Zum Hauptinhalt springen

Wahlprüfsteine BUND

Eigenes Umweltministerium

Setzen Sie sich für die Einrichtung eines eigenen Umweltministeriums mit einer eigenen Abteilung Naturschutz mit qualifizierter Abteilungsleitung in der neuen Landesregierung ein?

Aus Sicht der Partei DIE LINKE ist die Einrichtung eines eigenständigen Umweltministeriums noch kein Garant für den Abbau der Verwaltungsdefizite im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich. Für dringend geboten halten wir stattdessen eine umfassende und tiefgründige Aufgabenanalyse in allen Verantwortungsebenen. Die Umweltverwaltung muss in ihrer Gesamtheit leistungsfähiger werden, um den auch in Zukunft weiter anstehenden großen Aufgabenkomplexen gerecht werden zu können. Ein Großteil sind von der EU bzw. vom Bund auferlegte Pflichtaufgaben, wie z.B. die weitere Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwassermanagementrichtlinie. Insbesondere im ländlichen Raum sind noch immense Anstrengungen bei der Abwasserentsorgung zu bewältigen. Diese Beispiele sollen das breite Spektrum der Aufgaben verdeutlichen, die zu einem großen Teil mit Mitteln aus dem ELER (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum) bezuschusst werden. Die Mittel fließen sowohl in landwirtschaftliche als auch Umweltschwerpunkte. Das Heraustrennen der Umweltfachbereiche aus dem bestehenden Ministerium würde mit hoher Wahrscheinlichkeit bedeuten, dass die EU– Mittel nicht mehr zentral verwaltet werden und teilweise verloren gehen könnten. Von höchstem Rang ist für DIE LINKE, dass alle Behörden endlich ausreichend mit den notwendigen materiellen, finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden. Bisherige Umstrukturierungen, z. B. im Zusammenhang mit der
Kommunalisierung vieler Aufgaben im Umweltbereich, konnten diesem Anspruch nicht gerecht werden.

Fazit: Nicht der Zuschnitt des Ministeriums ist das wichtigste Leistungskriterium, sondern die effiziente und sachgerechte Verwaltung aller anstehenden Aufgaben.

 

Wir brauchen eine Energiewende.

Sind Sie dafür, dass bis zum Jahr 2014 mindestens 25 % des Primärenergieverbrauchs in Thüringen aus erneuerbaren Energien gedeckt werden und bis spätestens 2050 der Energiebedarf zu 100 % aus erneuerbaren Energien gedeckt wird?

Das langfristige Ziel der Partei DIE LINKE ist die dezentrale Energieerzeugung durch einen Mix aus 100 % regenerativen Energiequellen. Für diese Energieoffensive sprechen wir uns für ein öffentliches Landesprogramm aus, das Energieprojekte in Städten, Gemeinden, Unternehmen und regionalen Initiativen fördert.

 

Wir brauchen 3 % fürs Klima.

Setzen Sie sich für ein Klimaschutzgesetz zur Reduktion der Treibhausgase in
Thüringen um mindestens 3 % jährlich ein?


Unter bestimmten Voraussetzungen würden wir uns für ein Klimaschutzgesetz in Thüringen einsetzen. Es bedarf dazu jedoch einer umfassenden Gesetzesfolgenabschätzung für alle Maßnahmenträger, z. B. für die Kommunen. Darüber hinaus sollten Emissionsminderungsziele realisierbar formuliert, in kurz-, mittel- und langfristige Ziele gegliedert sowie der Thüringer Anteil an der Umsetzung der bundesdeutschen Zielstellung ermittelt werden. Für die Kontrolle der Einhaltung sollten klare und nachvollziehbare Regeln gelten. Ein wesentlicher Aspekt ist die auskömmliche Finanzierung der Maßnahmen zur Umsetzung der Minderungsziele.

 

Sind Sie dafür, dass die Landesregierung sich zur Wahrnehmung ihrer Vorbildwirkung durch Umstellung der Fuhrparke der öffentlichen Hand auf verbrauchsarme Fahrzeuge (< 80 g CO2 pro 100 Km) und die 100 %ige Nutzung von Ökostrom in öffentlichen Liegenschaften innerhalb der nächsten Legislaturperiode verpflichtet?

Wir unterstützen den Standpunkt, dass der Landesregierung in Bezug auf Klimaschutzmaßnahmen eine besondere Vorbildrolle zukommt. Sie wird dieser zum Teil bereits gerecht. Mit der Ersten Umwelterklärung 2014 veröffentlichte das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Umweltdaten seit der Einführung des eigenen Umweltmanagementsystems, Angaben zu Kraftstoff- und Energieverbräuchen inbegriffen. Bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen ist zudem nach Angaben des Ministeriums der CO2 – Ausstoß ein entscheidendes Kriterium. Wir würden es sehr begrüßen, wenn auch andere Ministerien diesem Beispiel folgen würden.

Die Verpflichtung zu einem Bezug von 100 % Ökostrom befürworten wir ebenso. Laut Energiebericht 2010 des Thüringer Liegenschaftsmanagements macht sich jedoch ein Nachweis über ein hochwertiges Ökostromlabel erforderlich, das bestimmte Qualitätsmerkmale besitzt. Z. B. muss der bereitgestellte Strom auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden. Würde Thüringen seinen Anteil der Energieerzeugung aus erneuerbaren Ressourcen weiter steigern, würden auch für das Gebäudemanagement der Landesregierung die Chancen steigen, größere Strommengen aus der Region abzunehmen. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch einen aktualisierten Energiebericht.

 

 

Wir brauchen eine Agrarwende

Setzen Sie sich dafür ein, dass Anlagen zur industriellen Massentierhaltung in Thüringen nicht mehr genehmigt werden und sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Verschärfung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren einsetzt?

Der Begriff „Massentierhaltung“ ist nicht definiert, wird aber leider in öffentlichen Diskussionen zunehmend gleich gesetzt mit schlechten Tierhaltungsbedingungen. „Groß“ ist nicht automatisch schlecht und „klein“ nicht per se gut. Entscheidende Kriterien sind vielmehr die Art und Weise, wie Tiere gehalten und dass Umweltverträglichkeitsanforderungen erfüllt werden. Bei der Standortwahl spielt zudem die Flächenverfügbarkeit für die Futterversorgung und Reststoffverwertung eine bedeutende Rolle. Die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in Regionen mit unterdurchschnittlicher Tierkonzentration kann auch zur Verbesserung der
Bodenfruchtbarkeit beitragen. Thüringen ist z. B. mit 47 Großvieheinheiten je 100 ha eine sehr tierarme Region. Nicht zuletzt könnte mit einer Steigerung der Eigenproduktion die Einfuhr von Fleischprodukten gesenkt werden.

 

Sind Sie dafür, dass der gesetzliche Schutz des Uferrandstreifens als wirksames Instrument zur Reduzierung der Belastung der Thüringer Gewässer und Grundwässer wieder eingeführt wird?

Das Thüringer Wassergesetz sieht den Schutz der oberirdischen Gewässer, der Ufer und Uferbereiche vor. In Bezug auf das Aufbringen von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln greift in diesem Zusammenhang jedoch das entsprechende Fachrecht. Einer erneuten Prüfung, ob sich ggf. Verschärfungen erforderlich machen, verschließen wir uns nicht.

 

 

Wir brauchen eine Verkehrswende

Die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene haben Priorität. Dafür müssen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Beim Straßenbau setzen wir auf Erhalt vor Neubau. In Thüringen ist jede dritte Brücke marode, das kommunale Straßennetz vielerorts sanierungsbedürftig. Hier muss das Geld effizienter eingesetzt werden. Der Rechnungshof hat bereits mehrfach überteuerte und
überdimensionierte Straßenbaumaßnahmen kritisiert. Ein regelmäßiger Infrastrukturbericht, eine Verkehrsplanung, die Schwerpunkte setzt und ein Landestraßenbedarfsplan sind notwendig. Übrigens: Straßenneubau sollte es nur noch für Ortsumgehungen geben. Bei Bundesstraßen ist jedoch der Landeshaushalt nicht zuständig.

 

Wir brauchen einen Masterplan Biodiversität.

Unterstützen Sie die Umsetzung eines zusammenhängenden Netzes naturnaher Lebensräume auf mindestens 10 % der Landesfläche und die Aufnahme einer landesweiten Biotopverbundplanung in den Landesentwicklungsplan?

Im Interesse der besseren Vernetzung verschiedener Lebensräume und damit der Durchlässigkeit für bestimmte Arten und Populationen unterstützen wir dieses Ziel. Die Aufnahme einer landesweiten Biotopverbundplanung in den Landesentwicklungsplan halten wir ebenso für sinnvoll, weil damit die Voraussetzungen für landesweit koordinierte Landschaftsplanungen verbessert werden können.

 

Sind Sie für die Einrichtung eines länderübergreifenden Biosphärenreservats Südharz gemeinsam mit Sachsen – Anhalt und Niedersachsen in der nächsten Legislaturperiode, um die weltweit einzigartigen Karstlebensräume zu erhalten?

Unbestritten muss die weltweit einzigartige Karstlandschaft im Südharz als solche erhalten bleiben. Die Notwendigkeit für die Ausweisung eines Biosphärenreservats ist jedoch umstritten. Deshalb setzt sich DIE LINKE für einen transparenten Diskussionsprozess in der Region ein, der unbedingt der Ausweisung vorangestellt werden sollte. Die Menschen müssen überzeugt sein, dass ein Biosphärenreservat Vorteile und Chancen für eine allseitige Regionalentwicklung mit sich bringen kann. Zudem sind intensive Vorarbeiten seitens der Landesverwaltung und die unbedingte Einbeziehung vieler Partner erforderlich. Wir würden es begrüßen, wenn die Landesregierung in Verhandlungen mit Niedersachsen und Sachsen – Anhalt eintreten würde, um unter Berücksichtigung dieser Meinungsaustausche die Ausweisung eines länderübergreifenden Biosphärenreservates Südharz zu prüfen und ggf. eine entsprechende Konzeption für Thüringen zu entwickeln.
 


Unterstützen Sie den Aufbau eines landesweiten Netzwerkes von mindestens 10 biologischen Stationen in Thüringen, damit das Schutzgebietsnetz Natura 2000 in Thüringen endlich wirksam werden kann? Sind Sie bereit, sich im Landtag dafür einzusetzen, dass die hierfür benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 1 Mio. € dauerhaft aus Landesmitteln bereitgestellt werden?

Für den Aufbau eines landesweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist aus unserer Sicht ein praktikables Herangehen an die Bewirtschaftung von Flächen innerhalb der Schutzgebiete erforderlich. FFH – Managementpläne sind meist viel zu umfangreich und für Flächenbewirtschafter schwer verständlich. Notwendig sind daher eine Entbürokratisierung der Auflagen sowie das praktikable Erläutern der konkreten Schutzziele und der Art und Weise, wie diese erreicht werden können. Für die begleitende Beratung der Flächenbewirtschafter werden jedoch Fachkräfte dringend benötigt. Deren finanzielle Unterstützung sollte aus Mitteln erfolgen, die ansonsten für die langwierige Erstellung der Managementpläne vorgesehen war. Somit bedarf es auch eines klar definierten Finanzierungsrahmens. Unsere Partei ist für Diskussionen darüber offen, wie die Beratungs- und Begleitstrukturen am effektivsten aufgebaut werden können.
 

 

Unterstützen Sie das Urwald – Konzept des BUND und Nabu zur Umsetzung des 25.000 ha Ziels nutzungsfreier Waldflächen in Thüringen, um die Artenvielfalt in den Wäldern zu sichern?

Thüringen hat eine Strategie zum Erreichen eines Biodiversitäts - Leitbildes bis 2020 entworfen. Schwerpunkte des Aktionsplanes zu dessen Umsetzung stellen der Erhalt und die naturnahe Bewirtschaftung von Wäldern sowie die Entwicklung einer überarbeiteten Schutzgebietskonzeption für Thüringen dar. Darüber hinaus steht Frage, in welchem Umfang und an welchen Standorten sich Waldflächen für die Herausnahme aus der Holznutzung eignen könnten. Aus Sicht der LINKEN ist ein optimales Miteinander von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen in Thüringer Wäldern von großer Bedeutung.

Verzicht auf den Holzeinschlag innerhalb einer Gesamtfläche von 25 Tausend Hektar kann in kleinen, forstlich wenig interessanten, Sonderbiotopen stattfinden, die strategisch ausgeweitet werden können. Ergänzt durch die Auswahl größerer zusammenhängender Gebiete sind 25 Tausend Hektar Wald ohne Holzeinschlag ein realistisches Ziel.
Biodiversität kann jedoch nicht statisch und „per Deklaration“ festgelegt werden. Vielmehr sollten längere Zeiträume der Entwicklung von Waldökosystemen eingeräumt werden.

 

 

NULL – Zuwachs beim Flächenverbrauch

Unterstützen Sie die Forderung nach dem Flächenhaushaltsgesetz, um den Flächenverbrauch in Thüringen ab 2015 auf Null Hektar Netto – Neuversiegelung zu senken? Es dürfen dann nur noch Freiflächen in Anspruch genommen werden, wenn an anderer Stelle Flächen in entsprechender Größe renaturiert bzw. entsiegelt werden?

In Thüringen werden täglich rund 5 Hektar Boden durch bauliche Maßnahmen in
Anspruch genommen. Insgesamt sind Landnutzungskonflikte ein großes Thema der Gegenwart, weil immer mehr differenzierte Flächenfunktionen gegeneinander abzuwägen sind. Z. B. geht es um Ressourcenbereitstellung für die Versorgung mit Nahrung und Energie, um regulatorische Funktionen (Klima, Luft, Wasserkreisläufe), kulturelle (Diversität, Identität, Erholung, Freizeit- und ästhetische Werte) oder Siedlungsfunktionen (z.B. Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur). Daher wird es zunehmend wichtiger, tragfähige und gerechte Steuerungsinstrumente zu entwickeln, die nach Möglichkeit den verschieden Interessen angemessen Rechnung tragen.

Ein „Flächenhaushaltsgesetz“, wie vom BUND vorgeschlagen, unterstützen wir gern.
Leider scheiterte auf Grund fehlender Stimmen aus allen Fraktionen ein von uns im
Jahr 2011 eingebrachter Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielstellung. Er war darauf
gerichtet, dass Flächenversiegelung nur durch Ausgleich mittels einer gleich großen
Entsiegelungsfläche stattfinden darf.

Zurück zum Kopf der Seite