Ramelow: Thüringer CDU muss sich an Parteienrecht halten

Bodo Ramelow

Zur Finanzierung von Werbefilmen mit Ministern der Thüringer CDU durch die Staatskanzlei erklärt Bodo Ramelow, Kandidat der Partei DIE LINKE für das Amt des Ministerpräsidenten von Thüringen:

„Auch für die Thüringer CDU gelten die Regeln des Parteienrechts! Kaum getarnt hat die Landesregierung mitten im Wahlkampf mit Steuermitteln Werbefilmchen für die eigenen Parteifreunde produziert. Das ist unzulässig!“, kritisiert Ramelow.

Der Jurist Professor Martin Morlok, Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Parteienrecht und Parteienforschung in Düsseldorf, hatte im Interview mit dem MDR diese Praxis der Thüringer Landesregierung als „unzulässig“ und „illegal" bezeichnet. Das Parteienrecht untersage diese Art von Öffentlichkeitsarbeit im Wahlkampf.

Bodo Ramelow fordert nun: „Althaus muss seine Presseabteilung zurückpfeifen! Die Filme müssen umgehend von den Internetseiten genommen werden!“