Wahlprogramm zur Landtagswahl 2014

KAPITEL 3 GESELLSCHAFTLICHE TEILHABE UND ECHTE DEMOKRATIE

Für die DIE LINKE. Thüringen gehört es zu den Grundvoraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft, dass alle Menschen unabhängig ihrer sozialen, ökonomischen oder politischen Stellung und unabhängig ihrer Lebensweise, Herkunft und Einstellungen an gesellschaftlichen Prozessen teilhaben können. Dazu gehört neben einem gleichen Zugang zu politischen und sozialen Rechten auch die Möglichkeit, direkt an Entscheidungsprozessen auf allen politischen Ebenen beteiligt zu sein – von der Kommune, im Land und Bund bis hin zu Europa.
Die sozialen und demokratischen Rechte sind unteilbar. Die sozialen und politischen Grundrechte gelten für alle in Thüringen lebenden Menschen unterschiedslos. Sie gelten für Erwerbslose, Hartz-IV-Betroffene, für Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge sowie Menschen mit Behinderungen in gleicher Weise. Weder aus ökonomischen Gründen noch unter dem Vorwand, die Freiheit zu schützen, dürfen Grundrechte relativiert oder der Sicherheit geopfert werden.
DIE LINKE. Thüringen will die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen und Zusammenschlüssen von Betroffenen im demokratischen Meinungs- und Willensbildung fortsetzen. Wir sehen ihre Einbeziehung in sowohl parlamentarische als auch außerparlamentarische Prozesse als Grundbestandteil unserer Politik.

Die Demokratie demokratisieren

DIE LINKE. Thüringen forciert eine weitere Demokratisierung der Demokratie. Wir wollen mehr Transparenz und Öffentlichkeit in allen Phasen der Entscheidungsvorbereitung sowie Teilhabe an Entscheidungen im Rahmen der repräsentativen Demokratie oder in Form direkter Demokratie. Ob Energiewende oder Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform, bei großen Investitionen oder Bauvorhaben, die das Leben der Einwohnerschaft nachhaltig verändern, finden die mitunter notwendigen Kompromisse zwischen individuellen und gesellschaftlichen Interessen bislang nicht die erforderliche Unterstützung.
Seit der Verabschiedung der Thüringer Verfassung im Jahr 1994 engagieren sich in Thüringen viele Menschen für „Mehr Demokratie“. Die Durchsetzung des Volksbegehrens zur Stärkung der direkten Demokratie in Thüringen im Jahr 2000 und des Volksbegehrens für mehr Demokratie in den Kommunen im Jahr 2008 sind große Erfolge für die politische Mitgestaltung mündiger Einwohnerinnen und Einwohner. Dennoch behindert das in der Thüringer Verfassung verankerte Verbot von Plebisziten, wenn Abgaben und Finanzen betroffen sind, die unmittelbare Mitbestimmung.
DIE LINKE. Thüringen will auf parlamentarischem Weg das Finanz- und Abgabentabu aus der Verfassung streichen oder Initiativen für ein entsprechendes Volksbegehren unterstützen. Zudem setzen wir uns für die Weiterentwicklung der Bürgerbegehren und -entscheide ein; insbesondere ist zu ermöglichen, dass Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage selbst Bürgerentscheide ansetzen und, wenn Bürgerinnen und Bürger mit einem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid erzwungen haben, eine Alternativvorlage zur Abstimmung stellen können.
Wir wollen Bürgerhaushalte auf kommunaler Ebene und die frühzeitige Einbeziehung der Menschen insbesondere in kommunale Planungsvorhaben. In „Kommunalen Bürgerhaushalten“ sehen wir eine Möglichkeit, die Einwohnerschaft stärker in finanzpolitische Entscheidungen in den Kommunen einzubeziehen. Um sie erfolgreich zu gestalten, darf die Beteiligung nicht formal und technokratisch ausgestaltet sein und muss Finanzbereiche betreffen, die tatsächlich durch die Kommunen gestalt- und steuerbar sind. „Bürgerhaushalte“ als Methode zur Legitimation unpopulärer Kürzungsmaßnahmen lehnen wir ab.
DIE LINKE. Thüringen will dafür sorgen, dass die Mitwirkung der Bürgerschaft bei Haushaltsentwürfen gesetzlich geregelt und die öffentliche Rechenschaftslegung über den laufenden Haushaltsvollzug sowie die Offenlegung alle Berichte der örtlichen und überörtlichen Kommunalprüfungen gesichert wird. Externen Sach- und Fachverstand in die Arbeit staatlicher Institutionen und öffentlicher Einrichtungen einzubeziehen (in Form von Beiräten bspw.), sehen wir als eine Möglichkeit an, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und wirksam zu korrigieren.
Wir wollen das Wahlalter für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre senken.
Die Beschäftigten und Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung wollen wir stärker als bislang an Entscheidungen beteiligen. In diesem Ausbau der Mitbestimmung sehen wir eine Voraussetzung für das Gelingen der notwendigen Funktional- und Verwaltungsreform, die nur mit den Beschäftigten und nicht über deren Köpfe hinweg erfolgreich gestaltet und beschlossen werden kann. DIE LINKE. wird in Thüringen ein modernes Personalvertretungsrecht schaffen, das die Mitbestimmung im Rahmen einer Allzuständigkeit in innerdienstlichen Angelegenheiten für die Personalvertretungen auf das verfassungsrechtlich zulässige Maß ausbaut und einzelne Beschäftigtengruppen nicht weiter ausschließt.
Vertrauen in Demokratie, Parlamente und Behörden schafft Transparenz. Wir werden die Voraussetzung dafür schaffen, dass Nebentätigkeiten und -einkünfte von Verantwortungs- und Entscheidungsträgern offengelegt werden. Die Menschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Abhängigkeiten und Interessen möglicherweise auf die sie betreffenden Entscheidungen einen Einfluss haben. Mit einem Transparenzregister wird künftig kenntlich, welche Organisationen und Personen an parlamentarischen Initiativen und Gesetzentwürfen mitgearbeitet haben und selbst nicht dem Parlament und den zuständigen staatlichen Stellen angehören. Mit einem Antikorruptionsgesetz wird DIE LINKE. Korruptionsgefahren in Thüringen begegnen.

Kommunale Selbstverwaltung stärken

DIE LINKE. Thüringen sieht in selbstverwalteten Kommunen das Fundament einer demokratischen und sozialen Gesellschaft und will deshalb ihre Stellung im bundesdeutschen System stärken. Wir stehen für das Konzept der „Gläsernen Rathäuser und Landratsämter“, denn mehr Demokratie, Transparenz und Öffentlichkeit sind eine wesentliche Voraussetzung für die tatsächliche kommunale Selbstverwaltung.
Die Stellung der Kommunen wird im Wesentlichen durch den Rechtsrahmen, die finanzielle Ausgestattung und den Umfang der eigenen wirtschaftlichen Betätigung bestimmt. Gegenwärtig ist die kommunale Selbstverwaltung eine Worthülse, weil die Kommunen nicht über angemessene rechtliche, sachliche und finanzielle Voraussetzungen verfügen.
DIE LINKE. Thüringen wird verbindliche Mitbestimmungsrechte der Kommunen auf Landesebene verankern. Bei einer Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen durch das Land wird eine auskömmliche Kostenerstattung des Landes an die Kommunen gesichert.
Wir wollen das kommunale Satzungsrecht stärken, eine verbindliche Beteiligung der Einwohnerschaft sichern und den staatlichen Einfluss über das Würdigungs- und Genehmigungsverfahren auf das kommunale Satzungsrecht begrenzen.
Die Informationsrechte und Entscheidungskompetenzen der kommunalen Vertretung gegenüber den Verwaltungen wird DIE LINKE. Thüringen im Rahmen einer Änderung des kommunalen Verfassungsrechts stärken. Die kommunale Gemeinschaftsarbeit werden wir durch wirkungsvollere Beteiligungsrechte demokratisieren.
Wir sehen in einer angemessenen Finanzausstattung die Voraussetzung für starke Kommunen und kommunale Selbstverwaltung. Das schließt die Ausschöpfung der eigenen Haushaltspotenziale ein, z.B. bei der Gewerbesteuer, den örtlichen Aufwands- und Verbrauchssteuern sowie im Zusammenhang mit der eigenen kommunalen Wirtschaftstätigkeit. Gemeinsam mit den Kommunen werden wir Wege entwickeln, wie die kommunale Steuerquote von bisher rund 24 Prozent auf 40 Prozent gesteigert werden kann.
DIE LINKE. Thüringen wird über den kommunalen Finanzausgleich für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sorgen. Unser Maßstab ist dabei die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes zum kommunalen Finanzausgleich. Grundsätzlich wollen wir Finanzleistungen des Landes an die Kommunen als allgemeine Zuweisungen ohne Zweckbindung ausreichen, damit vor Ort selbstständig über die Mittelverwendung entschieden werden kann. Die verfassungsrechtlich garantierte vollständige Kostenübernahme bei Aufgabenübertragung an die Kommunen werden wir durch ein transparentes und nachvollziehbares Erstattungsverfahren (Mehrbelastungsausgleich) untersetzen.
Die Krankenhausmitfinanzierung der Kommunen ist in der Art neu zu gestalten, dass der in der Schlüsselzuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte enthaltene Pro-Kopf-Betrag vom Land direkt in die Krankenhausförderung einfließt.
DIE LINKE. Thüringen plädiert für die Aufgabenerledigung in den Kommunen im Regelfall in öffentlich-rechtlichen Organisationsstrukturen und gegen den Zwang zur Privatisierung. Mit privatrechtlichen Organisationsformen dürfen die Regelungen der demokratischen Kontrolle, Steuerung und Transparenz nicht unterlaufen werden.

Öffentliche Daseinsvorsorge sichern

Die LINKE. Thüringen unterstützt weitere Rekommunalisierungsvorhaben. Wir wollen die Kommunalwirtschaft insgesamt stärken. Sie hat vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise an Bedeutung gewonnen. Kommunale Unternehmen, einschließlich der Sparkassen, haben einen enormen Vertrauenszuwachs erfahren. Ihre Kunden sind sogar bereit, in einem angemessenen Rahmen für kommunale Leistungserbringungen einen höheren Preis zu zahlen. Wir sehen im Genossenschaftsmodell eine geeignete Form, sowohl den kommunalen Wirtschaftssektor zu stärken als auch in stärkerem Maße Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. DIE LINKE. Thüringen will die kommunale Trägerschaft der Sparkassen erhalten.
Wir wollen uns für den weiteren Ausbau der kommunalen Daseinsvorsorge einsetzen und die hierfür notwendigen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schaffen. Damit unterstützen wir die Kommunen als Hauptträger der öffentlichen Daseinsvorsorge (Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit wie Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe usw). DIE LINKE. Thüringen spricht sich konsequent gegen Privatisierungen weiterer Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge aus.

Kommunalabgaben sozial gerecht gestalten

DIE LINKE. Thüringen sieht die Ausbaubeiträge nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz als nicht mehr zeitgemäß. Im Abwasserbereich sollen unter Beachtung des Kostendeckungsgebotes alle abwasserwirtschaftlich notwendigen Investitionen über die Abwassergebühren refinanziert werden, wie dies jetzt bereits bei zahlreichen Aufgabenträgern geschieht. Eine rückwirkende Erhebung von Beiträgen wollen wir gesetzlich ausschließen.
Anstelle der Straßenausbaubeiträge soll eine sogenannte Infrastrukturabgabe treten, welche die Belastungen solidarisch verteilt: Bei dem derzeitigen Investitionsniveau wäre dies eine durchschnittliche Belastung von 7,50 Euro pro Einwohnerin/Einwohner und Jahr.
Wir wollen die Tätigkeit der kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung an den allgemeinen Grundsätzen der Transparenz, demokratischen Steuerung sowie Kontrolle orientieren und die Tätigkeit der Verbraucherbeiräte weiter entwickeln.
DIE LINKE. Thüringen vertritt die Ansicht, dass für bestimmte kommunale Leistungen, etwa im Bereich Gewerbewesen, Bauordnungsbehörde, Kfz-Zulassung oder Führerscheinwesen, zwingend das Kostendeckungsgebot gelten muss. Wir sprechen uns folglich dafür aus, auf die Erhebung von Grundgebühren im Regelfall zu verzichten, da diese verbrauchsunabhängig ausgestaltet sind und durch ein verändertes Nutzungsverhalten nicht reguliert werden können.

Öffentliche Verwaltung modernisieren

DIE LINKE. Thüringen sieht in einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform eine der dringendsten Aufgaben thüringischer Landespolitik. Die Anforderungen und Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft an das öffentliche und kommunale Handeln werden zunehmend höher und anspruchsvoller. Um ihnen gerecht zu werden, bedarf es einer leistungsfähigen, transparenten, bürgerorientierten und demokratisch legitimierten öffentlichen Verwaltung. Die hierfür erforderlichen Reformschritte verstehen wir aufgrund der Komplexität der zu erfüllenden Anforderungen als einen kausalen und dynamischen Prozess, der das Land und kommunale Ebene gleichermaßen umfassen muss und sich nicht auf eine Seite beschränken darf.
Die gegenwärtige dreistufige Verwaltungsstruktur mit der starken Dominanz der Landesmittelbehörden ist weder zeitgemäß noch entspricht sie den Anforderungen der Menschen und der Wirtschaft. Die Landesmittelbehörden sind zu weit weg von der Lebenswirklichkeit, intransparent und unterliegen kaum einer demokratischen Kontrolle und Steuerung. Die LINKE. Thüringen schlägt den Übergang zur zweistufigen Verwaltung vor – so, wie sie bereits in einer Reihe anderer Bundesländer existiert. Wir wollen das Landesverwaltungsamt auflösen. Die Bildung von Landessonderbehörden soll nur noch im Ausnahmefall möglich sein. Die Aufgaben der bisherigen Landesmittelbehörden sollen im Grundsatz kommunalisiert werden.
Eine bloße Vergrößerung der Landkreise in der jetzigen Form ist nicht sachgerecht. DIE LINKE. Thüringen plädiert für ein Modell der Regionalkreise, das die Landkreise mit einem erweiterten Aufgaben- und Verantwortungskatalog, einer veränderten Finanzierung und einem Zugewinn an Demokratie entwickeln wird. Danach werden die Regionalkreise nur noch die durch das Land übertragenen Aufgaben wahrnehmen und von ihm finanziert. Die Kreisumlage, welche die Gemeinden in ihrer Handlungsfähigkeit stark beeinträchtigt, entfällt. Alle kommunalen Angelegenheiten werden künftig in den Gemeinden und Städten über gemeinsame Bürgerbüros bearbeitet. Mit der Bildung der Regionalkreise steht die bisherige Kreisfreiheit von Städten infrage und muss demokratisch entschieden werden.
Für DIE LINKE. Thüringen stellen die „Verwaltungsgemeinschaft“ und „erfüllenden Gemeinden“ Auslaufmodelle auf gemeindlicher Ebene dar. Dort wo die Einwohnerschaft den Fortbestand ihrer Gemeinden durch Bürgerentscheid fordert, sollen sie Bestand haben. Wir sehen jedoch zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit mittelfristig eine Mindestgröße von 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern als notwendig an – es sei denn, dass Gemeinden dauerhaft aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Steuerkraft ohne Landeszuweisungen auskommen.
Wir wollen die Ortschaftsverfassung weiter ausbauen und demokratisieren.
Ziel der Thüringer LINKEN ist es, ein modernes einheitliches Arbeits- und Dienstrecht zu schaffen. Eine LINKE-Landesregierung tritt dafür ein, die Europafähigkeit der Verwaltungen zu stärken: u.a. durch einen Ausbau der Sprachkompetenz und internationale Austauschmaßnahmen.

Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten

DIE LINKE. Thüringen steht für eine Rechts- und Justizpolitik, welche die soziale Gerechtigkeit und die demokratische und solidarische Zivilgesellschaft stärkt und gewährleistet. Gesetzgebung, Gesetzestexte, Verfahrensläufe, Urteile und Bescheide müssen für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar sein.
Wir wollen auf Bundesebene Gesetzesinitiativen vorschlagen, um die soziale Verantwortung der Justiz zu stärken. Einschränkungen der Prozesskostenhilfe und Gebührenerhöhungen mindern die Chancen der Menschen, ihre Rechte gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen zu können. Wir wollen Gerichtsgebühren sozial staffeln, damit sie niemandem den Rechtsweg versperren. Den gesetzlichen Anspruch auf Beratungshilfe wollen wir in Thüringen wirksam erfüllen.
Seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) und weiterer sozial ungerechter Reformen im Rentenüberleitungs- und Krankenversicherungsrecht sind viele Menschen gezwungen, sich Hilfe bei den Sozialgerichten zu suchen. Der Anstieg der Klagen vor den Sozialgerichten ist somit eine unmittelbare Folge rechts- und sozialpolitischer Fehlentscheidungen, welche die Gerichte zu „Korrekturstellen“ gemacht haben. Bis zur grundsätzlichen Abschaffung von Hartz IV will DIE LINKE. Thüringen die Justiz des Landes auf diese Situation strukturell einstellen, denn die Rechtssuchenden benötigen zur wirksamen Durchsetzung ihrer Rechte zeitnahe Entscheidungen. Das gilt insbesondere für das existenziell wichtige Sozialrecht. Wir wollen die Sozialgerichte personell und sachlich dementsprechend ausstatten.
DIE LINKE. Thüringen sieht im Anstieg der gesetzlichen Betreuung die Folge der Kürzungen und des Rückganges anderer sozialer Unterstützungsmöglichkeiten. Wir plädieren für eine bessere Zusammenarbeit von Justizstellen und Sozialbehörden. Durch den Ausbau sozialer Unterstützungsangebote sollen Menschen mit Bedarfen nicht ausschließlich der gerichtlichen Entscheidung über eine gesetzliche Betreuung überlassen werden.
Wir setzen beim Justizvollzug klar auf Resozialisierung vom ersten Hafttag an, denn eine erfolgreiche und dauerhafte Wiedereingliederung nach der Haft ist der beste Schutz vor weiteren Straftaten. Dazu muss die Zusammenarbeit der sozialen Träger und der Justiz schon während der Haft verstärkt werden. Angebote für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Zahl der Arbeitsmöglichkeiten während der Haft müssen ausgebaut werden, da sie einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Resozialisierung leisten können. Die notwendige medizinische und therapeutische Versorgung und soziale Betreuung wird entsprechend gewährleistet. Wir wollen für die überfällige Besetzung freier Arzt- und Sozialarbeiterstellen sorgen.
Die durch die bisherige Landesregierung betriebene Kürzung bei den Mitteln für die Bewährungs- und Straffälligenhilfe wird DIE LINKE. Thüringen rückgängig machen.
Wir wollen die Unabhängigkeit der Justiz in Thüringen nach europäischen Standards ausbauen. Dazu werden wir die rechtspolitischen Initiativen der LINKE-Fraktion im Deutschen Bundestag für die Einführung der Selbstverwaltung der Justiz aufgreifen. Kurzfristig sollen die Mitbestimmungsrechte des Personals in den Gerichten und Staatsanwaltschaften gestärkt werden. Der Einfluss der Regierung auf Personalauswahl und -angelegenheiten von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten soll begrenzt werden. Wir werden deshalb das Letztentscheidungsrecht dem Richterwahlausschuss des Landtages übertragen.

NSU-Verbrechen und Mitverantwortung der Sicherheitsbehörden aufarbeiten

Thüringen steht in einer besonderen Verantwortung, weiter an der Aufarbeitung der bis heute nicht vollständig aufgeklärten Verbrechen des neonazistischen Terrornetzwerkes NSU mitzuwirken. Der Thüringer Landtag kann aus diesem Grund nicht mit dem Ende der Legislaturperiode die parlamentarische Untersuchung insbesondere der gesellschaftlichen Ursachen für das Entstehen militanter neonazistischer Zellen sowie des Versagens und der Mitverantwortung der Sicherheitsbehörden am jahrelang unentdeckt gebliebenen rassistischen Morden einstellen. Zu viele Fragen sind noch unbeantwortet, neue Fragen sind hinzugekommen, zu viele Geschehensabläufe sind noch unbekannt. Wir werden uns deshalb auch im neu gewählten Thüringer Landtag dafür engagieren, einen fraktionsübergreifenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Themenkomplex des sogenannten NSU einzusetzen. Damit soll die bisherige Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden im Zusammenhang mit Aktivitäten neonazistischer Strukturen sowie die Aufarbeitung möglicher Fehler der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden bei der Aufklärung und Verfolgung der dem NSU und ihm verbundener Netzwerke zugerechneten Straftaten fortgeführt werden. Dies sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig.
Ihnen, den Opfern des NSU-Nazi-Terrors, wollen wir in Thüringen eine Stätte der Erinnerung und Mahnung errichten. Ein gesellschaftlich breit getragener und würdiger Gedenkort für die Toten, deren Mörder aus Thüringen kamen, kann und wird eine notwendige Debatte um in der Gesellschaft verankerte rassistische Einstellungen sowie Denk- und Handlungsmuster befördern.

Geheimdienst abschaffen – Verfassung schützen

DIE LINKE. Thüringen unterstreicht vor dem Hintergrund der Versäumnisse der Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung und Aufklärung der schrecklichen Verbrechen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes, dass das Landesamt für Verfassungsschutz nicht geeignet ist, zu einem wirksamen Schutz demokratischer Rechte beizutragen. Es entzieht sich jeder demokratischen Kontrolle, vereint die einer Demokratie abträgliche Befugnis zum Grundrechtseingriff ohne eine hinreichend rechtsstaatlich geregelte Eingriffsvoraussetzung und richtet sich gegen jeden Menschen, den der Verfassungsschutz als „verfassungsfeindlich“ einstuft.
Unsere Kennzeichnung des Landesamtes für Verfassungsschutz als untauglich und gefährlich gründet sich auf die grundlegende Struktur und Systematik eines Geheimdienstes. Wir wollen deshalb das Landesamt für Verfassungsschutz als Geheimdienst ersatzlos abschaffen und stattdessen eine wissenschaftlich arbeitende Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie einrichten, die über keine nachrichtendienstlichen Befugnisse oder den Zugang zu nachrichtendienstlich erhobenen Informationen verfügt. Ihre Schwerpunktaufgaben werden die Dokumentation neonazistischer und anderer gegen die Grundsätze der Verfassung gerichteter Aktivitäten in Thüringen sein sowie die Beratung zivilgesellschaftlicher und staatlicher Akteurinnen und Akteure bei der Auseinandersetzung mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Einstellungen und deren strukturellen und öffentlichen Erscheinungsformen. Bis zur Umsetzung dieses Vorhabens soll dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz und anderen Geheimdienststrukturen untersagt werden, an Bildungseinrichtungen Thüringens Veranstaltungen anzubieten. Geheimdienste haben grundsätzlich nichts in Bildungseinrichtungen zu suchen.

Thüringer Polizei bürgerrechtsfreundlich modernisieren

DIE LINKE. Thüringen sieht im vielfältigen Wirken der Thüringer Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Verantwortung einen erheblichen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit der Menschen in unserem Land. Der durch die gegenwärtige Landesregierung geplante Stellenabbau und die vollzogene Polizeistrukturreform gefährden den Erhalt und die Stärkung einer einwohnernahen, zuverlässigen und demokratisch organisierten Polizei. Deshalb wollen wir die Polizeistrukturreform kritisch überprüfen und den Stellenabbau solange aussetzen, bis – im Ergebnis einer Aufgaben- und Strukturanalyse – über Struktur, Aufgaben und notwendigen Umfang der personellen Ausstattung der Polizei neu entschieden werden kann. Dies wird in enger Kooperation mit den Personalvertretungen, den Berufsverbänden und Gewerkschaften realisiert.
DIE LINKE. Thüringen plant, das Beurteilungsrecht in der Thüringer Landespolizei in der Form zu ändern, dass die Regelbeurteilungen entfallen. Wir setzen uns für die Einführung von Regelbeförderungen in allen Laufbahngruppen ein. DIE LINKE. Thüringen will die Ausbildung künftiger Polizeibeamtinnen und -beamter reformieren und an die Erfordernisse einer bürgerrechtsfreundlichen Polizei anpassen. Um eine abgestimmte Polizeiausbildung und die notwendige Verwaltung sicherzustellen, wollen wir strukturelle Änderungen bei den bislang bestehenden zwei Ausbildungseinrichtungen für den mittleren und den gehobenen Dienst prüfen und umsetzen. Die spezifischen Erfordernisse für die Ausbildung von Kriminalistinnen und Kriminalisten werden dabei besonders berücksichtigt. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Altersdurchschnitts der Thüringer Polizei haben wir vor, einen stetigen Ausbildung- und Einstellungskorridor einzurichten, der den Beamtinnen und Beamten eine berufliche Zukunftsperspektive sichert. Wir beabsichtigen, eine Polizeiverwaltungslaufbahn einzuführen.
Zur Stärkung der Transparenz polizeilichen Handelns und damit zur Verbesserung der öffentlichen Akzeptanz polizeilicher Eingriffe wollen wir eine Polizeibeschwerdestelle einrichten und eine anonymisierte, aber in Rechtsverfahren repersonalisierbare Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte einführen. Beides trägt zu einer stärkeren öffentlichen Kontrolle und zur Schaffung einer notwendigen Fehlerkultur innerhalb der Polizei bei und wirkt Polizeikorpsdenken entgegen. Nicht mehr die Polizei als Gesamtstruktur soll im Fokus bei polizeilichen Fehlverhalten Einzelner stehen. Vielmehr soll die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Polizeibeamte ermöglicht werden. Einer falsch verstandenen Solidarisierung innerhalb der Polizeistrukturen, die es Betroffenen polizeilicher Eingriffe unmöglich macht, diese rechtlich zu überprüfen, wollen wir so wirksam begegnen. Zugleich ist die Struktur und Zentralisierung der sogenannten kasernierten Einheiten kritisch zu überprüfen. DIE LINKE. Thüringen lehnt eine Privatisierung von Aufgaben der öffentlichen Sicherheit prinzipiell ab.
Die polizeilichen Befugnisse im Rahmen des Gefahrenabwehrrechtes wollen wir im Polizeiaufgabengesetz auf das notwendige und verfassungsrechtlich zulässige Maß reduzieren. Nicht immer mehr polizeiliche Befugnisse führen zu mehr Sicherheit, sondern die Beschreibung rechtlich überprüfbarer Eingriffsschwellen und die Beschränkung auf tatsächlich wirksame Instrumente der unmittelbaren Gefahrenabwehr schaffen eine zielgerichtet und bürgerrechtsfreundlich agierende Polizei. Wir wollen im Rahmen des Polizeirechtes auf die Inhaltsüberwachung der Telekommunikation, die Wohnraumüberwachung, den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern verzichten sowie auf die Überwachung der Telekommunikation durch sogenannte Trojaner auf Computern und weitere für die Gefahrenabwehr aufgrund ihrer Vorbereitungsdauer ungeeignete Instrumente. Somit soll auch der Gefahr begegnet werden, Vorfeldermittlung ohne Anlass anzuwenden. Eine Lücke im Rahmen der Strafverfolgung entsteht dadurch keinesfalls. Die Befugnisse bei Vorliegen eines konkreten Straftatverdachtes sind im Rahmen der Strafprozessordnung ausreichend geregelt und durch Gerichte kontrolliert.

Informationsfreiheit als Grundrecht verankern

DIE LINKE. Thüringen will den besonderen Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung stärken – anstelle von Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und Online-Durchsuchungen, Funkzellenabfragen, Späh- und Lauschangriffen. Wir wollen datenschutzrechtlich verbindlich festschreiben, dass Menschen einer Verwendung ihrer schützenswerten persönlichen Daten durch Dritte zustimmen und diese einzeln freigeben, anstatt erst nachträglich aufwendig und wenig nachvollziehbar für ihren Schutz sorgen zu müssen. Dieses Konzept eines „Datenschutz als Grundeinstellung“ versetzt die Menschen in die Lage, wieder selbst über die Verbreitung und Verwendung der sie betreffenden personenbezogenen Daten entscheiden zu können. Die Inhaber schützenswerter persönlicher Daten müssen damit nicht für ihren Schutz sorgen, sondern werden in die Lage versetzt, einzeln der Verwendung ihrer Daten durch Dritte zustimmen und diese freigeben.
Die bislang rückständigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Thüringen wollen wir an die neuen technischen Möglichkeiten anpassen und Regelungen bspw. für Smart-Metering-Systeme in privaten Haushalten aufnehmen. Die Bildung von Verbunddateien wollen wir stark reglementieren und auf das absolut notwendige Maß beschränken, um die damit verbundene Gefahr der zunehmenden Profilbildung einzudämmen. Die Kontroll- und Sanktionsbefugnisse des Datenschutzbeauftragten wollen wir ebenso ausbauen wie seine Unabhängigkeit durch eine ausreichende und den Erfordernissen angemessene personelle und sachliche Ausstattung. Das Recht zur vollständigen Löschung digital gespeicherter Daten wollen wir gesetzlich verankern.
In einer auf individuellen (Grund-)Rechten und dem Demokratieprinzip aufbauenden Gesellschafts- und Rechtsordnung ist das Recht auf Informationsfreiheit in zweifacher Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Zum einen trägt es dazu bei, dass Einwohnerinnen und Einwohner von öffentlichen Stellen die für ihr politisches Engagement und für die Durchsetzung ihrer Rechte notwendigen umfassenden Informationen erhalten. Zum anderen führt der möglichst ungehinderte Zugang zu Informationen bei öffentlichen Stellen dazu, dass deren Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse im Sinne demokratischer Transparenz nachvollziehbar und damit auch kontrollierbar werden. Informationsfreiheit, Öffentlichkeit, Transparenz und demokratische Kontrolle staatlichen Handelns bilden einen untrennbaren Zusammenhang. Den freien Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung wollen wir als Grundrecht in der Thüringer Verfassung festschreiben. Das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz wollen wir zu einem Transparenzgesetz fortentwickeln, das den Zugang zu Informationen nicht mehr von einem im Einzelfall zu begründenden Antrag abhängig macht, sondern die Verwaltung verpflichtet, Informationen weitestgehend selbstständig zu veröffentlichen. Die bislang sehr weitgehenden Bereichsausnahmen für den Zugang zu Informationen wollen wir auf das verfassungsrechtlich notwendige Maß beschränken. Der Informationsfreiheitsbeauftragte muss ausreichende Kontrollbefugnisse und erweiterte Kompetenzen gegenüber den freien Informationszugang verweigernden Behörden verfügen.

Zukunftsfähigkeit durch Netzpolitik herstellen

DIE LINKE. Thüringen sieht im Zugang zu digitalen Netzen und den darin verfügbaren Informationen einen Teil der Daseinsvorsorge und Voraussetzung zur Inanspruchnahme von demokratischen Grundrechten sowie zur Mitbestimmung in gesellschaftlichen Prozessen. Netzpolitik verstehen wir als Querschnittsaufgabe. Eingriffe des Staates in die Freiheit des Netzes, welche die freie Verfügbarkeit und den Austausch von Informationen einschränken und damit die demokratische Partizipation behindern, lehnen wir ab. Netzneutralität ist die demokratische Grundlage für die digitale Gesellschaft.
Gemeinsam mit den Kommunen werden wir die Voraussetzung dafür schaffen, Lücken beim Breitbandausbau zu schließen und auch ländliche Regionen an schnelle Netzverbindungen anzuschließen.
Wir wollen Freifunkinitiativen in Thüringen unterstützen und die sogenannte Störerhaftung für die Anbieter freier Netzzugänge auf Bundesebene abschaffen.
DIE LINKE. Thüringen wird die Kommunikation und Interaktion von Behörden mit den Einwohnerinnen und Einwohnern durch Ausbau entsprechender Onlineportale stärken und dafür sorgen, dass alle Dokumente und Internetseiten uneingeschränkt barrierefrei zugänglich sind.

Demokratische Teilhabe für Kinder und Jugendliche ermöglichen

DIE LINKE. Thüringen will Kindern mehr Möglichkeiten bieten, ihre eigenen Interessen zu vertreten. Kinderparlamente mit tatsächlichen Mitbestimmungsrechten, Mitbestimmungsmöglichkeiten in Kindertagesstätten und Schule müssen ebenso ausgebaut werden wie die Kinderrechte ins Grundgesetz gehören. Damit wollen wir die UN-Kinderrechtskonvention umsetzen und die Rechte der Kinder denen ihrer Eltern verfassungsgemäß gleichstellen. Indem Kinder nicht mehr allein als Bestandteil von Familien angesehen, sondern ausdrücklich zu Subjekten mit Verfassungsrang werden, können ihre Interessen z.B. im Falle von Misshandlung und Missbrauch besser geschützt werden. Wir beabsichtigen, die Jugendarbeit als Teil nonformaler und informeller Bildung zu stärken.

Geschlechterdemokratie endlich verwirklichen

DIE LINKE. Thüringen will die reale Gleichstellung der Frauen und Mädchen in allen Bereichen des gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Lebens. Zwar sind in Deutschland und Thüringen die gleichen Chancen von Frauen und Männern verfassungsrechtlich verankert, die Realität sieht jedoch oft anderes aus. Frauen sind nach wie vor für einen Großteil der Kinderbetreuung und Pflegearbeiten verantwortlich und erleiden deswegen nachhaltige Karriereeinbußen. Selbst kinderlose Frauen werden wegen ihrer potenziellen Gebärfähigkeit bei Einstellungen und Beförderungen übergangen. Männerquoten von 80 Prozent bis 100 Prozent sind in den Führungsetagen vieler Wirtschaftszweige ebenso Realität wie in Kunst, Kultur und Wissenschaft. Frauen haben die besseren Abschlüsse und verdienen im Bundesdurchschnitt dennoch 22 Prozent weniger als Männer. Für DIE LINKE. Thüringen ist all das nicht hinnehmbar.
Wir setzen uns für eine paritätische Quote in Führungspositionen ein. Um dies zu erreichen, wollen wir im Landesdienst Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt einstellen und befördern. In einem ersten Schritt werden wir das Thüringer Gleichstellungsgesetz novellieren und konkrete zeitliche Vorgaben und verbindliche Anforderungen festschreiben.
Die Ministerien sollen ein gleichstellungspolitisches Programm erarbeiten, das in allen Ressorts und Politikfeldern zur Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft beiträgt.
DIE LINKE. Thüringen macht sich zugleich stark für gesetzliche Vorgaben für eine Frauenquote in der Privatwirtschaft. Gemeinsam mit Gewerkschaften und Wirtschaftsvertretern wollen wir eine gerechte Entlohnung sogenannter typisch weiblicher Tätigkeiten, z.B. bei Pflege- und Erziehungsarbeiten, erreichen. Wir streben das sogenannte „equal pay“ an, also dass gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird und nicht länger männliche Arbeit an Maschinen per se besser bewertet wird.
DIE LINKE. Thüringen bekennt sich in Geschlechterfragen zur gesellschaftlichen Vielfalt. Wir wollen die selbstbestimmte Lebensweise aller Menschen stärken und setzen uns deshalb für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ein, in der Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle ihre Identität frei entwickeln können. Deshalb werden wir unsere guten Kontakte zu den Verbänden und Institutionen der queeren Community weiter ausbauen und vertiefen.

Demokratische Teilhabe für Seniorinnen und Senioren ermöglichen

DIE LINKE. Thüringen vertritt ein zeitgemäßes Verständnis des Alters und des Alterns, das durch Aktivität und Teilhabe gekennzeichnet ist. Ältere Menschen verfügen über Wissen, Erfahrung und Kompetenz, die für die Gesellschaft von hoher Bedeutung sind. Anstelle von Ausgrenzung und fehlendem Respekt setzen wir auf die Integration von älteren Menschen in die gesellschaftlichen Prozesse.
DIE LINKE. Thüringen kämpft gegen Altersdiskriminierung, wie sie z.B. bei Kreditvergabe und Vertragsabschlüssen Alltag ist. Wir setzen uns in jedem Altersabschnitt des Menschen für ein Leben in Würde ein und damit auch gegen Altersarmut und finanzielle Abhängigkeiten.
DIE LINKE. Thüringen wird das Seniorenmitwirkungsgesetz novellieren, um für ältere Menschen bessere Bedingungen für ihre Interessenvertretung zu sichern. Es reicht nicht, dass in Kommunen und Landkreisen ehrenamtliche Seniorenbeauftragte gewählt und Seniorenbeiräte gebildet werden können – wir wollen eine stärkere Verbindlichkeit und Seniorenbüros, die als hauptamtliche Struktur das Ehrenamt unterstützen.

Demokratische Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ermöglichen

DIE LINKE. Thüringen strebt eine inklusive Gesellschaft an, in der die Fähigkeiten von Menschen gewürdigt und die Einschränkungen ausgeglichen werden. In vielen Lebensbereichen sind Menschen mit Behinderungen immer noch ausgeschlossen, weil Vorurteile und gesellschaftlich schlechte Rahmenbedingungen die Diskriminierung zementieren. Demgegenüber wollen wir in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Schritt für Schritt durchsetzten. Dementsprechend wollen wir das Landesgleichstellungsgesetz und den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überarbeiten. Dabei geht es um die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden, Wahllokalen und Wohnungen, barrierefreie Verkehrsverbünde, barrierefreien Tourismus, die Bereitstellung von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern im politischen Raum und die Erhöhung der Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen.

Migrationspolitik menschenwürdig gestalten

DIE LINKE. Thüringen sieht in der vollständigen sozio-kulturellen Inklusion von Migrantinnen und Migranten die Voraussetzung für eine tatsächliche Einwanderungsgesellschaft. Inklusion findet überall dort statt, wo Menschen miteinander gleichberechtigt kommunizieren und an gesellschaftlichen Prozessen teilhaben. Sie ist dann verwirklicht, wenn alle Menschen über gleiche soziale und politische Rechte verfügen und ihnen ein gleicher Zugang zu materiellen und symbolischen Ressourcen offensteht. Jene gegenüber Migrantinnen und Migranten vollzogene Politik, die von ihnen eine einseitig zu erbringende Leistung erwartet, lehnen wir ebenso ab wie wir uns einer selektiven Einwanderungspolitik widersetzen werden.
Die Bundesrepublik und auch Thüringen behaupten von sich, Einwanderungsland zu sein. Doch die Einrichtung von Welcome-Center und der inflationäre Gebrauch des Begriffs der Willkommenskultur reichen nicht aus, um die Thüringer Gesellschaft zu einer offenen Gesellschaft zu entwickeln. DIE LINKE. Thüringen wird sich deshalb auf Bundesebene für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzung einsetzen, dass Einwohnerinnen und Einwohner mit nicht deutscher Staatsbürgerschaft, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland haben, ein aktives und passives Wahlrecht bei Wahlen erhalten und an Abstimmungen teilnehmen können. Wir engagieren uns bis zur Verwirklichung des Wahlrechts dafür, dass die Ausländerbeiräte auf kommunaler Ebene aufgewertet und besser unterstützt werden. Das Land Thüringen soll Mittel zum Aufbau eines landesweiten Ausländerbeirats bereitstellen. Durch mehr Mitsprache- und Mitwirkungsrechte (Anhörungsrecht in allen Migrantinnen und Migranten betreffenden Fragen, Einfluss auf die Mittelvergabe für migrantische Projekte) können Problemlagen in ihrem Umfeld künftig wirkungsvoller thematisiert und der Bearbeitung zugeführt werden. Damit Migrantinnen und Migranten entsprechend ihrer tatsächlichen Kompetenzen und Fähigkeiten der Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet wird und sie damit die Chance erhalten, ihren eigenen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, wollen wir die Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen auf den Weg bringen.
Kinder mit einer nicht deutschen Herkunftssprache haben unterschiedslos einen Anspruch auf Förderung ihrer Bildungskompetenzen. Wir wollen an den Schulen ausreichende personelle und sachliche Ressourcen schaffen, die der Herausforderung einer zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft gerecht wird. Wir setzen uns dafür ein, die Herkunftssprache als zweite Fremdsprache anzuerkennen.
Elementar ist für Die LINKE., alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden des Landes und der Kommunen, die mit Migrantinnen und Migranten bzw. Flüchtlingen in Kontakt kommen, hinsichtlich ihrer interkulturellen Kompetenz, nicht zuletzt auch bezüglich der Sprachkenntnisse, systematisch weiterzubilden. Wir engagieren uns insbesondere dafür, dass die Ausländerbehörden Migrantinnen und Migranten nicht als Überwacher, sondern als Partner und Hilfeleister begegnen.
Die Unterstützung von migrantischen Vereinen und Verbänden muss durch das Land aktiver gefördert werden. Für Inklusionsprojekte („Integrationsprojekte“) bereitgestellte Gelder aus öffentlichen Landesmitteln sollten dabei schrittweise mehr den Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten zur Verfügung gestellt werden – und nicht ausschließlich Wohlfahrtsverbänden.

Flüchtlingspolitik humanitär und diskriminierungsfrei gestalten

DIE LINKE. Thüringen wird auf Landesebene die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Flüchtlinge in Thüringen diskriminierungsfrei und menschenwürdig untergebracht werden. Für uns gilt: offene Grenzen für Menschen in Not.
Die Situation mit über zwei Millionen Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien, die unveränderte Lebenssituation in Afghanistan, Verfolgung von Frauen durch Genitalverstümmelung oder wegen sogenannter Ehr-Verstöße, existenzbedrohende Diskriminierung der Roma in den Balkanstaaten stellen die reichen Staaten der Europäischen Union vor die Aufgabe, ihrer Verpflichtung zum Schutz von Menschen vor Krieg, Verfolgung und menschenunwürdigen Lebensbedingungen nachzukommen. Flüchtlinge sollen in Thüringen ihren Wohnort frei wählen können. Hierzu setzen wir uns in Thüringen dafür ein, ausreichenden Wohnraum zur dezentralen Unterbringung in Wohnungen bereitzustellen und zu finanzieren bzw. bei nachgewiesenem Bedarf und Zustimmung der betroffenen Flüchtlinge Wohnformen des betreuten Wohnens zu ermöglichen, die den Schutz der Privatsphäre sowie ein individuelles und eigenverantwortliches Leben sichern. Dabei ist eine spezielle Sensibilität für Flüchtlingsfrauen erforderlich, die aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung besonderen Schutzes bedürfen.
Das diskriminierende Gutscheinsystem zur Sicherung des Existenzminimums wollen wir im Rahmen der landespolitischen und -rechtlichen Möglichkeiten ausschließen. Entsprechend des Bremer Modells wird Flüchtlingen ein diskriminierungsfreier Zugang zur medizinischen Versorgung auf Grundlage des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht. Auf den hohen Anteil psychosomatischer und traumatischer Erkrankungen und auf den Beratungsbedarf von Flüchtlingen reagieren wir, indem wir das psychosoziale Behandlungszentrum in Jena institutionell sichern und ein landesweit in Anspruch zu nehmendes Netz sozialer und rechtlicher Beratung für Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Die Lebensbedingungen und die Möglichkeit der Erstberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung wollen wir verbessern und für die Aufnahme in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Standards der Unterbringung verbindlich festschreiben.
Für uns ist ein humanitärer Umgang mit verfolgten und zu schützenden Menschen Gradmesser für die Menschlichkeit einer Gesellschaft und damit Voraussetzung für den Abbau von rassistischen Einstellungen in der Gesellschaft. Wir planen daher, alle landesgesetzlichen und -rechtlichen Regelungen dahingehend zu überprüfen, ob Flüchtlinge durch diese benachteiligt und diskriminiert werden und in der Folge entsprechend ändern. DIE LINKE. Thüringen wird sich durch entsprechende Initiativen dafür starkmachen, auch diskriminierende Regelungen auf Bundesebene, z.B. die Bewegungsfreiheit einschränkende Residenzpflicht und das Asylbewerberleistungsgesetz, abzuschaffen.

Klare Kante gegen Rassismus und Neonazismus zeigen

Auf Basis eines Landesprogramms gegen Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus will DIE LINKE. Thüringen die stetige und breite zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit menschenfeindlichen Einstellungen in der Gesellschaft fördern. Wir werden Konzepte einer diskriminierungsfreien Bildung und zur verstärkten Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit mit Akteurinnen und Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft entwickeln und umsetzen. Dem Auftreten extrem rechter Organisationen und Strukturen in der Öffentlichkeit, die versuchen, insbesondere junge Menschen an ihre menschenverachtende Ideologie zu binden, widersetzen wir uns.
DIE LINKE. Thüringen forciert in der Auseinandersetzung mit neonazistischen und nationalistischen Einstellungen Aufklärung und zivilen Widerstand. Nicht der Staat ist zuvorderst Garant für den Schutz einer freien und demokratischen Gesellschaft, sondern die Menschen selbst. Der Staat darf aber das zivile Engagement nicht behindern oder kriminalisieren – dementsprechend werden wir den auf die Totalitarismustheorie aufbauenden „Extremismusbegriff“ aus den Handlungskatalogen von Justiz, Polizei und Verwaltung streichen.
Wir setzen uns für die Verankerung einer antifaschistischen Klausel in der Thüringer Verfassung ein, welche die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und die Verantwortung aller umfasst, der Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, der Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems und rassistischen oder antisemitischen Aktivitäten entschlossen entgegenzutreten.

Interreligiöse Kommunikation unterstützen

DIE LINKE. Thüringen führt den Dialog mit allen Religionen und deren Institutionen und tritt für ein von Respekt getragenes gesellschaftliches Miteinander bei der Anerkennung der individuellen Verschiedenheit aller hier lebenden Menschen ein.
Wir nehmen die religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse jedes Einzelnen ernst. Die Trennung von Kirche und Staat beinhaltet für uns einen achtungsvollen Umgang und Respekt vor den Aufgaben der anderen. Dies gilt ausdrücklich auch für das Wirken aller Kirchen und Religionsgemeinschaften im öffentlichen Raum. Dabei stehen Kooperation und Kommunikation im Vordergrund. Die Verständigung zwischen den Religionsgemeinschaften ist Teil dieses gesellschaftlichen Austausches als auch die Verständigung zwischen Religionen auf der einen und der großen Mehrheit der sich als nicht religiös verstehenden Thüringerinnen und Thüringer auf der anderen Seite.
Wir wollen in Thüringen weiterhin den Austausch mit den kirchlichen Trägern in der Sozialwirtschaft suchen. Unter Anerkennung der großen Bedeutung, die diese für das soziale und kulturelle Gefüge in Thüringen haben, werden wir in einen konstruktiven Prozess treten, um insbesondere die arbeitsrechtliche Sonderstellung der dort Beschäftigten zu thematisieren und gemeinsame Lösungen zu suchen, um gute Arbeit in diesem Bereich zu stärken.
Da die grundsätzliche Wählbarkeit aller Beschäftigten in Betriebs- und Personalräte zu den zentralen Punkten einer gerechten Personalvertretung gehört, setzen wir uns gegenüber den Kirchenvertretungen nachdrücklich für eine Abschaffung der sogenannten ACK-Klausel ein. Diese Klausel sorgt gegenwärtig dafür, dass in Einrichtungen kirchlicher Träger wie Krankenhäusern und Pflegeheimen nur Beschäftigte in den Betriebsrat gewählt werden können, die Mitglied einer der christlichen Kirchen sind.
Das besondere Kirchenarbeitsrecht halten wir für nicht mehr zeitgemäß und werden entsprechende bundespolitische Initiativen zur Gleichstellung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht unterstützen. Dies gilt auch für Bemühungen zur Ablösung der Kirchenstaatsleistungen.

Durch Konversion aktiv zum Frieden beitragen

DIE LINKE. Thüringen ist konsequente Friedens- und Abrüstungspartei. Mit dem Strukturkonzept der Bundeswehr werden bundesweit 31 Standorte vollständig geschlossen und weitere 33 Standorte derartig reduziert, dass sie nicht mehr als Standort gelten. In Thüringen wird jeder dritte Dienstposten abgebaut, der Standort Mühlhausen drastisch reduziert, sodass dieser künftig nicht mehr als Standort gilt. Wir werden ein Landeskonversionsprogramm auf den Weg bringen, das insbesondere regionale Nachnutzungs- und Entwicklungskonzeptionen für bislang durch die Bundeswehr genutzte Standorte befördert. Dabei wollen wir derzeit bestehende Wirtschaftskreisläufe und wirtschaftliche Abhängigkeiten sowie das vorhandene ökologische Potenzial nutzen. Wir schlagen ein Wirtschafts- und Forschungsförderprogramm vor, das die Umstellung rüstungsrelevanter Produktion und Entwicklung auf eine zivil ausgerichtete Unternehmenstätigkeit unterstützt.
Wir wehren uns gegen das Ende 2012 in Erfurt errichtete Logistikzentrum der Bundeswehr, mit dem Thüringen zum Planungsmittelpunkt für weltweite Kriegseinsätze deutscher Soldatinnen und Soldaten geworden ist. Von hier aus wird der Munitions- und Waffennachschub ebenso organisiert wie das Ausfliegen der Verwundeten und Toten. Wir machen uns dafür stark, dass die Koordination von Kriegen der Bundeswehr in anderen Staaten so schwer wie möglich gemacht wird, offizielle Vertreterinnen und Vertreter des Landes sich der militärischen Traditionspflege und bei Gelöbnissen enthalten, internationale Friedensinitiativen auch von Thüringen aus gestartet werden und die Bundeswehr nicht in Schulen für ihre Rekrutierung werben darf.

Europapolitik für die Menschen gestalten

Die Politik der Europäischen Union hat entscheidenden Einfluss auf Thüringen. Die Beschlüsse der EU bestimmen maßgeblich die Gestaltung der sozialen Daseinsvorsorge in den Thüringer Kommunen und haben Einfluss auf alle Politikfelder im Freistaat.
Seit 1990 wurden dem Freistaat Thüringen rund 8 Milliarden Euro aus den europäischen Strukturfonds zur Verfügung gestellt. Ohne diese Mittel wäre es nach der politischen und wirtschaftlichen Wende nicht möglich gewesen, die damit verbundenen sozialen Auswirkungen für die Menschen in Thüringen abzufedern.
Zukünftig werden wir von der Europäischen Union weniger Fördermittel bekommen. Deshalb setzt sich DIE LINKE. Thüringen für einen effektiven Fördermitteleinsatz ein. Die zukünftige Förderpolitik muss den Erfordernissen des Klimaschutzes und der Energiewende gerecht werden, den ökologischen Umbau und den Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge stimulieren. Sie muss eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Bildung, gute Arbeit und Gleichstellung der Geschlechter begünstigen.
Der Europäische Sozialfonds muss künftig breiter im Bereich der allgemeinen Sozialpolitik zum Einsatz gebracht werden. Dieser Fonds soll nicht nur der Beschäftigungsförderung dienen, sondern auch der Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung besonders gefährdeter Gruppen, z.B. Jugendliche, Frauen, Migrantinnen und Migranten und Menschen mit physischen Einschränkungen.
Wir sehen im Zusammenhang mit der Erstellung der operationellen Programme eine große Chance, um landestypische Prioritäten für nachhaltige Infrastrukturgestaltung, für Wachstum und Beschäftigung festzulegen und entsprechende Schwerpunktaufgaben zu formulieren. Bei der Umsetzung der operationellen Programme wollen wir mit den Sozialpartnern, insbesondere mit den Gewerkschaften und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, zusammenarbeiten.
Wir machen uns hinsichtlich der Entwicklung des ländlichen Raumes für solche operationellen Programme stark, die eine Vernetzung der einzelnen Fonds ermöglichen.
Wir wollen den Gedanken der Solidarität zwischen den arbeitenden Menschen in der EU den neoliberalen Prinzipien der freien Marktwirtschaft entgegensetzen.
DIE LINKE. Thüringen tritt ein für eine solidarische Erneuerung der Europäischen Union. In die Diskussion um die Zukunft Europas und der EU müssen die Impulse, Anliegen und Forderungen der vielen Engagierten aufgenommen werden, die sich für ein demokratisch verfasstes, soziales und ökologisches Europa einsetzen. Wir fordern eine umfassende Stärkung der Rechte des Europaparlaments und verbindliche Mitspracherechte der nationalen und regionalen Parlamente im Vorfeld europäischer Entscheidungen.

Liebe Thüringerinnen und Thüringer, liebe Mitmenschen,
Thüringen ist bereit für einen umfassenden Politikwechsel. Mit Ihnen gemeinsam wollen wir Thüringen gestalten – sozial und gerecht, nachhaltig und demokratisch.

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