Die Landesvorsitzenden der Thüringer LINKEN zum Beschluss der MPK
Ulrike Grosse-Röthig:“Es ist fatal, wie die Ampel und die Mehrheit der Länder meinen, die richtige Antwort auf Flucht und Migrationsbewegungen sei Abschottung. Stattdessen ist es unumgänglich, dass die Bundesregierung aus ihrer Lethargie erwacht und von ihrem Sparkurs abrückt und den Ländern und Kommunen endlich die notwendigen finanziellen Mittel für die soziale Infrastruktur und zur Bewältigung der Herausforderungen zur Verfügung zu stellt. Umso wichtiger, dass es mit Thüringen noch Stimmen gibt, die klar machen, dass es darum geht, Menschen hier eine sichere Zukunft zu geben.”
Christian Schaft:“Während viele von Abschottung und Verschärfungen sprechen, gibt es noch Stimmen der Vernunft und der Realität. Bodo Ramelow setzt klar auf mehr Teilhabe durch den Abbau von Hindernissen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Es braucht sichere Bleibeperspektiven unter anderem durch Arbeitsaufnahme und gut ausgestattete soziale und öffentliche Daseinsvorsorge für alle, anstatt Scheindebatten über die Abschiebeoffensiven, höhere Grenzäune und sichere Herkunftsländer.”
Die Protokollerklärung des Freistaats Thüringen:
“Die Bewältigung der fluchtpolitischen Herausforderungen bedarf endlich klarer Zusagen seitens der Bundesregierung, die Kommunen und Länder nicht länger in großen Teilen finanziell allein zu lassen. Es bedarf eines Finanzierungssystems, das an der tatsächlichen Anzahl der zu versorgenden Menschen gebunden ist und auch die Kosten der Unterkunft umfassen muss.
Die aktuelle Debatte um die Verschärfung des Aufenthaltsrechts, die Verlagerung von Asylverfahren an die EU-Außengrenzen und weitere Abschottungsmaßnahmen wird weder den wesentlichen Problemstellungen noch den Maßstäben humanitärer Flüchtlingspolitik gerecht. Es braucht dringend ein gesamteuropäisches Handeln, das erstens die faire Verteilung der Geflüchteten gewährleistet, zweitens einheitliche Versorgungsstandards in den europäischen Staaten sicherstellt und drittens eines EU-Flucht-Fonds umfasst, der den aufnehmenden Kommunen und Regionen die Versorgungs- und Integrationsaufwendungen erstattet.
Arbeitsfähigen und -willigen Personen den Zugang zu Erwerbsarbeit zu verwehren, mit der sie ihren eigenen Lebensunterhalt sicherstellen können, ist nicht nachvollziehbar. Beschäftigungs- oder Arbeitsverbote für in Europa aufhältige Menschen haben keine positiven Effekte, vielmehr erschweren sie die individuelle und gesellschaftliche Integration und sind darüber hinaus volkwirtschaftlich schädlich. Deshalb ist der Bund gefordert, den Zugang zu regulärer oder gemeinnütziger Beschäftigung rasch gesetzlich zu regeln.”
