Zum Hauptinhalt springen

Wahlprüfsteine der Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt

Ausgangslage – häusliche Gewalt und Regierungsverantwortung:

Häusliche Gewalt ist eine ernsthafte Bedrohung für das Wohlbefinden, die Gesundheit und das Leben für viele Bürgerinnen und Bürger und mitbetroffene Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft.
Laut der im März 2014 veröffentlichten EU-weiten Erhebung der FRA (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte) erlebt ein Drittel aller Frauen in der EU ab dem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt. In Deutschland sind es zwischen 20 und 29%. Knapp ein Viertel erlebte diese Gewalt durch den Partner oder Expartner.
Nur jede Dritte wandte sich nach dem schwerwiegendsten Vorfall an die Polizei oder eine andere Organisation, um Hilfe zu suchen. 53 % - mehr als die Hälfte aller in der EU lebenden Frauen - meidet immer oder zumindest zeitweise aus Angst vor körperlichen oder sexuellen Angriffen, bestimmte Situationen oder Orte. Im Vergleich mit anderen vorhandenen Erhebungen sind es deutlich weniger Männer, die ihren Bewegungsradius einschränken.

75% aller berufstätigen Frauen gaben an, sexuell belästigt worden zu sein.
Aus der bundesdeutschen Kriminalstatistik ging hervor, dass über 40% aller getöteten Frauen von ihren Partnern bzw. Expartnern umgebracht wurden. Im Jahr 2012 waren das 333 Frauen. Männer sind ebenso von häuslicher Gewalt betroffen, jedoch ist diese Gewalt weniger lebensgefährlich. Der Anteil der Tötungsdelikte liegt mit 5,7% deutlich darunter.
Wissenschaftliche Studien aus Deutschland und Europa belegen, dass aktuell jede zehnte Frau in ihrer Partnerschaft wiederholte und schwere Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner erlebt.
Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse der Erhebungen auch auf Thüringen zutreffen.

 

Lösungsvorschläge / Fazit:

Um eine effektive und qualitative Bekämpfung und Hilfeleistung zu sichern, bedarf es der dafür notwendigen Rahmenbedingungen und Ressourcen, deren Bereitstellung den politischen Entscheidungsträgern obliegt.
Thüringen bekennt sich klar zur Ratifizierung und vollständigen und zügigen Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Regierungsprogramme der demokratischen Parteien und die abzugebende Regierungserklärung 2014 – 2019 beziehen die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als Schwerpunktthema ein. 2002 wurden im Freistaat Thüringen „Maßnahmen gegen häusliche Gewalt“ vom Kabinett erlassen, eine Fortschreibung erfolgte 2006. Die Umsetzung der Maßnahmen gestaltet sich als langfristiger und komplexer Prozess, welcher regelmäßig durch alle Beteiligten zu überprüfen ist. Weitere Maßnahmen sind einzufügen. Die Fortschreibung muss im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Thüringen transparent und barrierefrei erfolgen.

Das verbreitete und zu bekämpfende Phänomen der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt wird als Querschnittsaufgabe in den Ressorts Sicherheit, Justiz, Soziales, Gesundheit, Familien, Bildung und auch Wirtschaft benannt und verankert.

 

Ausgangslage – gesicherte Interventionsstellenarbeit:

Die Arbeit der Interventionsstellen ist rechtlich nicht verankert. Bislang existieren dazu die Erklärung im Koalitionsvertrag der derzeitigen Regierung und die dazugehörigen öffentlichen Ausschreibungen im Thüringer Staatsanzeiger.
Die Finanzierung der Interventionsstellen ist somit ungesichert als auch unzureichend. Die freien Träger, welche die Aufgaben gemäß den Ausschreibungsbedingungen übernommen haben, sind zunehmend gezwungen Eigenmittel einzubringen. Da die Leistungen für die Betroffenen von häuslicher Gewalt kostenlos erbracht werden, ist eine Erwirtschaftung nicht möglich.

 

Lösungsvorschläge / Fazit:

Nach 5 Jahren erfolgreicher Interventionsstellenarbeit sollte es eine rechtliche Grundlage für die Fortführung der Interventionsstellen sowie für deren Finanzierung geben. Eine gesicherte Finanzierung unter Berücksichtigung steigender Personal- und Sachkosten ist unabdingbar, um die professionelle Intervention gegen Häusliche Gewalt zu gewährleisten.

 

Ausgangslage - landesweite Koordinierung gegen häusliche Gewalt:

Die landesweite Koordinierung gegen häusliche Gewalt wurde ursprünglich innerministeriell verantwortet und im Rahmen einer Landesstelle Gewaltprävention eingerichtet. Im Rahmen vielschichtiger Veränderungen ergaben sich sowohl personell als auch fachlich in den vergangenen Jahren, nicht wie ursprünglich vorgesehen Erweiterungen, sondern eine drastische Reduzierung der personellen Ressourcen und sachlichen Rahmenbedingungen für die nach wie vor zu bewältigenden Aufgaben.

Im Sommer 2013 wurde die landesweite Koordinierungsstelle an die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann beim TMSFG übergeben. Die Übergabe erfolgte ohne personelle, fachliche Ausstattung.

Die Koordinierungsstelle hat folgende Aufgaben:

  1. Koordinierung von ressortübergreifenden Maßnahmen
  2. Umsetzung der konsequenten Intervention bei häuslicher Gewalt durch abgestimmtes, effizientes Vorgehen aller Beteiligten und konsequente Rechtsanwendung
  3. ggf. Vorschläge für gesetzliche Reformen
  4. Unterstützungsangebote für Opfer, Inverantwortungnahme von Tätern
  5. Bestandsaufnahme und Dokumentation der aktuellen Maßnahmen aus Frauenschutz, Polizei, Justiz, Gesundheit u. a.
  6. Begleitung, Anleitung, Fortbildung und Koordination aller beteiligten Professionen
  7. Optimierung der bestehenden Interventionsstrategien und Entwicklung neuer Maßnahmen
  8. Praxisbegleitung der beteiligten Berufsgruppen und Vernetzung der Kooperationspartnerinnen und –partner, Unterstützung regionaler Netzwerke
  9. Begleitung des landesweiten Monitoring-Prozesses
  10. Service- und Ressourcenstelle für Fachpersonal aus Justiz, Polizei, Gesundheitswesen und Beratungseinrichtungen
  11. Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Gewaltprävention, Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt im Sinne von Opfersein und Täterwerden (primär-, sekundär-, tertiärpräventiv)



Lösungsvorschläge / Fazit:

Effektive und qualitative Maßnahmen bedürfen einer gut strukturierten, personell und fachlich abgesicherten Koordinierung der Zusammenarbeit der mit häuslicher Gewalt befassten Ministerien, Berufsgruppen und NGOs. Die Einrichtung einer selbständigen Koordinierungs- und Bildungsstelle mit ausreichend fachlichem Personal aus dem Bereich der Justiz, Bildung und sozialen Arbeit sichert die qualifizierte Erfüllung der Aufgaben zur effektiven Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Sie trägt damit zur Gewährleistung der Sicherheit und der garantierten Bürgerrechte und der Verbesserung der Lebenssituationen vieler Thüringer Bürgerinnen und Bürger bei.

Durch die Koordinierungsstelle können umfassende Analysen, vor allem bei immer wieder vorkommenden schweren Straftaten oder Todesfällen in Folge häuslicher Gewalt und Stalking, initiiert bzw. veranlasst werden, entsprechende Maßnahmen ggf. folgen.
Die Positionen, Maßnahmen und Hilfen sind thüringenweit sichtbar für alle Bürgerinnen und Bürger. Besondere Lebenslagen und Bedürfnisse wie Alter, Geschlecht, Migration werden berücksichtigt.

 

Ausgangslage – verbindliche Kooperation:

Die landesweite Kooperation gegen häusliche zwischen allen beteiligten Ministerien und den NGO´s Gewalt erfolgt im Moment für die Bürger/innen in Thüringen nicht transparent und sichtbar durch die Monitoringgruppe unter Federführung des TMSFG. Darüber hinaus gibt es keine verbindliche landesweite regelmäßige Zusammenarbeit der unterschiedlichen Unterstützungssysteme.


Lösungsvorschlag / Fazit:

Kooperationsvereinbarungen oder Kooperationsverträge stellen Verlässlichkeit und Transparenz her und legen erklärte Ziele, Inhalte und Aufgaben verbindlich fest.

 

Ausgangslage - Datenweitergabe von Polizei an Interventionsstellen:
Zurzeit werden in Thüringen nach einem polizeilichen Einsatz oder einer Anzeigenerstattung wegen Häuslicher Gewalt die Daten der Betroffenen nach vorliegender Einverständnis-erklärung an die Interventionsstellen weitergeleitet.
Aktuell werden jährlich von ca. 3.000 polizeilichen Einsätzen und Anzeigenaufnahmen bei häuslicher Gewalt in Thüringen etwa 25% der betroffenen Frauen und Männer an die Interventionsstellen vermittelt.
Die aktuellen polizeilichen Leitlinien sagen dazu: „ …zur Initiierung der Beratung ist es erforderlich die Betroffenen aktiv auf die Interventionsstellen und deren Angebot hinzuweisen.“ Die Praxis zeigt, dass in den Einsätzen vor Ort die Betroffenen meist nicht in der Lage sind, diese Entscheidung nach der unmittelbar erlebten, auch lebensbedrohenden Gewalt zu treffen oder die Beamten durch Gefahrenabwehrmaßnahmen nicht die nötige Ruhe haben, dieses Angebot zu vermitteln und sich die Einverständniserklärung der Betroffenen einzuholen.

 

Lösungsvorschlag / Fazit:

Die Interventionsstellen in Thüringen beraten grundsätzlich alle Betroffenen nur mit deren erneuter Zustimmung, die im Erstkontakt erfragt wird.
Durch eine automatische Datenweitergabe ohne Einverständnis der Betroffenen in allen Fällen häuslicher Gewalt würde, wie die Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, eine weit höhere Anzahl von Betroffenen Häuslicher Gewalt erreicht werden können. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende rechtliche Regelung, erzielbar als Bestandteil der Maßnahmen der Gefahrenabwehr innerhalb des Thüringer Polizeiaufgabengesetztes.

 

Ausgangslage - Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von häuslicher Gewalt:

Jährlich beraten und unterstützen die Interventionsstellen in Thüringen ca. 1.000 erwachsene Betroffene von häuslicher Gewalt und Stalking. Sie erhalten pro aktiv, innerhalb von einem Arbeitstag dieses Angebot. In denselben Familien erleben jährlich über 1.000 Kinder und Jugendliche, die Gewalt zwischen ihren Eltern bzw. den erwachsenen Bezugspersonen. Dieses Erleben hat massive Auswirkungen auf ihre Gesundheit und ihre personale Entwicklung. Die Polizei informiert in diesen Fällen das zuständige Jugendamt. Ein zeitnahes eigenständiges pro aktives Beratungsangebot für die mitbetroffenen Kinder und Jugendlichen gibt es zurzeit nicht. Kinder sind abhängig davon, dass die Eltern einen Hilfebedarf erkennen und Hilfe organisieren können.


Lösungsvorschläge / Fazit:

Die miterlebte häusliche Gewalt muss mit den Kindern und Jugendlichen klar an- und besprochen werden.
Die Chance einer aktiven Auseinandersetzung mit der Gewalt zu Hause, den Verletzungen, der Bedrohung, der Angst und der Zerstörung muss thematisiert und eine sofortige emotionale und psychosoziale Unterstützung direkt und pro aktiv, besonders für die Kinder und Jugendlichen erfolgen.

Wir benötigen in Thüringen ein pro aktives Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche die häusliche Gewalt miterleben, um die Isolation und Nichtversorgung durch aufsuchende und spezialisierte Beratungsangebote zu unterbrechen. Damit kann das negative Ausmaß des Gewalterlebens wirkungsvoll minimiert werden. Das Risiko, diese Gewaltmuster in das eigene Erwachsenenalter, in die eigenen Familien zu übertragen, wird vermindert.

Zurück zum Kopf der Seite