Zum Hauptinhalt springen

Ramelow kritisiert Angriff auf Gewerkschaft und unzulässigen Eingriff in Tarifautonomie durch Weimars Oberbürgermeister

Der Thüringer Landtagsabgeordnete und designierte Abgeordnete des Deutschen Bundestags für den Wahlkreis Erfurt-Weimar-Weimarer Land II, Bodo Ramelow (Die Linke), kritisiert das Verhalten von Weimars Oberbürgermeister Peter Kleine gegenüber der Gewerkschaft ver.di und Beschäftigten:

„Ich habe mit Erstauen und Empörung zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Stadt Weimar - vertreten durch Ihren Oberbürgermeister Herrn Kleine - der Gewerkschaft ver.di zur aktuellen Tarifrunde und den damit verbundenen Arbeitskampfmaßnahmen per Einschreiben Hausverbot erteilt hat. Außerdem seien durch den Oberbürgermeister Ermahnungen an Beschäftigte ausgesprochen worden, falls sie sich in der laufenden Tarifrunde an Aktionen ihrer Gewerkschaft beteiligen würden. Dass dieses seltsame und empörende Verhalten ausgerechnet in Weimar geschieht, ist mir völlig unverständlich, denn am 31. Juli 1919 wurde in der Weimarer Reichsverfassung das Recht auf Streik zum Verfassungsrang erhoben. Der Oberbürgermeister der Stadt Weimar ist Jurist und müsste den Begriff der Koalitionsfreiheit durchdrungen haben. Aber als Weimarer Oberbürgermeister sollte er auch den Geist der Weimarer Verfassung kennen und ein Gespür dafür haben, dass Verfassungsrecht nur dann lebt, wenn es auch praktiziert wird. Zur Tarifarbeit gehört auch das Arbeitskampfrecht und das Recht der Gewerkschaft zur Beratung ihrer Mitglieder und zur Unterstützung von Mitbestimmungsorganen und das Recht, den jeweiligen Betrieb ohne Schikanen betreten zu können. Arbeitnehmer berichten nun, dass sie sich durch das Verhalten des Oberbürgermeisters eingeschüchtert fühlen. Mit Ermahnungen und angedrohten arbeitsrechtlichen Konsequenzen zerstört man jedes Betriebsklima. Ich empfinde dieses Verhalten dem Geist der Stadt Weimar abträglich und auch ein Oberbürgermeister in der Funktion als Arbeitgeber sollte nicht mit unzulässigem Druck und Drohkulissen versuchen, Arbeitnehmer einzuschüchtern.“

 

Zum Hintergrund:

Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hielt in Artikel 165 fest: „Die Arbeiter und Angestellten sind dazu berufen, gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmern an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitzuwirken. Die beiderseitigen Organisationen und ihre Vereinbarungen werden anerkannt.“ Und in Artikel 159 heißt es: „Die Vereinigungsfreiheit zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Alle Abreden und Maßnahmen, welche diese Freiheit einzuschränken oder zu behindern suchen, sind rechtswidrig.“

Zurück zum Kopf der Seite