Wahlprüfsteine der DDR-Heimkinder
1. Hat sich Ihre Partei / Fraktion über das System der Heimerziehung in der DDR, über Schicksale von Heimkindern in der DDR, über die heutigen Lebensumstände ehemaliger DDR-Heimkinder unterrichtet / unterrichten lassen?
Wir haben uns im Zusammenhang mit der Diskussion um den Entschädigungsfonds auf unterschiedlichen Ebenen informiert und mehrfach in die Diskussion eingebracht.
2. Welche Quellen, welche Gremien oder Einrichtungen haben Sie dazu genutzt?
Neben den parlamentarischen Instrumentarien haben wir uns auch über Internetseiten von Betroffenen, Presse und v.a. durch persönliche Gespräche mit der Thematik befasst
3. In welchen politischen Foren – Landtag, Plenum oder Ausschüsse – haben Sie das Thema zur Sprache gebracht?
Wir haben uns an der Landtagsdebatte am 12. November 2010 zu einem – aus unserer Sicht nicht weit genug reichenden – Antrag der FDP und der anschließenden Ausschussbehandlung eingebracht und zwei Kleine Anfragen zu dem Thema gestellt. Diese lauten:
„Einweisung in Kinderheime der DDR als Instrument politischer Repression!“, Drs. 5/674 (Die Antwort hat die Drs-Nr. 5/1285) vom 6.8.2010 und
„DDR-Heimkinder mit wenig Chancen auf Entschädigung?“, Dr. 5/978 (Antwort: 5/1883) vom 25.11.2010
Darüber hinaus haben mehrere Abgeordnete an der Tagung 17.11.2010 im Landtag zum Thema DDR Heimkinder teilgenommen.
4. Haben Sie direkte Kontakte zu ehemaligen DDR-Heimkindern gesucht?
Während der Tagung und durch diese initiiert wurden mehrere Gespräche mit Betroffenen geführt, die dann zu regelmäßigen Kontakten geführt haben. Diese führten wiederum zu konkreter Unterstützung bzw. zu Vermittlung von Hilfen.
5. Auf welche Weise wollen Sie sicherstellen, dass Betroffene, die sich nach Ausschöpfung des ehemaligen Fondsvolumens um Hilfen bemühen, gleich behandelt werden wie diejenigen, die seit 01.07.2012 bereits Leistungen erhalten haben?
Unserer Meinung nach muss der Fonds so ausreichend ausgestattet sein, dass diejenigen, die zu einem späteren Zeitpunkt Unterstützung beantragen genauso behandelt werden wie diejenigen, die sich früher auf den Weg gemacht haben. Insbesondere dann, wenn Traumatisierungen zugrunde liegen, kann es keinen Stichtag geben, an dem Betroffen gezwungen sind, diese soweit überwunden zu haben, dass sie sich an die Öffentlichkeit trauen.
6.Würden Sie eine Verknüpfung von Aufstockung des Fonds mit einer reduzierten Ausreichung der Hilfen in Kauf nehmen?
Nein – hier ist aus unserer Sicht unbedingt Gleichbehandlung geboten.
Es ist eine Anmeldefrist für Ansprüche aus dem den Fonds Heimerziehung geplant. Im Gespräch ist der 30.9.2014. Wer sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht gemeldet hat, wird leer ausgehen.
7.1 Halten Sie eine solche Frist überhaupt für diesen Gegenstand für angemessen?
Nein – eine Anmeldefrist ignoriert vollständig, dass Traumatisierungen häufig mit einem Tabu einhergehen, dieses wahrzunehmen und darüber zu sprechen, als Schutz, um selbst damit leben und überleben zu können. Dieses Tabu führt sowohl dazu dass Betroffene ihr Leid sowohl vor der Öffentlichkeit als auch für sich selbst weggeschlossen haben und meist ein langer, schmerzvoller Weg notwendig ist, an die eigenen seelischen Verletzungen heranzukommen, diese – wieder – auszuhalten und sie dann auch noch vor anderen zu artikulieren. Dieser Weg darf nicht durch einen Stichtag erzwungen – oder, viel wahrscheinlicher – wiederum abgebrochen werden, weil äußerer Druck keineswegs hilfreich ist, sondern lediglich das Tabu verfestigt.
7.2. Wenn ja, wie würden Sie sicherstellen wollen, dass möglichst viele möglicherweise Anspruchsberechtigte diesen Anspruch auch anmelden?
Solange die Anspruchsberechtigten selbst den Antrag stellen müssen, ist das aus den vorgenannten Gründen schwer möglich. Die einzige Methode wäre, möglichst alle Menschen, die in DDR-Heimen untergebracht und insbesondere in Jugendwerkhöfen umerzogen werden sollten zu registrieren und dies als „rechtzeitig bis zum Anmeldeschluss gemeldet“ zu definieren. Das würde natürlich dem Anmeldeschluss wiedersprechen und scheint aufgrund fehlender Übersichten über die Heimunterbringung auch gar nicht möglich zu sein. Zumal – und das ging auch aus Internetforen hervor – mitnichten alle DDR-Heime gleiche traumatische Erlebnisse mit sich brachten, sondern es durchaus auch Einrichtungen gab, an die die ehemaligen Heimkinder keine schrecklichen Erfahrungen haben.
7.3. Wenn nein, welche Strategien für eine möglichst präzise Bedarfsermittlung schlagen Sie vor?
Das einfachste wäre, den Bedarf gar nicht abschließend zu ermitteln, sondern Betroffenen die Möglichkeit offen zu halten, auch zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag stellen zu können.
8. Glauben Sie, dass mit den Hilfen aus dem Fonds – vorausgesetzt es gibt die Aufstockung – das Thema für die Gesellschaft abschließend und angemessen behandelt worden ist?
Geld und angebotene Beratungsleistungen können gesellschaftliche Prozesse und Aufarbeitung nicht ersetzen. Wer als Heimerzieher_in oder Leiter_in Kinder und Jugendliche der Gewalt, dem Unrecht und der Demütigung ausgesetzt hat, wer für das System der Einweisung zuständig war, kann sich nicht dahinter verstecken, dass die heute Erwachsenen irgendeine Entschädigungssumme erhalten. Unserer Ansicht nach sind sowohl die Verantwortlichen für die DDR-Kinderheime als auch jene in der BRD, die Kindern und Jugendlichen in Heimen beispielsweise sexueller Gewalt ausgesetzt haben, für ihre Taten oder auch Unterlassungen verantworten und müssen sich damit auseinandersetzen.
Aus den Kreisen der Betroffenen kommen immer wieder Forderungen betreffend z.B.
- verbesserte Zugangsmöglichkeiten für ehemaliger Heimkinder zu Leistungen der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze insbesondere zum Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Stichworte: Anerkennung der DDR-Heimerziehung als System-Unrecht, Gesetzesinitiative für ein Heimkinder-Entschädigungsgesetz)
- Schaffung einer vertrauenswürdigen Beratungsstruktur (aus der Erkenntnis heraus, dass die Anlaufstelle selten den realen Gesprächsbedarf abdecken kann und dass vorhandene Beratungsdienste mit fehlendem Vertrauen rechnen müssen – insbesondere mit der Befürchtung, dass dort in das System der DDR Jugendhilfe involvierte Personen beschäftigt sein könnten)
- Schaffung eines Traumnetzwerkes mit der Möglichkeit, sowohl auf akute Probleme als auch auf Therapiewünsche angemessen reagieren zu können
- Unterstützung der politischen Bildung zum Thema
- Unterstützung der multidisziplinären Forschung zum Thema
- Unterstützung von Initiativen ehemaliger Heimkinder (Selbsthilfestrukturen, Schaffung von Erinnerungs- und Gedenkorten)
8.1 Würden Sie gegebenenfalls Thüringer Sonderwege befürworten?
Grundsätzlich muss es in unserer Gesellschaft für alle Formen der Traumatisierungen mehr Beratungs- und Therapieangebote geben und natürlich müssen diese von Menschen besetzt sein, die nicht nur fachlich qualifiziert sind, sondern auch mit denjenigen, die die Traumatisierung ausgelöst haben, in keiner Beziehung stehen, geschweige denn identisch sind.
Die Diskussion hat gezeigt, dass viele Fakten noch unklar sind, Zahlen nicht benannt werden können und es bislang keine ausreichende wissenschaftliche Forschung dazu gibt. Dies müsste unserer Ansicht nach geändert werden und insofern unterstützen wir die Forderung nach einer multidisziplinären Forschung.
Grundsätzlich sind Selbsthilfestrukturen und Initiativen von Betroffenen immer zu unterstützen, auch wenn es um Gedenkorte geht. Besonders hierbei können wir uns einen eigenen Thüringer Weg vorstellen, da auf Landesebene mit konkreter Arbeit begonnen werden kann, auch wenn die Einigungen auf Bundesebene noch nicht vorangeschritten sind.
9. In welcher Form wollen Sie die Erfahrungen ehemals von Heimerziehung betroffener Menschen in familien- bzw. kinderpolitische Überlegungen ihrer Partei mit einbeziehen?
Für DIE LINKE ist es entscheidend, dass die Gesellschaft für Menschen, die von psychischer und physischer Gewalt betroffen waren oder sind, Hilfsangebote bereitgestellt werden, die ihnen helfen, der Gewalt zu entkommen und diese, so schon vergangen, nachträglich aufarbeiten und verkraften zu können. Dazu gehört ein ausreichendes Netz an Traumtherapeut_innen und Beratungsstellen für die Betroffenen selbst. Wichtig ist aber auch, dass die Betroffenen dann, wenn sie selbst eine Familie gründen, auf ein Angebot von unterstützende Leistungen und Familienhilfe zurückgreifen können, um bei Bindungs- und Erziehungsproblemen nicht alleingelassen zu werden.
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Erfahrungen der ehemals von Heimerziehung betroffenen Menschen in Ost und West in die Verbesserung und Weiterentwicklung der Heimerziehung heute einfließen sollte. So sind diese zwar nicht mehr gleich zu setzen, dennoch können Erfahrungsberichte auch dazu beitragen, dass die Sensibilität beispielsweise für subtile Erfahrungen der Demütigung oder Vernachlässigung geschärft und möglichst unterlassen wird.
