Wahlprüfsteine Bund dt. Sportschützen 1975 e.V.
Waffenrechtliche Agenda für die kommende Landtagswahlperiode
1. Welche Festlegungen, Aussagen oder Versprechen trifft Ihre Partei im
Landtagswahlprogramm zu legalen und illegalen Waffen, dem Waffenrecht
und/oder zum Schießsport?
Im Wahlprogramm zur Landtagswahl wurden keine spezifischen Forderungen aufgenommen.
2. Welche landespolitische Agenda werden Sie beim Waffenrecht und seinem Vollzug in der kommenden Landtagswahlperiode verfolgen, welche Ziele streben Sie an und welche Maßnahmen und Initiativen planen Sie?
3. Welche bundespolitischen Maßnahmen beabsichtigen Sie beim Waffenrecht? Wollen Sie in der kommenden Wahlperiode eine waffenrechtliche Initiative im Bundesrat ergreifen und ggf. mit welcher Intention?
Bei missbräuchlicher Nutzung bergen Waffen ein großes potentielles Risiko, immense Schäden an Leib, Leben und Psyche möglicher Opfer zu verursachen. Die Gesellschaft muss diskutieren, welche Risiken sie für welche Freiheiten auf sich nimmt. DIE LINKE tritt grundsätzlich dafür ein, die Verbreitung von Waffen in der Gesellschaft so gering wie möglich und die Standards der Sicherheit so hoch wie möglich zu halten. Längerfristig ist an einer Neuausrichtung des Waffenrechts mitzuarbeiten und Waffen weitestgehend aus Privathaushalten zu entfernen.
Inwieweit halbautomatische Waffen, Waffen mit großen Kalibern oder Waffen, bei denen besonders hohe Geschossenergien erzielt werden sowie das IPSC-Schießen für den Schießsport notwendig sind, muss hinterfragt werden. DIE LINKE tritt daher für eine Evaluierung des jetzigen Waffenrechts ein. Waffen für die Jagd unterliegen einer anderen Logik: Hier muss das weidgerechte Erlegen des Tieres im Vordergrund stehen. Ein erneuter Eingriff in das Waffenrecht sollte aber gewährleisten, dass der Schießsport und die Jagd ohne unnötige Behinderungen weiter möglich sind. Es muss allerdings sorgfältig und konsequent unterschieden werden zwischen Waffenfetischismus und Sport. Illegale Waffen sind hingegen ein größeres Problem, als legale Waffen. Offensichtlich schrecken die existierenden Strafen aber zehntausende illegale Waffenbesitzer nicht ab. Die Politik muss dieses Thema verstärkt auf die Agenda setzen: So sollte eine erneute, zeitlich begrenzte Amnestie zur Waffenabgabe eingeführt werden.
Gebühren in Waffensachen
Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühren in Waffensachen ist in der letzten Föderalismusreform vom Bund auf die Bundesländer übergegangen. Während manche Länder bereits eigene Gebührenordnungen erlassen haben, wenden andere die alten Vorschriften des Bundes weiter an. In den neuen Gebührenordnungen gibt es unterschiedliche Regelungen zu den Gebühren bei der Kontrolle von Waffenaufbewahrung und Zuverlässigkeit.
1. Falls der Freistaat Thüringen von der eigenen Regelungskompetenz noch keinen Gebrauch gemacht hat: Werden Sie sich dafür einsetzten, dass die Gebühren in Waffensachen durch Landesrecht geregelt werden?
2. Werden Sie sich für eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung wie im Freistaat Bayern einsetzen, wonach für eine beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition keine Gebühren erhoben werden, weil diese Kontrolle im öffentlichen Interesse liegt?
3. Werden Sie sich für eine ausdrückliche landesrechtliche Regelung wie im Freistaat Bayern einsetzen, wonach für die periodische Prüfung der Zuverlässigkeit (Regelüberprüfung) keine Gebühren erhoben werden, weil diese Prüfung im öffentlichen Interesse liegt?
Ob eine landeseigene Gebührenordnung erlassen werden soll, ist bislang noch kein
Entscheidungsgegenstand für DIE LINKE in Thüringen gewesen.
Kommunale Waffensteuer
Mehrere Kommunen haben zur Schaffung neuer Einnahmequellen erwogen, kommunale Waffensteuern zu erheben, was in manchen Bundesländern politische
Unterstützung auf Landesebene gefunden hat, um den legalen Waffenbesitz zu belasten. Lehnen Sie eine kommunale Waffensteuer ab und sind Sie erforderlichenfalls bereit, eine kommunale Waffensteuer landesrechtlich zu untersagen?
Nach dem Waffengesetz sind die Kommunen für die Kontrolle der Waffenbesitzerinnen und -besitzer zuständig. Die Kommunen sind verpflichtet, diese Regelüberprüfungen nach Waffengesetz vorzunehmen. Durch die Umsetzung des Waffengesetzes entstehen den Kommunen Aufwendungen. Die Umsetzung ist sowohl im Interesse der Waffenbesitzer wie auch der allgemeinen Öffentlichkeit. Zur Deckung der dafür erforderlichen Aufwendungen kann eine kommunale Waffensteuer im Rahmen örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern erhoben werden. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht. Die Entscheidung muss letztlich vor Ort getroffen werden. In den Bestimmungen zur Erhebung einer kommunalen Waffensteuer oder Gebühr sind Ausnahmen für Sportschützen, Biathleten vorzunehmen und Jäger, wenn sie öffentliche Aufgaben bei der Pflege und dem Schutz von Natur und Landschaft übernehmen.
Sportschießen durch Jugendliche
Begrüßen Sie es, wenn Jugendliche Schießsport betreiben oder lehnen Sie dies
ab? Bitte begründen Sie Ihre Ansicht.
DIE LINKE. Thüringen unterstützt die Ausübung von organisiertem Sport. Dazu zählt auch der
organisierte Schießsport. Gerade Thüringen hat im Schießsport eine lange Tradition. Mit dem Suhler Schießsportzentrum (Olympiastützpunkt) hat Thüringen zudem für die Ausübung des Sportes hervorragende Bedingungen. Zur Gewährleistung des Qualität und der internationalen
Leistungsfähigkeit gehört auch der frühzeitige Beginn der Sportart im Jugendalter.
Sportförderung
1. Planen Sie den Schießsport im Freistaat Thüringen zu fördern und ggf. durch
welche Maßnahmen?
2. Befürworten Sie die bestehende steuerliche Privilegierung der anerkannten
Schießsportverbände für die Sportausübung im Rahmen der gesamten genehmigten
Sportordnungen oder fordern Sie den Wegfall der Förderung als gemeinnützige Vereine?
Der Schießsport ist eines der sportlichen Aushängeschilder Thüringens. DIE LINKE. Thüringen wird den Schießsport in Thüringen weiter unterstützen. Das Schießsportzentrum Suhl muss zur Aufrechterhaltung der Qualität und der internationalen Bedingungen für internationale
Meisterschaften mit Landesmitteln unterstützt werden. Dazu gehört auch die langfristige Förderung hauptamtlicher Trainerinnen und Trainer im Schießsport.
Für anerkannte Sportfachverbände darf es auch zukünftig keine steuerlichen Erschwernisse bei der Ausübung der Sportart Schießen geben.
