen in zunehmendem Maße die gesundheitliche Situation bei Kindern und Jugendlichen aufgrund mangelnder Bewegung und falscher Ernährung. Sollte die Förderung der Gesundheit von Kindern durch mehr Sport eine Finanzierung im Rahmen des Gesundheitszieleprozesses erhalten?


Die Gesundheit von Kindern sollte auch durch mehr Sport gefördert werden. Der
Sportförderunterricht als ergänzendes Angebot an den Schulen ist angesichts bestehender
gesundheitlicher Defizite unter Kindern und Jugendlichen deutlich auszubauen und zusätzlich
(u. a. durch Fachpersonal) zu fördern. Schulsport und Vereinssport sollten noch mehr als bisher miteinander kooperieren und abstimmt werden. Angesichts der fortschreitenden
„Sportmüdigkeit“ unter vielen Schülerinnen und Schülern muss der Freude an sportlicher
Betätigung der Vorrang eingeräumt werden. Dabei ist die Frage der Finanzierung zu klären
und zu prüfen, ob dies im Rahmen des Gesundheitszieleprozesses erfolgen kann.

 

 

Jugendorganisation im Sport stärken


Partizipation und Mitbestimmung sind anerkannte Ziele der Jugendverbandsarbeit im Sport – Beteiligung braucht auch Strukturen!

Welche Vorstellungen hat Ihre Partei zur Förderung von Jugendarbeit und
Jugendverbandsarbeit im Sport gemäß §§ 11 und 12 SGB VIII im Rahmen des
Landesjugendförderplans des Freistaates Thüringen und welches sind die jugendpolitischen Initiativen, die Sie sich für die nächste Legislaturperiode vornehmen werden?


Die Jugendarbeit im Sport ist ein gleichberechtigter Teil von Jugendarbeit und hat Anspruch
auf öffentliche Förderung. Die jeweils konkrete Förderung vor Ort ist im Rahmen der
örtlichen Jugendförderpläne und der dort gesetzten Prioritäten Sache der kommunalen
Fachgremien.

Die LINKE setzt sich intensiv für die Aufstockung der Mittel für die örtliche Jugendförderung
ein, wie dies bereits in der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD 2009 vorgesehen war,
aber nicht umgesetzt wurde. Im Rahmen einer solchen, von uns vertretenen Aufstockung von
11 auf 15 Millionen Euro würde sich auch die Unterstützung für die Jugendarbeit im Sport auf
der örtlichen Ebene spürbar verbessern.

Was die Förderung der Jugendverbände über den Landesjugendförderplan angeht, so wollen
wir hier vorrangig eine Sicherung und Verstetigung erreichen, Verbesserungen etwa in der
Jugendbildungsarbeit der Jugendverbände und in der internationalen Jugendarbeit sind aber
anzustreben.

Jugendpolitisch hat sich die Thüringer LINKE für die nächste Legislatur im ersten
Schwerpunkt mehrere Bundesratsinitiativen vorgenommen, die auf die Verbesserung der
sozialen Lage junger Menschen in Ausbildung und Studium abzielen. So wollen wir für ein
Mindestausbildungsentgelt in Anlehnung an den Mindestlohn streiten und von Thüringen aus
eine BAFöG-Reform anschieben, die zunächst eine Erhöhung und die Rückkehr zur Zahlung
als teilweise nicht rückzahlbarer Zuschuss bewirken soll.
Auf Landesebene wollen wir das von Frau Taubert begonnene Programm Schulsozialarbeit
(200 Stellen) verdoppeln, um damit zumindest nahezu jede zweite Schule in den Genuss von
Schulsozialarbeit zu bringen. Längerfristig ist es klares Ziel, jede Schule in Thüringen mit
Schulsozialarbeit auszustatten. Zudem wollen wir erreichen, dass die Thüringer
Berufsschülerinnen und -schüler bei den Fahrt- und Unterbringungskosten endlich staatlich
unterstützt werden, wie dies in Sachsen-Anhalt und in anderen Bundesländern schon längst
der Fall ist. Die Berufsschulnetzplanung muss endgültig auf die Landesebene gezogen werden
und klaren inhaltlichen Kriterien folgen.

 

 

Projekt: „Sport zeigt Gesicht“!


Der LSB Thüringen tritt ein für gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und Fairplay. Auf dieser Grundlage und hauptsächlich mit Mitteln des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ setzt er sich dafür ein, das soziale und demokratische Fundament des Sports in Thüringen zu stärken, rechtsextremen Gefahren und Erscheinungsformen vorzubeugen und diesen im Fall von auftretenden Problemsituationen wirksam zu begegnen. Ende 2016 läuft diese Projektförderung durch das Bundesprogramm aus.

Wie beabsichtigt Ihre Partei künftig die Rahmenbedingungen für diese wichtige Tätigkeit zu sichern, um den Landessportbund und seine Sportvereine in der thematischen Auseinandersetzung zu unterstützen (ideell und finanziell) bzw. deren Arbeit in diesem Themenfeld zu verstetigen?


Die Sportvereine haben eine große Verantwortung bei der gesellschaftlichen
Auseinandersetzung mit menschenverachtenden Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft,
auf die sich neonazistische Strukturen und Parteien, wie die NPD erst unlängst bei der
Kommunalwahl, stützen können. Insbesondere durch die in den vergangenen Jahren
gewachsene Unterstützung der Vereine durch den LSB ist es vielen Sportvereinen gelungen,
diese Verantwortung besser wahrzunehmen.

Die Auseinandersetzung mit Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus und verbreiteten
Versatzstücken ist keine kurzfristig befristbare Aufgabe, sondern erfordert Kontinuität. Dazu
gehört auch, die in den letzten 14 Jahren entstandenen Strukturen institutionell zu sichern. Aus diesem Grund haben wir bereits im Jahr 2012 einen Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag eingebracht, mit dem ein durch einen zivilgesellschaftlichen Beirat begleitetes
Landesprogramm gegen Neonazismus und eine jährliche Mindestfördersumme gesetzlich
festgeschrieben werden. Darüber hinaus werden wir uns gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, die bislang befristeten Förderprogramme dauerhaft im Bundeshaushalt zu
etablieren und an einer gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern festzuhalten. Es
wäre dem Ziel der bisherigen Programme widersprechend, das von den Strukturprojekten, in
Thüringen z.B. MOBIT und ezra, sowie von zahlreichen anderen wertvollen Projekten errichtete Fundament der zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzung mit neonazistischen
Einstellungen wieder aufzugeben. Selbstverständlich muss bei der Überführung bislang
befristeter Projekte in dauerhaft finanzierter Projekte eine Evaluierung der verfolgten
Projektinhalte und -methoden unabhängig erfolgen.

 

Zuständigkeit für den organisierten Sport

Die Bildung eines für Themen des Sports zuständigen Fachausschusses im Thüringer Landtag und die Integration des Begriffes „Sport“ in den Namen des zuständigen Ministeriums war eine Forderung des LSB Thüringen im Vorfeld der Landtagswahl 2009. Daran halten wir auch im Jahr 2014 fest. Wie ist Ihre Position dazu?

Viele gesellschaftlich relevante Bereiche sind in den Entscheidungsprozessen des Thüringer
Landtages direkt durch Fachausschüsse vertreten. Der Sport hat diese direkte Anbindung
durch einen eigenen Ausschuss nicht und ist nur indirekt im Ausschuss für Soziales, Familie
und Gesundheit vertreten. Die Bereiche des Sportes werden bisher punktuell durch den
Freundeskreis Sport bearbeitet. Was Überlegungen betrifft, einen eigenen Sportausschuss des
Landtages zu installieren, müssten die Arbeitsaufwände im Politikfeld mit den vorhandenen
Ressourcen abgeglichen werden. Unabhängig davon hält es die LINKE aber für gegeben, die
herausgehobene Stellung des Sportes sowohl im Namen eines zuständigen Ausschusses als
auch im Namen des zuständigen Ministeriums zu verankern

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