Wahlprüfsteine Ärzteblatt
1. Welche Anstrengungen unternehmen Sie, um die Freiberuflichkeit von Ärztinnen und Ärzten zu schützen und zu bewahren.
DIE LINKE in Thüringen verkennt nicht die Bedeutung der Freien Berufe, denn die unabhängige Berufsausübung mit freier Therapiewahl ist eine Grundvoraussetzung der medizinischen Versorgung. Die Unabhängigkeit der Ärzte ist ebenso wie die Selbstverwaltung ein hohes Gut. Gleichwohl setzen wir uns in Thüringen für die freie Arztwahl der Patienten ein. Beides, die Freiberuflichkeit und die freie Arztwahl, sind in einem engen Zusammenhang zu sehen. Das Verhältnis Arzt-Patient ist ein besonderes, ein Vertrauensverhältnis.
2. Wie will Ihre Partei in der nächsten Wahlperiode zur Erhaltung wirtschaftlich selbständiger Arztpraxen, speziell in ländlichen Regionen Thüringens, beitragen?
Die bisherigen Ansätze der Landesregierung, dem Ärztemangel zu begegnen, sind ein erster Schritt, aber unzureichend. Es fehlt ein langfristiges Konzept für Strukturen der medizinischen ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. Die LINKE hat Lösungsansätze für künftige Strukturen der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Der Kerngedanke dabei ist die Schaffung von Landambulatorien, in denen sowohl Allgemeinarztpraxen als auch Praxisräume für Fachärztinnen oder -ärzte, Apotheken sowie weitere Räume für Physiotherapeuten und Pflegedienste vorgesehen sind. Dort können niedergelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte tätig sein. Medizinstudenten, die sich für eine mehrjährige Tätigkeit innerhalb Thüringens verpflichtend entscheiden, sollen besonders gefördert werden.
3. Welchen Stellenwert messen Sie der Einführung von qualitativen Mindestvoraussetzungen im Krankenhaus zu?
Im novellierten Thüringer Krankenhausgesetz steht zwar das Wort „Qualität“, aber konkrete Qualitätskriterien wurden von der Landesregierung nicht aufgenommen. Wir stehen für die Einführung von qualitativen Mindestvoraussetzungen in den Krankenhäusern, die durch eine Rechtsverordnung des zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachausschuss des Thüringer Landtages Qualitäts- und Strukturanforderungen festlegen. Die Rechtsverordnung muss Qualitätskriterien zur personellen und materiellen Mindestausstattung von Fachabteilungen vorgeben. Weitere Kriterien der Rechtsverordnung müssen Festlegungen zur personellen Mindestausstattung der Abteilungen mit Pflegefachkräften, zur Führung eines Qualitätsmanagement und zu Verfahren einer externen Qualitätskontrolle, sowie Erfassung der Ergebnisse sein. Wir halten es für notwendig, dass diese Rechtsverordnung zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in den Thüringer Krankenhäusern zeitnah zu erlassen ist.
