Erwachsenenbildung
1. Im Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (§2) heißt es zu den Aufgaben der Erwachsenenbildung: "Die Erwachsenenbildung dient der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung. Der Inhalt der Erwachsenenbildung bestimmt sich nach den Bildungsbedürfnissen, die ihrerseits dem beständigen Wandel unterliegen und ist daher nicht abschließend bestimmbar."
Wo sehen Sie aktuelle Herausforderungen für die Erwachsenenbildung im Blick auf die Zukunft? Konkret: Welche Ergänzungen/ Erweiterungen zu den im ThürEBG genannten Aufgaben würden Sie formulieren?
Drei Entwicklungen sind hier besonders zu nennen: Erstens wird im Zuge der demografischen
Entwicklung und von partiellem Fachkräftemangel der Beitrag der Erwachsenenbildung zu
einer flexibel verstandenen beruflichen Qualifizierung immer wichtiger und steigen die
Anforderungen an die Koordinierung der Arbeit der Einrichtungen der Erwachsenenbildung
mit Arbeitsagenturen und freien Trägern, die auf dem Gebiet der Berufsbildung tätig sind.
Zweitens nehmen die Qualifikationsbedürfnisse älterer Bürgerinnen und Bürger an Gewicht
zu, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausbauen wollen, wobei der Anschluss an
die neuen Entwicklungen im Bereich der Information und Kommunikation eine wichtige Rolle
spielen. Für die Bewältigung dieser Anforderungen halten wir die Begriffsbestimmung im
Gesetz für ausreichend. Drittens wird allgemein das Angebot einer kompetenten
Bildungsberatung immer wichtiger.
2. In Thüringen werden lediglich 0,32% der Ausgaben des TMBWK für Bildung, Wissenschaft und Kultur für den Bereich der Erwachsenenbildung ausgegeben. Damit erhalten 79% der Bevölkerung eine Unterstützung für das immer wichtiger werdende lebenslange Lernen.
Wie sehen Sie die Bedeutung/ den Stellenwert der Erwachsenenbildung und wie sollte sich das in der Förderung widerspiegeln? Konkret: Wie hoch sollte der Anteil am Haushalt sein?
Aus Sicht der LINKEN steht fest, dass zur Bewältigung der Aufgaben der Erwachsenenbildung
eine deutliche Verbesserung der finanziellen Ausstattung notwendig und dringlich ist. DIE
LINKE hat hierzu in den letzten Jahren Umschichtungsvorschläge in die Haushaltsberatungen
im Thüringer Landtag eingebracht, die durch die Regierung tragenden Fraktionen regelmäßig
abgelehnt wurden. Eine LINKE-geführte Landesregierung wird die bessere finanzielle
Ausstattung der Erwachsenenbildung umsetzen. Längerfristig verfolgen wir das Ziel, für die
Erwachsenenbildung einen Anteil von einem Prozent an den Bildungsausgaben des Landes zu
erreichen.
3. Unsere Erfahrungen im Bereich der EU-Förderung (z.B. ESF-Mittel) und im Bereich der Grundbildungsarbeit (z.B. PIAAC-Studie) zeigen, dass die Arbeit durch fehlende Zusammenarbeit der Ministerien erschwert wird. So gibt es in Thüringen kein Positionspapier zur Notwendigkeit und Bedeutung des lebenslangen Lernens.
Wie kann eine interministerielle Zusammenarbeit im Bereich der Erwachsenenbildung aus ihrer Sicht aussehen?
Die inhaltliche Entwicklung der Thüringer Erwachsenenbildung und die Verstärkung ihrer
Beiträge zur Bearbeitung gesellschaftlicher Problemlagen kann nur im Kontext einer engen
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Trägergruppen und den inhaltlich zuständigen
Ressorts der Landesregierung gelingen, wobei die Ressort Kultus, Wirtschaft und Soziales
gleichermaßen einzubeziehen sind.
4. Im Juli 2013 hat der Landtag einen Thüringer Entwicklungsplan "Inklusion" für den Schulbereich beschlossen. Inklusion hört aber nicht nach der Schule auf, sondern ist für das gesellschaftliche Zusammenleben auch im Bereich der Erwachsenenbildung von Bedeutung.
Wann und wie soll das Thema "Inklusive Bildung" in der Erwachsenenbildung umgesetzt werden?
Die Umsetzung von Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch die
Erwachsenenbildung einschließt. Für die umfassende Umsetzung inklusiver Bildung besteht
derzeit in den Strukturen der Thüringer Erwachsenenbildung noch eine ganze Reihe von
Hindernissen. Ein unter Beteiligung der Trägergruppen erarbeiteter Inklusionsplan, der
Maßnahmen und Schritte für die nächsten Jahre festlegt, wäre ein wichtiger erster Schritt.
5. Entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung wurde kein Bildungsfreistellungsgesetz für Thüringen verabschiedet.
Ist mit einer Verabschiedung des Gesetzes in der nächsten Legislaturperiode zu rechnen?
DIE LINKE betrachtet die Verabschiedung eines Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes als
wichtigen Schritt für eine Stärkung lebensbegleitender Bildung. Deshalb hat DIE LINKE nach
der langen Verzögerung der Beratung durch die Regierungsfraktionen den vom Ministerium
erarbeiteten Gesetzentwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz im Mai 2013 in den Landtag
eingebracht, wo er - wie auch der durch die Fraktion der Grünen vorgelegte Entwurf - ohne
Alternative durch die regierungstragenden Fraktionen abgelehnt wurde. Eine LINKE-geführte
Landesregierung wird ein Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz als vorrangiges Projekt
behandeln und noch in den ersten 100 Tagen nach Arbeitsantritt dem Landtag zur
Beschlussfassung zuleiten.
