Wahlprüfsteine des Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V.
Die UN - Behindertenrechtskonvention ist in der Bundesrepublik Deutschland seit nunmehr knapp 5 Jahren unmittelbar geltendes Recht. Zu den grundlegenden Postulaten dieser Konvention gehören die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben. Das beinhaltet unter anderem Barrierefreiheit in allen Bereichen, Inklusion in Arbeit und Beschäftigung und inklusive Bildung. Das außerparlamentarische Bündnis für die Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention in Thüringen, dem auch der BSVT angehört, hat in den letzten Jahren wiederholt gefordert, das Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz (Thür GIG), welches aus dem Jahr 2005 stammt, zu novellieren und an die Anforderungen dieses völkerrechtlichen Übereinkommens anzupassen. Wir fragen Sie daher:
Werden Sie sich für eine rasche Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung einsetzen?
Ja, denn Thüringen braucht dringend ein neues Behindertengleichstellungsgesetz. Aus diesem Grund hat die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag bereits in der 4. und 5. Legislatur des Thüringer Landtags eigene Gesetzentwürfe (DS 4/913 und DS 5/5954), eingebracht, der von der Landesregierung mehrheitlich abgelehnt wurde.
Die Rechte behinderter Menschen nach der UN-Behindertenrechtskonvention sind unmittelbar geltende Menschenrechte. Werden Sie sich daher dafür einsetzen, dass die Kostenvorbehalte, unter denen nicht wenige der bisherigen Regelungen des Gleichstellungsgesetzes standen, entfallen oder sind Sie der Auffassung, dass die Verwirklichung von Menschenrechten von der Kassenlage abhängig sein darf?
Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht auf vollumfängliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Diese damit verbunden Kosten sind in der konkreten Höhe nicht bezifferbar. Die Verwirklichung von Menschenrechten darf aber nicht von der Kassenlage abhängig sein.
Sind Sie der Meinung, dass der Stand der Realisierung des Thüringer Maßnahme Planes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ausreichend ist?
DIE LINKE Fraktion im Thüringer Landtag fordert, dass der Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und evaluiert wird und auch auf kommunaler Ebene Aktionspläne erarbeitet werden. Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch in seiner Besonderheit als selbstverständliches Mitglied der Gesellschaft anerkannt wird und die Möglichkeit hat, sich in vollem Umfang an ihr zu beteiligen. Dieses Verständnis muss festgeschrieben und mit konkreten Maßnahmen im Land und in den Kommunen durch Mitwirkung der Interessenvertretungen behinderter Menschen untersetzt und erfüllt werden. Dabei müssen alle Bereiche des Lebens Berücksichtigung finden.
Eine unerlässliche Voraussetzung für die gleichberechtigung behinderter Menschen ist die Gewährung von einkommens- und vermögensunabhängigen Nachteilsausgleichen. Der BSVT und die gesamte Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Thüringen treten zusammen mit zahlreichen anderen Verbänden behinderter Menschen für ein Bundesteilhabegesetz mit einem bundeseinheitlichen Teilhabegeld ein, welches lediglich nach der Art und Schwere der jeweiligen Behinderung zu differenzieren ist. Wir unterstützen daher den Gesetzentwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen für ein Bundesteilhabegesetz. Schließlich hat ein blinder oder ein gehörloser Mensch in Bayern den gleichen behinderungsbedingten Mehraufwand wie ein blinder oder gehörloser Mensch in Brandenburg oder Thüringen. Wir fragen Sie:
Wie stehen Sie zu einem einkommens- und vermögensunabhängigen Bundesteilhabegeld; wie stehen Sie zu dem entsprechenden Gesetzentwurf behinderter Juristinnen und Juristen?
Nach vielen Jahren politischer Diskussion ist es nun an der Zeit, endlich die Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus dem Sozialhilferecht und der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit herauszulösen. Leistungen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen müssen nach dem individuellen Bedarf und nicht nach der Ursache der Behinderung oder der Kassenlage bemessen werden. Und sie müssen ihre gesellschaftliche Teilhabe umfassend ermöglichen und endlich eine sozialpolitische Absicherung bekommen.
Die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag unterstützt die Regelungen und Forderungen des Gesetzentwurfes des Forums behinderter Juristinnen und Juristen.
In der 5. Legislatur des Thüringer Landtags hat die Fraktion DIE LINKE im Rahmen von parlamentarischen Initiativen mehrfach die Forderungen nach einem bundeseinheitlichen Teilhabegeld unterstützt und wird sich im Rahmen des Bundesrates für die Beschleunigung der Erarbeitung der gesetzlichen Regelungen einsetzen.
In Niedersachsen wird ab April 2014 das Landesblindengeld auf 300€ im Monat erhöht. Damit trennen Thüringen ab diesem Zeitpunkt nur noch 3€ vom Schlusslicht auf diesem Gebiet, dem Land Brandenburg. Selbst ein von der niedersächsischen Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten erbrachte, dass für einen einigermaßen angemessenen Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile mindestens ein monatliches Blindengeld von 440€ erforderlich wäre. Wenn also mit der vorgesehenen Neuregleung in Niedersachsen noch nicht einmal ein annähernder Nachteilsausgleich erfolgen kann, so gilt das erstrecht für das Thüringer Blindengeld in Höhe von monatlich 270€. Der BSVT fordert daher bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung ein Landesblindengeld von mindestens 440€ im Monat. Außerdem fordern wir für taubblinde Menschen ein erhöhtes Blindengeld von mindestens 880€ im Monat. Auch hochgradig sehbehinderte Menschen haben behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. In mehreren Bundesländern gibt es daher auch für diesen Personenkreis einen Nachteilsausgleich. Diese Forderung erhebt auch der BSVT. Wir fragen Sie:
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass der vorletzte Platz unseres Freistaates auf diesem Gebiet kein Ruhmesblatt ist und schnellstmöglich verbessert werden sollte? Wie stehen Sie zu unseren diesbezüglichen Forderungen?
Die LINKE Fraktion im Thüringer Landtag hatte bereits bei der Novelle des Blindengeldgesetzes und bei der Verabschiedung des Landeshaushaltes im Jahre 2010 eine Erhöhung des Blindengeldes (DS 5/1325) gefordert. Die Landesregierung hat dies abgelehnt. Auch ab dem Jahr 2013 hätte es eine Erhöhung und die Einführung eines Nachteilsausgleiches für blinde und sehbehinderte Menschen in Thüringen geben können, wenn die Landesregierung unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (DS 5/5954) zugestimmt hätte. Darin enthalten ist die auch die Forderung nach einem Taubblindengeld, die die Fraktion für dringend erforderlich hält. Die Einführung eines angemessener Nachteilsausgleich für diese Personengruppen muss schnellstmöglich angegangen werden.
Taubblindheit ist nicht lediglich die Kombination von Nichtsehen und Nichthören, sondern eine Behinderung spezifischer Art. Taubblinde Menschen bedürfen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens besonderer Assistenz- und Hilfeleistungen. Der BSVT unterstützt daher nachdrücklich die Forderung nach einem gesonderten Merkzeichen TBI für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis. Wir wissen natürlich auch, dass sich die bisherige Landesregierung auf Bundesebene für diese Forderung eingesetzt hat. Dennoch scheinen die Arbeiten an einer solchen Regelung zu stochen. Wir fragen Sie:
Welche Möglichkeiten sehen Sie, sich für die möglichst rasche Einführung des Merkzeichens TBI einzusetzen?
Die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag hat durch verschiedene parlamentarische Initiativen die Forderung unterstützt, dass die Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt und als besonderes Merkzeichen „TBl“ für taubblind im Schwerbehindertenausweis gekennzeichnet und aufgenommen wird. Die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag wird die neue Landesregierung beauftragten, sich auf Bundesebene im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine rasche Einführung des Merkzeichens TBl einzusetzen.
Wie kann der Freistaat Thüringen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass für jeden taubblinden Menschen eine ausgebildete Assistenzkraft zur Verfügung steht?
Ein taubblinder Mensch benötigt Assistenz für die Sicherung der Mobilität, Orientierung und Kommunikation. Assistenz für taubblinde Menschen ist unverzichtbar, um den Betroffenen Zugang und Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu gewährleisten.
Assistenzpersonen, die taubblinde Menschen begleiten und unterstützen, müssen nicht nur sicher in Führtechniken für blinde Menschen sein, sondern auch unterwegs mit den Betroffenen kommunizieren und Gesprächsinhalte und zusätzliche Informationen bedarfsgerecht vermitteln können. Eine Qualifizierte Assistenz ist für taubblinde Menschen ein notwendiger Teil der Assistenz, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können und dadurch ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Die LINKE Fraktion im Thüringer Landtag setzt sich dafür ein, dass die Aus- und Weiterbildungen von Taubblindendolmetschern und Taubblindenassistentinnen und -assistenten gefördert wird.
Der BSVT fordert die ständige Vervollkommnung der Barrierefreiheit. Das gilt vor allem beim Neubau und der Modernisierung von baulichen Anlagen.
Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu unserer Forderung, öffentliche, aber im Rahmen der Möglichkeiten auch private Bauherren bzw. -träger stärker als bisher mit rechtlichen Mitteln zur Beachtung und Einhaltung der Thüringer Bauordnung zu verpflichten?
Laut UN-Behindertenrechtskonvention stellt die Barrierefreiheit ein wesentliches Element darstellt. Auch das Land Thüringen ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Hindernisse und Zugangsbarrieren beseitigt werden. Gebäude, Straßen, Transportmittel, Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten sind so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen frei zugänglich sind. Es soll u.a. dafür Sorge tragen, dass die für die Öffentlichkeit zugänglichen Gebäude und Einrichtungen Beschilderungen in Blindenschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form erhalten. Die Fraktion DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Neubauten sowie Um- oder Erweiterungsbauten, die öffentlich zugänglich sind bzw. ihrer Nutzung nach dem Publikumsverkehr dienen, nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften und DIN Normen barrierefrei zu gestalten sind; dies gilt auch für die nicht öffentlich zugänglichen Bereiche.
Ist Ihre Partei bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Liste der technischen Baubestimmungen, die Bestandteil der Thüringer Bauordnung ist, dergestalt geändert wird, dass die Normen zur Schaffung der Barrierefreiheit (DIN 18040, Teil 1 und 2, DIN 32975, Abschnitt 6) vollumfänglich in diese Liste aufgenommen werden?
Die Forderung, dass die DIN – Normen gesetzlich verbindliche Standards werden, wird von der Fraktion DIE LINKE unterstützt und wir sind gleichzeitig für die schnelle Umsetzung durch Landesrecht. Die so genannte 'Deregulierung' der Thüringer Bauordnung hat insbesondere für praktische Fragen des barrierefreien Bauens weitere Schwierigkeiten mit sich gebracht. Die schon lange anhaltende Diskussion um die Einführung verbesserter DIN-Normen muss endlich zu Ende gebracht werden. DIE LINKE ist für ein Programm zur Schaffung von barrierefreien, alternativen und generationsübergreifenden Wohn- und Unterstützungsformen besonders auch im ländlichen Raum. Insbesondere sind Wohnprojekte zu fördern, in denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner gegenseitig helfen können, sowie Wohnprojekte mit integrierten ambulanten Pflege- und Assistenzdiensten und bezahlbaren Dienstleistungsangeboten, welche bei Bedarf genutzt werden können, die ein längeres Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen.
Der BSVT wendet sich entschieden gegen jeglichen Serviceabbau seitens der Deutschen Bahn AG im Nach- und im Fernverkehr. Das betrifft sowohl den Rückbau von Lautsprecheranlagen als auch die Einschränkung des Mobilitätsservices. Stattdessen sind wir für deutliche Lautsprecherdurchsagen auf allen Bahnhöfen mit sämtlichen für blinde und sehbehinderte Menschen erforderlichen Informationen und die Erweiterung des Angebots von Umsteige- und Mobilitätshilfen auch auf kleineren Bahnhöfen.
Ist Ihre Partei bereit, uns bei der Durchsetzung dieser Forderungen zu unterstützen und entsprechenden Einfluss auf die Bahn zu nehmen?
Ihre aufgezählten Forderungen, die sich gegen jeglichen Serviceabbau im Nah- und Fernverkehr bei der Deutschen Bahn richten, werden durch uns uneingeschränkt unterstützt. Durch Gespräche mit dem Bevollmächtigten der Bahn AG und im Landesbehindertenbeirat, aber auch durch die erneute Einreichung von Petitionen, die an den Thüringer Landtag und Bundestag kann im Vorfeld von Entscheidungen, welche den Service-Abbau, aber auch dessen Verbesserungen betreffen, Einfluss durch sachkundige Betroffene auf diese Problematik genommen werden.
Blinde und sehbehinderte Menschen waren und sind zusammen mit anderen behinderten Menschen am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen. Dies wirk sich sehr negativ auf deren Selbstwertgefühl aus.
Sind Sie bzw. Ihre Partei bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der privaten Wirtschaft wieder erhöht und ihre Einhaltung stärker sanktioniert wird?
Die Schaffung von Arbeitsplätzen, besonders für Menschen mit Behinderungen, liegt ist uns sehr wichtig. Die Senkung der Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst sowie in der privaten Wirtschaft steht bei uns nach wie vor in der Kritik. So wie wir uns in der 5. Legislatur dafür eingesetzt haben (z.B. Antrag DS 5/4932), werden wir uns auch in der nächsten Legislatur dafür einsetzen, dass eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht wird, um das SGB IX dahingehend zu ändern, dass die Pflichtquote sowie die Ausgleichsabgabe wieder erhöht werden.
Auch in Thüringen müssen in Umsetzung des Artikels 27 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch eine Vielzahl von Anstrengungen unternommen werden. Das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit und somit das Recht, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, muss umgesetzt werden. Dabei wollen wir neue Wege gehen und das "Budgets für Arbeit" für Thüringen, welches wir bereits parlamentarisch mit den Anträgen in DS 5/4932 und 5/6574 in den Landtag eingebracht und gefordert haben, prüfen und einführen.
In weiten Teilen Thüringens ist es so gut wie unmöglich, am Wohnort oder in der Umgebung einen Termin für eine augenmedizinische Behandlung zu erhalten. Gerade für blinde und stark sehbehinderte Menschen ist dies sehr problematisch, benötigen sie doch für die Wahrnehmung eines Augenarzttermins an einem entfernten Ort eine Begleitperson. Wir fragen Sie:
Werden Sie sich für die Beseitigung des Mangels an Augenärzten einsetzen und wie könnte das geschehen?
In Thüringen können sich derzeit nach Berechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens 7 Augenärzte niederlassen. Das Durchschnittsalter der Augenärzte in Thüringen beträgt 53,06 Jahre. 36 der 153 Augenärzte in Thüringen sind 60 Jahre und älter. Da es keine Altersbegrenzung für niedergelassene Ärzte gibt, ist eine Aussage zu altersbedingten Praxisschließungen nicht möglich. Die Qualifizierung zur Fachärztin/zum Facharzt für Augenheilkunde ist eine Weiterbildung, die sich unmittelbar an die ärztliche Ausbildung anschließt. Diese Weiterbildung wird für Thüringer Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen (LÄKT) geregelt.
Nach dem Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG) ist die Weiterbildungsordnung der LÄKT vom Land aufsichtsrechtlich zu genehmigen. In der Weiterbildungsordnung sind für alle Facharztrichtungen, so auch für die der Augenheilkunde, Ziel, Inhalt und Dauer der Weiterbildung geregelt. Gegenwärtig bilden fünf Thüringer Krankenhäuser als zugelassene Weiterbildungsstätten Augenärztinnen und Augenärzte aus. In den Jahren 2004 bis 2012 haben 29 Ärztinnen und Ärzte den Facharztabschluss auf dem Gebiet der Augenheilkunde erworben.
Die LINKE Fraktion im Thüringer Landtag wird sich auch weiterhin gegen den Ärztemangel einsetzen. Es müssen Rahmenbedingungen für Ärzte geschaffen werden, damit sich diese auch im ländlichen Raum niederlassen. Durch die Errichtung eines Landambulatoriums mit haus- und fachärztlicher medizinischen Betreuung kann dem Ärztemangel begegnet werden. Im Fachbereich der Augenärzte muss dabei auch bei der Weiterbildung der Ärzte angesetzt werden. Eine Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterbildung und Zulassungsmöglichkeiten für künftige zugelassene Weiterbildungsstätten sowie Augenärzte ist notwendig. Mit einem solchen ersten Schritt kann die augenärztliche Versorgung in Thüringen auf hohem Niveau sichergestellt werden.
Nach dem SGB IX haben berufstätige blinde Menschen Anspruch auf eine Arbeitsassistenz. Ehrenamtliche tätige blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen benötigen zur Ausübung ihrer Funktion ebenfalls in hohem Maße Assistenz. Damit könnten wir in erster Linie eine bessere Betreuung derjenigen blinden und sehbehinderten Menschen gewährleisten, die aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr zu unseren Veranstaltungen kommen können. Zwischen den Betroffenen und der Assistenzkraft muss ein besonders enges Vertrauensverhältnis bestehen, das aufgrund der befristeten Arbeitsverhältnisse zu Arbeitnehmern, die im Rahmen von Maßnahmen der Arbeitsförderung damit betraut werden, zumeist nicht hergestellt werden kann. Der BSVT fordert daher eine bundesweite gesetzliche Regelung über eine Ehrenamtsassistenz, die von der Bundesagentur für Arbeit oder den Integrationsämtern finanziert wird.
Welche Haltung haben Sie bzw. Ihre Partei zu dieser Forderung?
DIE LINKE unterstützt, wie bereits erwähnt, die Forderung nach Einführung eines Gesetzes zur "Sozialen Teilhabe". Der Anspruch auf soziale Teilhabe soll zukünftig im SGB IX geregelt werden. Als Teil des Gesetzentwurfs wurde der umfassende Anspruch auf "persönliche Assistenz" formuliert. Damit sollen zukünftig Leistungen, wie Pflege und Assistenz sowie Unterstützung, die häusliche Krankenpflege, die Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsassistenz, die Kindergarten- und Schulassistenz, die Elternassistenz, die Freizeitbegleitung, die Kommunikationsassistenz, die Mobilitätsassistenz und die Urlaubsassistenz als umfassender und einheitlicher Anspruch gewährleistet werden.
Ein solches Gesetz zur "Sozialen Teilhabe" würde den Paradigmenwechsel von der Fürsorgepolitik hin zu einem emanzipatorischen und bürgerrechtlichen Ansatz in der Behindertenpolitik im Bereich des Leistungsrechts herbeiführen. Ihre Forderungen werden wir durch das Einbringen einer Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Gesetzes zur "Sozialen Teilhabe" unterstützen.
Blinde und sehbehinderte Menschen, vor allem neu von Blindheit oder Sehbehinderung Betroffene benötigen umfassende Beratung auf sozialem und rechtlichem Gebiet, aber auch bezüglich des Angebotes von Hilfsmitteln. Darüber hinaus ist unmittelbar im Anschluss an die medizinische Rehabilitation eine intensive psychologische Beratung und Betreuung erforderlich.
Werden Sie bzw. Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass die finanzielle Förderung unserer zentralen, der überregionalen sowie unserer Beratungsstellen in den Kreisen zumindest auf dem derzeitigen Niveau erhalten bleibt und ggf. noch erhöht wird, damit wir die Angebote für die Betroffenen weiter ausbauen können?
Zur möglichst umfassenden Verwirklichung des Grundsatzes der selbstbestimmten Lebensführung leisten Beratungsstellen und Netzwerke von Hilfs- und Unter- stützungsangeboten und –strukturen einen sehr wichtigen Beitrag. Hier muss in Thüringen eine viel umfassendere Förderung stattfinden, damit möglichst ein Ausbau der Einrichtungen, Vernetzungsstrukturen und inhaltlichen Arbeit stattfinden kann. Dazu will DIE LINKE Fraktion im Thüringer Landtag Sozialzentren einführen.
Beratung von behinderten Menschen muss wieder das Augenmerk geschenkt werden, welches ihr auch gebührt. Durch Beratung von behinderten Menschen werden sie in die Lage versetzt, ihr „Leben“ selbst zu meistern und sich die entsprechende Unterstützung zu organisieren und dies auch dauerhaft, um nicht in eine gewisse Abhängigkeit zu geraten. Dies kann aber nur eine professionelle Beratung (Peer counseling) in Ergänzung mit ehrenamtlicher Beratung leisten. Diese Art von Beratung kostet aber Geld, um eine flächendeckende gute Behinderten-beratung zu gewährleisten. Dazu benötigt es aber auch eines eindeutigen politischen Bekenntnisses.
DIE LINKE hat dieses schon jahrelang eingefordert und steht auch weiterhin dazu. Zum Ausbau der Unterstützungsstrukturen gehört auch die Stärkung der Kompetenzen des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und der kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräte.
