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Wahlprüfsteine der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft

Frage 1: Wie steht ihre Partei zum Fachkräftegebot in Thüringer Kindertagesstätten? Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie innerhalb der kommenden fünf Jahre ergreifen, um die Qualität der Erziehung, Betreuung und Bildung aller Kinder in Krippen zu verbessern?

DIE LINKE steht uneingeschränkt zum Fachkräftegebot und wird jegliche Versuche, dieses zu beschneiden und qualifizierte pädagogische Fachkräfte durch Assistenzkräfte zu ersetzen konsequent abwehren. Kinder brauchen gut ausgebildete ErzieherInnen, die sie in ihren Fähigkeiten fördern, bei ihren Schwächen unterstützen und in der Lage sind, frühkindliche Bildungsangebote zu allen Tageszeiten kindgerecht anzubieten.

Eine nachhaltige Qualitätsverbesserung wird durch eine bessere ErzieherInnen-Kind-Relation, mehr Planungssicherheit, bessere Ausbildungen und die verstärkte Einbindung der Eltern in die Bildungsarbeit zu erreichen sein. Bei den kleinen Kindern konnte der Personalschlüssel mit der letzten Novellierung des Kita-Gesetzes deutliche verbessert werden. Da dieses jedoch auf dem Entwurf des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik basierte, welches durch den Finanzvorbehalt für Volksbegehren beschränkt war, werden nach wie vor 16 Kinder von einer Erzieherin oder einem Erzieher betreut. Hier gilt es, auf Dauer die Kinderzahl pro Fachkraft zu reduzieren. Auch die Personalausstattung für Kinder mit Behinderung sollte angehoben werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Gruppengrößen den Altersstrukturen angepasst sind.

Um mehr Planungssicherheit in die Kitas zu bekommen, wollen wir durchsetzen, dass es tatsächlich nur einen Stichtag für die Bedarfsplanung gibt und nicht wie jetzt, beliebig viele. Das erschwert nicht nur die fachliche Arbeit in den Kitas, sondern setzt auch die ErzieherInnen einer unnötigen Unsicherheit aus.

Wir wollen die jetzige ErzieherInnen-Ausbildung durch mehr Angebote auf Hochschulniveau ergänzen und beabsichtigen, die Kappung für die Leitungsstunden aus dem Gesetz zu streichen. Bei dem von uns geplanten Ausbau der Kitas zu Eltern-Kind-Zentren ist es wichtig, dass auch größere Kitas in der Lage sind, die damit verbundenen Organisations- und Planungsaufgaben auf Leitungsebene leisten zu können.

 

 

 

Frage 2: Wie wird sich ihre Partei für eine transparente Gestaltung der Finanzierung von Kindertagesstätten einsetzen?

Welche finanziellen Mittel will ihre Partei im Falle eines Wahlsieges investieren, um die frühkindliche Bildung in Thüringen zu stärken?

Für DIE LINKE gehören Kindertagesstätten zum Bildungsangebot für Kinder, das auf Dauer kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss. Dafür streben wir eine Drittelfinanzierung durch Bund, Land und Kommunen an, was zu einer grundsätzlichen Gebührenfreiheit führen könnte.

Auf Landesebene planen wir, die Personalkosten aus den allgemeinen Zuweisungen des Kommunalen Finanzausgleiches (KFA) herauszunehmen und zweckgebunden an die Kommunen zu überweisen. Damit werden die Gelder, die für Kitas zur Verfügung gestellt werden auch tatsächlich bei den Kitas ankommen und die Notwendigkeit, Kostensteigerungen an die Eltern weiterzugeben, wegfallen. Zudem wollen wir auf dem Weg zu einer gebührenfreien Kita durch Landesfinanzierung einen Jahrgang von den Gebühren befreien, was ebenfalls zu einer Entlastung der Eltern führen wird.

 

Frage 3: Wie wird ihre Partei die Gestaltung des Ganztages unter Einbeziehung aller Pädagog*innen in der Schule unterstützen?

Jedes 2. Kind in Thüringen besucht eine Ganztagsschule. Damit liegt der Freistaat über dem Bundesdurchschnitt. Jedoch muss darauf geachtet werden, dass die Nachmittagsgestaltung nicht zur bloßen „Betreuung“ verkommt. Erst mit pädagogischen Ganztagskonzepten und einem rhythmisierter Schulalltag werden bessere Möglichkeiten für individuelle Förderung und Nachteilsausgleich geboten. Das Zusammenwirken von z.B. Unterricht und Hort bietet genau diese Möglichkeit. Daher ist der Beseitigung des akuten Personalmangels an den Schulhorten mit unbefristeten Einstellungen von Erzieherinnen entgegenzuwirken.

Wenn es um Qualität der Bildung und das Ende von sozialer Ausgrenzung geht, muss man auch deren Ursachen beseitigen, welche auch im gegliederten Schulsystem liegen.

 

 

 

Frage 4: Wird ihre Partei im Falle eines Wahlsieges ein Hortgesetz zur dauerhaften und auskömmlichen Finanzierung und damit Sicherheit für Eltern, Kinder und Erzieher*innen auf den Weg bringen

Mit dem Modellversuch „Zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule“ konnte in einigen wenigen Kommunen eine engere Zusammenarbeit von kommunalen Verantwortungsträgern und Grundschule geschaffen werden. Allerdings ist dieses Modellvorhaben u.a. begleitet von prekären Beschäftigungsverhältnissen und Unsicherheiten in der persönlichen Zukunft der einzelnen Horterzieherinnen und Horterzieher. DIE LINKE setzt sich für die Einheit von Hort und Schule ein und ist der Überzeugung, Bildung gehört in eine Hand. Wir werden für eine zukunftssichernde Vollbeschäftigung der Hortnerinnen und Hortner eintreten um damit auch eine langfristige pädagogische Arbeit mit abzusichern. Eine Hortkommunalisierung wird es aus diesen Gründen mit der Linken nicht geben.

Die positiven Erkenntnisse des Modellversuches hinsichtlich der Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften sollen darüber hinaus nutzbar gemacht werden für alle Grundschulhorte in Thüringen. Ein Hortgesetz könnte eine Möglichkeit hierfür sein.

 

 

Die GEW Thüringen vertritt den Standpunkt, dass längeres gemeinsames Lernen die Chancengerechtigkeit für alle Schüler*innen am besten garantiert und die Entwicklung von Sozialkompetenz optimal fördert. Deshalb schlug die GEW Thüringen bereits 1998 die Einführung einer gemeinsamen Schule für die Klassenstufen 1 bis (mindestens) 8 vor.

Frage 5 und 6: Wie steht ihre Partei zu einer solchen Schulstruktur? (Gemeinschaftsschule)

Wird ihre Partei, wenn sie nach den bevorstehenden Landtagswahlen die politische Verantwortung tragen sollte, die Thüringer Gemeinschaftsschule weiter fördern und auf ihren weiteren Ausbau drängen oder nicht?

Für DIE LINKE. Thüringen steht das Kind im Mittelpunkt. Alle Maßnahmen dienen dazu, für jedes Kind die bestmöglichen Bedingungen zu schaffen, damit alle die gleichen Chancen erhalten.

Deshalb sollten Schulen Lern-und Lebensorte sein, die allen Kindern die Gelegenheit bieten, ihre Potenziale zu entfalten. Wir setzen uns für eine konsequente Einführung der Gemeinschaftsschule ein. Eine Gemeinschaftsschule ist für uns eine Schule für alle Kinder, die den pädagogischen Prozess von der ersten Klasse an als Einheit versteht, sowie eine inklusive Schule, die niemanden ausgrenzt und in der alle Schülerinnen und Schüler individuell gefördert werden. Sie ist eine Schule, die sich dem Kind anpasst. Derzeit bestimmt noch immer die soziale Herkunft über Bildungsweg und Bildungserfolg des einzelnen Kindes. Ein gegliedertes Schulsystem kann diesem Problem nicht wirkungsvoll begegnen. Im Gegenteil: Das Auseinanderreißen der Klassenverbände nach Klasse 4 verstärkt die Abhängigkeit von sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Mit der Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulform ist die amtierende Landesregierung erste Schritte in die Richtung eines längeren gemeinsamen Lernens gegangen, allerdings wurde das bestehende gegliederte Schulsystem weiter aufgefächert und an der Aufteilung nach Klasse 4 festgehalten. Die von uns angestrebte Gemeinschaftsschule ist keine Schule neben anderen, sondern die eine für alle – flächendeckend. Wir konzipieren die Gemeinschaftsschule als Ganztagsschule, als Lern- und Lebensraum. Mit dem Aufgehen der Grund- und Regelschule in die Thüringer Gemeinschaftsschule sichern wir das längere gemeinsame Lernen und heben die breite Auffächerung des Schulsystems auf.

 

 

 

Frage 7: Stellen sie bitte die Grundpositionen ihrer Partei zur Frage der Inklusion generell dar und schätzen Sie den qualitativen Stand des Projektes des Gemeinsamen Unterrichts in Thüringen ein.

Unter Inklusion versteht DIE LINKE das Prinzip des Dazugehörens. Entscheidungen, die eine „Sonderlösung“ für bestimme Bevölkerungsgruppen vorsehen, sollten vermieden werden. Es muss festgehalten werden, auch wenn „Sonderwege“ zum Schutz oder zur Fürsorge gedacht sind, so sondern sie schlussendlich aus. Dies bedeutet für DIE LINKE, dass sie für eine Schule für alle Kinder und Jugendlichen eintritt. Dem gegenüber müssen aber auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden, ohne die es keine inklusive Schule geben kann.

Mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Thüringen einer Aufgabe angenommen, welche nicht »nebenbei« erledigt werden kann. Hier bedarf es eines zielgerichteten und nachhaltigen Vorgehens, bei der alle Beteiligten – Schülerschaft, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Schulträger – mit auf den Weg zu nehmen sind. Unausgereifte Maßnahmen schüren nur Vorbehalte und verstärken Ressentiments gegenüber der Inklusion und dem gemeinsamen Unterricht. Ein Bildungssystem, welches nach Leistungsfeststellungen in unterschiedliche Schularten einteilt, kann kein Bildungssystem der Inklusion werden. Neben der dringlichen Aufgabe, Barrierefreiheit zu verwirklichen, ist es aus unserer Sicht ebenso wesentlich, jeder Schule mindestens eine sonderpädagogische Fachkraft zur Seite zu stellen. Darüber hinaus wollen wir multiprofessionelle Teams an allen Schulen etablieren – bestehend aus Lehrkräften, Fachkräften der Sozial- und Sonderpädagogik, Schulpsychologie sowie anderen Professionen der Schulbegleitung. Inklusion ist nicht nur eine Pädagogik für Kinder mit Beeinträchtigungen. Inklusion ist für uns ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, den wir umfassend unterstützen werden.

 

 


Frage 8: Wie steht ihre Partei zur zukünftigen Aufgabestellung der Förderzentren und welche personelle Ausstattung sehen Sie für die Erfüllung der Aufgaben des Gemeinsamen Unterrichts für allgemeinbildende Schulen als unabdingbar an?

Die inklusive Schule ist die Schule, für welche Die LINKE streitet und kämpft. Sie ist eine Schule für alle Kinder und Jugendlichen, die keinerlei Ausgrenzung zulässt und jeden Schüler optimal fördert. In diesem Sinne wünschen wir uns auch die Umgestaltung von Förderschulen zu inklusiven Schulen. Um aber eine wirklich optimale Förderung für jedes Kind und jeden Jugendlichen gewährleisten zu können, müssen die entsprechenden Voraussetzungen an den Schulen geschaffen werden.

Um den gemeinsamen Unterricht flächendeckend in ganz Thüringen Realität werden zu lassen, ist die Ausbildung und Qualifikation der Pädagoginnen und Pädagogen besonders bedeutsam. DIE LINKE plant bis zum Jahr 2024 die Einstellung von 5000 Lehrerinnen und Lehrern. Der Lehrerberuf als solches muss dazu attraktiver gestaltet werden, damit auch die in Thüringen ausgebildeten Studienabgänger nicht in andere Bundesländer ziehen. Bereits in der ersten Phase der Lehrerausbildung an den Universitäten und Hochschulen bedarf es deshalb einer noch stärkeren Hinwendung zur Förderpädagogik innerhalb jedes Pädagogikstudiums. Praktika und der Vorbereitungsdienst zu einem Lehramt sind entsprechend auszugestalten. Die Fort- und Weiterbildungsangebote für Pädagoginnen und Pädagogen sind auszubauen. DIE LINKE fordert eine jährliche Fort- bzw. Weiterbildungspflicht, da dies auch Erfahrungsaustausch ist und somit zur Qualitätsentwicklung beiträgt.

Solange dies nicht erreicht ist, haben die Förderschulen eine wichtige Funktion innerhalb des Thüringer Bildungssystems.

 

 

 

In den meisten Bundesländern gilt nach wie vor das Recht der Eltern, dass sie selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind in ein Förderzentrum einschulen oder nicht. In Thüringen gibt es dieses Elternrecht lt. ThürFöSchulG nur zum Teil bzw. gar nicht mehr.

Frage 9: Wie steht ihre Partei zu dieser Tatsache?

Grundlage einer Schulentscheidung muss immer der Prozess des Austausches sein. Lehrkräfte, Eltern, Sonderpädagogische Fachkräfte und selbstverständlich das Kind müssen zusammen mit Blick auf den Entwicklungsstand des Kindes eine Entscheidung treffen über den optimalen Beschulungsort. Im Falle einer Beeinträchtigung besitzt das Kind laut Thüringer Förderschulgesetz (ThürFSG) seit dem Jahr 2003 das Anrecht auf gemeinsamen Unterricht. Dieses Anrecht entspricht auch der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

 

 

Schulen, die den Gemeinsamen Unterricht anbieten, berichten (und erste wissenschaftliche Studien belegen dies), dass durch die Anwesenheit von Schüler*innen mit massiven Lern- und Sozialstörungen (ESE-Diagnose) im Unterricht die Leistung der gesamten Schülerschaft sinken.

Frage 10: Welche Lösung sehen Sie für dieses Problem?

Eine solche Studie ist uns nicht bekannt. Viele Bildungsstudien der vergangenen Jahre zeigen sogar, dass die Entwicklung der Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht meist positiver verläuft als in getrennten Lernumgebungen. Sofern kein positiver Effekt bei nicht-beeinträchtigten Kindern festgestellt werden konnte, so wurde auch kein negativer Effekt gemessen. Eine Übersicht bietet hier das „Gutachten zum Stand und zu den Perspektiven der sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Stadtgemeinde Bremen“ (Klemm und Preuss-Lausitz 2008) oder auch die „wissenschaftliche Begleitung der Pilotphase Gemeinschaftsschule Berlin“ (Vieluf 2012). Auch konnte im „Rügener Inklusionsmodell“ der Universität Rostock gezeigt werden, das vor allem schwächere Schüler vom gemeinsamen Unterricht profitieren, starke Schüler konnten ihr Niveau halten.

Aufgrund fehlender Rahmenbedingungen (wie z.B. zu wenig Lehrkräfte und fehlende Sonderpädagoginnen und –pädagogen) können allerdings den gemeinsamen Unterricht immens erschweren. Es ist aus Sicht der Linken daher neben der dringlichen Aufgabe, Barrierefreiheit zu verwirklichen, ebenso wesentlich, jeder Schule mindestens eine sonderpädagogische Fachkraft zur Seite zu stellen. Darüber hinauswollen wir multiprofessionelle Teams an allen Schulen etablieren – bestehend aus Lehrkräften, Fachkräften der Sozial- und Sonderpädagogik, Schulpsychologie sowie anderen Professionen der Schulbegleitung.

 

 

Frage 11: Wie steh ihre Partei zur kompletten Aufhebung des Kooperationsverbotes? Sind Sie ggf. bereit, über den Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative einzubringen?

DIE LINKE wird sich für die Abschaffung des Kooperationsverbotes einsetzen und einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat einbringen.

 

 

 

Frage 12: Wie und in welcher Höhe will ihre Partei die Finanzierung der einzelnen Bildungsbereiche des Freistaates Thüringen sicherstellen trotz des prognostizierten Rückgangs der Höhe des Landeshaushaltes?

Das Haushaltsvolumen im Bildungsbereich ist in den letzten Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau gehalten worden, welches allerdings weit unter dem OECD-Durchschnitt der Ausgaben für Bildung liegt. Insbesondere die Aufrechterhaltung von millionenschweren finanziellen Doppelstrukturen, wie z.B. das Landeserziehungsgeld und das Erziehungsgeld des Bundes, verringern nur noch die Investitionsmittel und müssen vermieden und abgebaut werden. Es bedarf hierbei vor allem der genaue Blick für eine aufgabengerechte Finanzierung und zielgerichtete Investition in die bestimmten Bildungsbereiche.

Für Kindertagesstätten gilt: Die Landesmittel für Kitas müssen in der Kommune auch bei den Kitas ankommen. Deswegen wollen wir, wie bereits in Frage zwei ausgeführt, die Zuschüsse des Landes für Personalkosten aus den allgemeinen Zuwendungen herauslösen und zweckgebunden zuweisen. Damit können die realen Kosten getragen werden, so dass beim jetzigen Stand der Personalausstattung keine zusätzlichen Mittel gebraucht werden. Für das gebührenfreie Jahr werden wir die Gelder des von uns zu streichenden Landeserziehungsgeldes verwenden und Einsparungen in den Verwaltungskosten für die Gebührenberechnung hinzurechnen können. Die Möglichkeit zusätzlicher Maßnahmen wie einen verbesserten Personalschlüssel oder weitere gebührenfreie Jahre werden wir in den Haushaltsdiskussionen zwischen den Ressorts ausloten und mittelfristig anstreben.

Eines der zentralen Anliegen im Schulbereich, ist der Abbau des Investitionsstaus im Bereich der Schulgebäude und Schulsporthallen. In einem ersten Schritt sollen die 2012 gekürzten Investitionsmittel für Schulbausanierungen auf 30 Millionen Euro erhöht werden. Darüber hinaus braucht es dringend ein Investitionsprogramm Schulbau, um eine flächendeckende Versorgung an barrierefreien Schulgebäuden zu gewährleisten.

Des Weiteren soll das Landesprogramm Schulsozialarbeit ausgebaut werden.

In dem Bereich der Erwachsenenbildung sehen wir es als besonders wichtig an, künftig mindestens 1 Prozent des Bildungshaushaltes für die Erwachsenenbildung bereitzustellen.

 

 

 

Frage 13/19: Wie steht ihre Partei zur Forderung einer ausreichenden Grundausstattung durch den Freistaat und den Bund, die den Hochschulen eine aufgabengerechte Personalausstattung ermöglicht und sie von einer ungesunden Drittmittelabhängigkeit befreit?

Die strukturelle Unterfinanzierung der Hochschulen läuft dem politisch gewollten Anstieg der Studierendenzahlen derzeit deutlich entgegen. Die Folgen sind unzureichende Betreuung der Studierenden durch Lehrende, eine Verknappung der Studien- und Lerninhalte sowie Seminare, die nicht mehr allen gleichermaßen zugänglich sind und katastrophale Beschäftigungsverhältnisse.

Ziel muss es jedoch sein, Hochschulen einer breiten Gruppe von Menschen zugänglich zu machen und die Qualität von Forschung kontinuierlich zu sichern. Um dies alles gewährleisten zu können, müssen die finanziellen Rahmenbedingungen hergestellt werden, um zum einen ausreichend Personal, zum anderen Sachmittel und entsprechende Investitionsprojekte auf die Beine stellen zu können. DIE LINKE. Thüringen will die Hochschulfinanzierung und damit zu allererst die Grundausstattung schrittweise erhöhen. Basis dessen muss eine transparente und demokratische Aushandlung der Finanzeckpunkte sein zwischen den Hochschulen, deren Statusgruppen und der Politik, die Entkopplung der Einwerbung von Drittmitteln von Studienindikatoren sowie ein Abschluss langfristiger Verträge der Hochschulen und mit dem Land.
Steigende Drittmittel führen an den Hochschulen zum stillschweigenden Abbau der öffentlichen Finanzierung. Der Anteil der eingeworbenen Drittmittel gilt als vermeintliches Markenzeichen für die Leistungsfähigkeit der Hochschulen, dabei stellen sie jedoch ein Planungsrisiko dar, da für den Anteil der Drittmittel keine langfristige und sichere Finanzplanung gewährleistet werden kann. Zudem gefährden Drittmitteleinnahmen und derartige Projektfinanzierung ohne eine transparent nachvollziehbare Förderungspraxis an den Hochschulen die Freiheit und Unabhängigkeit von Forschung und Lehre und bringen die Hochschulen über die Abhängigkeit der eingeworbenen Gelder in eine Abhängigkeit zu den Geldgebern.

 

 

 

Frage 14: Welche Meinung vertritt ihre Partei zu dem hohen Anteil prekärer Beschäftigungsverhältnisse (Befristung, Teilzeit, Geringfügigkeit)? Wie würden Sie dazu beitragen, das bestehende „Befristungswesen“ einzudämmen?

Eine hohe Qualität in Lehre und Forschung geht nur mit fairen Regeln für „Gute Arbeit“ an den Hochschulen und dem konsequenten Zurückdrängen prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Wir werden die Professorinnen- und Professorenbesoldung in diesem Rahmen wieder von leistungsbezogenen Elementen entkoppeln, um die Bedeutung von Drittmittelakquise und des ökonomischen Einflusses auch in dieser Hinsicht abzuschwächen. Wir wollen dafür sorgen, dass Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen und Beschäftigungsverhältnisse nach der Prämisse „Gute Arbeit“ in finanziellen Verträgen zwischen Land und Hochschulen verankert werden. Zudem müssen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte tarifrechtliche Regelungen auf Landesebene erarbeitet werden, darüber hinaus benötigen sie endlich eine personalrechtliche Vertretung – durch Anbindung an bestehende oder eigenständige Personalräte.
DIE LINKE. Thüringen setzt sich für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein und wird die Hochschulen verpflichten, sich zur gleichstellungsorientierten Personalentwicklung und -rekrutierung zu bekennen. Die Arbeit der Frauenbeauftragten/Gleichstellungsbeauftragten muss dabei aktiv unterstützt werden.
Wir fordern, mindestens nach Maßgabe des sogenannten Kaskadenmodells Quoten festzulegen, bei denen als Bezugsgröße der Anteil von Frauen in der jeweils vorangehenden Qualifikationsstufe zugrunde gelegt wird. Sie verpflichten in Bereichen mit einer strukturellen Unterrepräsentation von Frauen zu einer aktiven Rekrutierungspolitik. In der internen leistungsorientierten Mittelvergabe müssen Erfolge in der Gleichstellungspolitik ein maßgebliches Kriterium werden.

 

 

 

Die sich in Ausbildung befindlichen zukünftigen Lehrer*innen erhalten weder in der 1. noch in der 2. Phase der Lehrer*innenausbildung ausreichende diagnostische Kompetenzen für individuelle Fördermaßnahmen und sonderpädagogische Fertigkeiten noch für effektive Formen der Zusammenarbeit mit anderen Pädagog*innen. Da dies jedoch notwendige Bestandteile für eine gelungene inklusive Schule sind, fordern wir als GEW eine an Schulstufen orientierte Lehrer*innenausbildung (Primar-, Sekundar-, Berufsschulbereich), eine deutliche Ausweitung der sonderpädagogischen Ausbildungselemente für Lehramtsstudierende aller Schularten bzw. Schulstufen.

Frage 15: Vertritt ihre Partei diesen Standpunkt ebenso und wie begründen Sie diese Haltung? Wenn nicht, worin ist ihre Ablehnung begründet?

DIE LINKE unterstützt vollumfänglich diese Forderungen. Wir wollen, dass pädagogische Ansätze der inklusiven Bildung in allen Phasen der Lehrer/-innenbildung in Thüringen fest verankert werden. Besonders im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung, aber auch in den Bereichen Lernen und Sprache besteht bereits jetzt ein hoher Bedarf an den allgemeinbildenden Schulen im Freistaat. Hier müssen die Möglichkeiten geschaffen werden, dass eine verpflichtende sonderpädagogische Grundausbildung Bestandteil aller Lehramtsstudiengänge wird. DIE LINKE setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass in jedem Studiengang, der zur Ausübung des Lehrer/-innenberufs berechtigt, ein Arbeitsumfang von 300 ECTS-Leistungspunkten zugrunde gelegt wird. Des Weiteren braucht es einheitliche Regelungen bezüglich der Dauer und der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für alle Lehrämter. Perspektivisch soll die schulartenbezogene Ausbildung in eine schulstufenbezogene

Darüber hinaus ist es notwendig, den Übergang vom Studium in das Referendariat und schließlich in den Beruf zu sichern. Bildungswissenschaften müssen im Studium der Lehramtsanwärterinnen und –anwärter gestärkt werden, Fachausbildung und didaktische Ausbildung gleichermaßen Beachtung finden. Dazu ist es auch erforderlich, ein Kompetenzzentrum zwischen den lehramtsausbildenden Einrichtungen zu schaffen. Zudem sind antirassistische und Anti-Bias-Konzepte in der Lehramtsaus- und Fortbildung unerlässlich.

 

 

 

Infolge der Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit dem Ziel der inklusiven Kita und Schule und der Etablierung eines anspruchsvollen Bildungsplans ist der berufliche Anspruch an Erzieher*innen in den letzten Jahren stark gestiegen. Die GEW fordert daher eine weitere Akademisierung der Erzieher*innenausbildung und eine sich daraus ergebende Anhebung der Vergütung.

Frage 16: Vertritt ihre Partei diesen Standpunkt ebenso und wie begründen Sie diese Haltung? Wenn nicht, worin ist ihre Ablehnung begründet?

DIE LINKE teilt die Ansicht der GEW, dass die Qualifizierung frühkindlicher Bildung einer Ausbildung der ErzieherInnen auf Hochschulniveau bedarf, die sich dann natürlich auch in der Gehaltsstruktur widerspiegeln wird. Das ist sowohl eine Frage der Inklusion als auch des Anspruches, Kitas von Betreuungs- zu hoch qualifizierten Bildungseinrichtungen weiter zu entwickeln. Da frühkindliche Pädagogik jedoch nicht mit schulischer Pädagogik zu verwechseln ist, brauchen wir hier die entsprechenden spezialisierten Ausbildungsgänge, die dann wiederum den Beruf für Frauen und Männer attraktiver machen.

 

 

 

Die öffentlich verantwortete Erwachsenenbildung führt spätestens seit 2005 in Thüringen ein Schattendasein. Seit Langem ist bekannt, dass ein gut ausgebautes und professionell organisiertes, flächendeckendes Bildungsangebot die soziale Integration und politische Partizipation der Bevölkerung befördert. Nut 0,27% der Bildungsausgaben des Landes fließen derzeit in die Erwachsenenbildung. Und das, obwohl die Aufgaben und die Zielgruppen seit Jahren wachsen. Die GEW fordert, mittelfristig 1% der Haushaltsmittel des TMBWK für Erwachsenenbildung auszugeben.

Frage 17: Wie steht ihre Partei zu dieser Forderung? Was halten Sie von der Forderung der GEW, dass die freiberuflichen Mitarbeiter*innen von Volkshochschulen und freien Einrichtungen mindestens 30 Euro je Unterrichtseinheit als Honorar verdienen sollten?

Die hohe aktuelle Bedeutung der Erwachsenenbildung ergibt sich aus den Anforderungen unserer von ständigen Veränderungsprozessen gekennzeichneten Erwerbsgesellschaft, wie auch aus der grundsätzlichen gesellschaftlichen Verpflichtung, allen Menschen lebensbegleitendes individuell bestimmtes Lernen zu ermöglichen.

Ein in der Fläche verankertes, breit gefächertes und mit geringen Zugangshürden versehenes System von Bildungsangeboten öffentlicher und freier Träger ist hierfür unabdingbar. Thüringen verfügt über ein solches System, dessen Träger die Volkshochschulen, die freien Träger und die anerkannten Erwachsenenbildungsstätten sind. Unverkennbar aber häufen sich Probleme, die unter anderem mit der Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen, einer mangelnden Angebotsstruktur im ländlichen Raum, mangelnder Schwerpunktsetzung und Abstimmung sowie steigenden Teilnehmerbeiträgen zum Ausdruck kommen und deren wesentliche Ursache die chronische Unterfinanzierung dieses Bereiches darstellt.

Wir unterstützen die Zielstellung, künftig mindestens 1 Prozent des Bildungshaushaltes für die Erwachsenenbildung bereitzustellen. In einem ersten Schritt sollten die 2005 erfolgten Kürzungen vollständig zurückgenommen und die Finanzierung der Erwachsenenbildung auf das Niveau von 2004 zurückgeführt werden. Im Zuge der Verbesserung der Ausstattung der Erwachsenenbildung halten wir auch eine Mindestgrenze der Honorare für freiberufliche MitarbeiterInnen von 30 Euro für notwendig.

 

 

 

Frage 18: Sind Sie bereit, einen leistungsstarken Wissenschaftsstandort Thüringen zu erhalten und dafür die Hochschulhaushalte mindestens entsprechend der realen Kostensteigerungen zu erhöhen, was eine deutliche Steigerung des Anteils der Ausgaben für Hochschulen am Thüringer Landeshaushalt bedeutet?

(Siehe Antwort auf Frage 13 und 19 und ergänzend:)

Statt Wirtschaftlichkeit, Effizienzstreben und Verstärkung von Wettbewerb muss die

Thüringer Hochschullandschaft unserer Meinung nach sozialen und nachhaltigen Leitlinien folgen. Das bedeutet eine Öffnung der Hochschulen voranzutreiben, die es Menschen abseits des ersten Bildungswegs ermöglicht, ein Studium aufzunehmen. Zudem muss "Gute Arbeit" auch an den Hochschulen möglich sein. Wir sehen die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse als relevanten Teil einer Hochschulentwicklung, da gute Lehre und Forschung auch gute Arbeitsbedingungen braucht. Daueraufgaben in Forschung und Lehre benötigen auch dauerhafte Stellen. Der Befristungswahn muss daher ein Ende haben und Wissenschaftler*innen und Lehrenden eine nachhaltige berufliche Perspektive ermöglicht werden.

Eine nachhaltige Hochschulentwicklung ist für uns erstrebenswerter als ständig Drittmitteln hinterherzulaufen, die nur kurze Planungssicherheit bieten, die Hochschulen in eine Abhängigkeit gegenüber dem Auftraggeber stellen und die Freiheit der Forschung und Wissenschaft gefährden. Statt einer Stärkung des Drittmittel-Erwerbs, wie es im Gutachten indirekt gefordert wird, sehen wir eine bedarfsgerechte Finanzierung der Hochschulen mit längerer Planungssicherheit und ohne den Druck des ständigen Wettbewerbs als zielführender an. Zudem kommen Drittmittel zu großen Teilen nur einem beschränkten Fächergebiet zu Gute, die Geisteswissenschaften gehen dabei oft leer aus. Eine nachhaltige Hochschulentwicklung und -finanzierung würde jedoch die Gesamtheit aller Wissenschaften abseits von Verwertbarkeitslogik und Wettbewerbsdenken zu fördern wissen.

Wir schlagen eine "Enquetekommission Thüringer Hochschulentwicklung 2030" zu Beginn der kommenden Legislatur zur Hochschulentwicklung in Thüringen vor. Wissenschaftler, Sozialpartner, Studierende und Politik sollen auf Augenhöhe Hochschule miteinander in Thüringen entwickeln. Die Vorschläge sollten insbesondere unter Berücksichtigung der Aspekte zur Entwicklung von Hochschulstrukturen, zu einer bedarfsgerechten Ausfinanzierung der Wissenschaftseinrichtungen, der Zukunft des Hochschulbaus, zur Konkretisierung hoch qualifizierter Bedingungen für Lehre und Forschung sowie zur Stärkung der Forschung insgesamt und zur Bündelung von Ressourcen und der länderübergreifenden Zusammenarbeit mit Blick auf die Bedingungen im hochschulischen Umfeld (z.B. Bibliotheken, Rechenzentren, Studentenwerk) macht. Auch Vorschläge zur Stärkung der Hochschulautonomie und -demokratie und der Mitwirkung aller Hochschulangehörigen bei Entscheidungen, Maßnahmen zur Umsetzung "guter Arbeit" und dem konsequenten Abbau prekärer Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen sollen diskutiert und erarbeitet werden. Von den Vorschlägen der Enquete wird auch die Veränderung und Entwicklung des Thüringer Hochschulgesetzes abhängen.

 

 

 

In der endenden Legislaturperiode hat es nur eine bescheidene Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) gegeben. Die Forderung der GEW nach Redemokratisierung der Hochschulen und Wiedereinführung der Landeshochschulkonferenz haben keinen Einzug in das Gesetz gefunden. Die diskutierten Vorschläge zur Personalstruktur, wie die Schaffung einer einheitlichen Personalkategorie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen, sind nicht berücksichtigt worden. Ansätze zur Eindämmung prekärer Beschäftigungsverhältnisse fehlen immer noch. Verbesserungen der Persprektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses hin zu einer längerfristigen Karriereplanung sind nicht geschaffen worden.

Frage 20: Wie würde ihre Partei das ThürHG in den nächsten Jahren weiter entwickeln?

Siehe Antwort auf Frage 18

Mit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes im Jahr 2006 wurde die innerhochschulische Demokratie zugunsten der Präsidien abgebaut, die Fremdbestimmung durch Hochschulräte nahm zu. Eine Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes ist dementsprechend in Bezug auf die Demokratisierung der Hochschulen dringend notwendig. Die Senate müssen gestärkt und paritätisch besetzt werden. Es ist nicht weiter hinzunehmen, dass in Fragen der Lehre und bei zentralen Entscheidungen zur Entwicklung der Hochschulen die größten Statusgruppen, Studierende und Mitarbeitende, in den Gremien unterrepräsentiert sind. Für selbstbestimmte Hochschulen im Rahmen der Hochschulautonomie müssen generelle Aufgaben und Funktionen im Thüringer Hochschulgesetz festgehalten werden. Das sind u.a. die Verantwortung der Hochschulen in der beruflichen und wissenschaftlichen Qualifikation der Lernenden, die Interdisziplinarität der Lehre und Forschung, die Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, der Erhalt wissenschaftlicher Pluralität sowie die gleichberechtigte Mitbestimmung aller Hochschulangehörigen. Die Einhaltung soll durch einen demokratisch zusammengesetzten Beirat kontrolliert werden, der aus Vertretern des Parlaments, zivilgesellschaftlichen Gruppen und Interessenverbänden besteht und neben eigenen Initiativen auf Veranlassung von Hochschulangehörigen tätig wird. Die derzeitigen bundespolitischen Bestrebungen zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes begrüßen wir grundsätzlich.

 

 

 

2012 hat es keine Novelle beim Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) gegeben, die zwar geringfügige Verbesserung für akademische Mitarbeiter gebracht hat, aus Sicht der GEW jedoch längst nicht weit genug geht. Die GEW fordert die uneingeschränkte Vertretung aller an Hochschulen Tätigen und damit die Abschaffung der Sonderregelungen in §88.

Frage 21: Wie würde ihre Partei das ThürPersVG in den nächsten Jahren weiter entwickeln?

DIE LINKE. wird in Thüringen ein modernes Personalvertretungsrecht schaffen, das die Mitbestimmung im Rahmen einer Allzuständigkeit in innerdienstlichen Angelegenheiten für die Personalvertretungen auf das verfassungsrechtlich zulässige Maß ausbaut und einzelne Beschäftigtengruppen nicht weiter ausschließt. Vertrauen in Demokratie, Parlamente und Behörden schafft Transparenz. Die Abweichungen und Sonderregelungen in §88 halten wir für nicht angemessen. Hochschulangehörige sind ebenso wie die verschiedenen Beschäftigtengruppen an Hochschulen durch das Personalvertretungsgesetz mit einzubeziehen.

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