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Wahlprüfsteine des BTB - Gewerkschaft für Technik und Naturwissenschaft

1. Das Land Thüringen vollzieht bis 2020 einen radikalen Umbau der öffentlichen Verwaltung. Wie soll aus Ihrer Sicht dem drohenden Mangel an Ingenieuren und Naturwissenschaftlern entgegengewirkt werden? Wie soll der öffentliche Dienst in Zukunft für Spitzenkräfte attraktiv bleiben?

Thüringen braucht dringend eine Funktional- und Verwaltungsreform, die als erstes hinterfragt, welche Aufgaben sind mit welcher Intensität und Qualität durch öffentliche Verwaltung überhaupt zu erfüllen. Das können weniger, aber auch zusätzliche Aufgaben sein. Denn so, wie sich Gesellschaft in den letzten zwanzig Jahren verändert hat, dürfen sich auch die Institutionen dieser Gesellschaft nicht vor Veränderungen abschotten. Die zweite Frage ist dann zu beantworten, in welcher Struktur soll die Aufgabenerfüllung erfolgen. Bürgernähe, Transparenz und Leistungsfähigkeit sind einige Kriterien, ein hohes Maß an Eigenverantwortung der Beschäftigten und Bediensteten ein anderes. Diesen Prozess mitzugestalten, kann motivierend und bereichernd für die Bediensteten und Beschäftigten im Öffentlichen Dienst zugleich sein. Strukturfragen von Landes- bis zu Kommunalbehörden und Personalmanagement unter Einbeziehung der Betroffenen müssen den heutigen Bedingungen und Bedürfnissen angepasst werden. Eine gute Ausbildung und Weiterbildung auf der Grundlage gesetzlich festgeschriebener Personalentwicklungskonzepte bis zur leistungsbezogenen Entlohnung sind Erfolgskonzepte, um Spitzenkräfte in die Verwaltungen zu integrieren und zu binden.

 

2. In einigen Bundesländern ist in techn.-naturwissenschaftlichen Bereichen mit dem dualen Studium begonnen worden, um frühzeitig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Hier werden künftige Fachkräfte an den öffentlichen Dienst gebunden und mit Stipendien unterstützt. Sind diese Modelle auch für die Thüringer Verwaltung denkbar und wenn ja, wann soll die Umsetzung beginnen?

Das duale Studium hat sich in einigen Feldern als kluger und richtiger Weg für die Gewinnung von Fachkräften erwiesen. Dieses Modell auch für den technisch-naturwissenschaftlichen Bereich im öffentlichen Dienst umzusetzen, ist überlegenswert. Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern sollten dazu eingehend geprüft und bei entsprechend positiver Bewertung auch in Thüringen umgesetzt werden.

 

3. Leben und körperliche Unversehrtheit stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Durch eine umfangreiche Rechtssetzung im Arbeitsschutz gewährleistet der Staat den Schutz der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmer. Kontrolle und Beratung der Arbeitgeber sind dazu essentiell. Welche Akzente werden Sie bei der Thüringer Arbeitsschutzbehörde setzen?

Der gesetzliche Arbeitsschutz stellt aus Sicht der Thüringer LINKEN ein wesentliches Element einer funktionierenden Arbeitswelt dar. Demzufolge muss auf eine Arbeitswelt im Wandel auch mit einer fortlaufenden Anpassung von Arbeitsschutzbestimmungen reagiert werden. Unsere Fraktion im Thüringer Landtag hat deshalb im Herbst 2013 ein umfassendes Handlungspaket vorgelegt (Drs. 5/6676), welches leider von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurde. Darin fordern wir u. a. eine Bundesratsinitiative für eine Anti-Stress-Verordnung und eine striktere Vorgehensweise gegenüber Unternehmen, die wiederholt fahrlässig mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz umgegangen sind.

Zudem besuchen Abgeordnete unserer Fraktion regelmäßig Unternehmen, deren Verstöße gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz öffentlich geworden sind, um im Gespräch mit den Geschäftsführungen für eine bessere Berücksichtigung dieses wichtigen Themas zu werben.

 

4. In der für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zuständigen Behörde Thüringens gibt es weitere Aufgabenmehrung (z.B. aus Europäischen Richtlinien) bei schon jetzt zu niedriger Fachpersonaldecke. Wie wollen Sie die Handlungsfähigkeit dieser für den Bürger so wichtigen Behörde sicherstellen?

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), welches in zwei Schritten im Jahre 2013 die Aufgaben des Arbeitsschutzes und des Mess- und Eichwesens zu den bisherigen Aufgaben übertragen bekommen hat, darf aufgrund seiner wichtigen Aufgaben in erster Linie nicht weiter personell reduziert werden. Die bisherigen Planungen sehen u. a. vor, den Mitarbeiterbestand bis 2021 um etwa ein Fünftel zu reduzieren, in Teilen - wie dem Thüringer Arbeitsschutz – sogar um ein Drittel. Diesen Kurs lehnt DIE LINKE. Thüringen ab. Schon jetzt stellt es in vielen Fällen eine große Herausforderung dar, akute Fälle angemessen zu behandeln, von einer flächendeckenden Kontrolltätigkeit kann nicht die Rede sein. Im Rahmen einer umfassenden Funktional- und Gebietsreform will DIE LINKE. Thüringen deshalb Aufgaben klar zuordnen, strukturieren und dafür angemessenes Personal zur Verfügung stellen.

 

5. Regelmäßig wendet sich die Politik an die Privatwirtschaft, damit jungen Menschen Ausbildungsplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Wie sehen Sie die Zukunft der Berufs- und Anwärterausbildung in den technischen Behörden des Landes Thüringen? Beispielhaft zu nennen wären hier die Ausbildung zum Vermessungstechniker/ Geomatiker in Gotha, die Anwärterausbildung im Bereich Landesentwicklung/ Landwirtschaft/ Katasterwesen, die Ausbildung von Laboranten und MTA im Bereich Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz sowie die Ausbildung von Kontrollbeauftragten im Arbeitsschutz.

Wenn man die Hochschulberufe nicht berücksichtigt, kann die Thüringer Landesverwaltung auf einen Auszubildendenanteil von etwas über 4 Prozent an den Beschäftigten verweisen. Das bedeutet: Eine Quote von etwa 8 Prozent, die man für eine gute Ausbildungsbereitschaft in der Privatwirtschaft anlegt, wird durch das Land bei weitem nicht erreicht!

Diese Reserven in der Ausbildung junger Menschen muss das Land im eigenen öffentlichen Dienst unbedingt ausschöpfen, um mehr jungen Menschen in Thüringen Halt zu geben.

Besonders gilt dies auch für die Ausbildung zum Laboranten und MTA im Bereich Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz: Hier könnte mit Gewinn für die jungen Menschen sogar weit über den eigenen Bedarf hinaus ausgebildet werden.

 

6. Mit der Behördenstrukturreform in Thüringen wurden verschiedene Standorte der Thüringer Verwaltungen zentralisiert. Damit sind für viele Beschäftigte längere Arbeitswege verbunden. Gleichzeitig wächst aber auch der Druck im täglichen Arbeitsgeschäft. Wie stellen Sie sich künftig die Vereinbarkeit von Familien und Beruf in der öffentlichen Verwaltung vor? Darunter stellen wir uns u.a. Überlegungen zu neuen familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen und die Einrichtung von Telearbeitsplätzen vor.

DIE LINKE tritt grundsätzlich für eine familienfreundlichere Arbeitswelt ein. Personaleinsparungen, Arbeitsverdichtung, Zukunftsängste dürfen nicht dazu führen, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Kinder entscheiden oder nicht in der Lage sind, ihre Arbeitsaufgaben mit der Verantwortung für ihre Kinder oder auch für zu pflegende Angehörige zu verbinden.

Wir schlagen folgende konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit vor:

  1. Informationsanbindung in der Elternzeit (Frauen, aber auch Männer, sollen die Möglichkeit erhalten, in ihrer Elternzeit über aktuelle Entwicklungen an ihrer Arbeitsstelle informiert zu werden);
  2. Männer müssen ermutigt werden, in Elternzeit zu gehen;
  3. Einrichtung von Eltern-Kind-Arbeitszimmern;
  4. flexible Arbeitszeitabsprachen - von unterschiedlichen Teilzeitmodellen bis hin zur Heimarbeit, dafür:
  5. Einrichtung von Telearbeitsplätzen;
  6. Kooperation mit arbeitsplatznahen Kindertagesstätten;
  7. bei Bedarf: Organisation von individuellen Kinderbetreuungsmöglichkeiten außerhalb der Kita-Öffnungszeiten.

 

7. Die berufliche Flexibilität und Weiterentwicklung des Einzelnen wird in der Politik grundsätzlich als Teil einer gut funktionierenden Personalpolitik gesehen. Welche Konzepte und Instrumente werden von Seiten der Politik dabei unterstützt (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, langfristige Personalkonzepte)?

Für DIE LINKE stellt Bildung im Zusammenhang mit Arbeit und Existenzsicherung einen entscheidenden strategischen Faktor für Politik, Gesellschaft und den Einzelnen dar.

DIE LINKE hält lebensbegleitendes Lernen für eine Voraussetzung jeder modernen Gesellschaftsentwicklung. Eine der wichtigsten Aufgaben von Politik ist es deshalb, hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Ökonomisierung und Privatisierung des Weiterbildungsbereiches haben sich dabei als nicht sinnvoll erwiesen.

Neben schulischer, beruflicher und universitärer Bildung kommt vor allem der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung große Bedeutung zu. Deshalb plädiert DIE LINKE dafür endlich ein Bildungsfreistellungsgesetz zu verabschieden, das die notwendigen Rahmenbedingungen für die berufliche und allgemeine Weiterbildung schafft. Teil der Wirtschaftsförderung soll eine serviceorientierte Verwaltung sein, die Unternehmen problemlösungsorientiert, u.a. in der Mitarbeiterqualifizierung, zur Seite steht.

 

8. Die Dienstposten der Beamten in Thüringen müssen auf Grund der aktuellen Rechsprechung bewertet werden. Die Besonderheiten technisch-naturwissenschaftlicher Behörden und ihres Personals bezüglich Vorbildung, Berufserfahrung, Informationsverarbeitung und wahrgenommener Verantwortung müssen aus unserer Sicht dabei gewürdigt werden. Welche Position bezieht ihre Partei dazu?

Die Aufhebung der sogenannten Bündelbewertung von Dienstposten kann gewährleisten, dass einerseits Stelleninhaber Klarheit über Entwicklungsperspektiven für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit erhalten und andererseits, dass diese Bewertung entsprechend der tatsächlich verrichteten Tätigkeit und der dafür notwendigen und eingesetzten Kompetenzen erfolgt. Dabei können Vorqualifikationen und Berufserfahrungen erheblich sein. Für eine stärkere Berücksichtigung von berufspraktisch erworbenen Erfahrungen unterstützen wir zudem die Forderung nach einer stärkeren Durchlässigkeit der Laufbahnen im öffentlichen Dienst.

 

9. Aus Sicht des BTB ist es wichtig, dass Führungskräfte technisch-naturwissenschaftlicher Dienststellen eine fundierte fachliche Ausbildung besitzen. Große Bedeutung kommt aber auch der Kompetenz zur Führung von Menschen und der effizienten und gesundheitsförderlichen Organisation der Behörden zu. Welche Ideen haben Sie bezüglich der Auswahl, Bewährung und Fortentwicklung von Führungskräften?

Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Dienstrechtsreform in Thüringen sprechen wir uns dafür aus, dass Dienststellen verpflichtet werden, Personalentwicklungskonzepte zu erstellen und umzusetzen. Dies beinhaltet die langfristige Unterstützung beim erwerb berufsbezogener Qualifikationen sowie berufsunterstützender Kompetenzen, wie z.B. soziale Kompetenz in Führungsverantwortung. Personalentwicklungskonzepte würden Bediensteten und Beschäftigten Perspektiven eröffnen und die eigen Motivation fördern. Zudem setzen wir uns für ein stärkeres Beteiligungsrecht der Personalvertretungen – vergleichbar dem der Beschäftigten - auch im Bereich der Bediensteten ein.

 

10. Im letzten Jahr wurde eine Behördenstrukturreform beschlossen (Reformkonzept 2020), die weitreichende Folgen für die Bediensteten im öffentlichen Dienst hat. Vielfach äußerte sich eine Verunsicherung der Beschäftigten nachgeordneter Behörden. Wie wollen Sie den Weg fortsetzen und wie gehen sie mit den bereits begonnenen Umsetzungen aus dem Reformkonzept 2020 um?

DIE LINKE sieht in einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform eine der dringendsten Aufgaben thüringischer Landespolitik. Die Anforderungen und Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft an das öffentliche und kommunale Handeln werden zunehmend höher und anspruchsvoller. Um ihnen gerecht zu werden, bedarf es einer leistungsfähigen, transparenten, bürgerorientierten und demokratisch legitimierten öffentlichen Verwaltung. Die hierfür erforderlichen Reformschritte verstehen wir aufgrund der Komplexität der zu erfüllenden Anforderungen als einen kausalen und dynamischen Prozess, der das Land und kommunale Ebene gleichermaßen umfassen muss und sich nicht auf eine Seite beschränken darf.

Die gegenwärtige dreistufige Verwaltungsstruktur mit der starken Dominanz der Landesmittelbehörden ist weder zeitgemäß noch entspricht sie den Anforderungen der Menschen und der Wirtschaft. Die Landesmittelbehörden sind zu weit weg von der Lebenswirklichkeit, intransparent und unterliegen kaum einer demokratischen Kontrolle und Steuerung. Die LINKE schlägt den Übergang zur zweistufigen Verwaltung vor – so, wie sie bereits in einer Reihe anderer Bundesländer existiert. Wir wollen das Landesverwaltungsamt auflösen. Die Bildung von Landessonderbehörden soll nur noch im Ausnahmefall möglich sein. Die Aufgaben der bisherigen Landesmittelbehörden sollen im Grundsatz kommunalisiert werden. Insofern ist das sogenannte Reformkonzept 2020 nicht zukunftsfähig und muss grundsätzlich neu ausgerichtet werden.

 

11. Durch den beschlossenen Stellenabbau werden bis 2020 zahlreiche Stellen abgebaut, wobei sich die Aufgaben der Thüringer Verwaltung nicht wesentlich verändern werden. Wie wird aus Ihrer Sicht sichergestellt, dass die Arbeitsbelastung für jeden einzelnen Beschäftigten erträglich bleibt und die Qualität der Arbeit nicht leidet? Welche Anreizmodelle gibt es aus Ihrer Sich (auch unter anwendbaren Gesichtspunkten), um die Beschäftigten zu motivieren? Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Beschäftigten aus diesem Weg in den Gestaltungsprozess mit einzubeziehen?

DIE LINKE. Thüringen lehnt einen pauschalen Stellenabbau ab. Vielmehr fordert sie im Zusammenwirken mit den jeweiligen Personalräten und dem Hauptpersonalrat auf Grundlage einer Aufgabenkritik die Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes für jede Behörde des Landes, auf dessen Grundlage dann eine Stellenplanung zu erfolgen hat.

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