Aufruf zu „französischen Verhältnissen“ ist legitim
Wie die Staatsanwaltschaft Erfurt in einem Schreiben an das Mitglied des Thüringer Landtags, Susanne Hennig, mitteilt, wird von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und der Stellung eines Antrages auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität abgesehen.
In der Begründung des leitenden Oberstaatsanwaltes heißt es: „Es besteht kein Anfangsverdacht einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB. … Die Äußerung kann lediglich als Aufforderung zu massiven Protesten verstanden werden. Was dabei geschehen soll, bleibt offen. … Auch unter ‚französischen Verhältnissen’ ist ein Protest nicht regelmäßig mit Straftaten oder Gewalt verbunden.“
Der Vorsitzende der Linkspartei.PDS Thüringen, Knut Korschewsky, begrüßte die Entscheidung und unterstrich, dass damit der parteipolitischen Instrumentalisierung dieser Angelegenheit, auch durch die Präsidentin des Thüringer Landtages, ein Riegel vorgeschoben wurde. Das unwürdige und kleinkarierte Gezerre um die Aufgaben als Schriftführerin im Landtag sollten damit ein Ende haben so, Korschewsky.
f.d.R. Jürgen Spilling
