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Wahlprüfsteine des Kulturrat Thüringen e.V.

 

Spartenübergreifende Fragen des Kulturrats Thüringen

 

Kulturförderung

1. Wie wollen Sie im kulturellen Bereich gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land schaffen? In welcher Form werden Sie sich konkret für die nachhaltige Stärkung kultureller Zentren im ländlichen Raum einsetzen? Welche Rolle spielt für Ihre Arbeit der Freistaat Thüringen und welche die kommunalen Gebietskörperschaften? Wie wollen Sie die Kommunen bei ihrem Engagement im kulturellen Bereich unterstützen?

Für DIE LINKE. Thüringen steht seit vielen Jahren die Stärkung des ländlichen Raumes im Mittelpunkt ihres politischen Handelns. Wir erkennen es als wichtig an, die Bedingungen für die außerhalb von urbanen Zentren lebenden Menschen attraktiver zu gestalten. Ein erster Schritt muss daher eine Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen sein. Das Land sehen wir in der Pflicht, durch eine Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, die finanzielle Grundlage aller Kommunen zu festigen und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.

Kultur ist für uns kein „Luxusgut“, sondern Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und eine essentielle Zukunftsinvestition. Deshalb steht DIE LINKE für eine nachhaltige Kulturförderung in Form eines Kulturfördergesetzes. Kultur muss Pflichtaufgabe werden! Dadurch können wir zum einen dem Rechtfertigungszwang Einhalt gebieten, dem Kulturakteure gerade durch die klamme Haushaltslage der Kommunen in den letzten Jahren unterliegen mussten. Zum anderen werden wir durch transparente Förderstrukturen, die wir in einem Dialogverfahren mit Kunst- und Kulturakteuren sowie den kommunalen Verwaltungen erarbeiten wollen, Planungssicherheit für kreative Prozesse schaffen, unser reiches kulturelles Erbe bewahren und aktiv weiter entwickeln.

Dementsprechend müssen die Kommunen in die Lage versetzt werden, kulturelle Aufgaben langfristig und planungssicher finanzieren und auch neue, kreative Impulse entstehen lassen zu können. Der Landesebene kommt aus LINKER Sicht dabei immer eine herausgehobene Stellung im Feld der Kulturfinanzierung zu, gerade im Bezug auf die Stärkung des ländlichen Raumes.


2. Wie stehen Sie dazu, dass Thüringen (wie im LEP 2025 vorgesehen) auf die Metropolregion Mitteldeutschland setzt? Welche Möglichkeiten sehen Sie für neue Wege, die der dezentralen, feingliedrigen Siedlungsstruktur Thüringens eher gerecht wird?

DIE LINKE steht der Metropolregion Mitteldeutschland kritisch gegenüber, da wir es als essentiell erachten, dass der ländliche Raum als attraktiver Lebensraum mit allen kulturellen und sozialen Facetten gestärkt wird. Aus unserer Sicht muss die öffentliche Daseinsvorsorge im ländlichen Raum stets gewährleistet werden. Dazu zählen neben dem ÖPNV, der Gesundheit, dem Tourismus eben im Speziellen Bildung und Kultur. Die regionalen Besonderheiten des ländlichen Raumes müssen aus unserer Sicht weiter herausgestellt und vermarktet werden. Dabei leisten kulturelle Zentren einen erheblichen Beitrag und sind dabei gleichermaßen identitätsstiftend in und für die Regionen.


3. Welche Möglichkeit sehen Sie, die Arbeit der freien Träger, die schon heute die Basisarbeit leisten, so zu unterstützen, dass diese nachhaltig und auf hohem Niveau fortgeführt werden kann?

Freie Träger dürfen nicht länger dem Rechtfertigungszwang ihrer Arbeit unterliegen. Dazu gehört auch, dass sie in einem Kulturfördergesetz für Thüringen explizit bedacht werden. Derzeit werden freie Träger im kulturellen Bereich von verschiedenen Ministerien betreut, ohne dass eine sinnvolle, inhaltliche Zusammenarbeit vorherrscht. Wir stehen für eine Federführung der verschiedenen Projekte im (sozio)kulturellen Bereich durch das Kultusministerium.

Darüber hinaus muss es oberste Prämisse sein, den freien Trägern mehr Planungssicherheit einzuräumen. Projektförderungen müssen aus unserer Sicht auf wenigstens 3 Jahre ausgedehnt werden. Ebenso müssen die einzelnen Dachverbände wenigstens teilweise institutionell gefördert werden, um ihre Beratungs- und Geschäftsstellentätigkeit auch ausfüllen zu können.


4. Wie stehen Sie zu der Forderung, die freie Kulturszene den institutionellen Kultureinrichtungen gleichzustellen und die bisherige projektgebundene Förderung in eine Budgetierung zu überführen?

DIE LINKE steht generell für einen Abbau der Bürokratie im Bereich der freien Kulturszene, denn je mehr bürokratischer Aufwand zur Finanzierung und Ausgestaltung der Arbeit vorherrscht, desto weniger Raum bleibt für die Kreativität. Da die freie Kulturszene in ihrer Diversität einen erheblichen kulturellen und demnach gesellschaftlichen Beitrag leistet, ist eine Erleichterung in Form einer Budgetierung aus unserer Sicht für einige Bereiche der freien Kulturszene unterstützenswert, so sie von allen Akteuren gleichermaßen befürwortet wird und in Zusammenarbeit mit den Verbänden eine einheitliche und transparente Regelung gefunden wird.


5. Wie stehen Sie zu der Forderung freier Träger, für die Gewährleistung der Planungssicherheit mehrjährige Förderzeiträume bei der Projektarbeit und im Projektmanagerprogramm des Freistaats Thüringen zu ermöglichen? Wie stehen Sie zu einer Forderung nach einer Leistung und Qualifikation angemessenen Vergütung der Projektmanager?

Wie eingangs schon beschrieben, unterstützen wir generell mehrjährige Förderungen. Seit Jahren hat sich DIE LINKE im Landtag dafür eingesetzt, die Mehrjährigkeit von Projektförderungen im kulturellen Bereich zu erreichen. Diese Forderung halten wir weiter aufrecht.

Das Projektmanagerprogramm muss aus unserer Sicht dringend verstärkt werden, was sowohl die Schaffung von einem Mehr an Stellen als auch eine Erhöhung der Vergütung bedeutet. Weiterhin stehen wir für die Vergabe von ganzen und halben Stellen und wünschen uns eine Abkehr von den teils intransparent vergebenen „Viertelstellen“.

 

 

Kulturelle Bildung

1. Wie können Sie für die Träger und Einrichtungen der kulturellen Bildung eine ausreichende Grundsicherung erreichen, damit für sie die Planungssicherheit hinsichtlich Personal und Finanzen hergestellt werden kann? Wie kann eine solche Querschnittsaufgabe ressortübergreifend (Kultur-, Bildung-, Jugend-, Sozialpolitik) organisiert werden?

Wie bereits beschrieben, bedarf es einer grundlegenden Änderung der Förderstrukturen im (sozio)kulturellen Bereich. Das Thema kulturelle Bildung darf nicht nur ein Lippenbekenntnis der Politik bleiben, sondern muss auf ein zukunftsfestes Grundgerüst zurückgreifen können. Dabei spielen eine ausreichende Finanzierung von Geschäftsstellentätigkeiten ebenso eine Rolle wie eine wenigstens 3jährige Förderung von Projekten in diesem Bereich.

Dazu kommt, dass der Bedarf an Pädagoginnen und Pädagogen an allgemeinbildenden Schulen für die Bereiche Musik und Kunst endlich ausreichend gedeckt werden.

Was die Organisation der Querschnittsaufgabe betrifft, sind wir der Meinung, dass es eine Abkehr von verschiedenen Fördervoraussetzungen geben muss. Bis heute werden Träger der kulturellen Bildung mal unter „sozialer Arbeit“, mal unter „Träger der Jugendhilfe“ und ebenso unter als Bestandteil der Sozio- und Breitenkultur geführt. Diesen Eingruppieren liegen noch immer sehr verschiedene Förderrichtlinien zugrunde, die nicht immer zielführend für die Nachhaltigkeit eines oder mehrerer Projekte sind. Daher ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass sich die Kultus- und Sozialministerien auf eine einheitliche Förderrichtlinie verständigen und auch gemeinschaftlich die Förderung der kulturellen Bildung angehen.


2. Im Modellprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen“, im Projekt „Kulturelle Bildung macht kompetent!“ sowie in zahlreichen weiteren kulturellen Praxisfeldern werden Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen, freien kulturellen Trägern und Schulen bereits praktiziert. Wie können diese Kooperationen strukturell und finanziell abgesichert und verstetigt werden? Würden Sie verbindliche Kooperationsvereinbarungen zwischen Bildungs- und Kultureinrichtungen unterstützen, um kulturelle Bildung und Teilhabe im städtischen wie im ländlichen Raum zu fördern?

Kultur und Bildung sind siamesische Zwillinge, die gemeinschaftlich als Säulen einer Gesellschaft fungieren. Kultur ist Lebendigkeit, Widerspruch, Vielfalt und Inspiration. Sie regt zum Innehalten, Nachdenken und zur Meinungsbildung an. Kultur ist das Fundament unserer Gesellschaft und der Grundstein für Demokratie, denn sie schafft Toleranz, Selbstvertrauen und ermöglicht die Kommunikation mit allen Menschen um uns herum.

Gerade deshalb ist kulturelle Bildung in jedem Alter und Entwicklungsstadium unverzichtbar, denn sie bildet den Grundstein für das Heranwachsen aufgeklärter Menschen, die zu mündigen und aktiv an der Demokratie teilhabenden Bürgerinnen und Bürgern werden können.

Kulturelle Bildung soll und muss aus unserer Sicht nicht allein aus der Bildungseinrichtung (wie z. B. aus allgemeinbildenden Schulen) selbst angeboten werden. Vielmehr ist die Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen als Unterstützung des jeweiligen Lehrplanes und als Vertiefung bestimmter Themen durch das praktische Erleben eines Sachverhalts ein zukunftsweisender Weg. DIE LINKE unterstützt daher ausdrücklich Kooperationen und Vernetzungen von Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen sowie Trägern der Erwachsenenbildung mit unterschiedlichen Kultureinrichtungen, um einen ganzheitlichen Kultur- und Bildungsansatz für alle Menschen zu gewährleisten. 

Theater, Museen, Bibliotheken und Gedenkstätten sind wichtigeaußerschulische Lernorte. Lernen vor Ort ist nicht nur für die sinnlich-ästhetische Erfahrung wichtig, sondern verstärkt durch das praktische Erleben auch den Lerneffekt. Kulturelle Bildung vermittelt auf ganz unterschiedliche Weise die Befähigung, gesellschaftliche Prozesse zu verstehen, sie für sich weiter zu entwickeln und somit auch Teil einer Wertegesellschaft zu sein, die man aktiv mit und die Lust, sie mitzugestalten möchte.

Gerade auch die Soziokultur bietet einen Zugang zum aktiven Gestaltungsprozess. Jugendkunstschulen, Musikschulen und andere künstlerische und soziale Projekte und Initiativen in den Kommunen laden zum Mitmachen und Mitgestalten ein. Sie sind ausschlaggebend dafür, dass Kultur für jeden von uns ohne Berührungsängste real wird. Um aber ein nachhaltiges kulturelles Bildungsangebot anbieten zu können, an dem alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und privatem Geldbeutel teilhaben können, bedarf es neuer und transparenter Finanzierungsstrukturen, mehr Planungssicherheit durch eine solide Grundfinanzierung und eine mehrjährige Projektförderung für die Kultureinrichtungen sowie eine Abkehr aus teils prekären Beschäftigungsverhältnissen. Wichtig ist dabei, dass auch Neuem in der Kultur Raum und Möglichkeiten gegeben werden. Das, was z.B. in der freien Szene entsteht, bedarf der Unterstützung durch das Angebot der Kultur- und Bildungsinstitutionen, wobei es oft schon genügt, bürokratische Hürden und Zuständigkeitsgerangel zu überwinden.

Kulturelle Bildung soll aber keinesfalls als Gegenbild zur schulischen Bildung gesehen werden – im Gegenteil. Die kulturelle Bildung muss auch wieder verstärkt an Bildungseinrichtungen Einzug halten. Für kulturelle Bildung an Kitas und Schulen müssen aber Voraussetzungen geschaffen werden. Daher muss gewährleistet sein, dass die Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen auch in der Bildungseinrichtung selbst vermehrt stattfinden kann. Dazu gehören neben räumlichen Gegebenheiten auch materielle Ausstattungen und qualifiziertes Personal. Kulturelle Bildung lebt von Diversität. Daher dürfen traditionsreiche und moderne Kulturtechniken nicht gegeneinander ausgespielt werden. Gerade der Umgang mit neuen Medien und die eigene Erschließung selbiger ist eine sinnliche- – ästhetische Erfahrung des 21. Jahrhunderts, die an Bildungseinrichtungen erlebbar gemacht werden muss. Jedem Menschen muss die Möglichkeit gegeben werden, Zugang zu traditionsreichen wie modernen Kulturtechniken im Bildungsprozess zu haben.


3. Lebenslanges Lernen benötigt gute Rahmenbedingungen der Aus,- Fort- und Weiterbildung. Welche Strukturen wollen Sie im Freistaat aus- und aufbauen, um im kulturellen Bereich ein breiteres Spektrum anbieten zu können? Wie garantieren Sie eine hohe Wahrnehmung und Qualität der Qualifizierungen besonders im pädagogischen Kontext?

Im Erwachsenenbildungsbereich stehen für uns zwei Ziele im Mittelpunkt: Einerseits die Stabilisierung und Aufwertung der Beschäftigungsverhältnisse, andererseits die Schaffung innovativer Lösungen, um den Zugang aller Menschen zu qualitativ hochwertigen Weiterbildungsangeboten über die entsprechenden Kosten- und Zeitfonds zu erreichen. Deshalb will DIE LINKE einen Erwachsenenbildungspakt.

Die LINKE Thüringen tritt dafür ein, dass in den Erwachsenenbildungspakt die musikalische und künstlerisch-gestaltende Bildung einbezogen wird. Dazu sind Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Erwachsenenbildung, den Musik- und Kunstschulen sowie den Theatern und Orchestern zu fördern. Den generationsübergreifenden Projekten soll dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Darüber hinaus ist aus unserer Sicht die Einbeziehung der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e.V. als Schnittstelle und der Thüringer Hochschulen ein wichtiger Aspekt.

Für Pädagoginnen und Pädagogen an allgemeinbildenden Schulen ist besonders das Thillm in Kooperation mit Kultur- und Bildungseinrichtungen ein wichtiger Partner.


4. Wie wollen Sie konkret den Zugang und die Nutzbarkeit von kulturellen Angeboten für Menschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen mit Behinderungen voranbringen und finanziell untersetzen?

Thüringen muss sich verstärkt der interkulturellen Arbeit widmen und so auch einen Brückenschlag zu den gewachsenen und neuen kulturellen Angeboten herstellen. Eine aktive Förderung und landesweite Einbeziehung von interkulturellen Projekten und Kultur- und Bildungsprojekten von und mit Menschen mit Behinderungen können seitens des Landes im Anreizverfahren gegeben werden. Denkbar ist auch eine verstärkte Vermarktung bundes- und europaweiter Projekte zu diesen Thema.

Dem Abbau der Barrierefreiheit, sowohl digital als auch an den Gebäuden der Einrichtungen selbst, kommt dabei einer der wichtigsten Aspekte zu. Ein Teil eines von uns favorisierten „Investitionsprogramms Kultur“ würde dafür auch herangezogen werden können.

Das „Investitionsprogramm Kultur“ umschließt dabei aber auch die Gewährleistung des Brandschutzes und die Grundsanierung vieler teils maroder Bausubstanzen der Gebäude von Kultureinrichtungen in Thüringen.

 

 

Ehrenamt

1. Wie wollen Sie erreichen, dass der Arbeitsmarkt für Festangestellte und Honorarkräfte nicht dauerhaft der Sparmentalität einer Projektkultur unterworfen bleibt und unfreiwilliges Ehrenamt hervorbringt?

Im Bereich der Kulturarbeit und insbesondere der kulturellen Kinder – und Jugendbildung will DIE LINKE mehrjährige Projekte fördern, die sowohl Sach- als auch Personalkosten umfassen und von allen Trägern beantragt werden können. Hinzu kommen die bereits beschriebenen Veränderungen in der Kulturfinanzierung generell und speziell in der Neuausrichtung des Projektmanagerprogrammes. So wollen wir dem „unfreiwilligen Ehrenamt“ im Kultursektor entgegen wirken und Planungssicherheit sowie berufliche Perspektiven ermöglichen. Derartige Projekte sollen insbesondere die Teilhabemöglichkeiten an Kultur ohne soziale Hemmnisse erweitern.


2. Wie positionieren Sie sich zur Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit im Freistaat Thüringen und in welcher Form soll diese Anerkennung erfolgen?

Die Anerkennung des Ehrenamts ist für DIE LINKE eine Herzensangelegenheit, denn es sind auch gerade die Ehrenamtlichen, die sich freiwillig und mit viel Leidenschaft für das Kulturland Thüringen engagieren. Daher sind öffentliche Auszeichnungen ein wichtiger Bestandteil, den wir fortführen und erweitern möchten.


3. Sind Sie der Auffassung, dass der Freistaat Thüringen speziell jungen Menschen ausreichende Möglichkeiten und attraktive Rahmenbedingungen für ein zivilgesellschaftliches Engagement bietet? Welche Anreize können hier geschaffen werden?

Thüringen verfügt über eine Vielzahl von Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen, die auch Raum für zivilgesellschaftliches Engagement bieten. Da dies größtenteils über Vereinsstrukturen abgedeckt wird, ist zum einen eine stärkere Bewerbung und Vernetzung untereinander erforderlich. Diese Vernetzung kann auch Teil eines von uns geplanten gemeinsamen Kulturportals sein, auf dem alle Informationen gebündelt werden sollen. Zum anderen bedarf es einer Aufrechterhaltung und eines Ausbaus der Vereinslandschaft mit finanziellen Mitteln durch die Kommunen. Das Land muss daher dafür Sorge tragen, dass alle Kommunen in der Lage sind, ihre regionalen Strukturen verstetigen zu können.

Darüber hinaus sehen wir selbstverwaltete Kinder- und Jugendprojekte im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Engagements als unterstützenswert an. Für diese Form müssen adäquate Unterstützungsmöglichkeiten gefunden werden, die in einem Dialogverfahren mit Initiativen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit erarbeitet werden können.


Fragen der kulturellen Fachverbände


BDK – Fachverband Für Kunstpädagogik, Landesverband Thüringen

1. Welche Übergangsregelungen sollte das Land für den Erhalt der Bildungsqualität an Thüringer Schulen in Anbetracht der Alterspyramide und der zunehmenden fachfremden Unterrichtsvertretung auch im Fach Kunsterziehung schaffen?

DIE LINKE hat sich im Thüringer Landtag mit einem Antrag an die Landesregierung gewandt, der genau diese Problematik aufgreift. Für uns gibt es einen eklatanten Widerspruch zwischen den Anforderungen und Ausarbeitungen des Thüringer Bildungsplanes 0- 10 im Bezug auf die künstlerisch- gestaltende und ästhetische Bildung und der Unterrichtssituation an allgemeinbildenden Schulen.

Wir sehen es daher als einen Weg, dass natürlich die fehlende Lehrerschaft an allgemeinbildenden Schulen umgehend besetzt werden muss. Allerdings muss in der Zwischenzeit das Fach Kunsterziehung – ähnlich wie das Fach Musik – qualitativ hochwertig erteilt werden können. Dabei können unserer Überlegung nach die Jugendkunstschulen eine sehr wichtige Rolle spielen, da Akteure selbiger, aber auch ausgebildete Künstlerinnen und Künstler das Fach Kunsterziehung an allgemeinbildenden Schulen grundsätzlich unterrichten können. Dies könnte auch durch Kooperationsvereinbarungen von Jugendkunstschulen mit allgemeinbildenden Schulen für die Zeit bis zur auskömmlichen Besetzung der Lehrerschaft festgeschrieben werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Künstlerinnen und Künstler in Anlehnung an Tarif bezahlt werden. Die jetzige Landesregierung und die Regierungsfraktionen haben dies abgelehnt.

Ebenso wurden unsere Vorstöße zur Besserstellung von Jugendkunstschulen bis jetzt abgeblockt. Wir wollen, dass Jugendkunstschulen in der Wahrnehmung und gesetzlichen Verankerung den öffentlichen Musikschulen gleichgestellt sind.

Die Veränderung der Finanzierungsstruktur für Jugendkunstschulen verhält sich analog zu unseren Forderungen der gänzlichen Veränderung der Kulturförderung im Freistaat.


2. Welchen Stellenwert nimmt für Sie – in Umsetzung des Kulturkonzepts Thüringen – die ästhetische Bildung an Schulen ein?

Aus LINKER Sicht greift das Kulturkonzept Thüringens im Rahmen der ästhetischen Bildung viel zu kurz. Wir fordern die Eröffnung der Möglichkeiten der Teilhabe an ästhetischer und künstlerisch- gestaltender Bildung bereits ab dem Kindergarten.

Wir stehen daher für eine Verstetigung von Kooperationen zwischen Trägern der ästhetischen und künstlerisch - gestaltenden Bildung und allgemeinen Bildungseinrichtungen unabhängig von Alter, Herkunft und Geschlecht.

Wie bereits beschrieben, spielen Jugendkunstschulen dabei für uns eine hervorgehobene Rolle.


3. Welche finanziellen Mittel sollten ihrer Ansicht nach für die ästhetische Grundbildung aller Schülerinnen und Schüler bereit gestellt werden, um die Innovationskraft im Land durch Beförderung von kreativem Denken und Handeln zu stärken?

Für DIE LINKE. Thüringen ist die ästhetische Bildung im Gesamtbildungssystem fest inkludiert. Daher müssen aus unserer Sicht für die allgemeinbildenden Schulen keine zusätzlichen finanziellen Mittel bereit gestellt werden. Vielmehr bedarf es einer grundsätzlichen inhaltlichen Neuausrichtung der Bildungslandschaft. Wir sind für die konsequente Einführung von Gemeinschaftsschulen und brauchen dazu auch die benötigten Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen, darunter eben auch das Fachpersonal für die ästhetische Bildung.

Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, die Jugendkunstschulen zu stärken und finanziell auf einen sicheren Boden zu stellen. Dazu gehört unseres Erachtens auch eine Rückkehr zur institutionellen Förderung für diesen Bereich.


Deutscher Bibliotheksverband e.V., Landesverband Thüringen

1. Das Thüringer Bibliotheksgesetz definiert in einer zentralen Aussage Bibliotheken aller Sparten als „Bildungseinrichtungen“ (§ 3) und damit als „Partner für lebenslanges Lernen“. In der Praxis jedoch sind insbesondere die Öffentlichen Bibliotheken, trotz deren oft großen Anstrengungen, von Seiten der Kommune, der Erwachsenenbildung, der Schulen, der Kindergärten und Horte sowie der Eltern-, Erzieher- und Pädagogenschaft zum Teil nur marginal in die Bildungsinfrastruktur mit eingebunden.

Wie sollte ihrer Ansicht nach, trotz der in aller Regel kommunalen Trägerschaft, seitens des Landes die Rolle der Öffentlichen Bibliotheken innerhalb der Bildungslandschaft weiter gestärkt werden?

Bibliotheken sind die meist genutzten Kultureinrichtung und gewährleisten Grundversorgung an Bildung und Kultur. Sie bieten ihren Nutzern einen konsolidierten Bestand an gesicherter Information, eine fachkundige Auswahl aus einem unüberschaubaren Angebot an Büchern, und nicht zuletzt vermitteln sie durch ihr Fachpersonal eine Informations- und Medienkompetenz, die in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung von Medien immer wichtiger wird. Zeitgleich sind sie kulturelle Anziehungspunkte besonders im ländlichen Raum, die es zu stärken gilt.

Neben der Etablierung von Bibliotheken als Pflichtaufgabe der Kommunen, müssen diese natürlich dementsprechend finanziell ausgestattet sein. Daher stehen wir für eine Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs und eine Stärkung vor allem des ländlichen Raumes.

Zur Stärkung der Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen steht das Land in der Pflicht, den bestehenden Bildungsplan 0-10 auch in Bezug auf die außerschulischen Einrichtungen, wie Bibliotheken, umzusetzen.


2. In den Städten des Freistaats, insbesondere aber im ländlichen Raum, wird es für viele Menschen immer schwieriger, in einem angemessenen Zeitraum eine Bibliothek aufsuchen zu können. Schon in der jüngsten Vergangenheit mussten viele Stadtteilbibliotheken und Bibliotheken in kleineren Kommunen geschlossen werden. Die infrastrukturellen Bildungsvernetzungen in Thüringen werden sich voraussichtlich weiter ausdünnen.

Wie wollen sie dem entgegen wirken?

In vielen Gemeinden und Städten ist die Finanzsituation mittlerweile so angespannt, dass es problematisch ist, überhaupt einen Haushalt aufzustellen. Da war es wenig hilfreich, dass mit dem Bibliotheksgesetz explizit die Formulierung der Bibliotheken als »freiwillige Leistungen« eingeführt wurde. Bibliotheken sind mehr als freiwillige Leistungen. Sie sind zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und bieten ein unverzichtbares Bildungsangebot für Bürger jeden Alters. Daher werden wir in einem Kulturfördergesetz für Thüringen auch die dringende Novellierung des Bibliotheksgesetzes mit aufgehen lassen.


3. Bisher können nur 15 Öffentliche Bibliotheken die immer populärer werdende Dienstleistung „thuebibnet“ anbieten.

Wie stehen sie zu einer Erhöhung der Projektförderung, um die Lizensierung elektronischer Medien flächendeckend zu ermöglichen? Und falls ja, wie wollen sie dies bewerkstelligen?

Um allen Bibliotheken und damit auch allen Nutzerinnen und Nutzern eine Teilhabe zu gewähren, sehen wir das Land in der Pflicht, den Anschluss aller Bibliotheken an das ThuerBiBNet zu übernehmen. Die Kosten für eine entsprechende Lizensierung müssten im Zuge der Einrichtung im Landeshaushalt berücksichtigt werden.

Zugleich wäre zu überlegen, ob eine reine Online-Bibliotheksmitgliedschaft ermöglicht wird, deren Mitgliedsbeiträge ebenfalls zur Finanzierung der Lizenzen herangezogen werden.


Deutscher Bühnenverein, Landesverband Thüringen

1. Zur Erhaltung der Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft wurden in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode – initiiert durch das TMBWK – wichtige signalgebende Entscheidungen herbeigeführt. Die ausverhandelten Verträge zwischen den Theater- und Orchesterträgern laufen bis 2016.

Wie wollen Sie auch künftig Planungssicherheit für diese Kulturbetriebe schaffen?

Die zu verhandelnden Finanzierungsverträge ab 2017 dürfen nicht „auf Kante genäht“ bleiben, wie sie es im derzeitigen Förderzeitraum leider sind. Um den Kultur- Kannibalismus auch untereinander Einhalt gebieten zu können, werden wir die willkürlich eingeteilten Fördergruppierungen -wie im Kulturkonzept festgeschrieben- außer Kraft setzen. Darüber hinaus streben wir die Einführung einer Intendantenkonferenz ein, die noch vor Beginn der Verhandlungen zur neuen Finanzierungsperiode gemeinsam im Dialog mit dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden aus künstlerischer und wirtschaftlicher Sicht richtungsweisende Entscheidungen diskutieren soll und somit einen Rahmen für die zu verhandelnden Finanzierungsvereinbarungen steckt.


2. Auf Grund der Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst, die in der Folge auch für die Theater und Orchester nachwirken, ist mit nicht unerheblichen Personalkostensteigerungen zu rechnen bei absehbar sinkenden Landeshaushalten.

Wie stellen Sie sich eine auskömmliche Theater- und Orchesterfinanzierung nach 2016 vor?

DIE LINKE spricht sich für ein Kulturfördergesetz aus, welches einen solidarischen Kulturförderausgleich beinhaltet. Alle Trägerkommunen müssen in die Lage versetzt werden, die finanziellen Anteile an den Theatern und Orchestern für den Finanzierungszeitraum und darüber hinaus aufbringen zu können und – was unseres Erachtens auch sehr wichtig ist – es auch zu wollen. Aus unserer Sicht muss das Land in besonderer Weise für den Erhalt der Thüringer Theater und Orchester sorgen. DIE LINKE. Thüringen setzt sich dafür ein, dass die Kulturausgaben des Landes auf 2% des Gesamtetats aufgestockt werden, um auch die Rückkehr zum Flächentarif ohne strukturelle Veränderungen begleiten zu können.


3. Theater und Orchester bieten in ihrer hochkomplexen lokal und regional vernetzten Angebotsvielfalt multidimensionale Wirkungspotenziale und haben insofern für eine zukunftsfähige demokratische Gesellschaft eine unverzichtbare Labor- und Experimentalfunktion im Rahmen der Entwicklung sozialer Dispositionen und Kompetenzen sowohl hinsichtlich

- Unterhaltung und Entspannung mit hoher emotionaler Anmutung und breit gefächerter Bildungsvermittlung,

- Erprobung und Kultivierung von sozialen Beziehungsgefügen (gerade auch in konflikthaltigen gruppenspezifischen wie problematischen Milieus), bis hin zur

- ständigen Reproduktion und Neugenerierung real- wie visionsintendiertem Kreativpotenzial.

Dieses Vermögen auch in seiner Breite und Verfügbarkeit zu erhalten, setzt unter den unübersehbaren Folgen des demografischen Wandels sowohl starken politischen Willen wie auch auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Verantwortungsbewusstsein heraus.

Sind Sie bereit, die derzeitige Standortstruktur und das vorhandene Spartenspektrum fortzuschreiben und finanziell abzusichern? Falls Veränderungen aus Ihrer Sicht unumgänglich erscheinen – wie sollten diese bei Wahrung hoher Qualität ermittelt und festgelegt werden?

DIE LINKE bekennt sich zu allen Thüringer Theatern und Orchestern in ihrer jetzigen Struktur, an ihren jetzigen Standorten und in ihrer künstlerischen Bandbreite. Kooperationen unter Theatern, bei Beibehaltung ihrer jeweiligen Eigenständigkeit, werden wir unterstützen. Aus unserer Sicht ist allerdings das Theater Eisenach in der Kulturstiftung Meiningen – Eisenach nicht gut aufgehoben und kann durch die politisch gewollte Struktur ihr ganzes Potenzial nicht entfalten. Daher werden wir gemeinsam mit den Akteuren vor Ort und in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium nach Lösungen suchen, wie das Theater Eisenach zu einer Eigenständigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Stadt Eisenach finden kann.


Heimatbund Thüringen e.V.

1. Wie wollen sie eine Ressort übergreifende Befassung mit Themen der Kultur- und Heimatpflege sowie der Entwicklung ländlicher Regionen sicherstellen? Wie stellen sie sich in dieser Hinsicht insbesondere die zukünftige Zusammenarbeit zwischen TMBWK, TMLFUN, TMSFG und TMBLV konkret vor?

Wir wollen ein Kulturfördergesetz schaffen, das die Förderung von Kultur transparent macht und Zusammenhänge darstellt. Durch die Schaffung eines klaren Rahmens dürfte auch die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien einfacher werden, so dass Reibungsverluste zukünftig deutlich minimiert werden sollten. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kooperationen hängt von vielen Faktoren ab, wichtig ist, dass die kulturelle Akteure eindeutige Ansprechpartner haben und nicht von einem Ministeriums ans nächste verwiesen werden.


2. Wie stellen sie sich die weitere Entwicklung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vor? Welche Möglichkeiten sehen sie zur Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Flurnamenforschung in Thüringen?

In den letzten Haushaltsberatungen hatten wir eine deutliche Aufstockung der Personalmittel für das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie gefordert, um Projekte wie die Flurnamenforschung vorantreiben zu können. Das Beispiel der Grabungsstätte Bilzingsleben hat gezeigt, dass Thüringen sein Potenzial historischer Schätze nicht nutzt. Sachsen-Anhalt gibt beispielsweise fast doppelt so viel Geld wie Thüringen für sein Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege aus.

Eine Aufarbeitung und Pflege von kulturhistorisch bedeutsamen Denkmälern hat auch für die Tourismuswirtschaft einen Mehrwert. Auch deshalb wollen wir diesem Gebiet mehr Beachtung schenken, als die Landesregierung dies bisher getan hat.


3. Welche Bedeutung messen sie dem Netz ehrenamtlicher Kreisheimatpfleger bei, und wie wollen sie dieses in Zukunft unterstützen?

Die Arbeit der ehrenamtlichen Kreisheimatpfleger ist ein wichtiger Beitrag zur Erkundung und Bewahrung regionaler und lokaler Kulturgeschichte. Wir werden prüfen, inwieweit sich die bisherige öffentliche Unterstützung dieser wichtigen Aufgabe verbessern lässt.


Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Thüringen e.V.

1. Welche Bedeutung und Stellenwert misst Ihre Partei der Soziokultur und der freien Kulturszene in Thüringen bei?

DIE LINKE. Thüringen misst der Soziokultur einen sehr hohen Stellenwert bei, da sie kulturelle Teilhabe für alle in Thüringen lebenden Menschen ohne Berührungsängste real werden lässt. In ihrer Bandbreite und ihrem Facettenreichtum, aber auch durch ihre großen Schnittmengen zu den öffentlichen Kultureinrichtungen und dem kulturellen Erbe ist sie daher für uns unverzichtbarer Bestandteil und Grundstein für die kulturelle Versorgung in Thüringen. Darüber hinaus erkennen wir die Einzigartigkeit der freien Kulturszene Thüringens an, die wie in keinem anderen Bundesland in Deutschland, ein breites Spektrum von Laien-, Amateur- und professioneller Kunst aufweist.


2. Soziokultur ist ungeachtet ihrer Förderung durch den Freistaat primär eine kommunale Aufgabe. Sollte Soziokultur in Thüringen ähnlich angemessen gefördert werden wie die etablierten Kultursparten? Welche Maßnahmen und Instrumente zur Stärkung und Entwicklung will Ihre Partei in Zukunft bereit stellen?

DIE LINKE. Thüringen setzt sich für ein Kulturfördergesetz für Thüringen ein, in dem Kultur als Pflichtaufgabe festgeschrieben ist. Dadurch ergibt sich aus unserer Lesart auch eine wenigstens teilweise institutionelle Förderung der soziokulturellen Dachverbände, die seitens des Landes erfolgen kann. Durch diese Förderung soll die Geschäftsstellentätigkeit sowohl strukturell wie personell langfristig gesichert werden können. Darüber hinaus streben wir den Ausbau des Projektmanagerprogramms an, der sowohl einen erhöhten Stellenpool schafft als auch die Mehrjährigkeit der Stellen beinhaltet. Ebenso fordern wir seit Jahren die Einführung einer wenigstens 3 jährigen Projektförderung für den Bereich der Soziokultur und der freien Kultur.


3. In der von Deutschland ratifizierten UNESCO- Konvention „Kulturelle Vielfalt“ wird die kulturelle Grundversorgung und Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger betont und den Ländern und Kommunen als „pflichtige Aufgabe“ übertragen. Unterstützt Ihre Partei die Forderung, zur Erhaltung und Stärkung der kulturellen Vielfalt in Thüringen das Instrument der mehrjährigen Förderung freier Träger sowohl als Konzeptförderung wie auch in der Personalförderung wie z.B. beim Projektmanagerprogramm auszubauen? Wenn ja, wie, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien stellen Sie sich eine Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode vor?

Wir verweisen auf unsere Antwort zu Frage 2.


Landesmusikrat Thüringen e.V.


I Musikalische Bildung

1. Wie wollen Sie angesichts des sich abzeichnenden Mangels an qualifiziertem Fachpersonal die musikalische Grundversorgung im Musikunterricht an den allgemeinbildenden Schulen absichern? Was wollen Sie unternehmen, um junge Musiklehrer für die Arbeit an Thüringer Schulen zu gewinnen?

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen auch durch Lehrkräfte der Musikschulen qualitativ hochwertig abgesichert werden kann, solange der Bedarf an Fachpersonal noch nicht ausreichend gedeckt wurde. Darüber hinaus unterstützen wir Kooperationen zwischen Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen, wobei die eingesetzte Lehrkraft aus dem Musikschulbereich auch eine adäquate, an den Tarif angelehnte Vergütung für den erbrachten Unterricht erhält.

Wir wollen auf dem Weg zu einer konsequenten Einführung der Gemeinschaftsschule eine Strukturierung der Bildungslandschaft im Sinne des Thüringer Bildungsplanes 0 – 10 sicherstellen. Dadurch sehen wir auch eine Chance, die Thüringer Bildungslandschaft für junge LehrerInnen – auch im Bereich Musik – attraktiver zu gestalten.


2. Wie wollen Sie künftig im außerunterrichtlichen Bereich eine langfristige verlässliche Bildungsarbeit der Thüringer Musikschulen garantieren? Werden Sie sich für eine Erhöhung der Festeinstellungen in den Lehrerkollegien einsetzen und damit Qualität und Nachhaltigkeit musikpädagogischer Maßnahmen fördern? Wie wollen Sie den Zugang zur musikalischen Bildung in Thüringen sozial gerecht gestalten?

DIE LINKE steht für eine Bewahrung und Verstetigung der Musikschulen im Freistaat und strebt daher eine institutionelle Förderung für sie an. Die Veränderung der Förderstruktur für die Musikschulen soll dabei auch die Erhöhung der Anzahl von Festeinstellungen erreichen. Die Möglichkeit, als gut bezahlte Honorarkraft an diesen Einrichtungen zu arbeiten, soll dabei der Freiwilligkeit unterliegen und nicht aufgrund der finanziellen Situation zu einer Zwangsmaßnahme werden, die weiterhin prekäre Bedingungen schafft.

Durch die institutionelle Förderung, die mit Projektförderungen von wenigstens drei Jahren ergänzt werden kann, soll auch die Teilhabe aller Menschen am Bildungsangebot sozial verträglich ermöglichen.


II Laienmusik

1. Wie wollen Sie die Rahmenbedingungen für die Laienmusik in Thüringen verbessern? Wie stehen Sie zu einer Einführung einer Übungsleiterpauschale für die Leiter der zahlreichen Musikensembles, wie das in vielen anderen Bundesländern seit Jahren erfolgreich praktiziert wird?

Für DIE LINKE zählt die Laienmusik eindeutig auch in den Bereich der Soziokultur und freien Kulturszene Thüringens und wird durch eine Verstetigung dieses Bereiches durch eine gänzliche Neuausrichtung der Kulturförderung in Thüringen ebenso aufgewertet.

Der Einführung einer Übungsleiterpauschale stehen wir sehr offen gegenüber, wobei wir davon abraten, Rahmenbedingungen von anderen Bundesländern einfach zu übernehmen, sondern sind gern bereit, in einem breiten Dialogverfahren mit den Akteuren selbst, solche eine Regelung für Thüringen zu diskutieren und umzusetzen.


Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e.V.

1. Ein Landesentwicklungskonzept für kulturelle Bildung ist Voraussetzung für Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit. Es ermöglicht eine langfristige Planung und eine strategische Herangehensweise.

Befürworten Sie ein Landesentwicklungskonzept für kulturelle Bildung? Wo liegen Ihrer Meinung nach die Schwerpunkte kultureller Bildung?

DIE LINKE. Thüringen steht für eine strategisch ausgerichtete und zukunftsfeste kulturelle Bildung im Freistaat. Im Zuge eines Kulturfördergesetzes und der Neuausrichtung der Verantwortlichkeiten der Ministerien im Bereich Kulturelle Bildung sehen wir es als wichtig an, auch langfristig im Dialog mit den Trägern und Einrichtungen Transparenz und Planungssicherheit in der Förderung zu erreichen. Ein Landesentwicklungskonzept wäre ein möglicher Weg. Dabei ist allerdings immer zu beachten, dass Konzepte unter Umständen auch der Diskontinuität der Politik zum Opfer fallen können.

Schwerpunkte der kulturellen Bildung liegen für uns ganz klar in der engen Vernetzung freier Träger, öffentlicher Kultureinrichtungen und Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zur Volkshochschule. Ein besonderes Augenmerk liegt aus der Sicht der Thüringer Linken der Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund.


2. Der Ausbau der kulturellen Bildung bietet gute Entwicklungschancen für kommunale und regionale Bildungslandschaften.

Mit welchen Maßnahmen kann der Freistaat die kulturelle Bildung innerhalb dieser Bildungslandschaften befördern und verankern und eine sozialräumliche Ausgewogenheit dieser Angebote unterstützen?

Neben der Verstetigung von z. B. Musik- und (Jugend)Kunstschulen durch institutionelle Förderung und verstärkte Kooperationen zwischen freien Trägern und Bildungs- und Kultureinrichtungen sehen wir es als wichtig an, durch die Fortführung und Neuauflegung verschiedener Förderprogramme die kulturelle Bildung für alle, und dabei auch speziell im ländlichen Raum, stärker zu verankern und zugänglich zu machen.


3. Sehen Sie in der verbindlichen Festlegung von Finanzteilen für die kulturelle Bildung bei den Angeboten der großen, staatlich finanzierten öffentlichen Kultureinrichtungen ein mögliches Instrument, die demokratische Teilhabe der Gesamtbevölkerung zu stärken?

Viele der öffentlichen Kultureinrichtungen halten bereits jetzt kulturelle Bildungsangebote vor, die gut wahrgenommen werden. Theater, Orchester, Museen und Bibliotheken haben aus unserer Sicht gerade im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung auch einen öffentlichen Auftrag, der durch freie Träger ergänzt und noch weiter qualifiziert werden kann und soll.

Eine verbindliche Festlegung von Finanzteilen zur Aufrechterhaltung und zum Angebot kultureller Bildung an öffentlichen Kultureinrichtungen ist überlegenswert, aus jetziger Sicht aber nicht zwingend für jede Kultureinrichtung sinnvoll und zielführend.



4. Die Vielfalt der Träger und Angebote kultureller Bildung ist ein besonderes Markenzeichen Thüringens. Gleichzeitig fehlt es bisher an einem zentralen Marktplatz für diese Angebote, damit Eizelpersonen, aber auch formale Vildungsinstitutionen geeignete Kooperationspartner finden können.

Würden Sie sich für die Etablierung eines online und offline verfügbaren Kulturportals für kulturelle Bildungsangebote einsetzen, das diesen Überblick gewährt? Würden Sie sich auch für die Entwicklung von Qualitätsstandards für kulturelle Bildungsangebote einsetzen?

Ja, DIE LINKE fordert seit geraumer Zeit ein solches Kulturportal, wobei wir dies noch erweitern würden auf alle kulturellen Angebote. Also auch jene, die zu den öffentlichen Kultureinrichtungen zählen und planen, dies auch mit einer Ticket- App zu verbinden.

Qualitätsstandards müssen aus unserer Sicht ganz zwingend entwickelt werden. Gerade bei der Veränderung der Förderstruktur und –periode auf wenigstens 3 Jahre muss zur Sicherung der Nachhaltigkeit auch die Qualitätsfrage gestellt werden. Eine Entwicklung von Qualitätsstandards kann und muss zweifelsohne im Zusammenspiel mit der LKJ Thüringen, der BKJ und den Kultur- und Bildungseinrichtungen erfolgen.


5. Auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt es eine unübersehbare Fülle von Förderprogrammen für kulturelle Bildungsprojekte. Um eine breite Beteiligung Thüringer Einrichtungen aus Jugend, Schule, Sozialraum und Kultur an diesen Förderprogrammen zu sichern, bedarf es einer zentralen Beratungs- und Servicestelle.

Befürworten Sie die Einrichtung einer unabhängigen Service- und Beratungsstelle für Förderprogramme bei der LKJ Thüringen?

Die Einrichtung einer solchen Service- und Beratungsstelle befürworten wir ausdrücklich und sind auch bereit, die notwendigen Grundvoraussetzungen dafür zu schaffen.


Museumsverband Thüringen e.V.

1. Der wissenschaftliche Nachwuchs in den Thüringer Museen ist durch die Altersstruktur der Führungskräfte und die Nichtnachbesetzung wissenschaftlichen Personals in den kommenden Jahren stark gefährdet.

Wie setzt sich ihre Partei für die Lösung dieses Problems – z.b. durch die Auflage eines Landesprogramms für Volontäre – ein?

Mit großer Sorge haben wir beobachtet, dass der Personalbestand in den Thüringer Museen in den letzten Jahren zunehmend audünnt. Mit viel Leidenschaft und Engagement haben die Museumsangestellten die Lage bisher gemeistert, aber viele sind an der Grenze des Leistbaren angekommen. Deshalb gilt zunächst all denen unser Dank, die sich in den Museen für Wahrung, Erklärung und Entwicklung von Kultur einsetzen.

Wir wollen mit einem Kulturfördergesetz die Grundlage für eine nachhaltige strukturelle Förderung der Thüringer Museen schaffen, damit in diesem Kulturbereich eine durchdachte Personalentwicklung stattfinden kann. Wie dies konkret in der effektivsten Form passieren kann, soll in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen vor Ort entschieden werden. In jedem Fall ist ein Ausbau der Stellen für Museumspädagogen notwendig. Daher stehen wir auch einem Landesprogramm für VolontärInnen sehr positiv und offen gegenüber.


2. Museen sind in Thüringen der größte außerschulische Bildungsanbieter. Trotzdem sind viele Museen durch das Fehlen von Museumspädagogen nicht ausreichend in der Lage, ihrem Vermittlungsauftrag nachzukommen. Im Kulturkonzept des Freistaates ist dieses Problem nicht thematisiert.

Wie wird sich ihre Partei zu einem Landesprogramm zur Förderung der museumspädagogischen Bildungsvermittlung stellen?

Museumspädagogen helfen, an Kultur heranzuführen und die spannenden Geschichten, die sich beispielsweise hinter einem Bild verbergen können, verständlich zu machen. Damit wird aber nicht nur Bildung angeboten und im nichtschulischen Umfeld gefördert. Kinder und Jugendliche, die gerne ins Museum gehen, weil ihnen dort Themen altersgerecht vermittelt werden, gehen sicher auch als Erwachsene eher ins Museum, als Menschen, die nie mit einer Ausstellung in Berührung gekommen sind. Insofern sind Museumspädagogen auch eine Art der Zukunftssicherung für die Thüringer Museen.

Die vermehrte Einstellung von Museumspädagogen muss Teil eines Personalentwicklungskonzepts sein. Die Grundlage dafür wollen wir mit einem Kulturfördergesetz legen, um dann gemeinsam mit den Akteuren eine konkreten Weg zu finden, wie wir die Zahl der Museumspädagogen erhöhen können.


3. Die Thüringer Museen und ihre Sammlungen haben einen enormen restaurierungsbedarf.

Wie wird sich ihre Partei für die Beseitigung des Restaurierungsstaus vor allem auch in mittleren und kleineren Museen einsetzen?

Hinsichtlich der Restaurierung von Museen soll die Auflage eines landesweiten Sanierungsprogramms geprüft werden. In der Frage der Schwerpunktsetzung dieses Programms sehen wir den Museumsverband als unseren ersten Ansprechpartner.


Thüringer Literaturrat e.V.

1. Wie stehen sie zu dem Ziel, Literaturorte, Literaturhäuser, literarische Gedenk- und Erinnerungsorte, Bibliotheken und Museen kontinuierlich als literarisch-kulturelle Begegnungsorte auszubauen? Welche Konsequenzen ergeben sich für sie daraus?

Vernetzung ist mehr als ein Modewort. Zukunft zu gestalten heißt auch, die gewinnbringende Zusammenarbeit von Kulturschaffenden zu fördern. Wenn sich daraus auch eine gleichzeitige Öffnung ergibt, die noch mehr Menschen das Erleben von Kultur ermöglicht, können wir das nur begrüßen.

Grundsätzlich wollen wir mit einem Kulturfördergesetz die strukturelle Förderung von kulturellem Schaffen besser unterstützen, damit die Akteure überhaupt in die Lage versetzt werden, Ideen wie die der stärkeren Vernetzung in die Praxis umzusetzen. Wo diese Ideen eine besondere Förderung benötigen, muss im Einzelfall in einem transparent Verfahren geprüft werden, wie dies gestaltet werden kann.


2. Welche Rolle kommen Land und Kommunen bei der Förderung kultureller Basistechniken zu? Wie stehen sie zu einer deutlichen Erweiterung von schulischen und außerschulischen Lese- und Schreibförderprogrammen? Wie stehen sie zu der Ü̈berlegung, in adäquatem Maß Kulturarbeiter für diese Arbeit einzusetzen und zu honorieren?

Die Förderung von Kunst und Kultur soll Gemeinschaftsaufgabe von Kommunen und Land bleiben, wobei aus unserer Sicht dem Land eine stärkere Verantwortung zukommen muss. Ebenso verhält es sich mit kultureller Bildung und der Vermittlung von Lese- und Schreibkompetenzen. Hier sehen wir natürlich einen großen Verantwortungsbereich an Bildungsinstitutionen von Kindergarten bis zur Erwachsenbildung, erkennen aber die Arbeit freier Träger und Vereine für diesen Bereich als wichtige Bereicherung und mögliche Vertiefung an.

Lese- und Schreibförderprogramme können gute Anknüpfungspunkte sein, die über eine mehrjährige Förderung, auch im Personalbereich abgedeckt werden könnte.


3. Wie stehen sie zu der Ü̈berlegung, den literarischen Austausch zwischen Thüringen und anderen Bundesländern durch geeignete Veranstaltungsformate zu intensivieren und wären sie bereit, die Stärkung des kulturellen Dialoges zu unterstützen?

Die Idee eines Austauschs ist sehr gut und wir würden uns natürlich darum bemühen, diesen gemeinsam mit anderen Bundesländern zu unterstützen. Die konkrete Ausgestaltung kann dabei nur in Zusammenarbeit von Politik und den kulturellen Akteuren erfolgen.


VDA- Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V., Landesverband Thüringen

1. Wie stehen Sie zu der Forderung, in Thüringen eine zentrale Stelle einzurichten, an der Nachlässe Thüringer Künstler aufbewahrt und aufgearbeitet werden können?

Der vom VDA gestellten Frage muss aus unserer Sicht zunächst die Frage vorausgehen, was alles unter Nachlässen von Künstlern verstanden wird und ob Thüringen die Zuständigkeit dieser Nachlässe nur für KünstlerInnen übernimmt, die in Thüringen geboren, in Thüringen gearbeitet und/oder dort verstorben sind. Würden wir vom sehr breitgefächerten Kunst- und Kulturbegriff ausgehen, den wir als Partei in Thüringen verfolgen, dann würde es sich um eine unüberschaubare Anzahl von Nachlässen handeln, die auch in der Diversität und Menge kaum händelbar wären.

Daher schließt DIE LINKE. Thüringen aus jetziger Sicht – auch aufgrund der bis dato sehr seltenen Problematiken in diesem Bereich – eine zentrale Einrichtung einer solchen Stelle aus, behalten dieses Problem allerdings auf unserer politischen Agenda.

Nichts destotrotz sehen wir schon jetzt das Land Thüringen in der Pflicht, bei Nachlassangelegenheiten wie im Fall von Alfred Ahner, zügig und strukturiert, Aufbewahrungsmöglichkeiten und Aufarbeitungsmöglichkeiten des Nachlasses in Thüringen selbst qualitativ zu sichern.


Verband Bildender Künstler Thüringen e.V.

1. Die anfängliche Förderung des Bereichs „Kunst und Bauen“ durch den Freistaat Thüringen ist kontinuierlich zurückgegangen, seit 2006 ruht sie.

Sind Sie bereit, dieses Engagement zu erneuern und dauerhaft bei Baumaßnahmen des Freistaates 2% der Ausgaben des Hoch-, Tief- und Landschaftsbaus für Kunst im öffentlichen Raum zu verankern und im Rahmen transparenter, fachlich legitimierter Wettbewerbsverfahren zu vergeben?

Ja. Seit Jahren haben wir auch in enger Abstimmung mit dem Verband Bildender Künstler Thüringen e.V. die jetzige Landesregierung aufgefordert, neue Möglichkeiten und Konzepte für die Förderung von Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum anzugehen. DIE LINKE. Thüringen wird sich für neue und transparente Möglichkeiten für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum einsetzen.


2. Wie beurteilen Sie die Haushaltslage der Kulturförderung – speziell eine Erhöhung der Mittel zur Einrichtung eines Ankaufspools für zeitgenössische Bildende Kunst und der Einführung gesonderter Ankaufsetats in den Landesmuseen für den Erwerb von Werken lebender Künstler? Welche weiteren Konzepte für die Erhaltung von Nachlässen zeitgenössischer Künstler unseres Freistaates streben Sie an?

DIE LINKE. Thüringen steht für eine generelle Neuausrichtung der Kulturförderung im Rahmen eines Kulturfördergesetzes. Ferner wollen wir den Anteil der Kulturausgaben am Landeshaushalt auf 2% erhöhen, um so zum Beispiel auch Ankaufsetats zu ermöglichen und kommunale Galerien zu verstetigen. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, Nachlässe von Thüringer Künstlerinnen und Künstlern zumindest teilweise zu bewahren. Auch dem Land kommt aus unserer Sicht dabei eine wichtige Rolle zu.

Nicht destotrotz sehen wir derzeit keine Möglichkeit einer zentralen Stelle für Künstlernachlässe in Thüringen. Wir setzen uns aber dafür ein, dass die Nachlässe in Thüringen verbleiben können und eruieren dementsprechende Möglichkeiten.


3. „Der Künstler schmückt Räume – dies ist Ehre genug.“ Wie in anderen Kunstsparten längst üblich, fordern die Bildenden Künstler Honorar für ihre Arbeit.

Wie beurteilen Sie die Forderung der Künstlerinnen und Künstler nach Einführung von Ausstellungshonoraren bei öffentlichen Ausstellungen, um so einen Teil des existenzsichernden Einkommens der Künstler festzuschreiben? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zum Erhalt und der Erhöhung der Förderung kommunaler Galerien und Etablierung weiterer öffentlicher Ausstellungsmöglichkeiten?

DIE LINKE. Thüringen und auch unsere Bundespartei setzt sich seit Jahren für die verbindliche Einführung von Ausstellungshonoraren auf allen parlamentarischen Ebenen ein. Leider bisher ohne Erfolg. Diese Thematik werden wir weiter verfolgen.

Der Anreiz zu weiteren öffentlichen Ausstellungsmöglichkeiten muss aus unserer Sicht dringend gegeben werden. Dabei wäre denkbar, dass öffentliche Einrichtungen und kommunale Galerien, Ausstellungshonorare, Versicherungskosten usw. für Ausstellungen über einen entsprechenden Fonds anteilig beantragen können.


4. Der Verband veranstaltet alle zwei Jahre die arrthuer – Thüringer Kunstmesse.

Diese Biennale zeitgenössischer Bildender Kunst hat sich erfolgreich als größte Kunstmesse Mitteldeutschland etabliert und mit ihrem Konzept als Produzentenmesse bewährt und erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei Ausstellern und Besuchern gleichermaßen.

Wie wollen Sie den Fortbestand dieser artthuer- Thüringer Kunstmesse durch geeignete finanzielle Maßnahmen sichern?

Die arrthuer ist nicht nur ein touristischer und wirtschaftlicher Magnet für Thüringen, sondern hat für DIE LINKE. Thüringen auch einen hohen kulturpolitischen Stellenwert. Für den Fortbestand der arrthuer, aber auch für die Aufwertung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Gänze, muss die interministerielle Zusammenarbeit viel effektiver passieren und auch auf Inhalten ausgerichtet sein. So ließe sich auch die Finanzierung der arrthuer als Gemeinschaftsaufgabe seitens des TMBWK und des TMAWT auf breitere Füße stellen.

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