Inklusionsbeauftragte des Landesvorstandes
Der Landesvorstand ernennt zu Beginn seiner Amtszeit mindestens eine bzw. einen Inklusionsbeauftragten. Diese Person bzw. Personen sollte/n Parteimitglied der Linken Thüringen sein und aktiv sein, sowie geschult im Kontext von Belangen von Menschen mit Behinderungen. Dabei sind ausdrücklich Menschen mit Behinderungen bei der Benennung zu bevorzugen. Sollte für die Arbeit Unterstützung notwendig sein, ist der Landesvorstand zu einer Umsetzungsmöglichkeit durch zum Beispiel das Benennen einer weiteren Person
oder die Prüfung von Assistenz aufgefordert.
Die inklusionsbeauftragte Person ist eine interne Anlaufstelle für Genoss*innen mit Behinderung der Partei Die Linke Thüringen, aber ebenso für die Weiterentwicklung von behindertenpolitischen Themen und Inklusion sowie Teilhabe innerhalb der Partei zuständig. Darüber hinaus soll die Person Genoss*innen für spezifische
Themen wie Stigmatisierung und Diskriminierung sensibilisieren und aktiv an Anträgen und Konzepten für mehr Inklusion innerhalb der Partei arbeiten. Eine enge Zusammenarbeit mit der LAG Selbstbestimmte behindertenpolitik ist ein Fundament der inhaltlichen Arbeit, sowie ein vertraulicher Umgang mit persönlichen Themen und eine angemessene Haltung. Grundlage und Maßstab bildet die UN-Behindertenrechtskonvention. Der darin
festgeschriebene Inklusionsgedanke meint im Gegensatz zu Integration nicht die Eingliederung der „Aussortierten“, sondern Verhältnisse, in denen alle Menschen – mit oder ohne Behinderungen – am gesamtgesellschaftlichen Leben gleichberechtigt, barrierefrei und voll teilhaben können. Für die Aufgaben in diesem
Kontext ist die Vernetzung mit anderen Inklusionsbeauftragten und Initiativen obligatorisch.
Inklusionsbeauftragte des Landesvorstandes sind:
