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Rot-Rot-Grüner Koalitionsausschuss kommt zu erster Sitzung zusammen

Am 10. März 2015 hat erstmals der Koalitionsausschuss der drei die Thüringer Landesregierung tragenden Parteien DIE LINKE, SPD und Bündnis90/Die Grünen getagt. Es wurden zunächst Verabredungen über die weitere Arbeit des Koalitionsausschusses getroffen.

Im zweiten Tagesordnungspunkt befasste sich der Koalitionsausschuss mit der Novelle des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Aufgrund des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 21. Mai 2014 ist eine Neuregelung der staatlichen Finanzhilfe für genehmigte Ersatzschulen in freier Trägerschaft notwendig. Das Änderungsgesetz sieht sowohl Verfahrenserleichterungen für bewährte Träger Freier Schulen vor als auch eine Neuregelung der staatlichen Finanzhilfe. Die Gültigkeit des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft wird über den 31. Dezember 2015 hinaus unbefristet verlängert.

Die Koalitionspartner konkretisierten die Festlegung des Koalitionsvertrags zur Einrichtung einer Clearingstelle. Sie soll tätig werden, wenn bewährte Träger Freier Schulen bei Schulneugründungen von Ausnahmeregelungen bei der Wartefrist von drei Jahren Gebrauch machen wollen und die Landkreise oder kreisfreie Städte einen Widerspruch zur Schulnetzplanung feststellen. Die Clearingstelle wird im Bildungsministerium verankert. Ihr sollen jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bildungsministeriums, der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Schulen sowie der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände angehören. Die Clearingstelle soll auf einen Konsens zwischen dem Antragsteller der Schulneugründung und dem Träger der Schulnetzplanung hinwirken.Die Koalitionspartner verständigten sich darauf, dass die staatliche Finanzierung der Freien Schulen auf eine Festbetragsfinanzierung umgestellt wird - mit einer jährlichen Steigerungsrate von 0,25 Prozent. Die Änderung des Gesetzes soll rückwirkend zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2015 in Kraft treten. Die Anhörung der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Schulen zwischen dem ersten und zweiten Kabinettsdurchgang des Gesetzentwurfes soll insbesondere dazu genutzt werden, den Modellwechsel auf Nachhaltigkeit zu überprüfen. Die Umstellung der staatlichen Finanzierung der Freien Schulen wird bis 31. Oktober 2018 evaluiert, um vor Ablauf der 6. Wahlperiode gegebenenfalls gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Abschließend verständigten sich die Koalitionspartner darauf, dass der Landesanteil des Schüler-BAföG, der durch die Übernahme des BAföG durch den Bund beim Land zur Verfügung steht, in den Haushalt des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport überführt wird.

Im dritten Tagesordnungspunkt trafen die Koalitionspartner auf Vorschlag des Ministers für Inneres und Kommunales Festlegungen zum zeitlichen und methodischen Vorgehen bei der Übergangsevaluation des Kommunalen Finanzausgleichs sowie zur Novellierung des ThürFAG. In der kommenden Sitzung des Koalitionsausschusses wird die KFA-Novellierung ebenso Gegenstand der Beratungen sein wie die Festlegung der Finanzausgleichsmasse des Kommunalen Finanzausgleichs.

Im vierten und abschließenden Tagesordnungspunkt nahmen die Koalitionspartner Verfahrensvorschläge der Finanzministerin zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2016/2017 zur Kenntnis. Die Einsetzung des Koalitionsausschusses wurde im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbart. Es werden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beraten, die zwischen den Koalitionsparteien abgestimmt werden müssen.

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