Wahlprüfsteine des Katholischen Büro
Gespräch der Katholischen Verbände, des Katholikenrats, der Schulabteilung und der Schulleiter im Bistum Erfurt sowie des Katholischen Büros mit Vertretern der Landtagsfraktionen im Vorfeld der Landtagswahl
Antworten von Dirk Möller / DIE LINKE
Mit welchen Schularten sichern Sie künftig die Gewährleistung des Art. 21 Abs. 1 derThüringer Verfassung?
Das gegliederte Bildungs- und Schulwesen in Thüringen bietet für unsere Schülerinnen und Schüler eine, vermeintlich ihren Leistungen entsprechende, separate Beschulung ab Klasse 4 an. Es muss allerdings festgestellt werden, dass dabei leider immer noch die soziale Herkunft über den Bildungsweg und den Bildungserfolg des einzelnen Kindes bestimmt. Ein gegliedertes Schulsystem erweist sich hierbei als ungeeignet, diesem Problem angemessen zu begegnen. Im Gegenteil: Das Auseinanderreißen der Klassenverbände nach Klasse 4 verstärkt sogar die Abhängigkeit von sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Mit der Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule als eine zusätzliche Schulform wurde das bestehende gegliederte Schulsystem weiter aufgefächert und an der Aufteilung nach Klasse 4 festgehalten.
Die von uns angestrebte Gemeinschaftsschule soll keine Schule neben anderen sein, sondern die eine für alle, flächendeckend. Die Gemeinschaftsschule sollte als Ganztagsschule, als eine Schule als Lern- und Lebensraum angeboten werden. Mit dem Aufgehen der Grund- und Regelschule in die Thüringer Gemeinschaftsschule sichern wir das längere gemeinsame Lernen und heben die breite Auffächerung des Schulsystems auf. Dies sehen wir auch nicht im Konflikt mit der Thüringer Verfassung, da an der Thüringer Gemeinschaftsschule alle Bildungsabschlüsse erworben werden können. Die Entscheidung welchen Abschluss das Kind am Ende seiner bzw. ihrer Schullaufbahn erhalten wird, soll in der Thüringer Gemeinschaftsschule lediglich erst nach mindestens 8 Schuljahren getroffen werden.
Welche Rolle spielen dabei Durchlässigkeit, Differenzierung und individuelleFörderung zwischen den einzelnen Schularten?
Das gegliederte Schulsystem in Thüringen ist sehr starr. Bewegungen innerhalb des Schulsystems (zwischen den Schularten) waren in den letzten Jahren eher gering. Allerdings bleibt festzuhalten, dass es leider eher eine Durchlässigkeit nach unten gibt. So kommen in Thüringen immer noch auf 2 Schülerinnen und Schüler, die von einer Regelschule auf ein Gymnasium wechseln, 3 Wechsel in der umgekehrten Richtung.
Wechsel und Neuorientierungen müssen aber innerhalb des Schulwesens gewährleistet werden. Mithilfe der Thüringer Gemeinschaftsschule kann der strukturelle Übergang von Gymnasium und Regelschule gesichert werden.
Hierbei spielt auf pädagogischer Ebene die individuelle Förderung des einzelnen Kindes eine zentrale Rolle um den häufigeren Bildungsabstiege begegnen zu können. Dafür wiederum muss zu allererst die Arbeitslast der Thüringer Lehrerschaft verringert werden.
Welche Zukunft haben Regelschulen bzw. Förderschulen? Werden beide Schulartendurch Gemeinschaftsschule und Inklusion zu Restschulen?
Die inklusive Schule ist die Schule, für welche Die LINKE streitet und kämpft. Sie ist eine Schule für alle Kinder und Jugendlichen, die keinerlei Ausgrenzung zulässt und jeden Schüler optimal fördert. In diesem Sinne wünschen wir uns auch die Umgestaltung von Förderschulen zu inklusiven Schulen. Um aber eine wirklich optimale Förderung für jedes Kind und jeden Jugendlichen gewährleisten zu können, müssen die entsprechenden Voraussetzungen an den Schulen geschaffen werden. Solange dies nicht erreicht ist, haben die Förderschulen eine wichtige Funktion innerhalb des Thüringer Bildungssystems.
Regelschulen sind den Herausforderungen an eine inklusive Bildung nur zum Teil gewachsen, dies müssen wir ändern. So müssen z.B. Lehrerinnen und Lehrern bei den neuen Herausforderungen besser als bisher unterstützt werden.
Welche Anforderungen ergeben sich für die Thüringer Schullandschaft aus derdemographischen Entwicklung im ländlichen und städtischen Raum?
Hinsichtlich der demographischen Entwicklung im Land stehen der Thüringer Schullandschaft viele Aufgaben und Probleme bevor. Im ländlich geprägten Thüringen stellt sich immer häufiger die Frage, ob und wie besonders kleine Schulen erhalten werden können. Nach unseren Vorstellungen müssen die jetzigen Empfehlungen des Ministeriums zum Erhalt sogenannter kleiner Schulen in klare und eindeutige gesetzliche Regelungen übergehen. Gleichzeitig muss die Investitionspauschale weiter erhöht werden, damit Schulgebäude nicht wegen Baufälligkeit geschlossen werden müssen. Grundsätzlich wollen wir kleine Schulen erhalten. Kriterium muss allerdings sein, dass die Unterrichtserteilung pädagogisch sinnvoll aufrechterhalten werden kann. Staatliche und freie Schulträger und Elterninitiativen, die standortgebundene kleine Schule gründen oder erhalten wollen, obwohl die Mindestkriterien nicht erreicht werden, können aus einer neu zu schaffenden Förderrichtlinie einen Zuschuss erhalten, wenn sie ein eigenes pädagogisches Konzept vorlegen.
An welchen Kriterien orientiert sich die Inklusion?
Die Umsetzung der Inklusion orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention.
Anhand welcher Modelle wollen Sie die Inklusion gestalten?
Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Der Heterogenität unserer Gesellschaft kann nicht mit strikter, homogener Gruppenbildung begegnet werden. Kinder müssen mit Vielfalt des Menschseins aufwachsen und „verschieden sein“ als normal begreifen. Um dieser Vielschichtigkeit im Klassenraum gerecht werden zu können, benötigt es die Fachkompetenz, Erfahrung und Zusammenarbeit sowohl der Lehrkräfte an Förderschulen und allgemeinen Schulen als auch der Erzieher in den Kindertagesstätten sowie Schulassistenz (Integrationshelfer). Daher fordern wir als LINKE für die Thüringer Schulen sogenannte multiprofessionelle Teams – bestehend aus Lehrkräften, Fachkräften der Sozial- und Sonderpädagogik, Schulpsychologie sowie anderen Professionen der Schulbegleitung. Ein Schritt in diese Richtung ist z.B. das Landesprogramm „Schulsozialarbeit“ zu verstetigen.
Wo liegen Möglichkeiten und Grenzen des gemeinsamen Unterrichts?
Die Grenzen des gemeinsamen Unterrichts bekommen wir momentan zu genüge aufgezeigt, wagen wir einen Blick in unsere Schulen. Diese Probleme liegen aber nicht in der Inklusion begründet, sondern an der Überlastung unserer Lehrerschaft im Land und den fehlenden Rahmenbedingungen! Dies sind die Aufgaben, die zuerst angegangen werden müssen damit Inklusion nicht als Belastung an unseren Schulen wahrgenommen wird, sondern als Bereicherung unserer Gesellschaft. Die Stärke der Inklusion ist es durch gelebte Vielfalt Vorurteilen und Ressentiments wirkungsvoll begegnen zu können.
Welche Entwicklungsmöglichkeiten haben Förderschulen, insbesondere freie Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung, ohne dabei zu Restschulen zu werden? Sehen Sie die Möglichkeiten der „umgekehrten Inklusion“?
Wie bereits zur Frage 1.2. dargestellt, besitzen Förderschulen im momentanen Schulwesen ihre Berechtigung, dies gilt um so mehr für Förderschulen für Kinder mit geistiger Beeinträchtigung.
Die Möglichkeiten der Umgekehrten Inklusion sind zu hinterfragen. Sollte „Umgekehrte Inklusion“ bedeuten, dass ein Kind ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einem Klassenverband unterrichtet wird, welcher allein aus Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen besteht, so ist dies abzulehnen. Umgekehrte Inklusion wird hierbei nicht dem Anspruch gerecht, beeinträchtigte Menschen in das alltägliche Leben vollumfänglich einzubeziehen und dadurch Diskriminierung vorzubeugen und zu verhindern und Teilhabe am Leben der Nichtbeeinträchtigten sicherzustellen.
Sollte allerdings die Förderschule zu einer allgemeinbildenden inklusiven Schule umgestaltet werden, dann ist dies zu befördern.
Was verstehen Sie als Vertreter ihrer Partei unter Subsidiarität? Welche Rolle spielt Subsidiarität in ihrem politischen Handeln? Wo wird das konkret? Wo haben Sie bisher danach gehandelt und was haben Sie in diesem Bereich vor?
Subsidiarität bedeutet für uns, dass alles, was gut vor Ort erledigt und verantwortet werden kann, muss nicht unnötig auf eine höhere (Verwaltungs-) Ebene gezogen werden. Bezogen auf die Bildungspolitik heißt das für uns, dem Personal in den Schulen die nötige Unterstützung zu geben, damit sie ihre Ideen für den bestmöglichen Unterricht umsetzen können.
In unserem kürzlich beschlossenen Bildungskonzept heißt es dazu: „Organisatorisch wollen wir Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Schulen stärken. Um die Motivation der Pädagogen zu bewahren und zu unterstützen, soll den Schulen größtmögliche Freiheit in Fragen der Schul- und Unterrichtsorganisation gegeben werden. Notwendig ist aber auch, die Schaffung eines flächen- und bedarfsdeckenden staatlichen Angebots an Schulberatungs- und Schulunterstützungszentren. Diese könnten beim Thillm angegliedert werden.“
Und weiter „ Grundsätzlich gilt, dass für die Umsetzung aller bildungspolitischen Konzepte eine Personalausstattung in den Schulen notwendig ist, die Freiräume ermöglicht. Wo Lehrerinnen und Lehrer damit ausgelastet sind, den Unterrichtsbetrieb am Laufen zu halten, haben notwendige Veränderungen wie die Umsetzung einer inklusiven Schule keine Chance.“
Welche Maßnahme/ Welches Projekt wollen Sie in der kommenden Legislaturperiode vorantreiben, um Eigenverantwortung im Sinne der Subsidiarität zu stärken?
Zu unseren bildungspolitischen Kernzielen gehört der konsequente Ausbau der Gemeinschaftsschule. Gleichzeitig wollen wir aber nicht nur die Kirche sondern auch die Schule im Dorf lassen. Deswegen heißt es in unserem Bildungskonzept: „Nach der Zusammenführung von Grundschulen und Regelschulen zur Gemeinschaftsschule wird es mindestens zwei Schulteile geben – Primarstufe und Sekundarstufe – die unter gemeinsamer organisatorischer Leitung auch in verschiedenen Gebäuden betrieben werden können. Dadurch können kleine dörfliche Grundschulteile erhalten bleiben.“ Und weiter: „Staatliche und freie Schulträger und Elterninitiativen, die standortgebundene kleine Schule gründen oder erhalten wollen, obwohl die Mindestkriterien nicht erreicht werden, können aus einer neu zu schaffenden Förderrichtlinie einen Zuschuss erhalten, wenn sie ein eigenes pädagogisches Konzept vorlegen.“
Auf Eigenverantwortlichkeit setzen wir auch bei Ganztagesangeboten: „Um die Thüringer Gemeinschaftsschule als Lern – und Lebensraum zu gestalten, müssen offene Ganztagsangebote für alle Altersbereiche ausgebaut werden. Hierfür ist die enge Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendhilfe sehr wichtig. Dort, wo Eltern und Pädagogen dies anstreben, sollen auch gebundene Ganztagsschulen entstehen.“
Wie möchten Sie die Thüringer Familien, als kleinste Einheit der Gesellschaft, konkret in ihren familiären Strukturen zu stärken? Stärkung von Partnerschaft, Ehe und Familie geschieht durch eine Vielzahl kirchlicher Angebote. Zum Beispiel in der Ehevorbereitung wird Partnerschaft präventiv unterstützt, diese gesellschaftliche elementare Arbeit muss staatlich gefördert werden. In der Praxis ist leider fest zu stellen, dass kirchliche Angebote als Seelsorge oder Katechese abgetan und damit in den Bereich des Privaten abgeschoben wird. Wie positioniert sich ihre Partei zu dieser Entwicklung? Welche praktischen Perspektiven haben Sie?
Familie ist für DIE LINKE dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und z.B. Kinder oder zu pflegende Angehörige betreuen und ist somit nicht abhängig davon, ob heterosexuelle Paare einen Trauschein haben. Die staatlichen Aufgaben liegen für uns zum einen, gerechte strukturelle Angebote bereitzustellen, die allen Kindern und Erwachsenen die ihnen gemäßen Entwicklungsmöglichkeiten anbieten – ob dies nun in Kita und Schule oder bei der öffentlichen Daseinsvorsorge ist. Zum anderen ist staatliches Handeln dort gefragt, wo Menschen Hilfe und Unterstützung benötigen, ob in der Gesundheit, beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder in Krisen, in denen Beratungsstellen, finanzielle Unterstützung oder Schutzräume benötigt werden. Hier sind die kirchlichen Angebote ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur, die wertvolle Arbeit in der Unterstützung von Familien, aber auch von Kindern und Alleinstehenden übernehmen – ob das in der Ehe- und Familienberatung ist, in den Schwangerschaftsberatungsstellen oder bei familiennaher Betreuung. Hier gilt für DIE LINKE – dort, wo Beratungsangebote anerkannt und in die soziale Infrastruktur der Gemeinden und Städte integriert sind, müssen sie auch auskömmlich finanziert sein.
Was wollen Sie tun, damit die finanzielle Ausstattung der freien Träger sichergestellt und im Bedarfsfall verbessert wird? Wie wollen Sie die staatliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft verbessern und die gegenüber staatlichen Schulen strengere Form der Lehrergenehmigung verändern?
Hinsichtlich der Finanzierung freier Schulträger ist für DIE LINKE das Urteil des Verfassungsgerichtes bindend, hierbei muss innerhalb eines öffentlichen Anhörungsverfahrens die genaue Ausgestaltung der Finanzierungsgrundlagen und –höhen gemeinsam mit allen Betroffenen erarbeitet werden
Schulen in freier Trägerschaft müssen als gleichwertige Partner neben den staatlichen Schulen in der pluralen Bildungslandschaft Thüringens bestehen können. Dazu braucht es eine transparente, auskömmliche und verbindliche Finanzierung aller anfallenden Kostenarten. Wie stehen Sie zur Finanzierung der Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft gegenüber den staatlichen Schulen?
Die LINKE ist dafür, dass die freien Schulen in der Finanzierung gegenüber den staatlichen Schulen nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. Primär kommt es darauf an, durchzusetzen, dass die Bildungs-Infrastruktur in Deutschland insgesamt entsprechend ihrer gesellschaftlichen Bedeutung ausgestattet ist. Noch immer liegt Deutschland hinsichtlich der gemeinsamen Pro-Kopf-Ausgaben von Bund und Ländern für Bildung gerade mal im unteren europäischen Mittelfeld.
Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft bilden die Fachkräfte von morgen aus – gerade im Bereich der Pflege und Sozialpädagogik sind unsere Schulen wichtige Anbieter für den Arbeitsmarkt des Gesundheits- und Sozialbereiches, die durch geeignete Rahmenbedingungen in der Umsetzung der Ausbildung politisch stark unterstützt werden müssen. Welche Bedeutung haben aus ihrer Sicht die konfessionellen Schulen für den Bildungs- und Arbeitsmarkt Thüringens? Wie wollen Sie dies unterstützen?
Freie Träger leisten heute einen anerkannten Beitrag im Bereich der beruflichen Aus- und Fortbildung. Gerade in Mangelbereichen wie in der Pflege spielen sie eine wichtige Rolle. Nicht immer allerdings ist die Ausbildung konsequent auf Abschlüsse und Fachrichtungen orientiert, die für die ausgebildeten Jugendlichen (in der Region) tatsächlich optimale Chancen für die berufliche Zukunft vermitteln. Die LINKE will, dass die freien Träger der beruflichen Ausbildung so unterstützt werden, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen können. Dazu gehört auch eine Einbeziehung der freien Träger in die staatliche Berufsschulnetzplanung und die ständige steuernde Abstimmung gemeinsam mit den staatlichen Ausbildungseinrichtungen im Territorium.
Die Fachkräfteproblematik erfasst auch den Bereich der Berufsbildenden Schulen insbesondere im Bereich der Pflege und Sozialpädagogik. Schulen in freier Trägerschaft wollen mit multiprofessionellen Lehrerteams eine praxisnahe und fachlich hochwertige Ausbildung garantieren. Die Anerkennung von Nicht- Lehrern als Lehrkräfte muss dieser Zielsetzung angeglichen werden. Wie sehen Sie die Qualitätsdebatte im Berufsbildenden Bereich unter der Prämisse multiprofessioneller Lehrerteams?
Die schrittweise Umsetzung multiprofessioneller Lehrkörper an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ist eine positive, unbedingt zu unterstützende Entwicklungsrichtung in der aktuellen pädagogischen Arbeit. Gerade im berufsbildenden Bereich, wo Schüler an verschiedenen Stellen sehr differenzierte Motivations- und Kompetenzprofile aufweisen, kann die Multiprofessionalität neue Förderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten erschließen. Einige freie Schulen sind hier bereits ein Stück voraus. Andere Schulen sollten ihre Erfahrungen kennenlernen und nachnutzen.
Nach der Schule müssen für alle diejenigen Schüler/innen, die noch keine Ausbildungsreife besitzen oder Unterstützung während der Ausbildung benötigen, die bewährten Maßnahmen der Berufsvorbereitung sowie der Ausbildungsbegleitenden Hilfen im Übergangsbereich zur Verfügung stehen. Wie sehen Sie den Fortbestand und die Sicherstellung dieser Maßnahmen?
Wir sind für die generelle Überprüfung der Methoden im Bereich der sogenannten Benachteiligten-Ausbildung, weil es der dort jahrelang geübten Praxis an Effizient im Sinne der Jugendlichen in diesen Maßnahmen mangelt. Vielfach fehlender Praxisbezug, fehlende sozialpädagogische Begleitung an Stellen, wo sie nötig wäre und fehlende Anerkennung für erworbene Abschlüsse sind hier die wichtigsten Ursachen. Auch das BVJ ist hierbei mit Recht in die Kritik geraten, spätestens seit die berufsfachliche Differenzierung abgebaut wurde. Die LINKE setzt sich für praxisnahe sozialpädagogisch begleitete Ausbildungsformen ein, die auf einen anerkannten Berufsabschluss abzielen und in Zusammenarbeit mit Betrieben gestaltet werden.
