Wahlprüfsteine des Thüringer Flüchtlingsrates
1. Unterbringung
Flüchtlingsorganisationen fordern seit Jahren die dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge in Wohnungen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Der Flüchtlingsrat Thüringen fordert, Flüchtlinge grundsätzlich in Wohnungen in STädten mit guter Erreichbarkeit und (auch soziokultureller) Infrastruktur unterzubringen, mindestens in sogenannten Mittelzentren.
Welches ist die Position Ihrer Partei zu dieser Frage und wie werden Sie im Thüringer Landtag diesbezüglich agieren?
DIE LINKE hat sich bereits mehrfach für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen ausgesprochen.
Zunächst ist darauf zu verweisen, dass die gesetzlichen Grundlagen im Asylverfahrensgesetz nicht einseitig zugunsten einer diskriminierenden und Persönlichkeitsrechte einschränkenden Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften auslegbar sind. Bereits das Bundesgesetz als bindende Rechtsgrundlage verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte, eine Abwägung zwischen verschiedenen Unterbringungsformen vorzunehmen und dabei sowohl öffentliche Belange als auch die besonderen persönlichen Belange der Flüchtlinge zu berücksichtigen. In Umsetzung dieser bundesrechtlichen Vorgaben und im Interesse einer landeseinheitlichen humanitären Aufnahme von Flüchtlingen hat die Fraktion DIE LINKE in dieser Legislaturperiode zweimal einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes eingebracht (DS 5/632, DS 5/5003).
Bei besonderen Betreuungserfordernissen und ggf. im Rahmen einer kommunalen Erstaufnahme in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist die Einrichtung von Wohnformen des gemeinschaftlichen betreuten Wohnens vorstellbar und geeignet. Allerdings nur unter den Bedingungen, dass angemessener Wohnraum und der Schutz von Persönlichkeit und Privatleben gesichert sind.
Gerade die auch in der Gesellschaft sichtbare Form der Aufnahme von Flüchtlingen trägt ganz erheblich dazu bei, welche Einstellungen sich in der Gesellschaft gegenüber Flüchtlingen und Nicht-Deutschen prägen und manifestieren. Eine strukturelle Integration, wie zum Beispiel über die dezentrale Unterbringung, trägt sehr viel mehr zur Akzeptanz und zum Abbau rassistischer Vorurteile bei, als die zum Teil ghettoisierte Form der Unterbringung von Flüchtlingen in Lagern und außerhalb sozialer Zentren, die eher geeignet sind, Einstellungen zu verstärken, die Flüchtlingen weniger Rechte zugestehen.
Insofern ist für uns die Frage der Unterbringung von Flüchtlingen auch eine Frage des Abbaus von Vorurteilen und der Bekämpfung rassistischer Einstellungen in der Gesellschaft.
2. Leistungsgewährung, medizinische Versorgung
Das Asylbewerberleistungsgesetz schränkt eine Reihe sozialer Leistungsansprüche asylsuchender und geduldeter Flüchtlinge mindestens während der ersten 48 Aufenthaltsmonate ein. Insbesondere auf medizinischem Gebiet kommt es hierbei häufig zu Problemen, z.B. aufgrund verweigerter Krankenbehandlungsscheine und infolgedessen zu verweigerter oder nur eingeschränkt geleisteter (fach-)ärztlicher Behandlung, bei der Zahnbehandlung oder bei Leistungen, die für die Gesundheit und das Wohl körperlich und seelisch erkrankter Kinder und Erwachsener wichtig sind.
Welche Möglichkeiten sehen SIE, diese Probleme zu verhindern und welche Initiativen plant Ihre Partei in dieser Angelegenheit im Thüringer Landtag?
Eine wortgetreue Auslegung des §4 Asylbewerberleistungsgesetz, wie sie unter anderem die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes vornimmt, ist unseres Erachtens verfassungswidrig. Die Beschränkung des Umfanges der medizinischen Behandlung verstößt gegen Art. 1 und Art. 3 Grundgesetz. Die aus der verfassungswidrigen Anwendungspraxis resultierende Diskriminierung von Flüchtlingen ist auf Bundesebene durch die ersatzlose Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu erreichen.
Auf Landesebene sehen wir (noch vor der bzw. bis zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes) das sogenannte Bremer Modell als geeignete Lösung im Sinne der Flüchtlinge an. Damit könnten Flüchtlinge denselben Umfang von Behandlungen (einschließlich der Vorsorge) entsprechend des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen beanspruchen und wären nicht mehr dem diskriminierenden System der Beantragung von Behandlungsscheinen und sachfremder Entscheidungskriterien ausgeliefert. Im Falle einer Regierungsverantwortung der LINKEN werden wir gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund die entsprechenden Verhandlungen mit der Krankenkasse führen. Die Evaluierung des Bremer Modells belegt im Übrigen die positiven Effekte sowohl für Flüchtlinge als auch für die Verwaltung.
3. Sprache, Integrationskurse
Eine der Voraussetzungen für Integration bzw. Inklusion in Thüringen ist das Erlernen der deutschen Sprache.
Welche Voraussetzungen sollten in Thüringen geschaffen werden, damit asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen Angebote zum Spracherwerb zur Verfügung stehen und was werden Sie unternehmen, auch um diesen bisher von Integrationskursen ausgeschlossenen Personengruppen Zugang zu Integrationskursen zu ermöglichen?
Flüchtlinge erleben derzeit bis zum Zeitpunkt der Verfestigung ihres Aufenthaltsstatus eine lange Zeit gesetzlich geregelter bzw. politisch gewollter Segregation. Dazu gehört auch, dass ihnen der Zugang zu professionalisierten Angeboten zum Spracherwerb erschwert bzw. verschlossen ist: dadurch wird ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschließlich eines Zugangs zu Erwerbsarbeit erschwert. Angesichts der Aufenthaltsperspektiven und Aufenthaltszeiträume von Flüchtlingen ein nicht hinzunehmender Zustand. Erschwerend kommt sogar hinzu, dass die Sprachkompetenz durch den Gesetzgeber in bestimmten Fällen zu einer Mindestvoraussetzung für einen gesicherten Aufenthaltsstatus gemacht wird. Um diesen Zustand zu ändern werden wir uns dafür einsetzen, dass mit der Erstaufnahme der Alphabetisierungsgrad in der Herkunftssprache erfasst wird und Flüchtlingen über Volkshochschulen und geförderte Projekte, bei Notwendigkeit Alphabetisierungskurse in der Herkunftssprache, in den aufnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten als Voraussetzung für einen erfolgreichen deutschen Spracherwerb zur Verfügung stehen.
Zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse soll bereits während der Erstaufnahme ein Kurs ‚Deutsch als Fremdsprache’ angeboten werden. Im Zusammenwirken mit den Volkshochschulen in den Landkreisen und kreisfreien Städten soll die Fortsetzung dieses Kurses landesweit ermöglicht werden. Mit den Trägern der Integrationskurse ist zu vereinbaren, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme nicht verpflichteter Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermöglicht werden kann. Ziel müssen landesweit Strukturen sein, sodass alle Flüchtlinge Gelegenheit haben, kontinuierlich und professionalisiert Deutsch zu erlernen.
Im Bereich der schulischen Bildung ist bei der geplanten Einstellung von 500 Lehrern und Lehrerinnen jährlich auf eine ausreichende Anzahl von DaF-Lehrer_innen zu achten. Muttersprachlicher Unterricht sowie ausreichend qualifizierte DaF-Module müssen an Thüringer Schulen, ggf. auch schulübergreifend, realisiert werden. Hierfür sind in den nächsten Jahren schrittweise die Voraussetzungen zu schaffen, um der absehbaren sprachlichen Heterogenität der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen.
4. Roma-Flüchtlinge in Thüringen
Vor allem aus den Balkanstaaten kommt eine Flüchtlingsgruppe, die nicht nur in den Herkunftsländern der Menschen besonderen Benachteiligungen bis hin zu offener Diskriminierung und gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt ist. Auch hier in Thüringen wird ihr mit rassistischen Vorbehalten begegnet, die nicht selten auch durch Handeln oder Äußerungen politisch Verantwortlicher befördert werden. Zuletzt unterstrich in Thüringen die parlamentarische Auseinandersetzung um einen so genannten Winterabschiebestopp, der letztlich zu einer Art Weihnachtsmoratorium (und nicht einmal eingehalten) wurde, eine der im Thüringen-Monitor gemessenen Einstellungen, nämlich dass jedeR dritte ThüringerIn Probleme damit hätte, "wenn sich Sinti und Roma in meiner Wohngegend aufhalten."
Was halten Sie bezüglich der Angehörigen der Minderheitengruppe der, Roma, Ashkali und ÄgypterInnen, die um Flüchtlingsschutz ersuchen, für die richtige politische Handlungsoption hier in Thüringen?
Die Verbesserung der Lebenssituation der Roma ist eine vordringliche Aufgabe in ganz Europa. In nahezu allen Ländern, in denen Roma gebürtig oder zugewandert leben, sind sie Verfolgung oder struktureller Diskriminierung ausgesetzt. Die Entscheidung des Bundestages, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, ist im Kern eine Entscheidung, die verhindern soll, dass Angehörige der Roma, Ashkali und Ägypter_innen in der Bundesrepublik Zuflucht finden vor existenziell bedrohlichen Lebensumständen. DIE LINKE wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass ethnisch begründete Diskriminierung durch den Staat und/oder die Mehrheitsgesellschaft als Fluchtgründe anerkannt werden und jeder und jede Roma Anspruch auf Prüfung seiner bzw. ihrer individuellen Fluchtgründe hat. Wir setzen uns deshalb für einen Abschiebestopp aus Thüringen ein, der – aufgrund der bundesgesetzlich geregelten Höchstfrist von sechs Monaten ohne Zustimmung des Bundesministeriums – Roma insbesondere Schutz vor Abschiebungen während der Wintermonate bieten soll.
Besonders besorgniserregend finden wir überdies die in der Gesellschaft explizit gegen Roma gerichteten rassistischen Einstellungen, die sowohl an Quantität als auch an Qualität zugenommen haben. Hierfür trägt aber leider auch etablierte Politik bei, die, wie zum Beispiel die CSU zum Jahresende 2013, zwar mit anderen Worten, aber mit der selben Diktion wie die neonazistische NPD versuchte, Stimmung gegen Roma zu machen. Wir werden uns deshalb dafür stark machen, dass in einem neu ausgerichteten Landesprogramm gegen Neonazismus und Rassismus die Auseinandersetzung mit antiziganistischen Einstellungen einen besonderen Platz einnehmen wird.
5. Beratungsangebot
Die asyl- und aufenthalts- sowie sozialrechtliche Beratungslandschaft gleicht in Thüringen einem Flickenteppich: dort, wo Sozial- und Wohlfahrtsverbände Beratungsangebote zur Verfügung stellen, oder dort, wo Menschen ehrenamtlich und unentgeltlich bemüht sind, den Menschen zu helfen, gibt es Unterstützungsangebote, die jedoch quantitativ und qualitativ höchst unterschiedlich arbeiten (können). Gibt es solche Strukturen vor Ort nicht, suchen Flüchtlinge vergeblich nach einem entsprechenden Angebot.
Sehen Sie zur Verbesserung dieser Situation die Politik/ den Staat in der Pflicht? Welche konkreten Möglichkeiten zur Verbesserung der Beratungsstrukturen bestehen hier aus Sicht Ihrer Partei?
Nach unserer Einschätzung existiert in Thüringen kein flächendeckendes Beratungsnetzwerk für Flüchtlinge. Die Notwendigkeit wird seit Jahren von Flüchtlingen, Flüchtlingsorganisationen dokumentiert und wurde durch die Fraktion DIE LINKE regelmäßig im Zusammenhang mit den Beratungen zum Haushalt des Freistaats Thüringen aufgegriffen. Den Freistaat Thüringen sehen wir hier nicht als Träger entsprechender Beratungsstrukturen selbst in der Pflicht, da eine Beratung von Flüchtlingen diese immer sensibel auch im Umgang mit staatlichen Behörden begleiten muss. Insofern ist eine nicht-staatliche Beratungsstruktur durch Wohlfahrtsorganisationen oder Flüchtlingshilfsorganisationen gleichwohl durch staatliche Mittel dauerhaft und institutionell zu sichern. Wir halten die institutionelle Förderung von vier Beratungsstellen für Fragen des Aufenthaltsrechtes sowie des Flüchtlingssozialrechtes in Thüringen angesichts der steigenden Bedarfe für unabdingbar.
6. Zivilgesellschaftliches Engagement für Geflüchtete
Reaktionen auf die Pläne zur Unterbringung Asylsuchender und Flüchtlinge wie in Jena, Rudolstadt, Erfurt, Beichlingen oder auch nicht zuletzt Greiz, haben - wie bereits im Anschreiben deutlich wurde - gezeigt, dass die Ressentiments und auch menschenverachtenden Einstellungen (siehe Thüringen-Monitor) bei den BürgerInnen in Thüringen in erschreckendem Maße verankert sind. Vielerorts haben sich daraufhin Initiativen gegründet, die mit vielfältigen Aktionen versuchen, das Thema Asylpolitik den BürgerInnen näher zu bringen und sie so für die Thematik zu sensibilisieren. Oft sind diese Gruppen aber hinsichtlich finanzieller wie materieller Ressourcen stark eingeschränkt.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, solches zivilgesellschaftliches und antirassistisches Engagement zu unterstützen, um langfristig menschenverachtenden Einstellungen in der sogenannten "Mitte der Gesellschaft" zu begegnen?
Wir teilen Ihre Sorge über die zunehmend manifeste Verankerung rassistischer Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft. Die Schwankungen der Zustimmungswerte über die Jahre können nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein besorgniserregender Teil der Thüringerinnen und Thüringer menschenverachtenden Positionen vollständig oder teilweise zustimmt. Besonders erschreckend ist es, dass verschiedene Zustimmungswerte durch etablierte Politik oder Medienberichterstattung erst hervorgerufen oder bestärkt werden, wie die Beispiele der Islamfeindlichkeit nach der von Sarrazin initiierten Debatte oder antiziganistische Einstellungen nach den Beiträgen insbesondere aus dem Bundesinnenministerium im Herbst des vergangenen Jahres (aber auch im Thüringer Landtag im Dezember 2013) zeigen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Untersuchungen zu den Verbrechen des neonazistischen Terrornetzwerkes NSU und der nicht erfolgten Aufklärung. „Das Problem heißt Rassismus“ ist die Einschätzung vieler zivilgesellschaftlicher Initiativen, der wir uns anschließen.
Auf dieser Einschätzung aufbauend halten wir es für notwendig, gesellschaftsimmanentem Rassismus anders als bisher zu begegnen, um überhaupt wirksam werden zu können. In einer parlamentarischen Initiative (DS 5/5840) haben wir deshalb gefordert, auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Untersuchung über Ursachen, Erscheinungsformen und Verbreitung rassistischer Einstellungen in der Gesellschaft im Rahmen eines institutionalisierten Dialoges mit Experten und Expertinnen und zivilgesellschaftlichen Akteuren und Akteurinnen Konzepte und Programme für eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu erarbeiten und alle gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen sowie Verwaltungsabläufe im eigenen Verantwortungsbereich auf beinhaltende diskriminierende Regelungen zu prüfen und entsprechend abzuändern.
Mit unserem Gesetzentwurf zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Neuordnung der Aufgaben zum Schutz verfassungsrechtlicher Grundwerte (DS 5/4161) haben wir gleichzeitig einen Vorschlag unterbreitet, wie die Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements gesetzlich verankert werden kann. Im Gesetzentwurf heißt es:
„Durch das Land werden im Rahmen eines Landesprogramms gegen Neonazismus und für Demokratie zivilgesellschaftliche Institutionen, Projekte und Maßnahmen gefördert und begleitet, die zum Ziel haben und geeignet sind, neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Einstellungen in der Gesellschaft und deren Verbreitung zu begegnen sowie Angebote zur Unterstützung von Opfern rechtsextrem und rassistisch motivierter Gewalt und Diskriminierungen sicherzustellen.
Für die Förderung im Rahmen des Landesprogramms stehen jährlich mindestens drei Millionen Euro abzüglich der Fördersumme aus dem Bund, mindestens jedoch 1,5 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Die Förderung hat sowohl institutionell als auch projektbezogen im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung zu erfolgen.“
7. Bleiberecht
Derzeit sind in Deutschland ca. 95.500 Flüchtlinge geduldet, die Hälfte davon seit bereits länger als sechs Jahren. Geduldet zu sein bedeutet, in ständiger Unsicherheit und Angst vor einer Abschiebung zu leben. Zu dieser prekären Lebenssituation hinzu kommen eine Reihe diskriminierender Sondergesetze, wie Ausbildungs- und Arbeitsverbote, Residenzpflicht, Wohnen in Lagern, Versorgung mit Gutscheinen und vieles mehr. Die Bundesregierung möchte in Umsetzung des Koalitionsvertrages ein stichtagunabhängiges Bleiberecht für gut integrierte, straffrei gebliebene und lange in Deutschland lebende Ausländer und Ausländerinnen schaffen.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei den potenziell von dieser Regelung profitierenden geduldeten Flüchtlingen in Thüringen zu verzichten, bis diese Regelung in Kraft tritt - Stichwort: Vorgriffsregelung?
Zunächst ist es zu begrüßen, dass seitens verschiedenster Regierungen erkannt wird, dass es eine Lösung für die vielen zehntausenden geduldeten Flüchtlinge geben muss, da das derzeitige Aufenthaltsrecht für diese Gruppe der Flüchtlinge bislang keine humanitäre Regelung beinhaltet. Allerdings erkennen wir, dass die Bemühungen um eine Bleiberechtsregelung nicht zuvorderst humanitären Gesichtspunkten und dem Interesse der Flüchtlinge folgen, sondern von inländisch ökonomischen Interessen geleitet sind. Eine humanitäre Bleiberechtsregelung muss jedoch auch für die Flüchtlinge eine Lebensperspektive eröffnen, die aufgrund ihrer Flüchtlingsbiografie, der erlebten Fluchtursachen und der bisherigen Ausgrenzung wegen der Flüchtlingseigenschaft nicht die Chance haben, ihren Lebensunterhalt selbständig zu sichern. Humanität darf niemals auf das Kriterium der Finanzierbarkeit abgestellt sein. Es braucht also neben der Ankündigung im Koalitionsvertrag weiterhin eine Debatte um ein humanitäres Bleiberecht und die einem solchen zugrunde liegenden Kriterien, oder besser noch eine von Grund auf erneuerte Flüchtlingsaufnahmepolitik, die nicht strukturell die Zurückweisung von Flüchtlingen zum Ziel hat, sondern anerkennt, dass Menschen aus existenziell bedrohlichen Lebensbedingungen fliehen und diese Aufnahme finden müssen.
Unabhängig davon wird eine Landesregierung unter Beteiligung der LINKEN dafür Sorge tragen, dass angekündigte gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Rechtstatus geduldeter Flüchtlinge nicht dadurch konterkariert werden, dass potentiell Begünstigte vor Inkrafttreten einer solchen Regelung abgeschoben werden.
8. Familiennachzug Syrien
Am 23. Dezember 2013 wurde eine bundesweite Aufnahmeanordnung für den Nachzug Familienangehöriger aus Syrien zu hier lebenden Verwandten erlassen. Thüringen kann hierin ein Kontingent von 97 Personen aufnehmen - dem gegenüber stehen über 1.600 Anträge. Bundesweit wurden 76.000 Anträge gestellt für 3.500 zu vergebende Plätze. Eine 3. Aufnahmeanordnung ist in Arbeit.
Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch in bzw. nach Thüringen Angehörige aus Syrien und Anrainerstaaten per Familiennachzug kommen können - und zwar angesichts der dringenden humanitären Not in einer Anzahl, welche dem offensichtlichen Hilfebedarf gerecht wird?
Die konkreten Flüchtlingszahlen aus dem syrischen Bürgerkrieg sind nicht wirklich bekannt. Auszugehen ist von mehr als 9 Millionen Flüchtlingen, 2,5 Millionen davon haben das Land verlassen. Im Moment ist nicht davon auszugehen, dass für diese Menschen in naher Zukunft eine Rückkehr in eine sichere Lebensperspektive möglich ist. Humanitäre Hilfe für diese Menschen ist nur international und gemeinsam zu realisieren. Die bisherigen Bemühungen der EU und auch der Bundesrepublik sind vor dem Hintergrund der humanitären Katastrophe absolut unzureichend, was sich auch in den vereinbarten Aufnahmekontingenten widerspiegelt. Die Zahl der syrischen Flüchtlinge, die außerhalb der Aufnahmekontingente versuchen, in Europa Schutz zu finden, macht dies deutlich.
Es braucht also mehrere Ebenen der humanitären Hilfe, die allesamt ausgebaut werden müssen. Zum einen die finanzielle, logistische und strukturelle Hilfe der Anrainerstaaten Syriens, die rechtlich gesicherte Aufnahme und humanitäre Unterbringung von Flüchtlingen in der Europäischen Union und die Gewährung des Familienzusammenhaltes durch die bedingungslose Ermöglichung des Nachzugs Familienangehöriger zu syrischen Flüchtlingen. Im Rahmen der parlamentarischen wie auch außerparlamentarischen Arbeit der LINKEN werden wir uns in diesem Sinne stark machen. Im Fall der Regierungsverantwortung schließt dies selbstverständlich das Agieren im Bundesrat sowie im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit ein.
