Beschlusslage zum Diätendeckel umsetzen – Verfahren einhalten, Satzungsänderung vorbereiten
Beschluss 56 - 2026
Der Landesvorstand beschließt die Einreichung eines Ersetzungsantrags zum Antrag „Diätenbegrenzung“ des Parteivorstands zur 1. Tagung des 10. Bundesparteitags.
Der Parteitag möge beschließen:
Der Antrag „Diätenbegrenzung“ wird durch folgende Punkte komplett ersetzt:
- Der Parteivorstand wird aufgefordert, die Umsetzung des Parteitagsbeschlusses von 2025 (Chemnitz) sicherzustellen. Dieser sieht vor, bis spätestens 2027 einen satzungsändernden Antrag zum Diätendeckel vorzulegen.
- Der Parteivorstand wird beauftragt, einen transparenten, beteiligungsorientierten Prozess zur Erarbeitung eines satzungsändernden Antrags einzuleiten. Dabei sind insbesondere:
- die Einbeziehung der Landesverbände
- die rechtliche Prüfung und Absicherung,
- sowie die Entwicklung klarer und einheitlicher Regelungen für alle Ebenen parlamentarischer Mandate (Europa- Bundes- und Landtagsabgeordneter) sicherzustellen.
- Ziel ist ein rechtssicherer, satzungsgebundener und für alle Mandatsträger*innen gleichermaßen geltender Diätendeckel, der auf einem breit getragenen innerparteilichen Konsens beruht.
- Der Parteivorstand wird damit beauftragt ein Konzept mit Grundlagen und Richtlinien für die Einrichtung von Solifonds der Partei und nahestehender Strukturen zu entwickeln. Hierbei sind Erfahrungen aus den Landesverbänden und bisherige Fraktionsvereine mit einzubeziehen.
Begündung:
Der Parteitag 2025 in Chemnitz hat einen klaren und verbindlichen Fahrplan beschlossen: Bis spätestens 2027 soll ein satzungsändernder Antrag zum Diätendeckel vorgelegt werden. Damit ist bewusst ein Verfahren gewählt worden, das sowohl die notwendige rechtliche Verbindlichkeit als auch eine breite innerparteiliche Diskussion und Beteiligung sicherstellt.
Der Beschluss des Parteivorstands aus dem Jahr 2026 weicht von diesem, auf dem Parteitag verabschiedeten Fahrplan ab. Indem ein Antrag ohne Satzungsänderung sowie ohne die ausreichende vorherige Einbeziehung der Landesverbände vorgelegt wird, wird der durch den Parteitag festgelegte Prozess verkürzt. Dies steht im Widerspruch zur innerparteilichen Willensbildung und schwächt die Rolle des Parteitags als höchstes beschlussfassendes Gremium.
Der vorliegende Antrag ist deshalb keine grundsätzliche Kritik am Ziel eines Diätendeckels, im Gegenteil: Er zielt darauf ab, dieses Ziel auf eine tragfähige, rechtssichere und demokratisch legitimierte Grundlage zu stellen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der bestehenden Beschlusslage und die Erarbeitung einer Satzungsänderung unter breiter Beteiligung der Partei.
