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Wahlprüfsteine Ärzte gegen Tierversuche e.V.

1)Was wird Ihre Partei konkret unternehmen, um Tierversuche abzuschaffen bzw. zeitnah zumindest deutlich einzuschränken?

Unsere Partei gibt tierversuchsfreien Forschungsmethoden den Vorzug vor denjenigen unter Einbeziehung von Tieren. In diesem Zusammenhang würden wir die Einrichtung eines nationalen Kompetenzzentrums, das vom Bund und den Ländern getragen wird, begrüßen. Damit könnte eine bundesweit einheitliche Bewertung der Notwendigkeit von
Tierversuchsvorhaben möglich werden. Bisher handeln Prüfbehörden in den Bundesländern nach eigenen Bewertungsmaßstäben. In einer zentralen Kompetenzinstitution können Informationen und Erkenntnisse zusammenfließen, die wiederum den Ländern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden können.

 


2) Tierversuche, obwohl größtenteils durch Steuergelder finanziert, finden unter strengster Geheimhaltung statt.
Was werden Sie - ggf. über den Bundesrat - unternehmen, um Transparenz zu schaffen, so dass jeder Bürger (unter Wahrung des Datenschutzes) Einblick in die in Deutschland durchgeführten Tierversuche erhält?

Ihre Anfrage betrachten wir als Anregung, innerparteilich praktikable Wege auszuloten, wie für Bürgerinnen und Bürger bessere Möglichkeiten für Einblicke in Tierversuche geschaffen werden können. Dies schließt die Variante einer Bundesratsinitiative selbstverständlich ein.

 


3) Das 2013 verabschiedete novellierte Tierschutzgesetz sowie die Tierversuchsverordnung bleiben in einigen Bereichen hinter der Intention der EU-Richtlinie zurück, welche u.a. ein Verbot von Versuchen an Menschenaffen, eine Einschränkung von Experimenten an Primaten und die Einführung einer Schmerz-Leidens-Obergrenze vorsieht. Die EU-Kommission hat angekündigt, in diesem Jahr die rechtlichen Regelungen zu Tierversuchen in Deutschland zu überprüfen. Werden Sie sich für eine zeitnahe, erneute Novellierung des Tierschutzgesetzes und der
Tierversuchsverordnung einsetzen, um mindestens den Vorgaben der EU gerecht zu
werden oder darüber hinaus rechtliche Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes zu
verankern?

Da Experimente mit Affen häufig mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sind und ihr medizinischer Nutzen allenfalls sehr fragwürdig ist, müssen die Schutzbestimmungen in Bezug auf Tierversuche im Tierschutzgesetz verschärft und den Intentionen der EU-Richtlinie angepasst werden. Insbesondere darf die ethische Abwägung in Vorbereitung eines Tierversuches nicht allein dem Antragsteller überlassen bleiben. Die Genehmigungskriterien müssen strengeren Regeln folgen. Beispielsweise sollte grundsätzlich ein Nachweis der Unvermeidbarkeit der Verwendung von Tieren bei Versuchsvorhaben eingeführt werden.

 


4) Tierversuche finden, auch in Thüringen, an durch Landesmittel finanzierten Hochschulen und anderen Einrichtungen statt. Das Land hat hier die Möglichkeit, Forschungsgelder umzuwidmen. Werden Sie diese Chance nutzen, um Tierversuche kurz- und mittelfristig zu reduzieren?

Sowohl in Thüringen als auch auf Bundesebene insgesamt war in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg der Zahlen der Versuchstiere zu verzeichnen. Leider geht aus dem Jahresbericht 2012 des Freistaats Thüringen zu Tiergesundheit, Tierschutz und Tierarzneimitteleinsatz (vorgelegt im Oktober 2013 durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit) der Verwendungszweck von Versuchstieren nur unzureichend hervor. Über 60 Prozent der Tiere wurden offenbar für „sonstige Zwecke“ eingesetzt oder waren „ohne Zuordnung“. Somit sind die Unabdingbarkeit des Versuchstiereinsatzes sowie der tatsächliche Nutzen der Versuche nur schwer nachvollziehbar. Insofern kann dem Vorschlag der Reduzierung der Tierversuchszahl, auch durch Mittelumschichtung auf Landesebene, durchaus gefolgt werden.

 


5) Mit welchen weiteren Maßnahmen werden Sie in Ihrem Land tierversuchsfreie Methoden fördern und den Ausstieg aus Tierversuchen vorantreiben?

Wir werden uns z. B. für Neuregelungen der Berichtspflichten von Kontrollbehörden gegenüber der Öffentlichkeit einsetzen, weil Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu gewünschten Informationen über Abläufe bei Tierversuchen und die Einhaltung von Tierschutzstandards erleichtert werden muss. Möglicherweise können damit die Chancen steigen, dass mit mehr öffentlichem Druck die betreffenden Versuchseinrichtungen Nachweise darüber erbringen müssen, das keine tierversuchsfreien Alternativen zur Verfügung stehen.

 


6) Die Manipulation des Erbguts von Tieren im Rahmen der Grundlagenforschung hat stark zugenommen. So umfasst die per Definition zweckfreie Grundlagenforschung in
Deutschland rund 40 % der jährlich für Tierversuche getöteten Tiere, der Anteil transgener Tiere liegt bei über 30 %. Die Schaffung transgener Tiere ist mit besonders großem Leid verbunden und hat einen hohen Anteil von „Ausschusstieren“ zu verantworten, die nicht die gewünschte Genveränderung aufweisen. Diese Tiere sind in der offiziellen Statistik nicht erfasst, ebenso wenig wie die Tiere, die auf „Vorrat“ gehalten werden und getötet werden, wenn der Experimentator keinen Bedarf hat.

a) Was werden Sie unternehmen, um Genmanipulationen an Tieren sowie die Patentierung solcher Tiere zu unterbinden?

Manipulationen am Erbgut von Tieren sind aus unserer Sicht äußerst bedenklich,
weil sie für die Tiere häufig schwerwiegende Krankheiten und damit Leiden mit sich
bringen. Diese Praktiken müssen deshalb zunehmend aus der Grundlagenforschung
verbannt werden. Stattdessen sind Mittelumschichtungen in Richtung alternativer
Forschungsmethoden notwendig.


b) Solange es noch Tierversuche gibt: Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass
ausnahmslos alle Tiere, die im Rahmen von Tierversuchsprojekten „erzeugt“ werden,
offiziell statistisch erfasst werden?

Wir begrüßen die Initiative des Bundesrats im Zusammenhang mit der Umsetzung der Versuchstiermeldeordnung, dass künftig auch die Zahlen der Tiere in die Versuchstierstatistik einfließen, die nicht direkt bei Tierversuchen eingesetzt werden, sondern nur benötigt werden, um die Abläufe der Tierversuche zu sichern. Dafür wird eine hohe Zahl an Zuchttieren vorgehalten und zum Teil getötet. Diese Praxis ist nicht hinnehmbar und trägt nicht zur Transparenz bei Tierversuchen bei. Deshalb wird unsere Partei den Appell an die Bundesregierung unterstützen, die Versuchstiermeldeordnung in diesem Sinn nachzubessern.

 


7) Das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände wurde in einigen
Bundesländern bereits eingeführt und es gibt Initiativen zur Einführung auf Bundesebene. Befürworten Sie die Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechts
a) auf Landesebene und setzen Sie sich
b) für eine Verankerung auf Bundesebene ein?

Unsere Partei spricht sich für ein Verbandsklagerecht und mehr Mitspracherechte für Tierschutzverbände aus. Im Artikel 32 der Verfassung des Freistaats Thüringen wurde zwar Tierschutz als Staatsziel formuliert, aber für seine Verwirklichung bedarf es noch der Möglichkeit des Einklagens von Tierschutzrechten. Die Fraktion DIE LINKE in Sachsen-Anhalt brachte hierzu 2013 einen Gesetzentwurf ein, der sich am entsprechenden Gesetz von NRW orientiert. Damit soll dem Artikel 20a des Grundgesetzes Rechnung getragen werden, mit dem seit 2002 der Tierschutz zum Staatsziel bzw. Rechtsgut mit Verfassungsrang erhoben wurde.
In Bremen, Hamburg, NRW und im Saarland sind inzwischen Gesetze in Kraft getreten und in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz liegen Gesetzentwürfe vor. Dies nimmt DIE LINKE in Thüringen als Anlass, für die kommende Legislaturperiode ebenso eine Gesetzesinitiative anzustreben. Im Interesse des bundesweit einheitlichen Handelns werden wir uns auch für eine Verankerung auf Bundesebene einsetzen.

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