10 Jahre Gewaltschutzgesetz: Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss weiter verbessert werden
Jede vierte Frau in Deutschland ist von Gewalt betroffen, gebildete Frauen sind ebensowenig davon ausgenommen wie Flüchtlingsfrauen oder Frauen mit Behinderungen. Eine vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ zeigte auf, dass nur etwa jede zehnte Frau psychosoziale Hilfe z.B. im Frauenhaus sucht, nur 14 % der Frauen sich an die Polizei wenden und lediglich 9 % Anzeige erstatten.
Deswegen wollte DIE LINKE mit einem Antrag im Plenum erreichen, dass konkrete Zahlen für Thüringen vorgelegt werden und sich der Ausschuss in Diskussionen und weiteren Anhörungen intensiv mit den notwendigen Verbesserungen beschäftigt. Der Antrag (Drs. 5/4179) wurde weder überwiesen noch angenommen.
Vor zehn Jahren – am 1.1.2002 - trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Damals wurde mit einer langen, traurigen Tradition in Deutschland gebrochen. Der Tradition, dass Gewalt durch den Ehemann oder Partner Privatsache ist. Ein wichtiger Meilenstein beim Kampf gegen die Unsichtbarkeit von Gewalt in der eigenen Wohnung war das erste autonome Frauenhaus in West-Berlin, das im November 1976 eröffnet wurde und das Frauen Schutz bot, die vor der Gewalt ihrer Männer aus ihrer Wohnung flohen.
Damit wurde ein Tabu gebrochen: Bislang hatte es die Öffentlichkeit nichts anzugehen, wenn – wie es so gerne beschönigend hieß – dem Mann mal die Hand ausrutschte. Irgendwas hatte sie, die Frau, sich schon zu Schulden kommen lassen. An irgendetwas kann eine Frau immer Schuld sein. Das Essen schmeckt nicht gut genug, der Einkauf dauert zu lange, sie ist zu freundlich zum Nachbarn oder nicht freundlich genug zu ihrem Mann. All das kann auch heute noch dazu führen, dass es eine Schuldverschiebung gibt: er, der Schläger, kann ja nichts dafür, weil sie, die Geschlagene, einfach nicht so war, wie sie sein sollte.
Frauenhäuser waren und sind eine wichtige Möglichkeit, aus diesem Gewaltkreislauf auszubrechen, Schutz vor weiteren Übergriffen zu finden und mittels der Unterstützung beratender Frauen Ideen und Kraft für ein eigenes Leben zu bekommen.
Frauenhäuser konnten jedoch jahrzehntelang nichts daran ändern, dass es auch weiterhin die Frau war, die sich kümmern, die sich verändern musste. Sie, die Geschlagene, musste sich aus ihrem gewohnten Umfeld weg bewegen, musste Schutz suchen, musste ihr Leben ändern. Im Gegensatz dazu konnte der Gewalttäter in der Wohnung bleiben, zur Arbeit gehen und so tun, als sei nichts geschehen.
Das ist seit zehn Jahren anders.
Und es ist gar nicht hoch genug einzuschätzen, wie wichtig dieser Perspektivwechsel ist. Männer, die ihre Frauen schlagen, vergewaltigen, demütigen können seit zehn Jahren ihrer Wohnung verwiesen werden. Heute heißt es: „Wer schlägt, geht.“ Das ist keine Kleinigkeit.
Neben dem konkreten Schutz der Frau heißt es nämlich auch:
Gewalt ist keine Privatsache. Es ist nicht legitim, wenn einem Mann „mal die Hand ausrutscht.“ Es ist nicht in Ordnung, wenn Verwandte, Bekannte, Nachbarn wegschauen und die Frau sich selbst überlassen. Und: Frauen müssen die Schuld nicht bei sich suchen.
Dass es viele dennoch tun, ist eine Folge der Gewalt.
Gesetze ändern die Realität nicht automatisch. Aber jenseits des neu geschaffenen Rechtsanspruches auf Schutz in der eigenen Wohnung, dokumentiert dieses Gesetz das Ende der Gewalt-Akzeptanz. Mit jeder Wegweisung zeigen Gesellschaft und Staat, Polizei und Justiz: das Recht liegt auf Seiten des Opfers und nicht des Täters.
Es gibt allerdings noch viel zu tun.
In einer Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes wird darauf verwiesen, dass ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz lediglich eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorsieht, was – ich zitiere: „diese Straftat als Bagatelldelikt (qualifiziert) und ihr damit in der Strafverfolgung ein geringeres Gewicht als der Fischwilderei (gibt). Nicht zuletzt aus diesem Grund werden in der Praxis immer noch Fälle häuslicher Gewalt von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt.“ (DagmarFreudenberg, Strafrechtlerin)
Der bereits erwähnten Studie ist zu entnehmen, dass Gewalt keineswegs ein sogenanntes Unterschichten-Phänomen ist, dass es aber sehr wohl Frauen gibt, die stärker betroffen sind als andere. Hierzu gehören insbesondere Frauen in oder nach der Trennung, ältere Frauen und Frauen mit Behinderungen, Prostituierte, inhaftierte Frauen und Flüchtlingsfrauen. In allen Fällen bedingt die Lebenssituation eine besondere Abhängigkeit oder ein Ausgeliefert-Sein an Männer, die diese Frauen noch verletzlicher sein lässt als andere.
Auch in Thüringen ist noch viel zu tun. Die Probleme liegen auf dem Tisch, jetzt gilt es, Lösungen zufinden. Ärztinnen und Ärzte müssen besser in die Informationsweitergabe eingebunden werden, die Situation von Migrantinnen muss besser beleuchtet werden, ältere und behinderte Frauen müssen besser beschützt werden. Ein weiteres Problem ist, dass für manche Familienrichter der Zusammenhalt der Familie im Vordergrund steht und nicht so sehr der Schutz vor Gewalt. Dabei ist längst bekannt, dass Kinder, die lange in Gewaltsituationen leben, lernen, diese lange Zeit zu ertragen oder selbst zuzuschlagen. So entstehen neue Gewaltfamilien, so wird das Problem von einer zur nächsten Generation vererbt.
Diskutiert werden muss auch, ob die Gefahrenabwehr nicht wichtiger ist als der Datenschutz. Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstellen haben die Erfahrung gemacht, dass sie vielen Frauen helfen können, wenn sie diese von sich aus ansprechen. Dafür müssen sie aber zumindest ihre Telefonnummer kennen, welche bislang nur mit dem Einverständnis der Frauen von der Polizei weitergegeben wird. Hier ist zu diskutieren, ob das so bleiben muss, da in einer Gefahrensituation nicht immer in Ruhe zu klären ist, ob ein solches Gespräch stattfinden darf oder ob nicht.
Weiter überlegt werden muss, wie die Opfer geschützt werden können, wenn sich der Täter (oder auch die Täterin) nicht an die Wegweisung hält und weiter gewalttätig ist.
Dringlicher Handlungsbedarf besteht auch bei betroffenen Kindern und Jugendlichen. Ein Thema ist der eigenständige Schutz in familiären Gewaltsituationen. Ein anderes die Fragen des Umgangs- undSorgerechtes bis hin zu dem Problem, was mit den Kindern geschieht, wenn ihr Vater die Mutter umgebracht hätte. Noch ist nach Ansicht der Familienrechtlerin Susanne Köhler „der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Familienverbund vom Gewaltschutzgesetz ausgenommen und kann über die familienrechtlichen Vorschriften der §§ 1666, 1666a BGB nicht hinreichend gewährleistet werden.“
Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes, 36 Jahre nach Gründung des ersten Frauenhauses ist es an der Zeit, das Thema wieder ins politische Bewusstsein zurückzuholen und sich um weitere Verbesserungen zu kümmern.
Gabi Ohler
