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Landesvorstand der Linkspartei.PDS beschließt Initiative: „Antifaschismus ist NICHT strafbar!“

Am 29. September 2006 verurteilte das Stuttgarter Landgericht den Betreiber des Versandhandels „NixGut“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 40 Euro, weil er Artikel mit durchgestrichenen und zerschlagenen Hakenkreuzen vertrieben hatte. Trotz der eindeutigen Positionierung gegen Nazis wurde dies von den Richtern als verfassungswidrig nach § 86 (Verbot der Verbreitung von „Propagandamitteln“ neonazistischer Organisationen) ausgelegt.

Diese Praxis führte in jüngster Zeit bei zahlreichen Infoständen und Demonstrationen zu Beschlagnahmungen und Anzeigen. So wurden unter anderem Flugblätter und Broschüren der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes sowie verschiedener lokaler Antifa-Gruppen konfisziert. Mit zunehmender Regelmäßigkeit werden in Polizeikontrollen Buttons oder Aufnäher mit zerschlagenen oder zertretenen Hakenkreuzen von Rucksäcken und Jacken entfernt und die oftmals jungen Betroffenen mit Anzeigen eingeschüchtert.

Diese Praxis darf nicht weiter hingenommen werden, so Knut Korschewsky, Vorsitzender der Linkspartei Thüringen. Er betonte zugleich die Notwendigkeit zivilgesellschaftlichen Engagements gegen den Rechtsextremismus, was zivilen Ungehorsam in bestimmten Situationen einschließt. Ziel der Initiative ist es, die Öffentlichkeit über die Diffamierung und Kriminalisierung antifaschistischen Engagements zu informieren, für die Brisanz solch staatlichen Vorgehens zu sensibilisieren und Solidarität mit den Betroffenen solcher Art staatlicher Verfolgung zu wecken.

Die Initiative wendet sich gegen jeden Versuch der Kriminalisierung antifaschistischen Engagements und will dazu beitragen, dass diese Rechtsauffassung beendet wird. Alle Vorstöße unter dem Etikett der Extremismusbekämpfung Rechtsextremismus und Antifaschismus gleichzusetzen bzw soziales Engagement zu diskreditieren wurden zurückgewiesen.

 

f.d.R. Jürgen Spilling

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