Neujahrsempfang am 14.01.2023

Mario Forchhammer
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Unsere heutige Sitzung fand in den Räumen der LIGA Selbstvertretung in Erfurt statt.

Herzlichen Dank, dass wir hier zu Gast sein durften.

Wir sprachen unter anderem über die Jahresthemen der LIGA Selbstvertretung, über leichte Sprache und über Barrierefreiheit.

 

Frau Grassow als stellvertretende Geschäftsleiterin von der LIGA sprach über die Jahresthemen der Liga Selbstvertretung. Die Stellungnahme von Frau Grassow steht weiter unten.

Des Weiteren sprachen wir über folgende Themen:

Im zweiten Punkt wurde heute von Nancy und Mario über das Thema „leichte Sprache“ gesprochen.

Mario hat erzählt, dass er beim letzten Landesparteitag einen Antrag zum Thema „leichte Sprache und einfache Sprache“ eingebracht hat.

Nancy hat gesagt, dass es zu „leichter Sprache“ im letzten Jahr eine Online-Schulung gab.

Diese war jedoch nicht ausreichend.

Das Thema „leichte Sprache“ ist als Online-Schulung nicht geeignet.

Eine Schulung ist vor allem für die hauptamtlichen Mitarbeiter der Partei, der Fraktion und der Abgeordneten wichtig.

Die Mitarbeiter verfassen die meisten Schriftstücke.

Aber auch für die Abgeordneten ist eine Schulung und Sensibilisierung in „leichter Sprache“ wichtig.

 

Nancy ist Mitglied im Landesvorstand.

Dort setzt sie sich auch für die Interessen unserer Landesarbeitsgemeinschaft ein.

Nancy hat bereits mehrfach angeregt, dass die Webseite der Linken Thüringen auch in leichter Sprache zur Verfügung stehen sollte.

Darauf sagte Mario, dass die Webseite auch in anderen Bereichen nicht barrierefrei ist.

Deshalb ist die Teilhabe in unserer Partei für viele betroffene Menschen nicht möglich.

 

Nancy sagte auch, dass Abkürzungen und Fachbegriffe in Prospekten erklärt werden müssen.

Das kann in einer Übersicht am Ende des Prospekts zusammengefasst werden.

So eine Übersicht nennt man „Legende“.

Mario hat seinen Ärger darüber zum Ausdruck gebracht.

Er hat gesagt, dass er beim nächsten Landesparteitag Anträge einbringen will.

In diesen Anträgen wird er konkrete Forderungen stellen.

Mario fordert, dass die Partei die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt.

 

Insgesamt besteht bei allen Anwesenden der Eindruck, dass das politische Interesse an Inklusion stark abgenommen hat.

Darunter leiden die Betroffenen.

 

 

Im dritten Punkt ging es um Barrierefreiheit und Wohnungsbau.

Es werden immer noch Schulen umgebaut, ohne die Barrierefreiheit mit einzuplanen.

Schüler die im Rollstuhl sitzen können so nicht am Unterricht teilnehmen.

Lehrer die im Rollstuhl sitzen können ihren Beruf nicht ausüben.

Wir fordern: Barrierefreiheit in Schulen muss umgesetzt werden!

 

Es fehlen bezahlbare und barrierefreie Wohnungen.

Es gibt 2 Probleme: Es gibt bezahlbare Wohnungen ohne Barrierefreiheit.

Es gibt barrierefreie Wohnungen, die sich die meisten Menschen nicht leisten können.

Es müssen also mehr barrierefreie Sozialwohnungen geschaffen werden.

Dabei muss auch an einen „inklusiven Sozialraum“ gedacht werden.

Wie dieser Sozialraum aussehen soll, muss ausgearbeitet werden.

Für die Ausarbeitung sollten Betroffene einbezogen werden.

Unter „inklusivem Sozialraum“ versteht man:

Menschen mit und ohne Behinderungen sollen
selbstbestimmt und gemeinschaftlich leben können.
Dafür brauchen wir mehr Barriere-Freiheit vor Ort.
Das bedeutet: Unsere Umgebung muss so gestaltet werden,
dass alle Menschen ohne fremde Hilfe gut klarkommen.

Das Wort „inklusiv“ bedeutet: Jeder kann mitmachen.
Ein Sozialraum meint das Lebens- und Wohn-Umfeld von Menschen,
also die Nachbarschaft und alle Menschen in der Nachbarschaft.
Ein inklusiver Sozialraum ist offen und zugänglich für alle.

(Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Initiative-Sozialraum-Inklusiv/Bundesteilhabepreis/Bundesteilhabepreis-2020/Leichte-Sprache/leichte-sprache_node.html)

Man kann Bebauungspläne so gestalten, dass Barrierefreiheit und sozialer Wohnungsbau vorgegeben sind.

Ein Bebauungsplan regelt die Nutzung und Bebauung von Grundstücken.

Er enthält Vorschriften, an die sich die Eigentümer der Grundstücke halten müssen.

 

Ein weiteres Thema sind die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) für Rollstuhlfahrer.

Rollstuhlfahrer brauchen in ihrer Wohnung mehr Platz.

Dieser Platzbedarf wird von den Ämtern nicht beachtet.

Unter „Kosten der Unterkunft“ versteht man: Die Unterkunft ist die Wohnung, das Haus, oder das Zimmer in einer besonderen Wohnform.

Zu den „Kosten der Unterkunft“ zählen Miete, Nebenkosten und Heizkosten.

Diese Kosten werden vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen.

 

Stellungnahme von Frau Grassow:

Im vergangenen Jahr 2022 war das Leit-Thema „Inklusive Schule“. Das Thema wird in der LAG inklusive Bildung weitergeführt, weil es sich als sehr vielschichtig und umfangreich erweist und die Vernetzung wichtig ist. Die betroffenen Eltern stehen quasi Schlange mit ihren Problemen.

Viele engagierte Eltern von Kindern mit Behinderungen möchten eine inklusive Beschulung, entsprechend der Fähigkeiten und Möglichkeiten ihrer Kinder. Leider werden sie häufig noch an Förderschulen verwiesen, obwohl die Kinder ein ganz anderes Lernniveau haben. So auch bei Sinnesbehinderungen, zum Beispiel gehörlose Kinder. Da gibt es ein sehr gutes Projekt vom Biling e.V., wo in der Zoopark-Schule am Roten Berg ein bilinguales Konzept dank dem Engagement, der Eltern und der Schulleiterin etabliert wurde. Leider scheitert es an ganz banalen Sachen wie einer Brandschutzanlage, die auch ein optisches Signal ausgeben muss. Aber scheinbar nicht am Geld sondern am fehlenden Willen des Bildungsamts. Wenn diese Kinder aufgefordert werden, wieder an, das Förderschulzentrum mit dem Schwerpunkt Hören zu gehen, und nicht die Möglichkeit haben, entsprechend ihrer Fähigkeiten inklusiv beschult zu werden, beziehungsweise dieses inklusive Konzept nicht gewünscht ist, ist das skandalös und dann muss auch hier die Politik mit unterstützen. Eine gemeinsame Beschulung in einer inklusiven Gesellschaft ist sehr wichtig.

Auch die digitale Bildung ist für Kinder mit Behinderung eine Möglichkeit, um entsprechend ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten beschult zu werden. „Online lernen“ muss noch ganz anders betrachtet werden, als bisher.

Beispiel:

Menschen mit Autismus haben oft großes Potential, welches aber mit den standardisierten Lernmethoden nicht genutzt werden kann. Sie können häufig nur in ganz kleinen Lerngruppen oder einzeln beschult werden. Hier kann ein besserer und erleichterter Zugang zum bundesweiten Onlinelernen ohne große bürokratische Hürden eine echte Hilfe sein.

So wird leider aktuell ein Teil der Betroffenen nicht passend oder überhaupt nicht beschult und hat schlechtere  bis überhaupt keine Chancen auf einen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz.

In diesem Jahr startet zum „Integrierten Teilhabeplan“ (ITP) der ITP für Kinder und Jugendliche und Früki (Kinder unter 6 Jahre).

Auf die Herausforderungen des „Integrierten Teilhabeplans“ sind viele Kommunen wohl noch nicht eingestellt. Das war der O-Ton einer gemeinsamen Sitzung im Dezember letzten Jahres mit dem Ministerium und Kommunalvertretern.

Frau Grassow hat im letzten Jahr gemeinsam mit Betroffenen die LAG inklusive Bildung ins Leben gerufen, wo  in einer Steuergruppe mit besonders engagierten Eltern von Betroffenen die Themen besprochen werden, um regionale Aktivitäten zu unterstützen. Frau Grassow leitet die LAG und bereitet gerade mit den Mitgliedern eine Konferenz im Landtag vor. Hier wird sie auch nochmals auf die bildungspolitischen beziehungsweise sozialpolitischen Sprecher zu gehen….

Aktuell bereitet sie mit der LAG die Beantwortung zur Anhörung für das Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens vor.

 

Das Jahresthema 2023 ist der „inklusive Arbeitsmarkt“.

Hier findet gerade die Planung des Protesttages zu diesem Thema statt.

Der inklusive Arbeitsmarkt ist ein Thema, was in diesem Jahr auch die Bundesregierung ganz nach oben gehoben hat. Insofern ist das Thema sehr passend, weil auch über die Liga Selbstvertretung Bund viele Aktivitäten bundesweit erfolgen, um Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Heraus aus den abgeschlossenen Sonderwelten in eine inklusive Arbeitsmöglichkeit, wie z.B. über Inklusionsfirmen oder das Budget für Arbeit. Frau Grassow verweist darauf, dass Inklusionsfirmen vor allen Dingen auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgebaut werden müssen. Worauf ist zu achten?: Bitte keine Inklusionsfirmen als verlängerter Arm von bereits bestehenden WfbM.

Ein weiteres Thema dazu ist auch das „Budget für Arbeit“.

Für das „Budget für Arbeit“ sind in Thüringen die Sozialämter zuständig.

Das „Budget für Arbeit“ wird bezuschusst, aktuell arbeitet die Bundesregierung daran, die Deckelung aufzuheben, damit noch mehr Budgetnehmer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen können und auch Arbeitgeber mehr daran interessiert sind, Menschen aus Werkstätten über dieses Instrument bei sich zu beschäftigen. Hier ist noch ein ganzes Maß an Sensibilisierung notwendig, vor allen Dingen in Richtung der Arbeitgeberverbände und der Kammern. Insbesondere dort, wo die Nachwuchs- und Fachkräfteproblematik ausgeprägt ist.

Zum Jahresthema inklusive Arbeit: Besonders die Schnittstellen zwischen Schule, Ausbildung und Arbeit müssen genauer im Rahmen des Jahresthemas beleuchtet werden, weil hier für Betroffene immer die größten Schwierigkeiten bestehen, weiterhin inklusiv lernen beziehungsweise arbeiten zu können.

Viele Menschen mit Behinderung haben das Potential, als Fachkräfte in verschiedenen Berufen zu arbeiten.

Leider wird sehr häufig festgestellt, dass die Ämter sich gegenseitig den „schwarzen Peter“ zuschieben, wenn es um konkrete Unterstützungsleistungen geht (zum Beispiel Arbeitsassistenz im Rahmen Budget für Arbeit)

So resignieren Betroffene und geben auf.

Wichtig ist es, dass Thüringen nochmals nachschärft. Auch müssen die Ämter untereinander besser kooperieren, damit der Betroffene zügig Hilfe erhält.

Zum Umsetzungsstand Leistungen ITP:

Momentan reagieren viele Ämter nicht zeitnah oder in dem Umfang, so wie die Betroffenen Unterstützung benötigen. Einige reagieren überhaupt nicht auf Anfragen oder gehen leider auf Konfrontation mit den Betroffenen.  Kein Mensch mit Behinderung möchte von sich aus klagen oder hat geschweige diesen zeitlichen oder finanziellen Rahmen dazu. Wenn Hilfen, vor allen Dingen für Kinder benötigt werden, kann es nicht Monate und Jahre dauern, bis diese zugestanden werden. Dann ist es häufig schon zu spät. Die Gesetze bestehen, aber etliche Ämter setzen sie nicht entsprechend um.

Auch kommunale Behindertenbeauftragte kommen sehr schnell an ihre Grenzen und werden in den Kommunen ungenügend wahrgenommen oder unterstützt, obwohl sie eine bedeutende Querschnittsaufgabe umzusetzen haben. Oder aber es ist nur eine stundenweise Tätigkeit, die sie neben anderen Aufgaben zu übernehmen haben.

Seit 2021 unterstützt die Liga Selbstvertretung Betroffenenorganisationen und kommunale Behindertenbeauftragte thüringenweit, indem gemeinsam mit den Regionen Regionaltage organisiert werden, um zum Thema kommunale Aktionspläne zu sensibilisieren und zu informieren. Ein wichtiger Schwerpunkt ist hier die Vernetzung zwischen den Betroffenen- Organisationen und den kommunalen Strukturen.