Wahlprüfsteine des Thüringer Feuerwehr-Verbandes
1. Wie sehen Sie die Entwicklung der Thüringer Feuerwehren in den nächsten Jahren?
Der gemeindliche Brandschutz muss auch künftig auf hohem Niveau sichergestellt werden, die Feuerwehren der Kommunen müssen entsprechend ausgestattet, ausgebildet und einsatzbereit sein. Die bestehenden Strukturen der Thüringer Feuerwehren, insbesondere die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehren in kleineren Ortschaften, zu erhalten, ist keine leichte Aufgabe. Es gilt einerseits, der demografischen Entwicklung zu begegnen, und zum Anderen, steigende technische Anforderungen zu bewältigen. Diese Herausforderung kann nur gemeistert werden, wenn das Land die Kommunen die entstehenden Lasten nicht allein schultern lässt, aber auch, indem auch vor Ort neue Wege der Kooperation gegangen werden, etwa durch gegenseitige Unterstützung, gemeinsame Alarmierungspläne und möglicherweise technischer Spezialisierungen.
Das Ansinnen des Thüringer Feuerwehrverbandes, verstärkt Frauen für die Einsatzabteilungen zu gewinnen und die Feuerwehr selbst dafür fit zu machen bzw. zu verändern, ist beispielsweise noch nicht auf allen Ebenen des Verbandes bzw. der Kreisverbände angekommen.
2. Setzen Sie sich für die Zukunft des flächendeckenden Brandschutzes durch die Erhaltung der Orts- bzw. Stadtteilfeuerwehren ein?
Die Feuerwehren erfüllen eine wichtige soziale und kulturelle Aufgabe vor Ort. Dies auch in Zukunft sicherzustellen, ist Aufgabe verantwortlicher Kommunalpolitik. Die Förderung und Unterstützung von Feuerwehrvereinen und Feuerwehrzentren muss deshalb unabhängig der Standorte der Einsatzfeuerwehren garantiert bleiben. Im Sinne eines einsatzbereiten, zuverlässigen, effektiven und finanzierbaren Brandschutzes ist aber die Zusammenlegung von Einsatzabteilungen der Feuerwehren im Zuge einer Funktional- und Verwaltungsreform, die Gebietsveränderung auch auf der gemeindlichen Ebene mit einschließt, ernsthaft zu prüfen, ohne dabei den flächendeckenden Brandschutz zu gefährden. Sichergestellt muss bleiben, dass die Ausrück- und Angriffszeiten auch weiterhin garantieren, Menschenleben retten und gemeinen Gefahren rechtzeitig begegnen zu können.
3. Wie kann der Freistaat Thüringen die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Arbeit in den Feuerwehren weiter verbessern?
DIE LINKE tritt für die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ein. Im Ehrenamt sehen wir eine wichtige Säule in der Gesellschaft und halten das Ehrenamt für einen unverzichtbaren Bestandteil der sozialen Daseinsvorsorge. Dennoch darf sich der Staat nicht aus seiner Verantwortung ziehen und die Last der ehrenamtlichen Arbeit aufbürden. DIE LINKE hat sich zum Ziel gesetzt, die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausführung des Ehrenamtes durch ein Ehrenamtsgesetz zu verbessern. Dabei sollen Fragen des Versicherungsschutzes, der Gewährleistung kostenloser Qualifizierungskurse sowie die Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen der Ehrenamtlichen geregelt werden. Die bereits eingeführte Unterstützung beim Erwerb eines LKW-Führerscheines ist hier sicher ein wichtiger Anreiz. Zum Regelungsinhalt müssen aber auch Regelungen zur Anrechnung der ehrenamtlichen Tätigkeit auf die Arbeitszeit gehören. Insofern sprechen wir uns für eine landesrechtlich einheitliche Regelung durch ein Landesgesetz aus, in dem die Belange der Feuerwehren besondere Berücksichtigung finden können.
4. Welche Wertigkeit sehen Sie bei der Förderung und Unterstützung der Jugendfeuerwehr in Thüringen?
Die Förderung der Jugendfeuerwehren ist wichtigste Grundlage dafür, auch in Zukunft einen flächendeckenden Brandschutz gewähren zu können. Die demografische Entwicklung in Thüringen macht auch vor den Feuerwehren nicht halt. Gerade durch die Nachwuchsarbeit bei den Jugendfeuerwehren kann sichergestellt werden, dass junge Menschen in die Einsatzabteilungen nachrücken und somit Brandschutz durch die Strukturen der freiwilligen Feuerwehren sichergestellt werden kann. Wichtig erscheint uns vor allem, die ehrenamtliche Arbeit von AusbilderInnen und TrainerInnen, aber auch der ehrenamtlich engagierten Jugendlichen selbst zu unterstützen und in geeigneter Weise auch anzuerkennen. Insofern ist auf die Antwort zu Frage 3. ergänzend zu verweisen.
5. Bis wann können Sie sich die flächendeckende Einführung des BOS Digitalfunks für die Feuerwehren vorstellen? Wie soll die Kostentragung bei der Errichtung und dem Betrieb des Netzes im Freistaat aussehen?
Bis heute ist die Einführung des Digitalfunks flächendeckend in Thüringen technisch nicht sichergestellt. Die Erfahrungen der Thüringer Polizei haben gezeigt, dass Probleme nach wie vor bestehen. Erst wenn sichergestellt ist, dass durch die Umstellung auf den Digitalfunk keine zusätzlichen Gefahren, zum Beispiel für Angehörige der Feuerwehr beim Einsatz in Gebäuden, entstehen und eine uneingeschränkte und störungsfreie Kommunikation mit der Polizei möglich ist, ist ernsthaft an eine Umstellung auf den Digitalfunk für die Feuerwehren zu denken. Die kostenintensive Anschaffung kompatibler Endgeräte und ggf. weiterer Investitionen muss nach Ansicht der LINKEN durch das Land unterstützt werden. Anderenfalls droht aufgrund fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit bei Gemeinden ein Flickenteppich der Kommunikationstechnik, der mehr Gefahren anstatt mehr Sicherheit mit sich bringt. Ein erster Schritt wäre eine umfängliche Analyse der auf die Gemeinden durch die Einführung des Digitalfunks zukommenden einmaligen und laufenden Kosten.
6. Unterstützen Sie die Forderung unseres Verbandes zur Eingliederung des Brand-und Katastrophenschutzes in die Kommunalabteilung des Thüringer Innenministeriums?
Die Aufgabenverantwortung für den Brand- und Katastrophenschutz liegt bei den Gemeinden bzw. bei den Landkreisen. Die damit einhergehenden Herausforderungen zur Aufrechterhaltung der notwendigen Grundstrukturen sind daher in erster Linie durch kommunale Entscheidungen zu meistern. Dort liegen aber auch gerade die größten Realisierungsprobleme durch den immer enger werdenden Finanzierungsspielraum. Unabhängig davon, dass die Finanzierung der Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches grundlegend neu organisiert werden muss, sehen wir vor diesem Hintergrund die Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes in der Kommunalabteilung am besten aufgehoben, da hier am ehesten die kommunalen Bedingungen bekannt sind und ein Ausgleich der Interessen und Belange erfolgen kann.
7. Welche Verbesserungen im Katastrophenschutz sind aus Ihrer Sicht notwendig (z. B. bei der Alarmierung der Bevölkerung)?
Im Bereich des Katastrophenschutzes sehen wir eine Strukturüberprüfung für dringend an. Die verpflichtende Vorhaltung vollständiger Katastrophenschutzeinheiten entsprechend der bestehenden Landkreise und kreisfreien Städte wird den Notwendigkeiten nicht gerecht und hat zu unnötigen Kostenlasten geführt. Im Rahmen einer Funktional- und Verwaltungsreform ist diese Frage mit zu diskutieren.
Die Feststellung einer Katstrophe durch die unteren Katastrophenschutzbehörden und die damit notwendigerweise verbundene Bekanntmachung ist für die Reaktion auf die Gefahrenlage und die einsetzenden Maßnahmen keine unbedeutende Frage. Darin knüpfen sich nicht nur die Fragen eines koordinierten Vorgehens aller Katastrophenschutzeinheiten eines Landkreises und gegebenenfalls auch darüber hinaus an, sondern auch die Fragen der Verantwortung, der Inanspruchnahme des THW, der Kostenträgerschaft für die entstehenden Kosten sowie damit im Zusammenhang stehende Erstattungsansprüche aus dem Katastrophenschutzfonds. Es braucht klare Regelungen, ab wann verpflichtend die unteren Katastrophenschutzbehörden den Katastrophenalarm auslösen und die Gemeinden aus der dann nicht mehr schulterbaren Verantwortung zur Gefahrenabwehr entlassen sind. Und es braucht ebenso klare Regelungen, wie die Informationen, vielmehr die Warnung der Bevölkerung, vor derartigen Gefahrenlagen zu erfolgen hat. Aushänge, Pressemitteilungen und eine Kurzinfo auf der Internetseite des Landkreises sind wohl keine geeigneten Formen einer öffentlichen Bekanntmachung. Sie mögen zwar für allgemeine Informationen geeignet sein, zur Alarmierung vor existenziellen Gefahren und Katastrophen sind sie dies nicht. Alarmierungen sind bekanntermaßen dazu da, auch diejenigen schnell und zuverlässig zu erreichen, die nicht selbst aktiv bei der Beschaffung von Informationen sind. Die Alarmierung über Dorffunk bzw. Sirenen sind eine Variante, die über SMS-Benachrichtigung eine andere, aber nur wenn rechtzeitig und umfassend informiert bzw. alarmiert wird (und dazu gehört auch, dass die Bevölkerung eine solche Warnung/Alarmierung erkennt und weiß, wie man sich verhalten soll), können Gefahren für Menschen vermindert werden. Alarmierungspläne müssen in die lokalen Notfallpläne aufgenommen werden, diese selbst kritisch überprüft werden, inwieweit sie mit der Realität überhaupt in Übereinstimmung zu bringen sind.
8. Unterstützen Sie die Forderung unseres Verbandes zur flächendeckenden Brandschutzerziehung und in welcher Weise sehen Sie eine Unterstützung der Umsetzung dieses Vorhabens?
Ja, DIE LINKE. unterstützt diese Forderung. Brandschutzerziehung bereits im Kindesalter ist eine sehr effektive Form, langfristig den flächendeckenden Brandschutz zu gewährleisten. Dies darf nicht der Initiative oder der Kassenlage der Kreisfeuerwehrverbände allein aufgebürdet oder von wechselnden Mehrheiten in Kreistagen abhängig gemacht werden. Um die flächendeckende Brandschutzerziehung zu sichern, sollten die kommunalen Spitzenverbände, der Thüringer Feuerwehrverband und die zuständigen Ministerien gemeinsam konzeptionelle/didaktische Überlegungen anstrengen und ein Finanzierungskonzept vereinbaren – an einem Runden Tisch „Brandschutzerziehung“ beispielsweise.
