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Wahlprüfsteine des Thüringer Beamtenbunds

1. Das Beamtenrecht ist eine der Säulen des Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland. In welchen Bereichen halten Sie für Thüringen Beschäftigungen im Beamtenverhältnis für unverzichtbar bzw. sinnvoll?

Das zweigeteilte Arbeits- und Dienstrecht im Öffentlichen Dienst hält DIE LINKE für nicht mehr zeitgemäß. Tarifauseinandersetzung zwischen den Sozialpartnern auf der einen Seite, auf der anderen Seite entscheiden politische Mehrheitsverhältnisse über die Besoldungshöhe. Unterschiedliche Formen der Mitbestimmung bei das Dienstverhältnis und die Dienststelle betreffenden Angelegenheiten und unterschiedliche Kostenlasten zur sozialen Absicherung bei Krankheit und im Alter führen zu nicht begründbaren Ungleichbehandlungen von Menschen, die zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Verwaltung und ihrer Aufgaben tätig sind.

Grundsätzlich sollte über die Funktion des Beamtentums gerade im Verhältnis zu den Angestelltenverhältnissen eine neue Diskussion geführt werden, die aber nicht allein auf die Landesebene beschränkt bleiben kann und keinesfalls geeignet ist, Schnellschüsse zu fabrizieren. Thüringen sollte auf Verbeamtungen weitestgehend verzichten. Allein für den Bereich der Polizei und den Bereich der Justiz sollte in Landesverantwortung das Beamtenrecht unstrittig sein. Die von der LINKEN gesehene Notwendigkeit einer grundsätzlichen Debatte über die Beendigung der Teilung des Arbeits- und Dienstrechtes führt aber nicht zu einer die Beamten benachteiligenden Politik. So ist es für DIE LINKE eine Selbstverständlichkeit, Tarifabschlüsse uneingeschränkt zu übertragen, keine Unterschiede bei der Arbeitszeit zuzulassen und Mitbestimmungstatbestände auch für Beamte bis an die verfassungsrechtlichen Grenzen auszuweiten.

 

2. Das Stellenabbaukonzept der gegenwärtigen Landesregierung sieht einen Abbau von 8.818 Stellen bis 2020 vor. Halten Sie an diesen Zielvorgaben fest? Wo sehen Sie ggf. Änderungsbedarf? Halten Sie eine Aufgabenkritik für notwendig? Ist Stellenabbau im Öffentlichen Dienst das Allheilmittel, mit dem die haushaltspolitischen Zwänge bis 2019 bewältigt werden können?

DIE LINKE. Thüringen ist für ein Personalentwicklungskonzept, in welches das Vorhaben einer Funktional- und Verwaltungsreform zu integrieren ist. Dabei darf ein solches Konzept nicht am Beginn eines Konsolidierungs- und Reformkonzeptes stehen, sondern muss darin integriert sein. Es ist keine Lösung, wenn ohne eine Prüfung von Inhalten und Strukturen der notwendige Personalumfang definiert wird. Die Reformen werden nur dann Erfolg haben, wenn deren Erarbeitung und Umsetzung die Betroffenen, also auch die Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst, frühzeitig beteiligt werden.

 

3. Der Staat sieht alt aus. Der Altersdurchschnitt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes liegt über 50 Jahre. Jährlich verlassen etwa 12.500 vorwiegend junge Einwohner Thüringen. Wie kann unter Vorgabe des Stellenabbaupfades und Wiederbesetzungssperren der öffentliche Dienst noch Perspektiven für junge Leute bieten? Wie wollen Sie zukünftig ihre Politik gestalten, dass Thüringen wieder ein attraktives Bundesland zum Leben und Arbeiten für junge Leute wird?

Wiederbesetzungssperren ohne eine dahinter stehenden Funktional- und Verwaltungsreform sind im Übrigen auch für die derzeit auf den Stellen tätigen Beamten und Angestellten keine Motivation und Ausdruck der Anerkennung geleisteter Arbeit. Thüringen braucht dringend eine solche Funktional- und Verwaltungsreform, die als erstes hinterfragt, welche Aufgaben sind mit welcher Intensität und Qualität durch öffentliche Verwaltung überhaupt zu erfüllen. Das können weniger, aber auch zusätzliche Aufgaben sein. Denn so, wie sich Gesellschaft in den letzten zwanzig Jahren verändert hat, dürfen sich auch die Institutionen dieser Gesellschaft nicht vor Veränderungen abschotten.

Die zweite Frage ist dann zu beantworten, in welcher Struktur soll die Aufgabenerfüllung erfolgen. Bürgernähe, Transparenz und Leistungsfähigkeit sind einige Kriterien, ein hohes Maß an Eigenverantwortung der Beschäftigten und Bediensteten ein anderes. Insbesondere junge Menschen einzuladen, diesen Prozess mitzugestalten, kann motivierend und bereichernd zugleich sein. Vor diesem Hintergrund bietet der hohe Altersdurchschnitt im Öffentlichen Dienst in Thüringen auch eine Chance. Voraussetzung ist aber, dass junge Menschen eine soziale und sinnstiftende Perspektive sehen und sich auf Bildungs-, Entwicklungs- und Aufstiegschancen verlassen können. Stellenabbaupfad ohne Personalwicklungskonzeption, Strukturveränderungen ohne Funktional- und Verwaltungsreform und Differenz zwischen Organisations- und Dienstpostenplänen und dem Stellenplan im Haushalt schaffen alles andere, nur keine Perspektive.

 

4. Der tbb hat die Einführung eines Vorsorgefonds für die Pensionen neu einzustellender Beamter in Thüringen gefordert, mit dem eine (nahezu) Vollfinanzierung dieser Pensionsverpflichtungen erfolgen soll, um künftige Generationen finanziell zu entlasten. Diese Forderung wurde von Finanzminister Dr. Voß als grundsätzlich richtig, für Thüringen aber verfrüht zurückgewiesen. Welche Position haben Sie zu dieser tbb-Forderung? Wie wollen Sie eine nachhaltige Finanzierung der Pensionsverpflichtungen sicherstellen?

Ein Pensionsfonds, der die Ausgaben für Pensionen vollständig deckt, ist eine populäre Forderung, der sich kaum jemand entziehen kann. Dennoch lohnt sich hier ein genaueres Hinsehen. Aus finanzieller Sicht macht die Einführung eines solchen Fonds nämlich keinerlei Sinn. Zum einen könnte das zusätzlich benötigte Geld für den Aufbau des Pensionsfonds auch in die Schuldentilgung des Landes gesteckt werden. Die Ersparnis bei den Zinsausgaben wäre wahrscheinlich größer, mindestens aber gleich hoch wie die Erträge des Fonds. Zum anderen trägt ein kapitalgedeckter Vorsorgefonds die Risiken des Finanzkapitalismus in sich, was erst kürzlich in Schweden, Großbritannien und den USA zu erheblichen Einbußen führte. Nachhaltig wäre nur die verpflichtende Einbeziehung aller in die gesetzliche Rentenversicherung.

 

5. Welche Reformen sehen Sie in den nächsten Jahren im Behördenbereich in Thüringen als notwendig an? Welche Vorstellungen haben Sie zur Umsetzbarkeit?

DIE LINKE. Thüringen sieht in einer Funktional- und Verwaltungsreform eine der dringendsten Aufgaben thüringischer Landespolitik. Die Anforderungen und Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft an das öffentliche und kommunale Handeln werden zunehmend höher und anspruchsvoller. Um ihnen gerecht zu werden bedarf es einer leistungsfähigen, transparenten, bürgerorientierten und demokratisch legitimierten öffentlichen Verwaltung.

Die hierfür erforderlichen Reformschritte verstehen wir aufgrund der Komplexität der zu erfüllenden Anforderungen als einen kausalen und dynamischen Prozess, der das Land und kommunale Ebene gleichermaßen umfassen muss und sich nicht auf eine Seite beschränken darf. Die gegenwärtige dreistufige Verwaltungsstruktur mit der starken Dominanz der Landesmittelbehörden ist weder zeitgemäß noch entspricht sie den Anforderungen der Menschen und der Wirtschaft. Die Landesmittelbehörden sind zu weit weg von der Lebenswirklichkeit, intransparent und unterliegen kaum einer demokratischen Kontrolle und Steuerung. DIE LINKE. Thüringen schlägt den Übergang zur zweistufigen Verwaltung vor – so wie sie bereits in einer Reihe anderer Bundesländer existiert. Wir wollen das Landesverwaltungsamt auflösen. Die Bildung von Landessonderbehörden soll nur noch im Ausnahmefall möglich sein. Die Aufgaben der bisherigen Landesmittelbehörden sollen im Grundsatz kommunalisiert werden.

 

6. Im Jahre 2015 findet wiederum eine Tarifrunde statt. Wie stellen Sie sich die Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamten vor? Sollte es einen Übertragungsautomatismus geben? Wenn nein, wie rechtfertigen Sie die wiederholten Sonderopfer für die Thüringer Beamten?

DIE LINKE plädiert für eine Gleichbehandlung und fordert daher unter anderem auch die vollständige zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten.

 

7. Die Dienstrechtsreform war bzw. ist eines der Ziele der aktuellen Thüringer Regierungskoalition. Welche Inhalte halten Sie für notwendig, um ein modernes Dienstrecht zu schaffen? Bitte gehen Sie dabei insbesondere auf die Beförderungspraxis in Thüringen und die Gewinnung junger Fachkräfte ein.

DIE LINKE hat bereits mehrfach die angekündigte Dienstrechtsreform in Thüringen im Innenausschuss des Thüringer Landtages hinterfragt und angemahnt. Bislang kündigt allerdings die Landesregierung eher nur an, als aktiv unter Einbeziehung des Parlamentes an einer Reform des Dienstrechtes in Thüringen zu arbeiten.

Mit einer Dienstrechtsreform müssen unserer Ansicht nach die Laufbahnen reduziert werden, das heißt, der einfache Dienst muss ersatzlos wegfallen. Die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen wie auch der Zugang sogenannter Quereinsteiger müssen erheblich erleichtert werden. Arbeitserfahrung und Fachkompetenz sollen bei Besoldung und der Beförderung künftig Berücksichtigung finden, anstatt – wie bislang - an fiskalischen Hürden ausgerichtet sein. Eine Dienstrechtsreform muss sich auch den Fragen eines modernen Personalmanagements zuwenden, wie Arbeitszeitorganisation, um der wachsenden Arbeitsverdichtung und Arbeitsbelastung zu begegnen, oder wie verbindlichen Fortbildungs- und Qualifikationsansprüchen. Eine Grundbedingung ist an die Dienstrechtsreform zuvorderst zu richten, die Erarbeitung und enge Abstimmung mit den Beschäftigten und Bediensteten sowie ihren Berufsverbänden und Personalvertretungen von Anfang an.

 

8. Die Lebensverhältnisse in Thüringen unterscheiden sich 23 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch grundlegend von denen der alten, mittlerweile auch der überwiegenden Zahl der neuen Bundesländer. Ein Lehrer, der z.B. aus Bayern nach Thüringen kommt, ist und bleibt Beamter. Einem Lehrer, der nach der Ausbildung in Thüringen eingestellt wurde oder wird, wird der Beamtenstatus vorenthalten. Wie lange noch sollen junge Thüringer wegen ihrer regionalen Herkunft eine Sonderbehandlung erfahren?

Die Frage nach wie vor bestehender ungleicher Lebensverhältnisse ist hoch aktuell und nicht allein auf den unterschiedlichen Grad der Verbeamtung zu reduzieren. Thüringen ist nach wie vor das Bundesland mit der längsten Arbeitszeit und den geringsten Löhnen. Was jahrelang als Standortvorteil durch die bisherige Landesregierung gegenüber Unternehmen gepriesen wurde, schlägt jetzt wie ein Bumerang auf Thüringen zurück. Wie Unternehmen auch werben nun auch andere Bundesländer bundesweit um ausgebildete Fachkräfte und bieten hierfür attraktive Bedingungen. Verbeamtung, zeit- und inhaltsgleiche Tarifübernahme und rasche Regelbeförderung sind hier in der Tat zu beachtende Aspekte, bei denen Thüringen nicht punkten kann. Es widerspricht aber dem föderalen Prinzip, wenn anstatt das Ziel der Schaffung bundesweit einheitlicher Lebensverhältnisse zu verfolgen, die Bundesländer selbst in Konkurrenz bei der Ausübung staatlicher Aufgaben zueinander treten.

DIE LINKE wird sich für eine Neujustierung des Föderalismus und des Länderfinanzausgleiches einsetzen, der es allen Ländern ermöglicht, die bundesweit gleichlautenden Aufgaben wie zum Beispiel Bildung und Öffentliche Sicherheit auf einem hohen Niveau erfüllen zu können. Weder Beschäftigte und Bedienstete, noch die Empfänger der staatlichen Leistungen, zum Beispiel die Schüler, dürfen aufgrund der unterschiedlichen Finanzkraft der Bundesländer in der Bundesrepublik benachteiligt sein. Im Bereich der Bildung wäre vorstellbar, für Lehrer einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag zu verhandeln, der den Anforderungen an den Beruf und die Leistungen der Lehrer widerspiegelt. Letztlich müssen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Wohnortwohl von im Öffentlichen Dienst Beschäftigten oder Bediensteten vom Arbeitsinhalt und den örtlichen Lebensbedingungen abhängig ist, nicht aber von Entlohnung und Besoldung sowie von formell bestehender oder eingeschränkter Berufsperspektive.

 

9. Arbeitsschutz – Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsschutzbehörden in Thüringen langfristig sicherzustellen?

DIE LINKE. Thüringen befasst sich seit geraumer Zeit mit Fragen einer Verbesserung der Thüringer Arbeitsschutzsituation. In der Folge der zunehmenden Flexibilisierung und Prekarisierung vieler Arbeitsverhältnisse treten neue gesundheitliche Probleme in den Vordergrund, von denen gerade auch viele Menschen im Öffentlichen Dienst wie Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten betroffen sind: Psychosoziale Belastungen und eine älter werdende Erwerbsbevölkerung bedeuten neue Anforderungen, denen DIE LINKE. Thüringen aktiv begegnen will.

Bereits im Jahr 2013 brachte unsere Fraktion einen Antrag im Thüringer Landtag „Arbeits- und Gesundheitsschutz in Thüringen stärken“ (Drs. 5/6676) ein. Darin forderte unsere Fraktion im Ergebnis eines Fachgesprächs unter anderem die Beibehaltung des Personalbestandes für Vorortkontrollen und Begehungen, die Verankerung des Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt als eigenständigem gesundheitspolitischen Ziel des Freistaates Thüringen, einen eigenen Baustein zur Förderung des Gesundheitsmanagements für das Operationelle Programm der ESF-Förderperiode 2014-2020, sowie die Unterstützung der Landesregierung für die Einführung einer Anti-Stress-Verordnung im Bundesrat, wo sich die Landesregierung bisher nur enthalten hatte. DIE LINKE. Thüringen wird auch nach der Wahl weiter für eine Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eintreten und im Rahmen einer Regierungsbeteiligung entschiedene Schritte in diesem Bereich gehen.

 

10. Die in Thüringen vorhandenen Stellen für Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind mangels Bewerbungen nur noch zu etwa 60 % besetzt. Welchen Stellenwert hat der öffentliche Gesundheitsdienst in ihren Augen und wie kann seine Arbeitsfähigkeit in Thüringen wiederhergestellt werden?

Gesundheitssicherung und medizinische Versorgung sind als soziales Menschenrecht nur als öffentliche Aufgabe zu gewährleisten. Die kommunalen Gesundheitsverwaltungen haben die Aufgabe, die Ziele der Gesundheitsförderung, der Gesundheitssicherung, und des Gesundheitsschutzes in alle relevanten Planungsprozesse einzubringen. Dies erfordert hohe Fachlichkeit, gesundheitspolitische und sozialmedizinische Motivation, interdisziplinäre Arbeitsformen, auskömmliche Personal- und Ressourcenausstattung und hinreichende Kompetenzzuweisungen.

DIE LINKE ist der Auffassung, dass der ÖGD den aktuellen und zukünftig zunehmenden An- und Herausforderungen auf Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht gerecht werden kann. Der öffentliche Gesundheitsdienst muss gestärkt werden, damit er die ihm obliegenden Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge, wie bei der Prävention, dem Infektionsschutz, der Gesundheitsberichterstattung und der Beratung benachteiligter Bevölkerungsgruppen, besser wahrnehmen kann. In einem zu erlassenden Gesetz über ÖGD in Thüringen wollen wir auch die kommunalen Gesundheitsämter dazu befähigen, wo nötig auf die regionale Unterversorgung zu reagieren. Dabei wird auch die Frage der Finanzierung, der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte und die Nachwuchssicherung im öffentlichen Gesundheitsdienst eine Rolle spielen.

Der derzeitige Zustand, dass in den Thüringer Gesundheitsämtern viele Stellen unbesetzt sind, muss aus unserer Sicht schnellstmöglich behoben werden. Obwohl die Vergütung der angestellten Ärzte und Zahnärzte in der Finanzhoheit der Landkreise und kreisfreien Städte liegt, muss ein Ziel der Novellierung des ÖGD´s sein, dass sich die Entlohnung entsprechend der Qualifikation des Einzelnen gestalten muss. Dies kann durch eine bessere Finanzausstattung der Kommunen durch das Land erfolgen und somit kann künftig die Arbeitsfähigkeit in den Thüringer Gesundheitsämtern gewährleistet werden.

 

11. Die Übertragung der Zuständigkeit auch für Besoldung und Versorgung vom Bund auf die Länder ab September 2006 hat zu erheblichen Unterschieden in den Ländern geführt. Beispielsweise lagen 2012 die Jahreseinkommen eines Beamten der Besoldungsgruppe A 10 in Bayern bei 44.656 €, in Berlin bei 39.016 €. Thüringen lag im Mittelfeld mit 41.748 €. Wie bewerten Sie die immer größer werdenden Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern? Sehen Sie Änderungsbedarf hinsichtlich der aktuellen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern?

Die Übertragung der Zuständigkeit für die Beamtenbesoldung auf die Länder war ein Fehler. Sie hat zu einem Kampf um die besten Köpfe geführt, der durch die Kassenlage der einzelnen Länder geprägt ist. DIE LINKE will die Beamtenbesoldung wieder einheitlich auf Bundesebene regeln.

 

12. Ihr Wunschkoalitionspartner?

Alle diejenigen, die bereit sind, mit uns eine sozialere und gerechtere Politik umzusetzen.

 

13. Was machen Sie jetzt, um sich nach dieser anstrengenden Fragerunde zu entspannen?

Einen Spaziergang mit meinem Jack Russell Terrier Attila.

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