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Wahlprüfsteine der LAG Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen

  1. In welcher Form und mit welchen Mitteln werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Fortschreibung des Landesaktionsplanes gegen häusliche Gewalt in der kommenden Legislaturperiode als gesamtgesellschaftliche thüringenweite Querschnittsaufgabe im Landtag ein präsentes, gewichtiges und angemessen be- und gefördertes Thema werden kann?

DIE LINKE. Thüringen fordert schon lange, den Maßnahmeplan gegen Häusliche Gewalt sowie die Leitlinien für die Polizei zu überarbeiten, die schon längst hätten überarbeitet werden müssen. Zu einer Gesamtstrategie gehören auch die Verbesserung der Prävention, ein besserer Schutz von Kindern, die von häuslicher Gewalt gegen ihre Mütter betroffen sind, die ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung von Frauenhäusern und -schutzwohnungen, Frauenzentren, Interventions- und Täterberatungsstellen sowie die Einrichtung einer Fachberatungsstelle für Zwangsprostituierte. Gleichzeitig müssen kommunale Gleichstellungsbeauftragte stärker in die Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt eingebunden werden.

 

  1. Wie sieht Ihre Strategie hinsichtlich eines flächendeckenden Hilfeangebotes für Frauen und deren Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind, aus? Wie bewerten Sie die Zentralisierung und Schließung kleinerer Häuser im ländlichen Raum?

Der Schutz von Frauen und die Absicherung der Schutzräume müssen zur Pflichtaufgabe werden. Nur so ist es möglich, die stetig drohenden Kürzungen abzuwenden und das nötige Geld verlässlich zur Verfügung zu stellen. DIE LINKE streitet schon sehr lange dafür, Frauenhäuser und Frauennotunterkünfte finanziell abzusichern und die steigenden Personal- und Sachkosten entsprechend im Landeshaushalt zu berücksichtigen. Gleichzeitig setzt sich unsere Bundestagsfraktion schon lange dafür ein, dass Frauenhäuser über eine Bundesfinanzierung stabil abgesichert werden. Auch im ländlichen Raum brauchen wir weiter flächendeckende Angebote.

 

  1. Wie positionieren Sie sich zu einer landesweiten Entwicklung von Qualitätsempfehlungen und zur Sicherung bestehender Qualitätsstandards? Welche Verantwortung könnten Sie als Landesregierung übernehmen, um Städte und Landkreise zur Umsetzung dieser zu verpflichten?

Vergleichbare Qualitätsstandards sind generell zu begrüßen, insbesondere wenn sie zu einer Verbesserung des Leistungsangebotes beitragen. Die aufgeführten Empfehlungen müssen im Rahmen der von uns geplanten Überarbeitung des Maßnahmeplans gegen häusliche Gewalt eine angemessene Berücksichtigung finden. Städte und Landkreise sind in diesem Bereich zu sensibilisieren und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten an diese Standards zu binden.

 

  1. Welche Maßnahmen kann das Land Thüringen implementieren, um einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen zu gewährleisten?

DIE LINKE. Thüringen ist sich der besonderen Problemlage der Gewalterfahrungen von Frauen mit Behinderung sehr bewusst. Unsere Fraktion im Thüringer Landtag hat hierzu bereits mehrfach Initiativen gestartet, im November 2012 hat sie anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen eine Fachkonferenz unter dem Titel „Nein zu Gewalt gegen Frauen mit Behinderung“ veranstaltet. Der barrierefreie Zugang zu Frauenhäusern und Schutzwohnungen ist hier in der Tat ein wesentliches Element zum Schutz von Frauen mit Behinderungen, jedoch bei weitem nicht ausreichend. Nähere und ausführliche Informationen zu unseren Vorstellungen finden Sie unter: http://www.die-linke-thl.de/themen/themen_a_z/e_h/gewaltschutz/

 

  1. Wie können Sie befördern, dass Verwaltungs- und Hausorganisation im Rahmen der Frauenhausarbeit finanzielle Berücksichtigung findet?

Wir verweisen auf die Antwort zu Frage 2.

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