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Wahlprüfsteine des Landesfrauenrates

Arbeitsmarkt, Bildung und Rente

1. Falls Sie in Regierungsverantwortung kommen, welche Maßnahmen werden Sie unternehmen um:


+ Voraussetzungen für gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit in Thüringen zu schaffen?


Um zu gleichen Löhnen für gleichwertige Arbeit zu kommen, muss zum einen sichergestellt
werden, dass gleiche Löhne für gleiche Arbeit gezahlt wird und zum anderen, dass die Bewertungskriterien für sog. weibliche und männliche Tätigkeiten überarbeitet werden. Es ist
im 21. Jahrhundert nicht mehr hinnehmbar, dass Arbeit an Maschinen grundsätzlich besser bewertet – und damit auch entlohnt – wird als Arbeit am Menschen, z.B. in der Erziehung,
Bildung, im Gesundheitswesen und der Pflege. Nicht nur, dass letztere Tätigkeiten mit einem hohen Maß an fachlicher Kompetenz und Verantwortung einhergehen, die körperlichen Herausforderungen z.B. in der Alten- und Krankenpflege gar nicht mehr geringer als computergestützte Arbeiten an Maschinen.

Da diese Überarbeitung der Bewertungskriterien eine Angelegenheit der Tarifpartner ist,
kann sich eine Regierung hier in erster Linie impulsgebend und organisatorisch einbringen.
Dies gedenken wir zu tun. Um dann letztlich zum Abbau des Gender-Gap – also dem Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen beizutragen, der hartnäckig bei über 20 Prozent liegt – muss jedoch an weiteren Stellschrauben gedreht werden:
Mädchen und junge Frauen entscheiden sich oft für schlecht bezahlte Berufe – ob das Frisörin
oder Erzieherin ist. Hier gilt es, Rollenbilder aufzubrechen und ihnen den Zugang zu einer größeren Berufsvielfalt nahezulegen. Ziel kann zwar nicht sein, dass es keine Erzieherinnen mehr gibt – müsste es auch gar nicht, wenn der Beruf durch ein neues Bewertungssystem besser entlohnt würde – aber Politik und Gesellschaft sollten sich dennoch nicht damit abfinden, dass junge Menschen häufig einen sehr eingeschränkten Blick auf mögliche Berufsmöglichkeiten haben. Andere Lebensmodelle können nicht allein am Girlsday vermittelt
werden, sie müssen in den Schulalltag einfließen und durch Vorbilder geprägt werden.

Wichtig für ein höheres Lohnniveau ist auch, dass sich Paare die Familienarbeit teilen und
Alleinerziehende bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser unterstützt werden.
Hier verfolgt DIE LINKE verschiedene Wege: eine Vereinbarkeitsoffensive im Landesdienst und bessere Unterstützung von Klein- und Mittleren Unternehmen hinsichtlich unterschiedlicher
Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle, die Unterstützung von Elternzeit von Vätern, Einrichtung von Eltern-Kind-Büros sowie die landesweite Einführung ergänzender Kindertagesbetreuung
zu Hause.

Schließlich und endlich gehört aber auch die Möglichkeit von Frauen dazu, Leitungs- und
Führungspositionen einnehmen zu können und nicht länger von gut funktionierenden Männerseilschaften ausgebremst zu werden. Hier verfolgen wir eine 50-%-Quote für Aufsichtsräte ebenso wie einen besseren Zugang von Frauen im Landesdienst.



+ Prekäre Beschäftigungsverhältnisse einzudämmen und reguläre Beschäftigung zu schaffen?


DIE LINKE steht für einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde, den wir zur Voraussetzung von Förderbewilligungen und Vergabe öffentlicher Aufträge
machen werden. Für langzeitarbeitslose Menschen wollen wir einen Öffentlichen Beschäftigungssektor jenseits von Staat und Markt etablieren, in dem mind. 2.500 sozialversicherungspflichtige existenzsichernde Arbeitsplätze geschaffen werden.



+ Frauen bessere Aufstiegschancen an Thüringer Hochschulen und Universitäten zu ermöglichen?

In Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen gilt es, die Vereinbarkeit an Hochschulen und Universitäten zu verbessern, Kinderbetreuungsmöglichkeiten auszubauen und die Förderung von Frauen in Studium und Lehre fest zu verankern. Zur Verbesserung der Vereinbarkeit gehört auch, dass die finanziell und perspektivisch prekäre Situation der Studierenden geändert und befristete, schlecht bezahlte Jobs an den Hochschulen konsequent zurückgedrängt werden. DIE LINKE beabsichtigt, tarifgerechte Regerlungen für studentische und wissenschaftlich Hilfskräfte zu erarbeiten und die Hochschulen dazu zu verpflichten, sich zur gleichstellungsorientierten Personalentwicklung und – orientierung zu bekennen. Wir wollen Frauenquoten anhand des Kaskadenmodell einführen und sicherstellen, dass Gremien und Auswahlkommissionen ebenfalls quotiert werden.



+ Frauen und Männern den Widereinstieg nach Elternzeit/ Pflegezeit von Angehörigen zu erleichtern?

Frauen und Männer, die für Kinderbetreuung oder Pflege eine vollständige oder Teil-Auszeit
nehmen, müssen das Recht auf Rückkehr auf ihren Voll-Arbeitsplatz erhalten. Gleichzeitig gilt es, pausierenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Teilnahme an Weiterbildungen zu ermöglichen und sie, so sie dies wollen, an internen Abläufen durch Protokolle und regelmäßige Informationen teilhaben zu lassen.



+ Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu fördern?

DIE LINKE möchte mit einer Vereinbarkeitsoffensive die Situation für Eltern sowohl im Landesdienst als auch in der freien Wirtschaft erheblich verbessern. Dazu gehören Arbeitszeitmodelle, die zwischen den Anforderungen des Berufs und privaten Anforderungen austariert werden, Arbeitsplatzmodelle wie Heimarbeit und Eltern-Kind-Büros, die landesweite Einführung ergänzender Kindertagesbetreuung zu Hause und die Unterstützung von Vätern, die in Elternzeit gehen. Dazu gehört auch, dass sog. weiche Qualifikationsmerkmale wie die Übernahme von familiärer Verantwortung, Organisationsfähigkeiten etc. stärker Berücksichtigung bei Bewerbungen und Aufstiegsmöglichkeiten finden.



+ Die gesellschaftliche und finanzielle Aufwertung frauendominierter Berufe voranzutreiben?

Wir wollen mit den Tarifpartnern in einen Dialog zur Überarbeitung tradierter Arbeitsbewertungsmodelle treten, um sog. weibliche und männliche Tätigkeiten den modernen Anforderungen gemäß zu bewerten und damit zu einer Aufwertung frauendominierter Berufe zu gelangen. Gleichzeitig setzen wir uns aber auch für einen existenzsichernden gesetzlichen
Mindestlohn von derzeit zehn Euro ein, den wir zur Voraussetzung von Förderbewilligungen
und Vergabe öffentlicher Aufträge machen werden.



+ Alleinerziehende, von denen in Thüringen 80% Frauen sind, ökonomisch und gesellschaftlich zu stärken?

Auch hier gilt: Wir brauchen eine bessere Bezahlung, so dass Teilzeitarbeit nicht automatisch
zu Armut führt –also wiederum einen besseren Mindestlohn und die Aufwertung frauentypischer Berufe –, eine bessere Vereinbarkeit und ergänzende Tagesbetreuung, um die Teilnahme von Alleinerziehenden am Arbeitsmarkt auch dann zu sichern, wenn die Kita um 17
Uhr schließt sowie besser Beratungsangebote, um die Organisation alltäglicher Anforderungen
und vorhandener Unterstützungssysteme zu ermöglichen.

 


2. Wie wollen Sie in Umsetzung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes eine vorrangige Besetzung der Leitungspositionen in den Ministerien im Rahmen der Bestenauslese umsetzen und wie sähe übergreifende Planung aus, Frauen stärker für Führungspositionen in der
Landesverwaltung zu qualifizieren und zu motivieren?


Im Gegensatz zur jetzigen weichen Formulierung im Gleichstellungsgesetz wollen wir eine
Quotenregelung, die tatsächlich umgesetzt werden muss. Es kann nicht sein, dass für die Quote von 40 Prozent kein Zeitrahmen vorgegeben wird und nur dann Neubesetzungen genehmigt werden müssen, wenn nicht einmal die Hälfte dieser Quote erreicht wird. Zur Bestenauslese gehört ebenfalls, die Auswahlkriterien nicht so zu formulieren, dass am Ende
doch immer nur ein – männlicher – Bewerber übrig bleibt und Frauen schon deswegen keine
Chance mehr haben. Eine übergreifende Planung setzt voraus, dass Gleichstellung und Förderung von Frauen in Führungspositionen auch tatsächlich gewollt ist. Wer Gleichstellung immer nur als Alibi vor sich herträgt, wird keine Erfolge erzielen. Auch hinsichtlich der Qualifikation und Motivation ist dies ein entscheidender Punkt – Frauen werden dann mehr Anstrengungen unternehmen wollen, wenn sie realistische Chancen haben, tatsächlich befördert und auf der neuen Stelle akzeptiert zu werden.
Und auch hier gilt wieder wie in allen Bereichen:

Die Vereinbarkeit muss verbessert werden. Auch gut qualifizierte Frauen haben Kinder oder zu pflegende Eltern und nehmen ihre diesbezügliche Verantwortung oft ernster als gleichwertig qualifizierte Männer, so dass diese bislang meist im Vorteil sind. Hier gilt es, Rahmenbedingungen zu verändern und einen Mentalitätswechsel herbei zu führen. Allerdings ist nicht planbar, in welchen Zeiträumen letzteres zu bewerkstelligen sein wird.

 


3. Planen Sie gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit, damit Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis geschlechtergerecht zu gestalten?

Hier gilt: Gleicher Lohn muss für gleiche Arbeit gelten – das ist gesetzlich zu regeln. Hinsichtlich eines geschlechtergerechten Bewertungssystems, also einer Überarbeitung der bisherigen Bewertungskriterien, sind zunächst einmal die Tarifpartner in der Pflicht. Ob dies gesetzlich befördern ist, muss geprüft werden.

 

4. Planen Sie für Thüringen eine gesetzliche Verankerung des Rechtes zur beruflichen und politischen Weiterbildung, wie sie in den meisten Bundesländern schon lange existiert?

Ja. Diese ist längst überfällig, wird von uns seit vielen Jahren gefordert und – da gesetzlich
bislang nicht vorhanden – in unseren eigenen Betriebsvereinbarungen längst umgesetzt.

 

5. Planen Sie eine genderorientierte Aus- und Weiterbildung für pädagogische Fachkräfte und SozialarbeiterInnen?

Es gibt derzeit keine konkret in Kitakonzepten, Lehr- und Studienplänen ausformulierten
Planungen für den Gesamtbereich der Pädagogik und Sozialarbeit. Allerdings ist auch der
LINKEN bewusst, dass einerseits geschlechtsblinde Unterrichtsmethoden dazu führen können,
Mädchen und Jungen nicht umfassend zu fördern. Andererseits bringen gesellschaftlich fixierte Rollenbilder, die schon im Kindesalter weitergegeben werden, immer noch Frauen dazu, sich verstärkt in unterbezahlten Jobs zu engagieren und Männer, sich aufgrund ihrer vermeintlich angeborenen Stärke viel seltener Hilfe zu holen, wenn sie längst überfällig wäre. Männer, die unnötig lange an Depressionen leiden sind ebenso eine Folge dieser Geschlechterzuschreibungen wie Frauen, die sich nicht zutrauen, ein Unternehmen zu führen.
Es gilt also insgesamt, sowohl in Kita und Schule, in Medien und Gesellschaft Rollenbilder zu
hinterfragen, vielfältige Rollenmuster bereit zu stellen, aber auch konkret darauf zu achten, wie Unterrichtsbedingungen und –methoden aussehen müssen, um Potentiale bei Mädchen wie Jungen umfassend entwickeln zu können.

 

 

Häusliche und sexualisierte Gewalt


1. Wird ihre Partei eine landesweite Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen entwickeln?

Ja. Auch hier fordern wir schon lange, den Maßnahmeplan gegen Häusliche Gewalt sowie die
Leitlinien für die Polizei zu überarbeiten, die schon längst hätten überarbeitet werden müssen.
Zu einer Gesamtstrategie gehören auch die Verbesserung der Prävention, ein besserer Schutz von Kindern, die von häuslicher Gewalt gegen ihre Mütter betroffen sind, die ausreichende
finanzielle und personelle Ausstattung von Frauenhäusern und –schutzwohnungen, Frauenzentren, Interventions- und Täterberatungsstellen sowie die Einrichtung einer Fachberatungsstelle für Zwangsprostituierte. Gleichzeitig müssen kommunale Gleichstellungsbeauftragte stärker in die Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt eingebunden werden.

 

2. Im Sommer 2013 wurde eine drastische Reduzierung sowohl der personellen als auch sachlichen Rahmenbedingungen für die landesweite Koordinierung gegen häusliche Gewalt vorgenommenen. Sehen Sie die jetzige Ausstattung als ausreichend oder planen Sie eine personelle und sachliche Aufstockung der Koordinierungsstelle?

Aus unserer Sicht wurde die Koordinierungsstelle nicht reduziert, sondern abgewickelt. Das
muss dringend wieder geändert werden – ob in dieser Form oder durch eine Aufstockung des Stellenpools direkt im dafür zuständigen Ministerium. Es kann nicht angehen, dass Thüringen
aufgrund fehlender Strukturen und Personalmangels nicht am Deutschen Präventionstag
teilnehmen kann.

 

3. Planen Sie im Falle einer Regierungsverantwortung eine verbindliche Kooperation
(bspw. in Form von Kooperationsverträgen oder -vereinbarungen) zwischen Ministerien und NGO’s im Bereich Gewalt und Gewaltprävention?


Eine wirksame Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt setzt eine enge Zusammenarbeit z.B. mit Frauenhäusern und Interventionsstellen voraus. In welcher rechtlichen Form dies geschehen soll, wird gemeinsam zu diskutieren sein.

 

4. Die Arbeit der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt in Thüringen ist rechtlich nicht verankert. Die Finanzierung ist daher nicht nur unsicher sondern auch unzureichend. Planen Sie eine rechtliche Grundlage für die Fortführung der Interventionsstellen sowie deren Finanzierung?

Ja. Die Arbeit der Interventionsstellen ist aus Thüringen nicht mehr weg zu denken und muss
gesetzlich abgesichert werden.

 


5. Kinder und Jugendliche sind häufig (mit)betroffen von häuslicher Gewalt. Aus unserer Sicht ist eine engere Verzahnung von Kinder- und Frauenschutz in Thüringen dringend notwendig. Planen Sie für Thüringen ein proaktives Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche die von Gewalt (mit)betroffen sind?

Auch wir sind der Meinung, dass Kinder und Jugendliche in Fällen häuslicher Gewalt besser
geschützt und betreut werden und einen eigenen Anspruch haben müssen. Dies muss in
Kooperation mit der LAG Frauenhäuser und LAG Kinder- und Jugendschutz geschehen. Was
aus unserer Sicht jedoch nicht geht, ist unter dem Deckmantel des weitergehenden Schutzauftrages (nicht mehr nur Frauen, sondern auch Kinder in Fällen häuslicher Gewalt besser zu schützen), Beratungsstellen und Schutzwohnungen zusammen zu legen und damit letztlich abzubauen. Beratungsstellen für Frauen gegen Gewalt dürfen nicht mit allgemeinen Familien-, Paar-, Schwangerschafts- oder anderen Beratungen zusammengelegt werden, da gewaltbetroffene Frauen eigene Schutzräume brauchen, in denen sie vor den Tätern sicher sein können. Dennoch ist unumstritten, dass Kinder und Jugendliche besser betreut werden
müssen und eigene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner brauchen auch dann, wenn sie selbst nicht unmittelbare Opfer körperlicher Gewalt sind. Betroffen von psychischer Gewalt
sind sie auf jeden Fall immer.

 


6. In Thüringen gibt es zurzeit keine Möglichkeit der vertraulichen bzw. anonymen medizinischen Akutversorgung bzw. vertraulichen und gerichtsfesten Spurensicherung nach Vergewaltigung, so wie bspw. in Frankfurt/Main. Der Landesfrauenrat Thüringen setzt sich für die Einführung der medizinischen Akutversorgung in Kombination mit der vertraulichen Spurensicherung ein. Werden Sie diese Forderung ideell und finanziell unterstützen?

Wir werden diese Forderung unterstützen und uns über die finanziellen Notwendigkeiten im
Falle einer Regierungsübernahme orientieren müssen.

 


7. Frauenhäuser und Frauennotunterkünfte sind nicht ausreichend ausgestattet. Nach wie vor wird die Finanzierung nach Belegung der Frauenhäuser bereitgestellt. Dabei werden die komplexen Problemlagen der Frauen und ihrer Kinder unterschätzt, die einen großen personellen und finanziellen Aufwand bedeuten. Werden sie sich im Falle einer Regierungsbeteiligung dafür einsetzen, dass Frauenhäuser und Frauennotunterkünfte unabhängig von ihrer Auslastung bzw. Belegung finanziell und personell ausreichend ausgestattet werden?


Der Schutz von Frauen und die Absicherung der Schutzräume müssen zur Pflichtaufgabe werden. Nur so ist es möglich, die stetig drohenden Kürzungen abzuwenden und das nötige Geld verlässlich zur Verfügung zu stellen. DIE LINKE streitet schon sehr lange dafür, Frauenhäuser und Frauennotunterkünfte gemäß des realen Bedarfs finanziell abzusichern – dieser muss ermittelt und entsprechend im Landeshaushalt verankert werden. Gleichzeitig setzt sich unsere Bundestagsfraktion schon lange dafür ein, dass Frauenhäuser über eine Bundesfinanzierung stabil abgesichert werden.

 

8. Werden sie sich dafür einsetzen, dass bspw. DolmetscherInnen bzw. Sprachmittlerkosten für die Arbeit mit MigrantInnen und behinderten Frauen in Frauenhäusern bereitgestellt werden?

Ja.

 

Gesellschaftliche Teilhabe

1. Das Thüringer Gleichstellungsgesetz (§13) regelt die Besetzung von Gremien und Aufsichtsräten, an denen das Land beteiligt ist. Wie wollen Sie die Anwendung dieses Gesetzes in Zukunft sicherstellen?

DIE LINKE will das Gleichstellungsgesetz überarbeiten, die Vorgaben konkretisieren und die
Zielvorgaben mit verbindlichen Zeiträumen und Sanktionen versehen. Bei den Gremienbesetzungen ist ein Verfahren zu finden, das Frauen befördert und dort, wo immer nur eine Person entsandt werden kann, die Besetzung alternierend erfolgt. Da DIE LINKE grundsätzlich einen größeren Anteil von Frauen in verantwortlichen Positionen anstrebt, wird es auch amtsgebundene Gremienentsendungen geben, bei denen mehr Frauen zu berücksichtigen sind.

 


2. Unterstützen Sie den Bundesratsbeschluss aus 2012 zur schrittweisen Einführung einer Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter Unternehmen?

DIE LINKE unterstützt eine Quotierung für Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter Unternehmen, strebt aber auf Dauer eine paritätische Besetzung an.

 


3. Werden Sie im Falle einer Regierungsbildung den Frauenanteil im Kabinett und bei den StaatssekretärInnen erhöhen?

Ja.

 


4. Wie stehen Sie zur Einführung eines Paritätsgesetzes in Anlehnung an das französische Parité-Gesetz mit dem Ziel eine ausgeglichene Besetzung aller Kommunalparlamente bzw. des Thüringer Landtags zu erreichen?

DIE LINKE hat bereits einen eigenen Vorschlag erarbeitet und mit dem Landesfrauenrat diskutiert.

 


5. Frauen mit Migrationshintergrund benötigen gezielte Angebote und besondere Unterstützungen. Welche Maßnahmen wollen sie treffen, um insbesondere Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund die gesellschaftliche Teilhabe zu sichern?

Grundsätzlich gilt, dass es für Migrantinnen wie Migranten, weibliche wie männliche Flüchtlinge
mehr Angebote und ein offeneres Klima geben muss, um in Thüringen wirklich ankommen und hier leben zu können. Dazu gehört ein zwischen Land und Kommunen abgestimmtes Procedere zur Flüchtlingsaufnahme, Barleistung eines menschenwürdigen soziokulturellen Existenzminimums statt diskriminierender Gutscheinsysteme, der Zugang zu dezentralen
Wohnformen und einer umfassenden Gesundheitsversorgung, ein flächendeckendes
Beratungsangebot, der bedarfsgerechte Ausbau zur Behandlung traumatischer Erkrankungen.
Dazu gehören auch bessere Angebote an Sprachkursen und dort, wo nötig, mit Kinderbetreuung.

Dort, wo Wohnungen für Flüchtlinge nicht sofort für alle zur Verfügung stehen, muss in einem ersten Schritt gesichert werden, dass alleinstehende / alleinerziehende Frauen in eine Wohnung kommen und nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden.
DIE LINKE will mit einem Thüringer Anerkennungsgesetz einen Rechtsanspruch schaffen auf
Feststellung, Bewertung und Bescheinigung bzw. Anerkennung der im Ausland erworbenen
Bildungs- und Berufsqualifikationen, einschließlich berufspraktisch erworbenen Wissens und
langjähriger Berufserfahrungen. Die Anerkennung darf sich dabei nicht an inländisch ökonomischen Verwertungsinteressen orientieren, sondern die Menschen in den Mittelpunkt
rücken. Wir prüfen, ob wir anonyme Bewerbungsverfahren einführen, um Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund den Zugang zum öffentlichen Dienst zu erleichtern.
Für Zwangsprostituierte werden eine Fachberatungsstelle sowie Abschiebeschutz und Opferschutzprogramme benötigt.

 

Antidiskriminierungsstelle


1. Werden Sie sich für eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle in Thüringen einsetzen? Wenn ja, wie soll diese aus Ihrer Sicht ausgestattet sein und wie werden Sie die unabhängige Arbeit dieser Stelle sicherstellen?


DIE LINKE prüft eine gemeinsame Antidiskriminierungsstelle unter der Obhut der Beauftragten
für Gleichstellung, Menschen mit Behinderungen und Integration (die bisherige Ausländerbeauftragte). Hier gilt es, den Koalitionsprozess und die teilweise Neustrukturierung der Ministerien abzuwarten.

 


Geburts- und Hebammenversorgung


1. Setzen Sie sich für eine fundierte Datenerhebung zur Versorgungssituation mit Hebammen
in Thüringen ein? Werden Sie sich für eine Bedarfsermittlung und daran orientiert
entsprechend für eine bedarfsgerechte Ausbildung von Hebammen einsetzen?


Ja. Für DIE LINKE setzt sich seit vielen Jahren für den Hebammenberufes sowie eine angemessene Entlohnung ein und begleitet die Hebammen-Proteste über viele Jahre hinweg parlamentarisch und außerparlamentarisch. Wir haben im Mai 2010 eine Große Anfrage zu Situation der Hebammenarbeit eingereicht, kleine Anfragen gestellt und eigene Vorschläge im
Antrag „Hebammen konkret helfen“ (Juli 2012) zur Lösung des Haftpflichtproblems gemacht und fordern gemeinsam mit den Hebammen, eine verlässliche Datenerhebung sowie bessere
und mehr Ausbildungsmöglichkeiten. Ergänzt werden unsere Vorschläge durch einen umfassenden Antrag der Linksfraktion im Bundestag aus diesem Jahr, in dem ebenfalls für das
Haftpflichtproblem und die Absicherung des Berufsstandes Lösungen aufgezeigt werden.

 


2. Welche Maßnahmen wollen sie in Thüringen zur Förderung der normalen Geburt ergreifen?

Wichtig ist, einen gesellschaftlichen Diskurs zur normalen Geburt und der Vermeidung unnötiger Kaiserschnitte anzustoßen und damit sowohl bei Ärztinnen und Ärzten als auch bei
Frauen eine Auseinandersetzung mit der Normalität von Geburt in Gang zu setzen. Dies kann
z.B. durch einen Runden Tisch zur Geburtshilfe, der Einrichtung einer informativen Homepage
und der Durchführung von Tagungen geschehen. Ziel muss sein, Geburten wieder unabhängig
von Organisationszwängen der Krankenhäuser stattfinden zu lassen, mittlerweile weit verbreitete Ängste zu sogenannten Risikoschwangerschaften zu begrenzen und den Frauen die Sicherheit zurück zu geben, dass Geburten ein natürlicher Prozess sind, der nicht wie eine schwere Krankheit behandelt und begleitet werden muss. Dafür ist es unabdingbar, den Berufsstand der Hebammen zu sichern und ihre Kenntnisse in den gesellschaftlichen Diskurs einzubinden.


3. Wie wollen Sie in Thüringen das Recht auf die freie Wahl des Geburtsortes sicherstellen?

Entscheidend für die freie Wahl des Geburtsortes ist das flächendeckende Vorhandensein von Hebammen, die Geburtshilfe anbieten. Hier gilt wiederum: soweit wir in Thüringen Einfluss auf die Sicherung des Hebammenberufes haben, werden wir die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Auf Bundesebene fordert DIE LINKE Maßnahmen zur Gewährleistung einer Eins-zu-eins-Betreuung gesetzlich zu verankern, z. B. durch entsprechende Leitlinien, um die
Qualität der Geburtshilfe in Deutschland sicherzustellen. Zur Sicherung der wohnortnahen
Versorgung mit Hebammenleistungen ist eine alle Bereiche der gesundheitlichen Versorgung
umfassende Bedarfsplanung nötig. Darüber hinaus sind Frauenheilkunde und Geburtshilfe an allen Krankenhäusern flächendeckend zu sichern.

 


4. Setzen Sie sich für die Verbesserung der Hebammenausbildung ein? Wie stehen Sie zur Einrichtung eines entsprechenden Studiengangs in Thüringen?

Ja, wir setzen uns dafür ein und befürworten einen solchen Studiengang.

 

5. Werden Sie sich im Bundesrat für:

+ die Einrichtung eines Fonds, der besondere Haftungssituationen abdeckt (z.B. Haftung über  die maximale Deckungssumme hinaus, Nachhaftung)+ die Einführung einer Haftungsobergrenze+ Einschränkung der Regressmöglichkeit der Sozialversicherungsträger+ Kontrahierungszwang für Versicherungsgesellschaften+ Verkürzung der Haftungsdauer von derzeit 30 auf 10 Jahre einsetzen?


Ja. DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Versicherungsprämien für die Haftpflichtversicherungen
zu senken, die Einrichtung eines steuerfinanzierten Haftungsfonds, der über eine fallbezogene
Haftungsobergrenze von 3 Mio. Euro hinausgehende Schäden absichert sowie die Begrenzung der Regressforderungen durch die Sozialversicherungsträger zu prüfen. Es gilt darüber hinaus, eine Neuordnung der Berufshaftpflicht vorzunehmen, in die alle Berufsgruppen einbezogen werden, die als Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer im SGB V erfasst werden, wofür ein Gesetzentwurf zur Schaffung eines gemeinsamen Haftungsfonds für Behandlungsfehler vorzulegen ist.

Aus unserer Sicht müssen die Hebammenleistungen im SGB V dahingehend umformuliert werden, dass die Hebammen als erste Ansprechpartnerinnen für Frauen in Schwangerschaft,
Geburt und Mutterschaft benannt und weitergehende Leistungen unter Berücksichtigung
gesundheitsfördernder und psychosozialer Leistungen ermöglicht werden. Die Vergütung
durch die Krankenkassen ist auf dieser geänderten Grundlage neu zu bemessen.

 

6. Inwieweit wollen Sie Beratungs- und Betreuungsangebote für Frauen mit Wochenbettdepression und anderen psychischen Störungen vor und nach der Geburt gewährleisten?

Grundsätzlich muss die bedarfsgerechte Versorgung mit Beratungsstellen und Therapeutinnen
/ Therapeuten sichergestellt werden. In diesem Fall muss mit der Kassenärztlichen Vereinigung verhandelt werden.

 


Frauengesundheit


1. Werden sie sich dafür einsetzen, dass in den medizinischen Curricula und denen der Gesundheitsberufe verstärkt geschlechterspezifisches Wissen um Gesundheit und Krankheit einfließt?


Ja. Frauen werden anders krank als Männer, ohne dass sich diese Erkenntnis in Medizin und
Forschung, Pharmazie und Therapie schon umfassend durchgesetzt hätte. Sehr zum Nachteil
der Patientinnen und Patienten. So werden Herzinfarkte bei Frauen aufgrund differierender
Symptome viel öfter übersehen als bei Männern und Depressionen bei Männern aufgrund ihres und des gesellschaftlichen Umganges damit viel seltener erkannt. Es ist an der Zeit, die bereits vorhandenen Erkenntnisse besser in die Praxis umzusetzen, Medikamente durchgängig
auch für Frauen, nicht nur für Männer zu testen und die Forschung mit einem geschlechtersensiblen Blick auszustatten.

 

2. Werden Sie sich im Bundesrat für die Rezeptfreiheit bei der „Pille danach“ einsetzen?

Ja. Wir stellen diese Forderung seit längerem in Landtagen, aber auch im Bundestag. Dort haben wir einen am 4.6.2014 den Antrag „Bundestagsmehrheit nutzen – Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen“ eingebracht.

 

3. Zurzeit gibt es in Thüringen nur sehr wenige Suchthilfeangebote für Frauen. Werden
Sie sich für genderspezifische Angebote in diesem Bereich einsetzen?


Hier gilt das gleiche, was für andere Beratungsstellen gilt: der Bedarf muss ermittelt und entsprechend gesichert werden.

 


4. Inwieweit werden Sie sich für die Sicherstellung der psychotherapeutischen und psychologischen Versorgung von Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund einsetzen? Ist diesbezüglich eine Aufstockung der Mittel bspw. für Refugio vorgesehen?

Ja. DIE LINKE will ein flächendeckendes Beratungsangebot unabhängiger Institutionen für
Thüringen und eine bedarfsentsprechende Kapazität zur Behandlung traumatischer Erkrankungen, die als Folge der Fluchtgründe und Fluchterfahrungen sehr häufig auftreten.

 

4. Werden Sie sich für eine gendersensible Pflege in Thüringen einsetzen?

Ja. Bei pflegebedürftigen Menschen, die einen Großteil ihrer Selbstständigkeit verloren haben,
ist es umso wichtiger, ihre Würde und Integrität zu wahren. Dazu gehört auch eine gendersensible Pflege, die z.B. darauf achtet, dass Frauen von Frauen und Männer von Männern körperlich gepflegt werden. DIE LINKE verfolgt dieses Ziel, weiß aber auch, dass dies aufgrund des ohnehin vorhandenen Pflegenotstandes nicht in jedem Fall unmittelbar umzusetzen sein wird.

 


5. Werden Sie sich für die Erstellung eines Thüringer Frauengesundheitsberichts einsetzen?

Ja. Um die konkreten Bedarfe für Medizin, Therapie, Forschung und Lehre zu ermitteln,
brauchen wir Daten über die gesundheitliche Lage der Frauen in Thüringen. DIE LINKE hat in
Vorbereitung ihrer Frauengesundheitstagung im Jahr 2013 zahlreiche kleine Anfragen an die
Landesregierung gestellt, deren Antworten eines gemeinsam haben: es fehlen zu den meisten
Problemfeldern Daten, so dass die Beantwortung sehr unbefriedigend geblieben ist. Ein solcher Bericht ist auch eine der zentralen gemeinsamen Forderungen zur Frauengesundheit, die auf dieser Tagung verabschiedet wurden.

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