Wahlprüfsteine Bundesverband Deutscher Milchviehhalter
Milchmarkt
1. Zusätzliche Marktinstrumente
Milcherzeuger, auch in Thüringen, ziehen gegenwärtig eine recht positive wirtschaftliche Bilanz. Trotzdem teilen wir die Einschätzung angesichts der Unwägbarkeiten des globalen Marktes, dass Marktkriseninstrumente notwendig sind. Denn die Unternehmen werden auch künftig Schwankungen der Absatzmengen und Preise unterworfen sein.
Daher plädieren wir z. B. für längerfristige Abnahmeverträge zwischen Molkereien und milchproduzierenden Betrieben. Zu ihrer Existenzsicherung dürfte jedoch noch stärker beitragen, wenn mehrere Sicherheitsfaktoren ineinandergreifen. Aus unserer Sicht ist eine europaweite Steuerung der Milchanlieferungsmengen eine tragfähige Möglichkeit. Dazu bedarf es kontinuierlicher Abstimmungen zwischen Vertretern der Milcherzeuger, der Verarbeitung und der Vermarktung.
2. Zur Monitoringstelle
DIE LINKE befürwortet die Einrichtung der Monitoringstelle, weil mit dem Auslaufen der Quotenregelung im Frühjahr 2015 eine wesentliche Grundlage für die Lieferung von Angaben über Mengen und Preise im Milchsektor entfallen wird. Die Forderung der Milchviehhalterinnen und -halter, die Monitoringstelle mit der Befugnis auszustatten, notwendige Veränderungen
im Rohmilchangebot vorzuschlagen, unterstützen wir.
3. Angemessene Marktposition für die Milchviehhalter
DIE LINKE steht Vermarktungsmodellen auf der Basis genossenschaftlicher Organisationsformen grundsätzlich positiv gegenüber, weil damit das solidarische Miteinander von „Gleichgesinnten“, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, in den Vordergrund gerückt werden kann. Mit einem Genossenschaftsverbund können sich Milcherzeugerbetriebe eine fundierte Grundlage für eine langfristig gesicherte wirtschaftliche Betätigung schaffen, z. B.
dann, wenn für sie Milchabnahmegarantien geregelt werden. Sollte es milchproduzierenden Betrieben ggf. nicht gelingen, ihren Einfluss auf die Geschäftsführung von Molkereien zu vergrößern, müssen die Genossenschaftsmitgliederrechte gestärkt werden.
Freihandelsabkommen USA – EU
1. Wie steht Ihre Partei zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen
der EU und den USA?
DIE LINKE lehnt dieses Abkommen aus folgenden Gründen ab:
- Die Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und Wirtschaftslobbyisten laufen seit Monaten geheim.
- Es muss befürchtet werden, dass Rechte, Standards und Schutzmechanismen fallen (z. B. Gentechnikfreiheit, Vorsorgeprinzip im Umweltschutz).
- Konzerne würden Staaten verklagen können, Verhandlungen würden aber nicht von ordentlichen Gerichten geführt.
- Das Abkommen kann in alle Lebensbereiche hineinreichen. Die Öffentlichkeit kann nicht mit entscheiden.
- Schwächung der Arbeitnehmerrechte und Entwertung der Standards der internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
2. Kann sich Ihre Partei vorstellen, zumindest die Landwirtschaft aus den
Verhandlungen auszuklammern?
Die Bewertung der Risiken des Abkommens durch Ihren Verband teilen wir voll und ganz. Falls das TTIP zustande kommt, werden auf Grund des Abbaus von Handelshemmnissen für landwirtschaftliche Produkte für viele Landwirtinnen und Landwirte Wettbewerbsnachteile zu erwarten sein. Daher sollte zumindest die Landwirtschaft ausgeklammert werden.
Gentechnik
1. Wie steht Ihre Partei grundsätzlich zum Anbau von gentechnisch veränderten
Organismen?
Wir sehen keine Notwendigkeit für die Nutzung der Gentechnik im landwirtschaftlichen Bereich, da die Risiken vermeintliche Vorteile bei Weitem übertreffen. Diese Risiken werden insbesondere in nicht abschätzbaren Auswirkungen auf die Ökosysteme, in der besonderen Gefahr der Auskreuzungen auf nicht gentechnisch veränderte Kulturen sowie in möglichen Langzeitauswirkungen, auch auf die Gesundheit der Menschen, die mit genveränderten Lebensmitteln in Berührung kommen, gesehen. Eine Koexistenz von Produzentinnen und Produzenten mit und ohne Anwendung gentechnisch veränderter Organismen halten wir für ausgeschlossen. Auch Imkerinnen und Imker können indirekt betroffen sein, da in Gegenden, in denen Gentechnik genutzt wird, die Übertragung auf Bienen sehr wahrscheinlich ist. Einen wirklichen Nutzen aus der Anwendung der Grünen Gentechnik haben somit nur die
Saatgutproduzenten, allen voran die großen Monopolisten wie Monsanto, die patentgeschütztes genverändertes Saatgut auf den Markt bringen und dazu gleich die passenden Chemikalien mit verkaufen. Damit können horrende Gewinne erzielt werden.
Bäuerinnen und Bauern geraten in starke Abhängigkeit von diesen Firmen, da sie zum jährlichen Kauf von Saatgut verpflichtet sind. Eigene Nachzucht ist nur möglich, wenn viel Geld dafür bezahlt wird. Nicht die Anwendung, sondern der Ausschluss gentechnisch veränderter Organismen ist aus unserer Sicht eine Zukunftsoption für eine dauerhaft nachhaltige Landbewirtschaftung. Deshalb begrüßen wir auch den Beitritt Thüringens zum „Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen“.
2. Befürwortet Ihre Partei zumindest die sog. „opt – out“ – Lösung im EUZulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO), um wenigstens in Thüringen den Anbau von EU – weit zugelassenen Pflanzen verhindern zu können?
Diese „opt-out“-Klausel lehnt DIE LINKE ab, weil wir darin keinen tragfähigen Lösungsansatz für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Deutschland und der EU sehen. Ein Mitgliedsstaat der EU kann demnach ein Unternehmen, das die Zulassung einer bestimmten gentechnisch
veränderten Pflanze beantragt, auffordern, vorerst das eigene Territorium von der Zulassung auszunehmen. Wenn das Unternehmen dies ablehnt, kann der Mitgliedsstaat das Verbot erlassen. Dieses Modell lässt nach unserer Überzeugung aber Raum für zu viele Hintertüren, so dass letzten Endes nur wenige oder keine Anträge tatsächlich zu einem Anbauverbot führen werden. Denn erst, wenn ein Gentechnikkonzern ein Anbauverbot ablehnt, darf der Mitgliedsstaat das Anbauverbot aussprechen. Dieses Vorgehen wäre inkonsequent und spielt lediglich Gentechnikkonzernen in die Hände. Zudem kann die opt-out-Klausel europaweit zu einem Flickenteppich des Anbaurechts und zu Grenzstreitigkeiten führen und damit die gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei gefährden.
3. Wie steht Ihre Partei zu einer klaren und unverwechselbaren Kennzeichnung von Nahrungsmitteln, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt wurden?
Eine klare und unverwechselbare Kennzeichnung von Nahrungsmitteln, die gentechnisch veränderte (GVO) -Bestandteile enthalten, muss im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher gefordert werden. Auch, wenn die entsprechenden Vorschriften europaweit gleich sind, wird in Deutschland nur auf wenigen Produkten wahrheitsgetreu auf Gentechnik-Bestandteile hingewiesen. Für kritikwürdig halten wir, dass bei Fleisch- und Milchprodukten sowie Eiern keine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln versorgt wurden. Notwendig ist nach unserer Überzeugung ein über die gesamte Lebensmittelkette reichendes Dokumentationssystem, so dass jeder Hersteller von seinem Vorlieferanten die Informationen erhält, ob in den Rohstoffen, die er kauft, GVO verarbeitet sind. Es müssen demzufolge über die gesamte Lebens- und Futtermittelwirtschaft
verpflichtende Strukturen zur Rückverfolgbarkeit eingerichtet werden.
Landesspezifische agrarpolitische Fragen
1. Zur Stärkung der ortsansässigen Landwirte
Landwirtschaftliche Betriebe, so auch in Thüringen, sind immer schwieriger werdenden ökonomischen Rahmenbedingungen ausgesetzt, weshalb DIE LINKE unbedingt für eine Weiterführung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU plädiert. Insbesondere dürfen arbeitsintensive Betriebe, wie diejenigen mit Tierhaltung, nicht benachteiligt werden. Hier müssen bessere Wege gefunden werden, den Faktor Arbeit bei der Bemessung der Agrarbeihilfen zu berücksichtigen. Die Agrarinvestitionsförderung muss unbedingt beibehalten und wenn möglich ausgebaut werden. Gerade für Milchproduktionsbetriebe kommt es auf das Erschließen besonderer Marktchancen für regionale, qualitativ hochwertige Produkte an. Deshalb stellt die Gesellschaft, sicher zu Recht, besondere Anforderungen an die Verbesserung des Umwelt- und Tierschutzes. Dadurch
bedingte notwendig werdende Investitionen müssen ausreichend förderseitig flankiert werden.
Wir befürworten die Vielfalt von Eigentums- und Wirtschaftsformen, auch unter der Prämisse, dass landwirtschaftlich genutzter Boden kein Spekulationsobjekt sein darf und der Boden möglichst denen gehören soll, die ihn bewirtschaften. Ein zunehmendes Problem für die Landwirtinnen und Landwirtee in Thüringen sind die explodierenden Bodenpreise der Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG). Deshalb fordert DIE LINKE, die Bodenprivatisierungen unverzüglich zu stoppen und stattdessen die noch im Eigentum der BVVG befindlichen Flächen in öffentlicher Hand belassen, damit sie langfristig an ortsansässige Betriebe verpachtet werden können.
2. Wie sieht Ihr Leitbild von der Landwirtschaft in Thüringen aus?
DIE LINKE möchte eine flächendeckende, nachhaltige, vielfältig strukturierte, gentechnikfreie und umweltverträgliche Landwirtschaft, die einen Beitrag zur regionalen Erzeugung von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen leistet sowie der Erhaltung der Kulturlandschaften dient. Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, dass sie wirtschaftlich tragfähig arbeiten und ihrer sozialen Verantwortung sowie den Anforderungen
des Verbraucher-, Natur- und Tierschutzes gerecht werden können.
Düngeverordnung
1. Wie steht Ihre Partei zu einer Beibehaltung der Derogation, also der Ausbringung von bis zu 230 Kilogramm organischem Stickstoff/ha?
Die Nitratrichtlinie der EU stellt eine Richtschnur zur Sicherung der Wasserqualität durch Senkung der Nitrateinträge aus diversen Quellen, u. a. der Landwirtschaft, dar. In Deutschland gelten die Düngeverordnung sowie das Düngegesetz als rechtliche Grundlagen für die Umsetzung der entsprechenden Senkungsstrategien. Noch bis zum Ende des Jahres 2013 erhielt eine Reihe von landwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für das Ausbringen von bis zu 230 Kg Stickstoff/Hektar und Jahr anstatt der nach der Düngeverordnung zugelassenen Höchstmenge von 170 Kg. Einen neuen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Düngeverordnung lehnte die EU-Kommission jedoch als nicht ausreichend ab, weil auf dieser Grundlage eine konsequente Verringerung der Nährstoffeinträge in Oberflächengewässer nicht erreichbar wäre. DIE LINKE befürwortet daher, dass der Bund mit einer Verschärfung der Düngeverordnung beauflagt wurde, auch, weil in Deutschland punktuell sehr hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser nachgewiesen werden (vgl. „EU-Nitratbericht 2012“). Wir plädieren für eine Düngestrategie, die z. B. verpflichtende Hoftorbilanzen zur vollständigen Erfassung der Nährstoffkreisläufe je Betrieb einschließt. Da höhere Umweltauflagen ggf. auch Zusatzaufwendungen für Betriebe mit sich bringen, bedarf es entsprechender Konzepte für Ausgleichsförderungen.
2. Sieht Ihre Partei in der Ausweitung der Kernsperrfristen sowie der notwendigen
Lagerkapazitäten einen sinnvollen Lösungsansatz für regional feststellbare Probleme mit den Nitratgehalten in Trinkwassergewinnungsanlagen?
Die Ausweitung der Kernsperrfristen sowie der notwendigen Lagerkapazitäten kann unseres Erachtens eine Möglichkeit zur Begrenzung der Nitrateinträge sein. Entscheidungsgrundlagen sollten aber die jeweils angebauten Kulturen und ihr spezifischer Stickstoffbedarf sein. Um
Dünger ausbringen zu können, sollte ein Bedarf der Kulturen nachgewiesen werden, so dass die im Dünger enthaltenen Nährstoffe verfügbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, beispielsweise durch hohe Stickstoffvorbelastung, muss das Ausbringen des Düngers unterbleiben.
Wahrheit und Klarheit bei der Produktkennzeichnung
Unterstützt Ihre Partei die Bestrebungen des BDM und seiner Mitglieder für eine
klare Produktkennzeichnung?
Selbstverständlich unterstützen wir diese Bestrebungen. Im Interesse der Verbraucherinnen
und Verbraucher sollten Produktkennzeichnungen klare und ausreichende Informationen beinhalten, verständlich und nicht irreführend sein und bewusste Kaufentscheidungen ermöglichen. Für Produkte, die sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen, was häufig auch auf Milchprodukte zutrifft, sollten Ursprungsangaben eingeführt werden. Damit wäre auch für Verbraucherinnen und Verbraucher die bessere Rückverfolgbarkeit bis zu den einzelnen Herstellern von Zutaten/Rohstoffen erleichtert.
