Der Gesetzliche Mindestlohn ist längst überfällig!

Der DGB hat erklärt, den 24. Februar zu einem Aktionstag gegen prekäre Beschäftigung und Leiharbeit zu machen. Besonders unterstützen wir das Vorhaben, erneut die Forderung nach einem bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn in die Öffentlichkeit zu bringen. Vor dem Hintergrund der so genannten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten zur Europäischen Union vom 1. Mai 2004, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn, die ab 1. Mai 2011 uneingeschränkt angewendet werden wird, erhält diese Forderung eine zusätzliche Dringlichkeit.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europa. Damit aus diesem Schritt ein guter Schritt für die Beschäftigten wird, brauchen wir ab dem 1. Mai 2011 für alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, einen allgemein verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn, der bis 2013 auf mindestens 10 Euro brutto pro Stunde anzuheben ist. Die veröffentlichte Erwerbslosenstatistik verstellt den Blick darauf, dass es sich beim Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse überwiegend nicht um Normalarbeitsverhältnisse handelt. Auch deshalb ist ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland unbedingt erforderlich. Es darf aber nicht nur bei Ankündigungen bleiben. Aktionstage, die nicht zugleich Bewegung und Diskussion in die Betriebe bringen werden ihre Wirkung verfehlen.

Wir rufen alle Mitglieder der AG Betrieb & Gewerkschaft und der Partei die LINKE auf,betriebliche und örtliche Aktionen am 24. Februar aktiv zu befördern und zu unterstützen.

Neben den politischen Aktionen begrüßen wir die Einführung eines Vergabegesetzes für Thüringen und hoffen auf dessen konsequente Umsetzung.

Der Landessprecher_innenrat: Sandro Witt, Sabine Berninger, Matthias Plhak

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