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Empfänger von ALG II sollten sofort Widerspruch einlegen

Ute Lukasch

Der Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010 umzusetzen - und zwar bis zum 1. Januar 2011. Die Gesetzesvorlage wurde im Bundesrat am 17. Dezember 2010 abgelehnt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist umzusetzen. Unabhängig davon, ob das noch gelingt, eventuell auch rückwirkend, bestehen Zweifel an einer verfassungskonformen Regelung. Insbesondere an der Ermittlung der Regelbedarfe und an den Leistungen im so genannten Bildungspaket gibt es erhebliche Kritik. Um eventuelle Ansprüche geltend machen zu können, muss gegen Bescheide, mit denen Leistungen ab 01.01.2011 bewilligt werden, schriftlich widersprochen werden. Deshalb sollte jeder Empfänger von ALG II zur Wahrung seiner verfassungsmäßigen Rechte dringend gegen seinen Bescheid zum 01.01.2011 Widerspruch einlegen. Einen Musterwiderspruch hat der "Deutsche Gewerkschaftsbund" (DGB) erarbeitet. Sie finden ihn auf der Internetseite www.dgb.de oder in Geschäftsstellen der Partei DIE LINKE. Ute Lukasch, Sprecherin der "Landesarbeitsgemeinschaft Hartz IV" der Thüringer LINKEN bekräftigte angesichts dessen noch einmal: "Für DIE LINKE bleibt es dabei: HARTZ IV muss weg! Wir wollen eine echte Mindestsicherung, die Armut dauerhaft in die Geschichtsbücher verbannt. Dabei halten wir an unserer Mindestlohnforderung von 10,00 €/Stunde und einem Regelsatz von 500,00 € fest."

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