Wahlprüfsteine der Handwerkskammer
1. Das Thüringer Handwerk auf europäischer Ebene stärken
Welche konkreten Maßnahmen von Seiten der EU müssen aus Ihrer Sicht umgesetzt werden, um das Thüringer Handwerk in den kommenden Jahren zu unterstützen, vor allem in den Bereichen:
- Absenkung bürokratischer Hemmnisse
- Vermittlung Willkommenskultur und Integration von Fachkräften
- Rahmenbedingungen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
Die Stärkung der Binnenwirtschaft sowie EU-weite, öffentliche Zukunftsinvestitionen statt Kürzungsdiktate sind auch die Voraussetzung für Wohlstand und soziale Gerechtigkeit in Deutschland. Wir fordern Aufbauprogramme für Krisenstaaten statt Bankenrettungen sowie in einem festgelegten Rahmen direkte Kredite von der EZB. Hilfen dürfen nur in Verbindung mit einer Sozialcharta (Belastung von Reichen und Vermögenden, Bankenregulierung, Abbau der Rüstungsausgaben, keine Kürzung von Löhnen, Renten und Sozialleistungen) gewährt werden. Wir brauchen endlich gleichen Lohn für gleiche Arbeit in ganz Europa statt Lohndumping durch Leiharbeit und Werkverträge quer durch Europa.
Europaweite Regulierung da, wo sie wirklich nötig ist: Finanzmärkte, Unternehmenssteuern, Sozialstandards auf hohem Niveau. Wir wollen gemeinsame europäische Mindeststeuersätze in der Unternehmensbesteuerung.
Wir wollen Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen und Bürokratieabbau für KMU. Für die DIE LINKE sind nicht Kosten und Bürokratie, sondern fehlende Aufträge und schlechte Eigenkapitalausstattung das Hauptproblem des Mittelstands. Wichtig sind deshalb deutlich steigende öffentliche Investitionen, gerechte Steuerreformen und sichere Finanzierungen. DIE LINKE. unterstützt den Abbau von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, die nicht sachgerecht sind, einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern oder Verzögerungen wirtschaftlicher Aktivität beinhalten. In Gesetzgebungsverfahren sind die Praxistauglichkeit und die unternehmerische Handhabbarkeit als wesentliches Kriterium zu berücksichtigen. Die Interessen von KMU müssen in Anhörungen und generell in die Meinungsbildung einfließen.
2. Zulassungsvoraussetzungen für Handwerk erhalten
Wie bewerten Sie das Vorgehen der EU?
Welche Verfahren bzw. welches Vorgehen verfolgen Sie, um diesbezüglich das Handwerk konkret zu unterstützen?
Die gegenwärtige Meisterpflicht ist „durchlöchert“. Die auch von uns geforderte Evaluierung soll Klarheit bringen, ob und in welchen Gewerken sie ihre Zwecke erfüllt. Sie generell abzuschaffen, halten wir nicht für sinnvoll. Schon im Eigeninteresse des Handwerks – aber auch im Sinne der Verbraucher – ist gute Ausbildung wichtig. Sie sichert qualitativ gute Arbeit, ein entsprechendes Preisniveau und Einkommen.
3. Europäische Berufsbildungspolitik
Unterstützen Sie das Handwerk dahingehend, den Nutzen nationaler Berufsabschlüsse des Handwerks im europäischen Kontext hervorzuheben?
Bildungspolitik spielt in der EU-Politik bislang eine eher untergeordnete Rolle. Das liegt vor allem an den innerstaatlichen Kompetenzverteilungen in den Mitgliedstaaten. Im Mittelpunkt standen auf EU-Ebene in diesem Bereich daher eher Harmonisierungsprozesse zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen und im Zuge des Bologna-Prozesses die Erhöhungder Mobilität der Studierenden. Hinsichtlich der Bildungsangebote im Bereich der Erwachsenenbildung ist die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten und erworbenen Kompetenzen von zentraler Bedeutung. Wer sich in einem Mitgliedsstaat der EU fortbildet, muss die Gewissheit haben, dass das entsprechende Zertifikat auch in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt wird. Dies ist aus unserer Sicht schon ein Gebot der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Zunächst aber muss die Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten viel mehr tun, um die Situation von jungen Menschen zu verbessern. Besonders in den „Krisenländern“ sind Jugendliche stark von der Wirtschaftskrise betroffen: So sind z.B. in Griechenland und Spanien fast 60% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeitslos. Da diese Staaten unter anderem von der EU-Kommission gezwungen werden, Ausgaben für Bildung und Soziales stark zu kürzen, haben viele junge Menschen dort keine Zukunftsperspektive.
DIE LINKE will dies ändern: Soziale Sicherheit und gute Bildung sind Voraussetzungen, um sich politisch einmischen zu können. Darum setzt sie sich für eine gerechte Wirtschaftspolitik, für besser ausgestattete, kostenfreie öffentliche Bildungseinrichtungen – von Schulen bis zu Universitäten - in der EU ein, damit Jugendliche soziale Sicherheit und gute Startbedingungen für ihr Berufsleben bekommen. In dem Zusammenhang fordert DIE LINKE unter anderem, dass EU-Maßnahmen wie die 2013 beschlossene „Jugendgarantie“ und die „Jugendbeschäftigungsinitiative“, die jungen Menschen bessere Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten bieten sollen, mit ausreichend Geld ausgestattet werden: Außerdem will DIE LINKE, dass sich junge Menschen über die Landesgrenzen hinweg austauschen, gemeinsam leben und lernen können. Darum müssen die EU-weiten Bildungs- und Austauschprogramme wie z.B. das Comenius-Programm für Schüler, Erasmus for All für Studierende und das Leonardo-da-Vinci-Programm für Azubis mit deutlich mehr Geld ausgestattet werden, denn nur so ist gewährleistet, dass auch junge Menschen aus Familien mit geringen Einkommen daran teilnehmen können.
4. Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetz
Welche Verfahren forcieren Sie, die Einhaltung der Entsendebestimmungen besonders im Rahmen der anstehenden Mindestlohnregelungen in Deutschland effektiv zu gewährleisten?
Seit dem 1. Januar 2014 gilt für alle Menschen aus den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und die volle Dienstleistungsfreiheit. Sie ist als Teil der Personenfreizügigkeit eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes der EU neben der Dienstleistungs-, der Waren- und der Kapitalfreiheit. Jede/r ArbeitnehmerIn soll in jedem Mitgliedsstaat Arbeit suchen und aufnehmen können. Wirkliche Freiheitsrechte erfordern einen Schutzrahmen für die Beschäftigten. Dieser wäre gegeben, wenn gleiche Tarif- und Sozialstandards am gleichen Ort für alle ArbeitnehmerInnen gleichermaßen gelten Kern der neuen »EU 2020-Strategie« ist weiterhin die Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, verschärfte Liberalisierung des EU-Binnenmarkts und die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte. Ein wesentliches Element ist dabei der Kampf um die besten Köpfe – nicht nur weltweit, sondern auch innerhalb Europas. Gleichzeitig geht es mit einem ausgeprägteren Flexicurity-Konzept auch um die dauerhafte Senkung von Tarif- und Sozialstandards.
Bei ArbeitnehmerInnen, die im Rahmen der Freizügigkeit z.B. nach Deutschland kommen, richten sich die Arbeitsbedingungen nach den Tarifverträgen und den gesetzlichen Regelungen und Arbeitsverträgen hierzulande. Es handelt sich dabei nicht um grenzüberschreitende Tätigkeiten.
Eine echte Form der grenzüberschreitenden Tätigkeit ist die Entsendung von Arbeitnehmern. Die Dienstleistungsfreiheit gestattet es Unternehmern, Dienstleistungen in anderen Ländern zu erbringen und hierfür Beschäftigte vorübergehend in diese Länder zu entsenden. Die Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer richten sich grundsätzlich nach den Regelungen des Herkunftslandes. Anlässlich der Situation im Baugewerbe wurde die Europäische Entsende-Richtlinie (RL 96/71/EG) verabschiedet. In Deutschland wurde diese Richtlinie als Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) umgesetzt. Sie sieht eine Reihe von Bedingungen vor, die bei der Entsendung eingehalten werden müssen, wie Mindestlohnsätze und Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Nicht-Diskriminierung, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten.
Die Richtlinie bzw. das Entsende-Gesetz bergen Probleme: Zum einen gelten sie nicht für alle Branchen. Zum anderen sind die Hürden für die Geltung von Mindestbedingungen relativ hoch: Es muss Tarifverträge geben und diese müssen auf Antrag oder durch Rechtsverordnung allgemeinverbindlich erklärt werden – in Deutschland stößt dies auf hohe und komplizierte Hürden. Die Entsende-Richtlinie für grenzüberschreitende Arbeitnehmer garantiert damit keine umfassenden Mindestbedingungen, sondern stellt eher einen »Flickenteppich« dar.
Es gibt in Europa Arbeitnehmer erster Klasse, die gut ausgebildet nach dem Grundsatz 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit' bezahlt werden, und es gibt eine Art Kaste der Sklaven und Tagelöhner, die gezwungen sind, für Hungerlöhne in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt zu werden, um dann noch um festgelegte Mindestlohne betrogen zu werden. Arbeitnehmer müssen Löhne bekommen, die ihnen nach Gesetz und Tarifvertrag zustehen. Wir fordern klare Kriterien für Entsende-Unternehmen und entsandte Arbeitnehmer.
Dringend nötig ist die Durchsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns und die generelle Anwendung von günstigeren Tarifverträgen in allen Branchen. Ein Tariftreuegesetz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist längst überfällig. Die Einführung einer »Sozialen Fortschrittsklausel« in die Europäischen Verträge, wie sie der Europäische Gewerkschaftsbund zur Sicherung von sozialen Rechten vor den wirtschaftlichen Freiheiten fordert, wäre eine gute europäische Hauptforderung der deutschen gesellschaftlichen Linken.
5. Energiewende: Anreize für Investitionen statt Zwang und Verpflichtungen
Welche Ziele und Maßnahmen haben Ihrer Ansicht nach die höchste Priorität bei der Umsetzung der Energiewende? Wie sollte deren Finanzierung sichergestellt werden?
DIE LINKE setzt sich für drei verbindliche, aufeinander abgestimmte Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik der EU ein. Diese müssen deutlich ambitionierter ausfallen als die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ziele. Der Treibhausgasausstoß soll bis zum Jahr 2030 um 60 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt, der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 45 Prozent gesteigert werden. Der Primärenergieverbrauch soll bis 2030 um 40 Prozent reduziert werden. Durch die Fehlkonstruktion des Emissionshandels sind in der Vergangenheit etwa zwei Milliarden überschüssige CO2-Zertifikate aufgelaufen. Würde man nun diese zwei Milliarden Emissionsrechte, wie von uns gefordert, endgültig stilllegen, die Anrechnung von CDMGutschriften verbieten und den linearen Minderungspfad im Emissionshandel verschärfen, so könnte sich das marode Emissionshandelssystem erstmalig zu einem Klimaschutzinstrument wandeln. All dies geschieht jedoch bislang nicht.
DIE LINKE fordert daher ergänzend zum Emissionshandel ein Kohleausstiegsgesetz. Dieses umfasst u.a. Restlaufzeiten für Kohlekraftwerke, um einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung, unabhängig vom Emissionshandel, zu garantieren. Danach soll bis spätestens 2040 das letzte Kohlekraftwerk in Deutschland vom Netz gehen. Wir sprechen uns in diesem Zusammenhang auch gegen den Neubau von Kohlekraftwerken und den Neuaufschluss von Braunkohletagebauen aus.
Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission, die Energieversorger zum Nachweis jährlicher Einsparungen beim Energieabsatz zu verpflichten. Dies würde eine verlässliche Planungsgrundlage für viele Handwerksbetriebe im Bereich Energieeffizienz bieten. Weiterhin fordern wir den Abbau unberechtigter Rabatte der energieintensiven Industrie bei der EEG-Umlage, bei Netzentgelten und bei der Stromsteuer sowie einen Energiesparfonds und spezielle Förderprogramme auch zur Unterstützung kleiner Unternehmen beim Energiesparen.
6. Strukturreform des europäischen Finanzsystems
Welche Struktur- und Verfahrensreformen sollten aus Ihrer Sicht innerhalb der EU umgesetzt werden, um solide Rahmenbedingungen für die Zukunft aufzubauen und nachzuhalten- folgende Aspekte sind dabei aus Sicht des Handwerks besonders zu berücksichtigen:
- Umsetzung und Kontrolle solider Haushaltsfinanzen europäischer Mitgliedsstaaten
- Kultur der Mittelstandsfinanzierung im Rahmen der Strukturreform des Bankensystems
Die großen Player auf den europäischen Finanzmärkten gehören unter eine funktionierende, demokratisch kontrollierte europäische Aufsicht. Nur eine europäische Finanzmarktaufsicht kann Finanzmarktprodukte wirklich verbieten und vom Markt zu nehmen.
Die derzeitigen Regelungen beinhalten wichtige erste Schritte. Dabei darf es aber nicht bleiben. Die Größe der Banken und Finanzinstitute ist für die Politik längst zu einem Machtproblem geworden. Schlimmer noch: das Casino „brummt“ stärker als vor der Krise. Dringendes Gegensteuern ist nötig: übermächtige Banken müssen zurechtgestutzt werden, Versicherungen müssen von Hedge Fonds wieder unterscheidbar werden.
Die Idee eines Europäischen Abwicklungsmechanismus wird von uns unterstützt. Krisen im europäischen Bankensektor können nur europäisch gelöst werden. Der derzeitige ist zu kompliziert und zu langsam, entlässt am Ende wieder die Gläubiger aus der Haftung. Er ist weder ausreichend ausgestattet, noch sieht er überzeugende Lösungen für das Problem der systemrelevanten Banken vor. Am Ende zahlt bei dieser Lösung wieder der Steuerzahler.
Allen voran hat die deutsche Bundesregierung Ausnahmeregelungen von der Gläubigerhaftung und das Hintertürchen zum Rückgriff auf Steuermittel zur Rettung von Banken durchgepresst. Damit werden die Menschen in Europa weiter für die Spekulationen der Banken aufkommen müssen.
Die derzeitige Konstruktion einer Bankenunion, löst das Problem systemrelevanter Banken und deren faktisch nicht vorhanden Abwicklungsmöglichkeiten nicht. Das wird von uns entschieden abgelehnt. Banken dürfen nicht länger so groß und mächtig sein, dass sie Staaten in Geiselhaft nehmen und die Arbeits- und Lebensinteressen der Menschen gefährden. Sie müssen wieder auf ihren eigentlichen Zweck – der Finanzierung der Wirtschaft – zurückgeführt werden. Dafür brauchen wir auch andere Mehrheiten im Europäischen Parlament!
DIE LINKE fordert daher:
- Die Kürzungsdiktate der „Troika“ müssen sofort gestoppt und EU-weit muss die krisenverschärfende Kürzungspolitik beendet werden. Stattdessen soll ein EU-weites Zukunftsinvestitionsprogramms – ein Programm zur Wirtschaftsförderung – aufgelegt werden. Damit soll der sozial-ökologische Umbau der Wirtschaft vorangebracht werden, d.h. Maßnahmen für den Umweltschutz, Technologien für ein ökologisches Wirtschaften sollen besondere Förderung erhalten.
- Die Wirtschaftspolitiken müssen EU-weit abgestimmt (koordiniert) und auf das Ziel sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit verpflichtet werden, um den heutigen wirtschaftlich gefährlichen und sozial ungerechten „Standortwettbewerb“ der Staaten zu beenden, und um dem Auseinanderklaffen der Wirtschaftsentwicklung in Euroraum und EU zu begegnen.
- Um die Staatsfinanzierung aus der Abhängigkeit der Finanzmärkte zu befreien, will DIE LINKE eine öffentliche Bank einrichten, die zu den Bedingungen der EZB günstig Kredite an die Staaten ausgibt.
- Die entfesselten Finanzmärkte müssen wieder streng überwacht und reguliert werden, und die wirtschaftlich schädliche Expansion des Finanzsektors muss rückgängig gemacht werden, hierzu gehört auch das Verbot von Spekulationsgeschäften, die nur dem Profit von Banken und Finanzmarktakteuren nutzen, und die Vergesellschaftung von Großbanken.
