Wahlrechtsausschlüsse umgehend abschaffen!

Bereits seit vor 10 Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert worden ist, hätte es ein Wahlrecht für alle Menschen in Deutschland geben müssen. Spätestens aber nach dem aktuellen Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes ist es nicht mehr hinnehmbar, dass weiterhin Wahlrechtsausschlüsse bestehen. Wir fordern hier umgehend Handeln seitens der Verantwortlichen in Land und Bund. Die bestehenden Reglungen müssen rechtzeitig dahingehend verändert werden, dass alle Menschen das Recht zum Wählen haben.

Während von CDU und SPD in Berlin gerade erst die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse vom Tisch gewischt und in Thüringen der Antrag zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse im Dezember 2018 im Landtag zwar behandelt, aber vorerst in die Ausschüsse verwiesen worden ist, haben am 29.01.2019 die Karlsruher Verfassungsschützer in einem heute veröffentlichten Urteil festgestellt:

Die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG sind verfassungswidrig.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de

Wie geht es nun weiter? In diesem Jahr stehen Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen an. Dürfen nun endlich in allen Angelegenheiten betreute Menschen und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter wählen oder nicht?

Bereits seit vor 10 Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert worden ist, hätte es ein Wahlrecht für alle Menschen in Deutschland geben müssen. Spätestens aber nach dem aktuellen Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes ist es nicht mehr hinnehmbar, dass weiterhin Wahlrechtsausschlüsse bestehen.

Wir fordern hier umgehend Handeln seitens der Verantwortlichen in Land und Bund. Die bestehenden Reglungen müssen rechtzeitig dahingehend verändert werden, dass alle Menschen das Recht zum Wählen haben.