Gemeinsam neue Wege gehen. Thüringen demokratisch, sozial und ökologisch gestalten

Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einhundert Jahre nach Gründung des Landes Thüringen, 75 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus, 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution und der Wiedergründung des Freistaates steht unser Land vor bedeutenden Herausforderungen und notwendigen Weichenstellungen.

Thüringen geht es gut. Wir können stolz sein auf die Leistungen der vergangenen Jahrzehnte. Unsere Wirtschaft ist erfolgreich. Die Arbeitslosigkeit ist niedrig. Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben internationalen Rang. Die reiche kulturelle Landschaft Thüringens ist einmalig. Die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat leben in attraktiven Städten und Gemeinden. Ein gutes Bildungssystem, flächendeckende frühkindliche Bildung sowie eine gute gesundheitliche Versorgung und ein hohes Sicherheitsniveau machen den Freistaat insbesondere für Familien attraktiv. Wir sind das grüne Herz Deutschlands und schützen die natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen.

Die Thüringerinnen und Thüringer haben seit der Friedlichen Revolution eine enorme Aufbauleistung vollbracht. Den Vergleich mit vielen westdeutschen Ländern braucht der Freistaat deshalb auch in den Augen unserer Bürgerinnen und Bürger nicht zu scheuen. Dennoch konstatiert der jährliche Thüringen Monitor Benachteiligungen und anhaltende Gefühle von Gerechtigkeitsdefiziten. Die Erfahrungen vieler Menschen in Ostdeutschland von Arbeitslosigkeit, der Entwertung ihrer Leistungen und der Deindustrialisierung ganzer Regionen Anfang der 1990er Jahre wirken bis heute nach – strukturell wie individuell. Sich daraus speisende geringere Demokratiezufriedenheit und niedrigeres Institutionenvertrauen nehmen wir sehr ernst. Wir zollen den Menschen, die hier aufgewachsen sind, gelebt und gearbeitet haben, Respekt für ihre Lebensleistung. Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen unseres Freistaates und im Bundesgebiet. Bestehende Ungerechtigkeiten wollen wir abbauen. Ostdeutsche Erfahrungen bringen wir selbstbewusst ein und machen unsere Interessen gegenüber dem Bund geltend.

Am 27. Oktober 2019 stellten die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates die Thüringer Parteien vor die Aufgabe, gewohnte Pfade zu verlassen und neue Wege zu gehen. Die erfreulich hohe Wahlbeteiligung hat gezeigt, dass die Wählerinnen und Wähler ihr Wahlrecht ernst nehmen und davon selbstbewusst Gebrauch machen. Wir sind überzeugt, dass die Wählerinnen und Wähler keine Übergangslösung wünschen, die unweigerlich zu schnellen Neuwahlen führt, sondern eine stabile, dauerhafte und handlungsfähige Landespolitik.

Nachdem eine Regierungsbildung auf Basis einer absoluten Mehrheit der Sitze im Landtag nicht zustande gekommen ist, haben wir uns als DIE LINKE, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu entschlossen, auch und gerade in schwierigeren Zeiten weiterhin Verantwortung für den Freistaat zu übernehmen. Wir wollen unser Regierungsbündnis als Minderheitskoalition fortzusetzen.

Die Notwendigkeit im Parlament Mehrheiten zu suchen, sehen wir als eine Chance für die Thüringer Politik. In Regierungs- oder Oppositionsverantwortung muss die Politik besser zuhören, an der Sache orientierte Kompromisse finden und den Blick auch auf Ungewohntes richten. Die Regierungsarbeit wird dadurch herausfordernder. In unserem Freistaat ist demokratische Opposition künftig mit mehr Gestaltungsmöglichkeit verbunden. Das ist eine Chance, die mit staatspolitischer Verantwortung einhergeht.

Als Minderheitskoalition, die das Land gestalten will, sind wir für den politischen und demokratischen Dialog offen. Diese Erwartung richten die Thüringerinnen und Thüringer nicht nur an uns Koalitionsparteien, sondern an alle demokratischen Parteien in unserem Freistaat.

Wir wollen die 7. Wahlperiode dazu nutzen, eine neue politische Kultur zu etablieren. Wir laden alle, denen am demokratischen Diskurs, an der Durchsetzung von Fakten und der Wirksamkeit des Arguments gegenüber populistischer Vereinfachung und Überspitzung gelegen ist, ein, daran mitzuwirken. Wir werden in allen Sachfragen gemeinsam auf mögliche Partnerinnen und Partner zugehen.

Weichenstellungen für die Zukunft Thüringens

Damit sich unser Freistaat auch in Zukunft positiv entwickelt, müssen jetzt die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Wir laden dazu ein, diese Weichenstellungen gemeinsam mit uns vorzunehmen.

Unser Land soll geprägt sein durch Offenheit für die Vielfalt unserer Familien und der sozialen Formen des Zusammenlebens, aus der die Menschen Kraft für ihre gelingende Lebens- und Zukunftsgestaltung schöpfen. Die Familien und das Zusammenleben der Generationen müssen im Mittelpunkt der Politik des Landes stehen.

Auf dem Land und in der Stadt den Zusammenhalt stärken

Für die Menschen wollen wir gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen unseres Freistaates gewährleisten und die öffentliche Daseinsvorsorge weiterentwickeln. Thüringen ist geprägt durch ein dichtes Netz an wenigen Großstädten, überwiegend Klein- und Mittelstädten sowie den Dörfern. Wir wollen den jeweiligen Herausforderungen Rechnung tragen. So verstehen wir Einheit in der Vielfalt.

Gleichwertige Lebensverhältnisse basieren auf starken, eigenverantwortlich handlungsfähigen Kommunen. Wir wollen in einem breiten Konsens die Kommunalfinanzen zukunftsfest ausgestalten. Unser Augenmerk liegt darauf, dass alle Kommunen, insbesondere auch diejenigen in der Haushaltsnotlage, die Fähigkeit erhalten, Zukunftsinvestitionen vornehmen zu können.

Wer den ländlichen Raum in den Mittelpunkt stellt, stärkt den gesamten Freistaat. Wir wollen die Austauschbeziehungen zwischen den Städten, Gemeinden und Dörfern intensivieren, um bestehende Gegensätze zu verringern. Unser Ziel ist die Gewährleistung von flächendeckend stabiler Breitbandversorgung und verlässlichen Mobilfunkverbindungen. Gemeinsam mit den Verkehrsträgern wollen wir eine aufeinander abgestimmte, nachhaltige und bezahlbare Mobilität entwickeln und in die Verkehrsinfrastruktur investieren.

Landwirtschaftliche Betriebe tragen Sorge für die Zukunft unseres Landes. Im Dialog mit ihnen finden wir zukunftsfähige Lösungen für die Gestaltung der Agrarwende. Mit mehr Arten- und Klimaschutz tragen wir Sorge für die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Eine positive Entwicklung der ländlichen Räume in Thüringen kann nur gelingen, wenn auch Strukturentwicklungen unter aktiver Beteiligung der Bevölkerung begleitet werden können. Dies schließt einen gesetzlichen Schutz landwirtschaftlicher Nutzfläche vor einem Landraub durch Kapitalanleger („Landgrabbing“) ein.

Ehrenamt stärken

Das Fundament für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft liegt im Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger in Vereinen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Parteien, Initiativen, Freiwilligen Feuerwehren, Gewerkschaften und Betriebsräten. Dieses Engagement zu fördern sehen wir als eine wichtige Aufgabe. Das Ehrenamt wollen wir stärken durch höhere gesellschaftliche Anerkennung ebenso wie durch materielle Unterstützungsleistungen. Wir wollen das Ehrenamt als Staatsziel in der Verfassung verankern.

Gute Bildung

Ob Kindergarten, Schule oder Hochschule: Unsere Erziehungs- und Bildungseinrichtungen wollen wir in gelebter Partnerschaft aller Akteure gestalten.

Wir garantieren den Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung für jedes Kind und verbessern ständig die Qualität unserer Kindergärten. Wir stehen für gute Schule in Stadt und Land, die allen gerecht wird. Weiterhin wollen wir die Schulsozialarbeit auf alle Schulen ausweiten und dauerhaft finanzieren.

Erziehende, bildende und pflegende Berufe werden wir aufwerten und deren Ausbildung unterstützen. Überall dort, wo öffentliche Gelder fließen, dürfen festgelegte Standards für Bezahlung und Arbeitsbedingungen nicht unterschritten werden.

Gute Hochschulen und gut (aus)gebildete Menschen in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und zwingende Voraussetzung für Innovationsfähigkeit und anhaltende Wohlfahrt unseres Landes.

Gute Arbeit und starke Wirtschaft

Wir wollen den Strukturwandel in der Arbeitswelt begleiten und die Sozialpartner bei den Herausforderungen der Arbeitswelt 4.0 unterstützen. Die Arbeitswelt von morgen muss sich an den Kriterien Guter Arbeit orientieren: Unsere Ziele bleiben gute Bezahlung und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Die Stärkung der Tarifbindung, die Entwicklung von Schutzstandards und Bedingungen gesunder Arbeit, die Weiterentwicklung der Mitbestimmung ebenso wie familienfreundliche Arbeitsbedingungen wollen wir befördern. Wir werden großzügige Möglichkeiten für Weiterqualifizierung und Umorientierung am Arbeitsmarkt eröffnen. Hierin schließen wir auch diejenigen, die nur schwer Zugang zum Arbeitsmarkt und in existenzsichernde Erwerbsarbeit finden, weiterhin besonders ein.

Den kommenden Herausforderungen wollen wir uns stellen und setzen dabei auf die Motivation und Kraft unserer Arbeitnehmer- und Unternehmerschaft. Bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, bei Gründungen, Innovationen, Wissenstransfer, der Gewinnung von Fachkräften werden wir die Unternehmen durch gute Rahmenbedingungen unterstützen. Wir werden Initiativen zur sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft unterstützen.

Den Strukturwandel in Wirtschaft und Arbeitswelt werden wir ohne Gründergeist und Bereitschaft zu neuem Aufbruch nicht meistern können. Diejenigen, die Existenzen gründen und die Unternehmensnachfolge wahrnehmen, sollen noch stärker unterstützt werden.

Zuwanderung gestalten – Weltoffenes Thüringen

Zuwanderung wollen wir so gestalten, dass sie zur Chance für unseren Freistaat wird. Nur auf diesem Wege können wir wirksam dem demografischen Wandel begegnen, der uns in allen Bereichen trifft und die Funktionsfähigkeit von Gesellschaft, Institutionen, Unternehmen und Vereinen berührt. Wir differenzieren nicht zwischen Zuwanderinnen und Zuwanderern, die aus anderen Bundesländern, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Ländern und Regionen der Welt zu uns nach Thüringen kommen. Wir sehen nur unterschiedlich intensive Rahmenbedingungen, die für eine aktive Teilhabe in unserem Freistaat zu gewährleisten sind.

Dort, wo Menschen leben, arbeiten, ihre sozialen Bezüge aufbauen und Teil des gesellschaftlichen Lebens sind, sollen sie die Möglichkeit erhalten, in vollem Umfang Teilhabe zu erhalten.

Wir wollen Thüringen für Menschen, die zu uns kommen, attraktiver machen. Dazu werden wir um Zuwanderung werben und Strukturen schaffen, sowohl Zuwanderung als auch das Ankommen zu unterstützen. Die Verfahren zur Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen wollen wir beschleunigen.

Je besser wir zugewanderten Menschen die gleichberechtigte Wahrnehmung unserer Bildungsangebote ermöglichen, umso besser können sie für sich eine sichere Aufenthaltsperspektive entwickeln. Die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene schöpfen wir aus. Wir wollen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräften für ein liberales Einwanderungsrecht und den Spurwechsel werben, um den Menschen, die hier leben und arbeiten wollen, eine Bleibeperspektive und einen gefestigten Aufenthalt zu ermöglichen.

Gelingende Integration setzt Angebote der Teilhabe und die Bereitschaft voraus, dargebotene Unterstützung anzunehmen. Der Erwerb der Sprachkenntnisse ist ein Schlüssel für erfolgreiche Zuwanderung und Integration in das Erwerbsleben, um ein selbstständiges und sozial abgesichertes Leben zu führen.

Wir wollen sicherstellen, dass Angebote insbesondere zur Nachqualifizierung und dem Erwerb von Bildungsabschlüssen bestehen. All das schaffen wir aber nur, wenn Thüringen sich bereit und offen für die Aufnahme und Ankunft von Menschen egal welcher Herkunft zeigt und für alle die hier leben lebenswert ist. Alle müssen daran mitwirken, dass Akzeptanz und Vielfalt selbstverständlich gelebt werden. Dazu braucht es Orte der Begegnung, die bereits jetzt insbesondere viele ehrenamtliche Strukturen, aber auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bieten und die sich auch auf unterschiedliche Weise gegen Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung stark machen und Haltung zeigen. Dieses Engagement wollen wir stärken. Abschottung, Unsicherheit und Perspektivlosigkeit sind für uns dazu keine Alternative.

Klimawandel bewältigen

Die globale Erderwärmung als Klimakrise ist bereits Realität und wird auch für Thüringen nicht ohne ernsthafte Folgen bleiben. Davon sind alle betroffen. Unser Augenmerk liegt dabei insbesondere auf denjenigen, die durch die notwendigen Anpassungsmaßnahmen besonders belastet sind.

Wir bekennen uns zu den Klimazielen von Paris sowie zu den Zielen des Thüringer Klimagesetzes. Zusammen mit allen interessierten politischen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren werden wir nach Lösungen suchen sowie Maßnahmen und Projekte entwickeln, um diese Ziele zu erreichen.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Bereitschaft, den ökologischen Umbau als positive Veränderungen zu sehen, ist die soziale Sicherheit zu garantieren.

Wir werden die Thüringer Wirtschaft dabei unterstützen und fördern, durch energie- und ressourceneffiziente Produktion und Dienstleistungen dauerhaft wettbewerbs- und zukunftsfähig zu werden. Dazu befördern wir soziale, ökologische und technische Innovationen von Hochschulen und Unternehmen in Theorie und praktischer Umsetzung.

Die Kommunen unterstützen wir weiterhin und verstärkt bei Investitionen in den Klimaschutz und eine nachhaltige Klimaanpassung.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien werden wir lokale Wertschöpfung und Standortverträglichkeit weiter zum Maßstab unseres Handelns entwickeln.

Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft

In unserer Gesellschaft existiert ein ausgeprägter Wunsch nach Sicherheit. Deshalb ist die Verteidigung unserer Demokratie, sind für uns der Schutz aller hier lebenden Menschen sowie die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Rechtsstaates existenzielle Aufgaben.

Wir bekräftigen deshalb unsere klare Haltung im Kampf gegen Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus, die angesichts der Verbreitung von Hass und Gewalt gegen in Thüringen lebende Menschen an Bedeutung gewinnt.

Digitalisierung gestalten

Den Herausforderungen, Risiken und Chancen der Digitalisierung werden wir uns stellen. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen kompetent und selbstbestimmt an der digitalen Welt teilhaben können und gleichzeitig um die Sicherheit ihrer persönlichen Daten wissen. Sowohl die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie als auch der Ausbau des E-Government in Landes- und Kommunalverwaltungen wollen wir vorantreiben. Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Handwerksbetriebe in Stadt und Land sollen gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren und vor Risiken geschützt werden. Die notwendige Digitalisierung der Arbeitswelt muss sozial gestaltet werden. Den Zugang zum Internet verstehen wir als Teil der Daseinsvorsorge. Um allen Netzzugang zu ermöglichen, setzen wir unter anderem auf Breitbandversorgung und Mobilfunk überall sowie kostenfreie „Freifunk“-Angebote als Zugang zu flächendeckender gesellschaftlicher Teilhabe und als wirtschaftlichen Standortvorteil.

Moderne Verwaltung – Stabile Finanzen

Mit den Maßnahmen der Modernisierung in der vergangenen Wahlperiode haben wir eine gute Grundlage, dass Thüringens Verwaltung fit ist für die Aufgaben des 21. Jahrhunderts. Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand setzt bei aller „Schlankheit“ der Verwaltung aber nicht zuletzt auch „personelle Muskelmasse“ voraus! Die Personalentwicklung in Bildung, öffentlicher Sicherheit und der Gewährleistung jeglicher Daseinsvorsorge durch eine qualifizierte und auskömmlich aufgestellte Verwaltung werden wir an den veränderten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Erwartungen überprüfen und daran anpassen.

Das Ziel stabiler Finanzen, den Grundsatz, dass Schulden zu tilgen sind, und die Verpflichtung, dass künftige Generationen sowohl finanziellen Gestaltungsspielraum als auch durch verantwortliche Investitionen zukunftsfähig gestaltete technische, soziale und umweltliche Infrastrukturen vorfinden müssen, werden wir weiterhin in einem ausgeglichenen Verhältnis austarieren.

Ein sozial gerechtes Thüringen

Sorgen vor der Zukunft, soziale Spaltung und Armut nehmen wir ernst. Die Stärkung sozialer Gerechtigkeit ist für die Koalitionspartner ein elementares Ziel und die Angebote öffentlicher, sozialer Infrastruktur und Leistungen sind eine Querschnittsaufgabe. Wichtige Instrumente dafür sind unter anderem die Ausweitung kostenfreier und guter Bildung vom Kindergarten bis zur Hochschule, die Gewährleistung von bezahlbarem und gutem Wohnraum, ein verlässlicher öffentlicher Personennahverkehr, die Stärkung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und gut erreichbare Angebote von medizinischer Versorgung und Pflege.

Ein gutes Miteinander in einer demokratischen Gesellschaft

Ob im Haupt- oder Ehrenamt – die Menschen, die sich für unser Gemeinwesen und für den Nächsten in Staat und Gesellschaft einsetzen, verdienen Respekt und die Unterstützung der Politik.

Wir treten entschieden einer Entwicklung entgegen, in der diejenigen, die sich im Polizei- und Rettungswesen, in den Schulen, in Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen oder auch der Kommunalpolitik haupt- oder ehrenamtlich engagieren, Beschimpfungen bis hin zu Bedrohungen ausgesetzt sind. Wir setzen uns für eine praktizierte Kultur des Respekts ein.

Jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger sollen in Thüringen keine Angst vor Anfeindungen und Übergriffen haben müssen. Wir treten jeder Form des Antisemitismus entgegen. Dazu gehören auch diejenigen Formen des Antisemitismus, durch den das Existenzrecht Israels in Frage gestellt wird. Wir bekennen uns zu unserer aus der deutschen Geschichte erwachsenden besonderen Verantwortung. Antisemitismus soll in unserem Freistaat nie wieder unwidersprochen bleiben und in die demokratische Kultur einsickern. Deshalb setzen wir gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Offenheit für Vielfalt entgegen. Denn wir bringen diese offene Haltung allen Religionen und Weltanschauungen entgegen.

Schlussfolgerungen aus dem NSU

Auch künftig gilt unser gemeinsames Engagement der Bekämpfung des Rassismus und der Zurückdrängung der extremen Rechten in allen Formen. Der Thüringer Landtag ist seiner politischen Verantwortung sowohl in der 5. als auch der 6. Legislatur nach der Enttarnung des neonazistischen Terrornetzwerkes NSU im November 2011 nachgekommen und hat mit der Arbeit in zwei Untersuchungsausschüssen mögliches Fehlverhalten und strukturelle Defizite der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden im Zusammenhang mit dem NSU und anderen vernetzten Strukturen der extrem rechten Szene im Rahmen der parlamentarischen Aufklärung untersucht. Mit der Enquetekommission wurden Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen sowie deren Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie erforscht. Die Umsetzung der gemeinsamen Empfehlungen der beiden Untersuchungsausschüsse zum NSU-Komplex sowie der mit zahlreichen Expertinnen und Experten erarbeiteten gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Enquetekommission in den Bereichen der Polizei, Justiz, Bildung, Verwaltung, Kultur, Arbeit und Gesundheit ist aufgrund der besonderen Verantwortung des Freistaates Thüringen für die Entstehung des Terrornetzwerkes und der Fehler bei der Fahndung weiterhin bestehende Aufgabe der gesamten Landesregierung sowie des Landtages und Querschnittsaufgabe aller Behörden.

Aufarbeitung des SED-Unrechts

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD als Parteien, die in und aus der Bürgerrechtsbewegung der DDR hervorgegangen sind, ebenso wie für die Partei DIE LINKE ist die Aufarbeitung der SED-Diktatur in all ihren Facetten notwendig und weiterhin aktuell. Dabei geht es um eine demokratische Kultur von morgen. Für eine Aufarbeitung in die Gesellschaft hinein ist es von Bedeutung festzuhalten: Die DDR war eine Diktatur, kein Rechtsstaat. Weil durch unfreie Wahlen bereits die strukturelle demokratische Legitimation staatlichen Handelns fehlte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit in der DDR ein Ende haben konnte, wenn einer der kleinen oder großen Mächtigen es so wollte, weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit für diejenigen verloren waren, die sich nicht systemkonform verhielten, war die DDR in der Konsequenz ein Unrechtsstaat. Daraus erwächst besondere Verantwortung. Wir vereinbaren deshalb engagierte, auf lange Sicht angelegte Projekte der politischen Bildung, in denen die Vergangenheit der DDR vielfältig und beispielhaft für die gesamte Bundesrepublik aufgearbeitet wird. Dabei geht es um eine politische Bildung insbesondere mit dem Ziel der Bildung zur Demokratie. Das ist nicht gleichbedeutend mit der Herabwürdigung von Biografien, allerdings hat sich jedes Leben in der DDR eben dort abgespielt und nicht im luftleeren Raum. Wir müssen die enge Sichtweise, hier Täter – immer gleichbedeutend mit einer Zusammen- oder Mitarbeit im Ministerium für Staatssicherheit – und dort Opfer, welche nur Opfer sind, wenn sie z. B. inhaftiert waren, erweitern. Vielmehr geht es um eine konsequente und schonungslose Aufarbeitung der Alltagsdiktatur. Nur so kann Aufarbeitung im gesellschaftlichen Rahmen gelingen, nur so lässt sich für heute daraus lernen. Nicht nur die heute gut dokumentierte Einflussnahme der Staatssicherheit, die „Schild und Schwert der SED“ war, auf den Lebensweg und die Freiheit eines einzelnen Menschen, sondern die unerträgliche Einflussname in alle Bereiche des Lebens in der DDR durch den von der SED geführten Staat, wollen wir auch in der 7. Wahlperiode weiter aufarbeiten. Die ostdeutsche Friedensbewegung, Umwelt- und Bürgerbewegungen, kirchliche Gruppierungen sowie die 1989 wieder gegründete, zuvor von der SED unterdrückte und verfolgte Sozialdemokratie haben entscheidend zur friedlichen Revolution in der DDR beigetragen.

Lehren aus dem Nationalsozialismus

Die NS-Herrschaft hat tiefe Spuren in Thüringen hinterlassen. Die Shoa mit sechs Millionen ermordeten Jüdinnen und Juden, der Völkermord an hunderttausenden Sinti und Roma, die Tötung von über drei Millionen Kriegsgefangenen in deutscher Hand, die Verfolgung und Ermordung von Demokraten und Demokratinnen, Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen, Kommunisten und Kommunistinnen oder anderen politischen Gegnern, Schwulen und Lesben, sogenannten „Asozialen“ sowie religiös Diskriminierten, sind ein einmaliges Verbrechen in der Menschheitsgeschichte, dessen Relativierung die Vertragspartner von keiner Seite hinnehmen werden. Das ist heute umso wichtiger, als dass es in den deutschen Parlamenten inzwischen eine Kraft gibt, in der die deutschen Verbrechen wieder relativiert werden.

Thüringen war von Anfang an ein wichtiger Ort der NS-Herrschaft. Hier errichtete die NSDAP einen „Mustergau“, hier setzte unter einem nationalsozialistischen Innenminister die Verfolgung politischer Gegnerinnen und Gegner bereits lange vor der Machtübergabe an die Nationalsozialisten ein, hier stand mit dem KZ Buchenwald eines der größten Konzentrationslager auf deutschen Boden. Die Erfurter Firma Topf & Söhne, Lieferant der Krematorien von Auschwitz-Birkenau, steht sinnbildlich für die technische Durchführung der Shoa. Daraus erwächst auch für die Landesregierung eine besondere Verantwortung, die wir in konkretes Handeln umsetzen. Wir werden die Thüringer Gedenkorte, Gedenksteine und -tafeln erhalten und ausbauen. Wir werden weiterhin das Gedenken vor Ort unterstützen, die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus, an die jüdische Geschichte und an den antifaschistischen Widerstand. Die Erinnerung an die NS-Herrschaft muss eine wichtige Rolle in der schulischen, außerschulischen und Erwachsenenbildung spielen. Unter anderem deswegen haben wir den 8. Mai als Tag der Befreiung zum gesetzlichen Gedenktag in Thüringen gemacht. Wir werden auch weiterhin Wissenschaft und Forschung fördern, die die Ursachen für die Entstehung der nationalsozialistischen Bewegung vor 1933 und das NS-Herrschaftssystem von 1933 bis 1945 sowie dessen Nachwirkungen aufarbeitet und sich dem jüdischen Leben, der Nachwirkung des Nationalsozialismus, des antifaschistischen Widerstands und dem Leben vertriebener Thüringerinnen und Thüringer im Exil widmet.

Thüringen gestalten

Im Bewusstsein unserer unterschiedlichen politischen Herkunft wenden wir uns gemeinsam den großen Zukunftsaufgaben Thüringens zu. Wir werden gemeinsam eine Politik verwirklichen, die soziale Gerechtigkeit stärkt, für handlungsfähige Kommunen sorgt, mehr direkte Demokratie wagt, die Energiewende und einen sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft konsequent umsetzt.

Für die Vorhaben dieses Koalitionsvertrags werben wir um Zustimmung sowohl bei den im Landtag vertretenen Fraktionen als auch bei den Thüringerinnen und Thüringern.

Wir laden alle, die in unserem Freistaat leben, die gesellschaftlichen Gruppen, Vereine und Verbände, Gewerkschaften und Unternehmen, soziale und ökologische Bewegungen genauso wie Kirchen und Religions- sowie Weltanschauungsgemeinschaften ein, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen.

Die Koalition macht sich stark, den begonnenen Weg des Ausbaus und der Verstetigung der integrierten, strategischen und beteiligungsorientierten Sozialplanungsprozesse in Thüringen armutssensibel und konsequent fortzusetzen. Bei allen sozialpolitischen Entscheidungen wollen und werden wir das Subsidiaritätsprinzip achten.

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung unterstützen und fördern wir in ihrer Arbeit und legen dabei Wert auf eine generationen- und gesellschaftsgerechte Ehrenamtsarbeit, auf die Entwicklung neuer innovativer Methoden und Formate zur Gewinnung und Unterstützung von Ehrenamtlichen und die Unterstützung und Vernetzung der Arbeit mit den kommunalen Ehrenamtslotsinnen und -lotsen.

Vielfalt in und für Familien

Ausgehend von der Vielfalt von Familie wollen wir die Familienpolitik und Familienfreundlichkeit als Markenzeichen des Freistaates weiterentwickeln.

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) wollen wir weiterentwickeln und entsprechend finanzieren, insbesondere im Hinblick auf eine gute wohnortnahe Pflege, aber auch unter gesundheitsförderlichem Aspekt. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige – insbesondere im ländlichen Raum – sollen über das LSZ niedrigschwellige Angebote und Unterstützung und Entlastung erhalten, präventive auf Gesundheitsförderung orientierte Betreuungs- und Unterstützungsangebote wollen wir in das LSZ einbeziehen.

Gemeinsam mit den familienpolitischen Akteuren wird ein Landesfamilienförderplan entwickelt und bedarfsgerecht ausfinanziert.

Wir werden prüfen, inwieweit die Leistungen der ThüringenCard im Sinne der Unterstützung von Familien weiterentwickelt werden können.

Wir unterstützen die Weiterentwicklung von Kindergärten zu Thüringer Eltern-Kind-Zentren (ThEKiZ). Diesen Beitrag zur Qualitätsentwicklung im frühkindlichen Bildungsbereich wollen wir gesetzlich verankern.

Seniorinnen und Senioren sollen die Möglichkeit einer aktiven Mitgestaltung in allen gesellschaftlichen Prozessen erhalten, die sie bewegen. Wir überprüfen und fördern gemeinsam mit den Kommunen die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren.

Wir nehmen dabei die Handlungsempfehlungen des Seniorenberichts in den Blick.

Neben den vielfältigen Angeboten der aktiven Teilhabe für ältere Menschen in Stadt und Land im Rahmen des LSZ wie auch landesweiter Förderungen wollen wir uns für den Ausbau und die bessere Gestaltung von alternativen Wohnlösungen wie Seniorenwohngemeinschaften, Seniorengenossenschaften, gemeinschaftlichen Wohnprojekten etc. einsetzen und diese fördern. Wichtig sind uns dabei der Ausbau haushaltsnaher Dienstleistungen wie auch die Anbindung an einen barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das gilt insbesondere im ländlichen Raum.

Wir fördern den Ausbau der Medienkompetenz von Seniorinnen und Senioren zur Teilhabe auch in der Online-Welt. Dazu bedarf es eines Gesamtkonzepts.

Mit der Einführung der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) auf Bundesebene stehen die Kommunen vor großen Aufgaben im Rahmen der Umsetzung. Der Bund nimmt die Länder in die Pflicht, den UV-Rückgriff zu qualifizieren und zu erhöhen. Nur so ist er bereit, seinen Finanzierungsanteil zu erhöhen. Wir wollen deshalb die Aufgabenwahrnehmung in den übertragenen Wirkungskreis überführen und den Rückgriff zentralisieren.

Gute Pflege

Gute Pflege für Thüringerinnen und Thüringer ist eine zentrale und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir werden alle notwendigen Schritte zur Sicherstellung guter Pflege gehen. Pflege muss finanzierbar sein. Wir setzen uns auf Bundesebene für eine Vollversicherung ein, kurzfristig für die Begrenzung der Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen.

Wir wollen eine komplette Bestandsaufnahme zur Pflegesituation in Stadt und Land. Ein Pflegeatlas Thüringen soll die Strukturen vor Ort darstellen, die Bedarfe und die weißen Flecken und damit den Handlungsbedarf aufzeigen.

Das Wohn- und Teilhabegesetz wollen wir zügig novellieren und mit einer Durchführungsverordnung komplettieren, um Planungssicherheit für die Zukunft für Thüringen herzustellen.

Wir setzen uns dafür ein, den Thüringer Pflegepakt hin zu einem landesweiten Bündnis für gute Pflege in Thüringen weiterzuentwickeln, bei dem alle Akteure einbezogen werden.

Der Ausbau und die Sicherung der ambulanten Versorgung, die Kurzzeitpflege, regionale Beratungs- und Netzwerkstrukturen liegen uns am Herzen.

Wir wollen ein Landesnetzwerk zur Pflegeprävention aufbauen und uns für eine gute Beratung, Austausch und Unterstützung pflegender Angehöriger stark machen.

Wir führen das Projekt AgaThE (Alle gesund altern – Thüringer Initiative gegen Einsamkeit) als festen Bestandteil im vorpflegerischen Bereich ein und fördern den flächendeckenden Ausbau.

Um gute Arbeit in der Pflege zu ermöglichen, setzen wir uns dafür ein, dass Pflegekräfte und Hilfskräfte deutschlandweit einen Branchentarifvertrag und auf dem Weg dahin einen einheitlichen Mindestlohn erhalten. Wir unterstützen die Maßnahmen der Konzertierten Aktion Pflege für „Gute Arbeit in der Pflege“.

Auf Bundesebene setzen wir uns für verbindliche Pflegepersonalschlüssel ein, um die Qualität in der Pflege zu steigern aber auch den Beruf attraktiver zu machen.

Für die Gewinnung von Fachkräften werden wir die ThAFF international und die ThAFF auf nationaler Ebene nutzen. Im Rahmen der neuen ESF-Förderperiode setzen wir auf Unterstützung der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung im Bereich Pflege wie auch auf flankierende Hilfen für Unternehmen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft zur Gewinnung von (ausländischen) Fachkräften und Auszubildenden.

Wir setzen uns für die Wertschätzung des Pflegeberufs ein und unterstützen Imagekampagnen, die die Bedeutung der Pflegeberufe und einer Ausbildung in der Pflege ins öffentliche Bewusstsein rücken.

Wir prüfen die Einführung einer Vereinigung der Pflegenden mit dem Ziel, die Interessen der in der Pflege Tätigen sowie der sie vertretenden Berufsverbände und Gewerkschaften auf freiwilliger Basis zu bündeln und so ein gemeinsames Sprachrohr für das Berufsfeld der Pflege in Thüringen zu etablieren.

Wir setzen uns auf Bundesebene für die Aufhebung der Sektorengrenzen ein wie auch für unterstützende Förderprogramme des Bundes.

Die Bestrebungen bundesweite digitalisierte Dokumentations- und Informationssysteme zu fördern unterstützen wir; wir fordern eine Refinanzierung altersgerechter Assistenzsysteme.

Gleichstellungs- und Frauenpolitik

Die Koalition strebt an, das Thüringer Gleichstellungsgesetz mit Blick auf verbindliche Handlungsmöglichkeiten in den Verwaltungen für die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen und im Land zu novellieren.

Das Netz von Beratungsstellen, Interventionsstellen, Frauenzentren, Frauenhäusern bzw. Schutzwohnungen und auch Schwangerschaftsberatungsstellen als wohnortnahe Unterstützungsangebote werden wir stärken.

Die internationalen Vorgaben aus der Istanbul-Konvention – insbesondere zum Gewaltschutz für Frauen und Mädchen – werden wir einhalten und umfassend realisieren. Dabei haben wir insbesondere die Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und auch die Herstellung von Barrierefreiheit der Angebote im Blick. Wir wollen die Förderung des Bundes nutzen, dazu entsprechende Kofinanzierungen bereitstellen, aber auch ohne Fremdmittel eigene Ressourcen zur Verfügung stellen. Die Struktur der Angebote ist an ihre Grenzen gekommen. Wir streben die Vorhaltung auskömmlicher barrierefreier Plätze in Thüringen an.

Die Koalition setzt sich auf Bundesebene für die Streichung des § 219 a und des § 218 StGB ein wie auch für Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Schwangeren.

Wir setzen uns dafür ein, die Aufstiegschancen von Frauen im öffentlichen Dienst zu verbessern, wollen aber auch die Privatwirtschaft stärker in die Verantwortung nehmen. Auf Bundesebene treten wir deshalb für die Einführung eines Lohngerechtigkeitsgesetzes für die Entgeltgleichheit ein. Das Paritätsgesetz werden wir mit Leben erfüllen.

Das Landesprogramm „Akzeptanz und Vielfalt“ wird weitergeführt und bedarfsgerecht ausfinanziert.

Politik für Menschen mit Behinderungen

Die Koalition strebt an, den Thüringer Maßnahmenplan konsequent im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und diesen dynamisch fortzuentwickeln.

Die Koalition will die Umsetzung des BTHG umfassend begleiten. Eine flächendeckende Umsetzung der Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe in Thüringen ist uns dabei wichtig wie auch die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung. Die Koalition prüft, wie die Förderung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in allen Kommunen ausgebaut werden kann.

Die Koalition will die Nachteilsausgleiche der sinnesbehinderten Menschen anpassen und setzt sich dafür ein, diese bundesweit einheitlich auf hohem Niveau festzusetzen. Für Menschen mit Behinderung wollen wir alle Möglichkeiten einer Unterstützung zur Integration in Arbeit und Ausbildung nutzen. Die Umsetzung des Budgets für Arbeit im Rahmen der Umsetzung des BTHG werden wir begleiten, ESF-Förderprogramme und landeseigene Arbeitsmarktprogramme nutzen wir.

Wir streiten für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensphasen. Ob Kindergarten, Schule oder Hochschule, Freizeit oder Arbeit – überall sollen Menschen mit Behinderung selbstverständlich teilhaben. Zu ihrer Unterstützung prüfen wir die Einführung eines Ehrenamtsassistenzfonds aus Landesmitteln für Menschen mit Behinderung.

Die Koalition setzt sich auf Bundesebene für weitere Verbesserungen ein, u. a. dafür, den Mindestlohn in Werkstätten für Menschen mit Behinderung einzuführen wie auch die Ausgleichsabgabe zu erhöhen.

Rentenpolitik

Die Koalition setzt sich auf Bundesebene für eine solidarische Mindestrente ein, die den Namen verdient und oberhalb der Armutsgrenze ein Leben in Würde im Alter ermöglicht.

Auf Bundesebene setzt sich die Koalition dafür ein, dass gebrochene Erwerbsbiografien in der Ausgestaltung der sozialen Absicherung besser berücksichtigt werden.

Die Koalition macht sich auf allen Ebenen für die Beendigung rentenrechtlicher Benachteiligungen durch den Einigungsvertrag und die Schließung der Überführungslücken in der Rentenüberleitung (z. B. der in der DDR geschiedenen Frauen) stark.

Gesundheitspolitik

Die qualitativ hochwertige und ortsnahe Gesundheitsversorgung wollen wir weiterhin sicherstellen und ausbauen.

Dazu gehört unter anderem die Stärkung kommunaler Krankenhausträger nicht zuletzt durch die Unterstützung interkommunaler Zusammenarbeit. Gebietsgrenzen müssen überwunden werden dürfen. Die Bildung von Zweckverbänden wollen wir fördern.

Zeitgemäße Gesundheitsversorgung erfordert Investitionen in IT und eine verbesserte Digitalisierung der Krankenhäuser. Wir wollen den Ausbau digitaler Angebote im ambulanten und öffentlichen Bereich fördern und anstoßen.

In Modellprojekten wollen wir die sektorenübergreifende Zusammenarbeit voranbringen.

Das Modell der "Gemeindeschwester Agnes" wollen wir über das Projekt „TeleVerah“ für ganz Thüringen entwickeln.

Spezialisierte Zentren mit hoher Fachkompetenz wollen wir auch planerisch berücksichtigen und fördern.

Wir stärken die strukturelle Verzahnung von UKJ und Gesundheits- und Krankenhausplanung. Dabei ist die Aufnahme des UKJ in die Krankenhausplanung zu prüfen.

Im ambulanten Versorgungsbereich werden wir prüfen, welche alternativen Formen (z. B. Genossenschaften oder auch Gesundheitszentren in kommunaler Trägerschaft) zur besseren Versorgung beitragen können.

Die Thüringer Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung soll ausgebaut werden.

Wir treten auf Bundesebene für die Ausrichtung der Bedarfsplanung an Kassenärzten an den Erfordernissen einer guten Versorgung ein.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Thüringen ist eine wesentliche Säule der gesundheitlichen Versorgung Thüringens, ihn wollen wir stärken. Er soll seine Aufgaben grundsätzlich subsidiär und sozialkompensatorisch wahrnehmen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine unverzügliche Novellierung des PsychKG geboten. Den sich aus der Rechtsprechung ergebenden personellen Aufwand im Rahmen des Vollzugs des PsychKG stellen wir sicher und gewähren den Betroffenen somit einen umfassenden Schutz.

Wir setzen uns dafür ein, den Maßregelvollzug in den verfassungsrechtlichen Normalzustand zu überführen. Den Beschäftigten im Maßregelvollzug bieten wir einen Übergang in den öffentlichen Dienst des Freistaats.

Wir setzen uns ein für eine gute psychiatrische Versorgung in Thüringen und legen dabei besonderes Augenmerk auf Vernetzung, Verzahnung wie auch Kooperation aller Angebote und Strukturen.

Eine umfassende Arzneimittelsicherheit wie auch Medizinproduktesicherheit für die Thüringerinnen und Thüringer zu gewährleisten, hat unsere oberste Priorität. Um dies zu gewährleisten, stärken wir die personellen Ressourcen in diesem Bereich.

Rechte und Sicherheit von Patientinnen und Patienten sind uns wichtig. Wir wollen prüfen, wie wir diese stärken können.

Zur guten medizinischen Versorgung zählt auch die Apotheke im ländlichen Raum. Wir setzen uns für deren Erhalt ein.

Wir setzen auf eine gesundheitsorientierte und selbstbestimmte Drogenpolitik und Suchtprävention. Statt Drogenkonsum zu kriminalisieren, wollen wir einen effektiven Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz ermöglichen und Menschen in Abhängigkeit aus ihrer Sucht begleiten. Wir setzen uns weiterhin für die Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums ein. Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ein wissenschaftliches Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis auf den Weg zu bringen und uns dabei ggf. mit anderen Ländern und Kommunen zusammentun. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, die kontrollierte Freigabe von Cannabis an Erwachsene gesetzlich zu ermöglichen. Im ersten Schritt werden die bereits jetzt bei beschlagnahmten Substanzen erhobenen Werte bzgl. Zusammensetzung und Wirkstoffgehalt veröffentlicht.

Angebote der Suchtprävention insbesondere Beratungs- und Vernetzungsangebote zum Thema Crystal Meth wollen wir ausbauen und verstetigen. Ältere suchtabhängige Menschen nehmen wir mit in den Blick. Insbesondere wollen wir die psychosoziale Betreuung von Schwangeren mit Abhängigkeitsproblematik unterstützen.

Für das Projekt Drug-Checking werden wir alle dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.

Wir werden uns im Zuge der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes dafür einsetzen, unabhängige Beratungs- und Betreuungsangebote auf- und auszubauen, Prostituierte tatsächlich zu schützen und den Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel zu intensivieren sowie wirksame Ausstiegshilfen zu schaffen.

Gemeinsam haben wir in Thüringen eine Landesgesundheitskonferenz aufgebaut, um Gesundheitsförderung und Prävention voranzubringen. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, verstetigen und weiter unterstützen.

Die Umsetzung der Nationalen Diabetesstrategie muss interministeriell unter Einbeziehung relevanter Akteure erfolgen. Thüringen setzt sich für die Umsetzung des Nationalen Krebsplanes ein. Bei Einführung einer regelhaften bundesweiten Finanzierung psychoonkologischer Beratungsstellen wird sich Thüringen beteiligen.

Der Runde Tische Hebammen hat viele Prozesse in Thüringen angestoßen und auf den Weg gebracht. Wir wollen die Ergebnisse des Runden Tisches weiter umsetzen, ihn fortführen und verstetigen. Besonders wollen wir die Arbeitsbedingungen der Hebammen und Entbindungspfleger in Kliniken in den Fokus nehmen.

Die bedarfsgerechte Versorgung mit Hebammenleistungen sowie das Recht auf Wahlfreiheit bei der Geburt sollen durch die Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Einrichtungen über eine verbindliche Richtlinie zur Finanzierung möglich sein.

Im Bundesrat werden wir uns weiter für die Einführung einer solidarischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einsetzen, in die neben abhängig Beschäftigten auch Beamtinnen und Beamte, Freiberufliche, Selbstständige und Abgeordnete verpflichtend einbezogen werden.

Die anonyme und vertrauliche Spurensicherung für Opfer sexualisierter Gewalt soll in ganz Thüringen flächendeckend und rechtlich abgesichert sein.

Arbeitsmarktpolitik

Die Koalition bekennt sich zu Guter Arbeit, zu Tarifbindung und zur Stärkung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Deshalb setzen wir uns unter anderem ein für:

Wir werden ein Leitbild „Für gute Arbeit“ entwickeln und eine Forschungs- und Beratungsstelle aufbauen.

Wir setzen uns für die Erhöhung des Mindestlohns und eine auskömmliche Mindestausbildungsvergütung ein.

Gute Arbeit bedeutet für uns die Stärkung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und von Unternehmen durch einen guten Arbeitsschutz. Die „Anlauf- und Beratungsstelle Faire Mobilität in Thüringen“ werden wir verstetigen. Den sozialpartnerschaftlichen Dialog insbesondere bei den Themen gute Löhne, gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen sowie Fachkräftegewinnung und Digitalisierung/ Arbeit 4.0 setzen wir fort.

Wir streben die Abschaffung des Schulgeldes für Sozial- und Gesundheitsberufe an.

Die Landesarbeitsmarktprogramme sind eine Erfolgsgeschichte. Wir setzen sie deshalb fort.

Wir setzen uns auf allen Ebenen für einen „Spurwechsel“ im Migrationsrecht ein, um geflüchtete Menschen bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen.

Wir entwickeln gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren Maßnahmen, die Zugangshürden abbauen sowie die interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierungsarbeit weiter stärken.

Wir fördern wissenschaftliche Vorhaben, mit denen die Voraussetzungen und Wirkungen eines existenzsichernden bedingungslosen Grundeinkommens untersucht werden. Die Erkenntnisse wollen wir auf Umsetzung überprüfen. Durch eine Reform des SGB II soll die Abschaffung von Sanktionen und die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie eines Passiv-Aktiv-Transfers ermöglicht werden.

Thüringen soll sich mit einem OP im Rahmen der neuen ESF-Förderperiode 2021 – 2027 mit voller nationaler Kofinanzierung und ausreichenden Landesmitteln beteiligen. Als Schwerpunkte definieren wir Armutsbekämpfung, Inklusion, Fachkräftesicherung und -gewinnung sowie die Stärkung der ländlichen Räume.

Tierschutz

Die Ämter, die die Einhaltung des Verbraucher- und Tierschutzes sicherstellen, sollen gestärkt werden, um die vielfältigen Aufgaben im Bereich Lebensmittelsicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Tierschutzkontrollen und Tierseuchen zu gewährleisten.

Die Koalition ist sich einig, dass die Unterstützung für Tierheime und Tierschutzvereine fortgesetzt werden soll.

Dazu wollen wir die investive Förderung von Tierheimen fortführen und uns für die Umsetzung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen sowie für die Umsetzung der Katzenschutzverordnung und deren bedarfsgerechte Finanzierung einsetzen.

Wir wollen tierversuchsfreie Verfahren stärken. Tierversuche, die starke und langanhaltende Schmerzen bedeuten, sollen verboten werden. Tierversuche in der Forschung sollen nach dem 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) reduziert, ersetzt und – soweit möglich – langfristig abgeschafft werden.

Die Thüringer Tierwohlstrategie wollen wir zu einem Pakt für artgerechte Tierhaltung weiterentwickeln.

Nach hessischem Vorbild wollen wir eine Landestierschutzbeauftragte bzw. einen Landestierschutzbeauftragten berufen.

Wir werden die pädagogische Arbeit und das weitere Angebot in den Kindergärten und -krippen ausbauen, die Betreuungs- und Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher weiter verbessern sowie mit allen Beteiligtengruppen abstimmen. Die bestehende Arbeitsgruppe „Zukunft Kindergarten“ führen wir fort. Wir sorgen für faire Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung und lehnen uns an die Bestimmungen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst an.

Im Landeshaushalt werden auch in Zukunft ausreichende Mittel eingeplant, um den Trägern der Kindergärten eine ausreichende Refinanzierung anzubieten, wenn sie mit ihren Fachkräften eine mindestens am TVöD orientierte Bezahlung vereinbaren.

Wir werden die Personalschlüssel vereinheitlichen und durch bessere Mindestpersonalschlüssel, die Stärkung der Minderungszeiten, multiprofessionelle Teams und mehr Sprachförderung unter Berücksichtigung von Sozialindikatoren verbessern.

Unser perspektivisches Ziel ist die vollständige Beitragsfreiheit öffentlicher Bildungsangebote. Wir wollen deshalb als nächsten Schritt das 3. Besuchsjahr des Kindergartens beitragsfrei stellen. Die Kosten dafür trägt das Land, ggf. unter Inanspruchnahme von Bundesmitteln, für deren Verstetigung wir uns einsetzen.

Wir werden die Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher und die berufsbegleitende Qualifizierung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ausbauen. Dafür werden die notwendigen Kapazitäten geschaffen. Mit der landesweiten Ausweitung der praxisintegrierten Ausbildung über die Fachkräfteoffensive des Bundes hinaus werden wir eine zweite attraktive Tür auf dem Weg zum Erzieherberuf öffnen. Die für 2020 geplanten weiteren 60 Plätze der Fachkräfteoffensive werden wir unabhängig von der Finanzierung des Bundes sicherstellen. Um die Träger bei der Gewährleistung einer tarifgerechten Vergütung der Auszubildenden zu unterstützen, werden wir die Refinanzierung der Ausbildungskosten und die anteilige Anrechnung der Auszubildenden auf den Personalschlüssel in den Kindergärten berücksichtigen. Wir wollen die Auszubildenden zum Beruf von Erzieherinnen und Erziehern so schnell wie möglich von weiteren Belastungen befreien und damit die Ausbildung attraktiver machen. Dazu werden wir Wege für eine Schulgeldfreiheit der Erzieherausbildung prüfen.

Wir wollen gesundes Essen zu erschwinglichen Preisen für alle Kindergärten ermöglichen.

In der Kindertagespflege wollen wir Qualität und die Bezahlung verbessern und Verbünde bis zu 10 Kindern ermöglichen. Die Qualifizierungsangebote für den frühkindlichen Bereich wollen wir für die Kindertagespflegepersonen öffnen.

Unterrichtsabsicherung und Unterrichtsqualität haben für uns oberste Priorität. Den 2017 begonnenen Dialog „#Zukunft Schule“ führen wir als Dialog „Schule 2030“ weiter. Dabei wollen wir über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg den Thüringer Schulen trotz der schwierigen Ausgangslage beim Fachkräftenachwuchs Spielräume für Entwicklung und weitere Verbesserung von Schul- und Unterrichtsqualität schaffen. Wir wollen, dass sich alle Schulen im Land unabhängig von ihrer Trägerschaft und Schulform inhaltlich und pädagogisch gut weiterentwickeln können. Dafür wollen wir die Evaluierungsinstrumente stärken, den Schulen einen Qualitätsrahmen für gute Schule zur Verfügung stellen und die Beratungsfunktion der Schulämter und des ThILLM verbessern. Unser Ziel ist die Entlastung der Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben.

Wir werden alle erforderlichen Schritte einleiten, um die Schulen in dieser Situation weiter zu stärken und den Fachunterricht in Thüringen abzusichern. Dazu werden jede aus dem Schuldienst ausscheidende Lehrerin und jeder aus dem Schuldienst ausscheidende Lehrer ersetzt. Aufwachsende Schulen mit steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern werden entsprechend ihrem Bedarf mit zusätzlichen Lehrerstellen unterstützt. Da der bis 2030 im Land erwartete Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer deutlich über der erwarteten Zahl ausgebildeter Nachwuchskräfte liegen wird und der erwartete Nachwuchs nicht in ausreichendem Maße eine Qualifizierung für mehrere Bedarfsfächer mitbringt, werden wir die Kapazitäten der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte ausreichend ausbauen und ihre Strukturen leistungsfähiger machen. Dazu wird auch ein Ausbau der Beratung und der Betreuung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern gehören. Für langzeiterkranktes pädagogisches Personal werden wir künftig eine stärkere Vertretungsreserve bereitstellen.

Wir werden den Schulen mehr Eigenverantwortung mit der Möglichkeit eines eigenen Schulkontos und eines Sachmittelbudgets und mehr Kompetenzen bei der Personalauswahl, Personalentwicklung und Personalführung geben. Um im Wettbewerb der Länder um Lehrkräfte bestehen zu können, muss Thüringen nach einem Erhöhungsschritt bei den Regelschullehrerinnen und Regelschullehrern zeitnah weiter mit den von den ostdeutschen Nachbarländern angebotenen Beschäftigungsbedingungen mithalten, einschließlich des Vorbereitungsdiensts und der Möglichkeit von Zuschlägen für Regionen mit besonderen Bedarfslagen. Grundschullehrerinnen und -lehrer werden in ihrer Besoldung den Regelschul- und Gymnasialkräften gleichgestellt.

Wir werden die Kampagne zur Gewinnung neuer Lehrkräfte deutlich ausbauen und auf die Gewinnung von Referendarinnen und Referendaren ausweiten. Dabei wollen wir Studierende gezielt für Mangelfächer gewinnen und die Anstrengungen in der Studienwahlberatung verstärken. Wir starten eine Aus- und Weiterbildungsoffensive im sonderpädagogischen Bereich im Kontext der regionalen Fortschreibung des Entwicklungsplanes Inklusion, aber auch im Bereich der Berufsschulen. Wir wollen, dass Schule und Jugendhilfe enger miteinander kooperieren. Dabei wollen wir auch neue Wege zur Unterstützung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen gehen.

Gemeinsam wollen wir das Hortangebot auf die Klassen 5 und 6 erweitern. Wir wollen bis 2025 flächendeckend Gemeinschaftsschulen ausbauen und neue Ganztagsschulen schaffen. Zusätzlich werden wir allen Erzieherinnen und Erziehern das Angebot unterbreiten, ihre Beschäftigungsumfänge auf 100 Prozent zu erhöhen.

Die mit der Novelle des Thüringer Schulgesetzes neu geschaffenen Möglichkeiten der Schulkooperationen zur Erweiterung der Angebotsvielfalt und Verbesserung der Unterrichtsabsicherung wollen wir weiter stärken. Hierzu werden wir im Rahmen von Modellversuchen Schulen, die Kooperationen eingehen, thüringenweit Verwaltungsleitungen zur Entlastung der Schulleitungen und Kollegien zur Verfügung stellen.

Auf den Erfahrungen des ESF-Förderprogramms aufbauend, wollen wir die Einführung eines Personal­steuerungsmodells prüfen, das Sozialindikatoren beinhaltet.

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Belastung der Lehrkräfte und mit Blick auf Fälle von Mobbing und Gewalt in der Schule, wollen wir das Angebot der Schulpsychologie ausbauen und an die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz anpassen.

Um die Schulen weiter in der Digitalisierung zu unterstützen, ist eine Verstetigung der Bundesmittel aus dem Digitalpakt unbedingt notwendig. Bei der Digitalisierung der Schulen wollen wir gleichermaßen die technische Ausstattung und die Weiterbildung der Lehrkräfte voranbringen. Dabei werden wir eine ausreichend materiell untersetzte Fortbildungsstrategie verfolgen, um die von Thüringen mit der Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt vertraglich eingegangenen Verpflichtung einzuhalten, dass alle 2018/19 in die Sekundarstufe I Eingeschulten bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit die in der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ formulierten digitalen Kompetenzen erwerben können. Kommunale Medienzentren wollen wir gemeinsam mit den Kommunen zu leistungsfähigen IT-Dienstleistungszentren umbauen.

Die Abbruchquoten in Thüringen sind zu hoch. Wir wollen, dass keine Schülerin und kein Schüler die Schule ohne Abschluss verlässt. Deshalb starten wir eine „Initiative Schulerfolg“. In allen weiterführenden Schularten werden wir die Berufsorientierung stärken.

Die Zahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter werden wir um weitere gesetzlich verankerte und vom Land geförderte Stellen erhöhen, um durch das Landesprogramm Schulsozialarbeit ein flächendeckendes Angebot zu ermöglichen.

Darüber hinaus schaffen wir zusätzliches Personal zur Verbesserung bei der Förderung in „Deutsch als Zweitsprache“ und zur Umsetzung eines Gesamtkonzepts zur Sprachförderung.

Die Förderung für Neubau und Sanierung der Schulgebäude soll unbedingt im bisherigen hohen Umfang fortgesetzt werden.

Die Schulen in freier Trägerschaft erfüllen gleichermaßen den öffentlichen Bildungsauftrag und tragen zur Vielfalt und Leistungsfähigkeit der Thüringer Schullandschaft bei. Wir werden den gesetzlichen Auftrag zur Prüfung der Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe umsetzen und gemeinsam mit den Trägern diskutieren. Wir werden die Schulen in freier Trägerschaft auch zukünftig bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen und hierfür die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellen.

Um Menschen in den Herausforderungen der schnellen gesellschaftlichen Entwicklung zu unterstützen, werden wir auch künftig die Erwachsenenbildung aktiv fördern. Bildungsangebote insbesondere in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Umweltbildung, arbeitsweltbezogene, menschenrechtsorientierte, politische und kulturelle Erwachsenenbildung wollen wir stärken.

Die Kinder- und Jugendhilfe werden wir weiter stärken. Wir wollen die Offene Kinder- und Jugendarbeit weiter entwickeln sowie die Arbeit der Jugendverbände weiter unterstützen. Die Verstetigung und der bedarfsgerechte Ausbau der „Örtlichen Jugendförderung“ sollen finanziell gestärkt, die Beschäftigungsbedingungen in diesem Bereich tarifgerecht attraktiver gestaltet und der Landesjugendförderplan bedarfsgerecht ausfinanziert werden. Die eigenständige Jugendpolitik werden wir ressortübergreifend verstetigen und mit der Umsetzung der Landesstrategie „Mitbestimmung“ werden wir eigene, starke Strukturen und Projekte vor Ort unterstützen.

Wir verbessern den Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt in der Gesellschaft. Ein Schwerpunkt wird hierbei die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes sein. Gemeinsam mit Kommunen und allen gesellschaftlichen Institutionen werden wir die notwendigen Strukturen in der örtlichen Jugendhilfe ausbauen. Den Herausforderungen bei den frühen und erzieherischen Hilfen werden wir gemeinsam mit den Kommunen begegnen und gegenüber dem Bund auf eine Erhöhung der Unterstützung drängen.

Die Thüringer Landesprogramme für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie Akzeptanz und Vielfalt sind unverzichtbar. Wir werden die Förderung der zahlreichen engagierten Menschen, Projekte und Vorhaben mindestens auf dem gleichen hohen Niveau fortsetzen.

Die unter Beteiligung des Landes getragene Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) wird zu einem Zentrum für Demokratiebildung ausgebaut.

Wir setzen uns dafür ein, das Wahlrecht ab 16 Jahre für die Thüringer Landtagswahl einzuführen.

Zur besseren Unterstützung von Pflegeeltern passen wir das Pflegegeld an die Empfehlungen des Deutschen Vereins an und verbessern gemeinsam mit den Kommunen die Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Der weiterhin vorhandene Sanierungsbedarf bei Sport- und Spielanlagen muss in den nächsten Jahren zielgerichtet abgebaut werden, auch um die Sicherung und Förderung des Breitensports zu gewährleisten.

Wir wollen die Unterstützung für Trainerinnen und Trainer verstärken, um vor allem die Nachwuchsgewinnung im Bereich der Trainerinnen und Trainer, damit aber auch die Nachwuchsgewinnung im Sport insgesamt voranzubringen.

Der Breitensport ist die tragende Säule des Sportlandes Thüringen und eine wesentliche Bedingung für den Leistungssport.

Wir setzen auf die weitere Entwicklung einer demokratischen Fankultur als Teil einer lebendigen Zivilgesellschaft. Dazu gehört für uns eine Unterstützung von Fanprojekten.

Wir heben die Leistungssportanlagen in Oberhof auf höchsten internationalen Standard. In diesem Rahmen soll die Region Oberhof mit ihren Anlagen klimaneutral gestaltet werden. Sport- und Tourismusentwicklung sind noch enger zu verzahnen. Die Sportanlagen wollen wir ganzjährig nutzbar machen.

Thüringen hat seit 1989 Enormes geleistet. Mittlerweile verfügt Thüringen über eine vielfältige Wirtschaftsstruktur, die von einer breit gefächerten Industrie, einem in den Regionen verwurzelten Handwerk, der Landwirtschaft sowie einem stetig wachsenden unternehmensnahen Dienstleistungssektor getragen wird. Die erfolgreiche Wirtschaftspolitik hat dazu beigetragen, dass die Arbeitslosigkeit in Thüringen auf unter 5% gefallen ist und in vielen Regionen unseres Landes Vollbeschäftigung herrscht. Der Unterstützung von Forschung und Entwicklung räumen wir Priorität ein. Der Fachkräftemangel, unter anderem bedingt durch die starke Abwanderung in den Jahren nach der Wende, stellt die Wirtschaft zunehmend vor große Herausforderungen.

Gleichzeitig erfordern Herausforderungen wie der demographische Wandel, die ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft und die Digitalisierung erhebliche Anpassungsleistungen von den Beschäftigten und Unternehmen. Wir unterstützen die Tarifbindung von Unternehmen. Wir befürworten die Mitgliedschaft von Arbeitgebern in tarifschließenden Arbeitgeberverbänden und kritisieren die „Ohne-Tarif-Mitgliedschaften“. Wir werden gesetzliche Spielräume konsequent nutzen, etwa bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Mittelstandspolitik

Wirtschaftspolitik in Thüringen ist für die Menschen da und zielt schwerpunktmäßig auf die Unterstützung der vielen kleinen, kleinsten und mittleren Unternehmen. Daher werden wir eine „Investitionsoffensive Mittelstand“ starten, wofür wir nicht nur die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, sondern die bestehenden Förderrichtlinien optimieren, mit dem Ziel die Verfahren noch mehr als bisher zu vereinfachen, zu standardisieren und zu digitalisieren.

Die erfolgreiche Unternehmensentwicklung und Ansiedlungspolitik setzen wir fort. Ziel muss es sein, die bestehende Lohn- und Produktivitätslücke im kommenden Jahrzehnt in allen Regionen unseres Landes zu verringern und perspektivisch zu schließen. Die erfolgreiche Großflächeninitiative zur Bereitstellung auch größerer Gewerbe- und Industrieflächen werden wir fortsetzen. Dabei soll ein Ausgleich, z. B. durch Entsiegelung geschaffen werden.

Den Strukturwandel in verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Regionen Thüringens, wie beispielsweise in der Automobilbranche, werden wir im Schulterschluss mit den Gewerkschaften gestalten. Durch eine gezielte Vernetzung der Automobilindustrie und den Thüringer Akteuren im Bereich der Antriebs- und Mobilitätsforschung wollen wir Innovationen ermöglichen, die zu neuen, zukunftsfesten Arbeitsplätzen führen.

Wir setzen uns beim Bund für die Zukunft der Regionalförderung und einen Pakt für strukturschwache Regionen ein. Dafür soll die Regionalpolitik mit den Programmen für ländliche Räume, der Wirtschafts- und Innovationsförderung, Forschungsförderung und Städtebauförderung eng verzahnt werden. Die vom Wegfall der Kali-Industrie und den von den Veränderungen in der Gipsindustrie betroffenen Thüringer Regionen werden unterstützt, um den langfristigen Strukturwandel zu begleiten.

Industriepolitik

Wir werden die Industriepolitik unseres Landes verstärkt hin zu einer Ermöglichung einer klimaneutralen und einer dem Menschen dienenden Wirtschaft ausrichten. Im Rahmen der intelligenten Spezialisierung wollen wir einen ausgewogenen Dreiklang aus der Vereinbarkeit von Ökonomie, Ökologie und dem Sozialen erreichen, der sich in allen wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Landesregierung widerspiegelt und regionale Wirtschaftskreisläufe stärkt. Wir werden sämtliche Instrumente der Wirtschaftsförderung, die aus Mitteln des Bundes oder der Strukturfonds EFRE und ESF finanziert werden, grundsätzlich mit Landesmitteln komplementär finanzieren. Wir werden einen Transformationsfonds zur sozialen Abfederung der Umwandlung von Industriestandorten prüfen.

Wir wollen eine starke Wirtschaft in Stadt und Land. Daher werden wir die Standortattraktivität für Investoren durch einen zielgerichteten Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur erhöhen. Die regionale und kommunale Wirtschaftsförderung stärken wir.

Gründungsförderung

Gründerinnen und Gründer werden wir auch zukünftig über die Gründerrichtlinie sowie den „Thüringer Start-Up-Fonds“ und „WachstumsBeteiligungsFonds" unterstützen. Der sozial-ökologische Auf- und Ausbau von Gewerbe-, Gründer- und Innovationszentren sowie die Unterstützung der Ausbildungsträger bei der Sicherstellung einer bedarfsgerechten und modernen Ausstattung der Bildungszentren führen wir fort. Wir werden ein Programm „2. Chance“ für Gründerinnen und Gründer entwickeln und sicherstellen, dass die Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten mindestens zweisprachig angeboten werden. Insbesondere Gründerinnen und Unternehmerinnen wollen wir sichtbarer machen, um mehr Frauen zur Unternehmensgründung zu ermutigen. Wir werden prüfen, wie wir Gründerinnen und Gründer in der Gründungsphase durch Vereinfachungen entlasten können.

Wirtschaft 4.0

Wir wollen die Thüringer Wirtschaft dabei unterstützen, die Potenziale der Künstlichen Intelligenz zu nutzen. Hierzu werden wir das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum an der TU Ilmenau zu einem KI-Zentrum weiterentwickeln und im Verbund aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Clustern und Netzwerken sowie Unternehmen bedarfsgerechte und für die Thüringer Unternehmen zukunftsfähige Lösung für die Wirtschaft 4.0 erarbeiten.

Darüber hinaus sollen an bestehenden Forschungseinrichtungen Innovation Hubs entstehen. Hierzu gehören beispielsweise das an den wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen angesiedelte WiNaFo-Acceleratorprogramm „Get started“, das Pilot-Vorhaben „Digital Innovation Hub Photonics“ am Leistungszentrum Photonik oder der Innovation Hub „TH-Automobilindustrie“.

Handwerk

Die Deckung des Fachkräftebedarfs hat höchste Priorität. Wir wollen die duale Ausbildung stärken, indem wir uns beim Bund für eine weitgehend kostenfreie Meisterausbildung durch das Aufstiegs-BAföG einsetzen. Die Meisterprämie wollen wir zu einer Meistergründungsprämie weiterentwickeln, um Gründungen und Nachfolgen im Handwerk stärker zu unterstützen, auch durch die aktive Förderung von Produktivgenossenschaften im ländlichen Raum, um so kleine Betriebe erhalten und mit den Beschäftigten fortführen zu können.

Wir werden die Gewinnung von Fachkräften sowie Auszubildenden und Studierenden aus europäischen und Drittstaaten befördern.

Tarifpolitik

Ein zentrales Anliegen ist für uns der dynamisierte Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf mindestens 12 Euro, gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Zeit- und Leiharbeit und ein Recht auf Nichterreichbarkeit für Beschäftigte. Auch muss die Mitbestimmung im Arbeitsleben weiter verbessert werden. Dafür sowie für Erleichterungen zur Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen und für Arbeitszeitverkürzung setzen wir uns auf Bundesebene ein. Darüber hinaus wollen wir unter Einbeziehung der Gewerkschaften die Bedingungen und Voraussetzungen für die Errichtung einer Arbeitskammer in Thüringen prüfen.

Tourismus

Wir werden die touristische Entwicklung in Thüringen im Sinne der Landestourismusstrategie 2025 entschlossen umsetzen. Denn Tourismus ist nicht nur ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, sondern trägt auch wesentlich zur Lebensqualität der Thüringerinnen und Thüringer sowie zur Standortattraktivität für Investoren und Fachkräfte bei. In diesem Sinne werden wir zusätzliche Mittel für die Förderung der Destinationsmanagementorganisationen auf regionaler und lokaler Ebene bereitstellen sowie die Thüringer Tourismus GmbH (TTG) im Sinne der Landestourismusstrategie neu ausrichten sowie das Auslandsmarketing in Wachstumsmärkten verstärken. Wir werden weiterhin die exemplarische Umsetzung der Landestourismusstrategie im ländlichen Raum befördern. Bei allen touristischen Entwicklungen steht die Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren im Vordergrund. Und wir werden die Erschließung von Wachstumspotenzialen insbesondere im Städte- und Gesundheitstourismus unterstützen. Wir werden prüfen, wie wir Gastronomie und Hotellerie unterstützen.

Eine breit aufgestellte und diverse Hochschullandschaft ist für eine demokratische Gesellschaft und zur Fachkräftesicherung unverzichtbar. Um die Freiheit von Forschung und Lehre zu gewährleisten, wollen wir unsere Anstrengungen in der Wissenschaftsförderung weiter ausbauen. Wir werden die Standortvorteile der Thüringer Hochschulen nachhaltig sichern und bekannter machen, um mehr Studierende auch aus anderen Bundesländern und dem Ausland für uns zu gewinnen. Dazu fördern wir weiter gute Lehr-, Betreuungs-, Arbeits- und Forschungsbedingungen an den Thüringer Hochschulen.

Wir werden durch die Rahmenvereinbarung V mit einem jährlichen Plus von 4% in Verbindung mit dem Zukunftsvertrag die Hochschulfinanzierung langfristig ausbauen und sichern. Wir wollen in diesem Rahmen die Lehrqualität insbesondere durch mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse absichern. Die Finanzierung des UKJ in den Bereichen „Forschung & Lehre“ werden wir analog zur Rahmenvereinbarung V vornehmen. Wir wollen wettbewerbsorientierte Finanzierungsmodelle auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

Durch ein Controlling werden wir gemeinsam mit den Hochschulen darauf achten, dass die zahlreichen Verbesserungen durch das neue Hochschulgesetz konsequent umgesetzt werden. Hierzu gehören vor allem die gestärkten demokratischen Entscheidungsprozesse, Finanzierungsmodelle und Strukturen an den Hochschulen, die Tenure-Track-Konzepte, sichere Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Mittelbau und Rahmenbedingungen Guter Arbeit in der Wissenschaft. Möglichkeiten zur Einführung alternativer Karrierewege wollen wir identifizieren. Um die Situation der studentischen Beschäftigten zu verbessern, werden wir mit den Gewerkschaften und Studierendenvertretungen Gespräche über den Abschluss einer Rahmendienstvereinbarung unter Berücksichtigung der Tarifgemeinschaft der Länder führen. Auch die Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung und Lehrauftragsverordnung werden wir regelmäßig evaluieren und gegebenenfalls anpassen.

Wir werden die Aufstiegschancen für Frauen in der Wissenschaft weiter verbessern. Hierzu werden wir in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen wieder eine Quote für Neuberufungen von Frauen einsetzen und weitere Instrumente der Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch auf anderen Ebenen aktiv unterstützen.

Wir unterstützen die Hochschulen weiter auf dem Weg in die Digitalisierung in den Bereichen Lehre, Forschung und Hochschulverwaltung. Mit der Digitalisierungsstrategie wurden seit 2017 die ersten Schritte zu einer standortübergreifenden Zusammenarbeit gemacht, hier werden wir weiterarbeiten. Die Pilotprojekte und Angebote mediengestützter Lehrformate sollen evaluiert und bei Erfolg auf das Land ausgerollt werden. Um Wissenschaft dabei zu unterstützen, der Öffentlichkeit zugänglicher zu sein, wollen wir durch Open-Access die Unabhängigkeit von Verlags- und Lizenzstrukturen aktiv unterstützen. Auf Bundesebene setzen wir uns für weitere Verbesserungen in diesem Zusammenhang beim Urheberrecht ein. Gemeinsam mit den Hochschulen wollen wir prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, interessierte Bürgerinnen und Bürger über „Citizen Science“-Projekte in wissenschaftliche Forschungsprojekte als lokale Akteure einzubinden und so neue Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten zu schaffen.

Wir werden Hochschulbaumaßnahmen an den Thüringer Hochschulstandorten weiter fördern und hierzu die Finanzierung langfristig sichern. Dazu wollen wir mit den Hochschulen zusammen einen Investitionsplan aufstellen. Auf Ebene des Bundes wollen wir uns dafür einsetzen, dass sich der Bund stärker an der Finanzierung des Hochschulbaus beteiligt. Dabei sollen Kriterien des ökologischen Bauens und der CO2-Reduzierung berücksichtigt werden.

Die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu den Ingenieurwissenschaften in Thüringen sehen eine strategische Profilbildung in diesem Schwerpunkt unserer Hochschullandschaft vor. Wir werden eine strategische Allianz der betroffenen Hochschulen unterstützen und gemeinsam mit den Hochschulen Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Forschung, Lehre und den zentralen Diensten prüfen.

Die Akademisierung weiterer Pflegeberufe (Hebammen etc.) wird das Land aktiv unterstützen und die Hochschulen für die neuen Angebote mit zusätzlichen Mitteln aus dem Zukunftsvertrag ausstatten. Wir wollen mehr medizinische und pharmazeutische Fachkräfte für Thüringen gewinnen. Um dies zu erreichen, müssen wir mit den Kammern, Verbänden und den Unternehmen der Gesundheitswirtschaft die nötigen Schritte gehen.

Wir werden das duale Hochschulstudium in Kooperation mit den Fachhochschulen sowie das Angebot der Dualen Hochschule Gera-Eisenach ausbauen. Das Netzwerk kooperative Promotionen, das es Fachhochschul-Absolventen und Absolventinnen erleichtern soll, an einer Universität zu promovieren, wird fortgesetzt. Wir werden nach Möglichkeiten suchen, wie Promotionsverfahren an Fachhochschulen entwickelt werden können.

Im Bereich der Lehramtsausbildung werden wir das Studienplatz- und das dazu notwendige wissenschaftliche Personalangebot bedarfsgerecht fortentwickeln. Eine Reform des Lehramtsstudiums zur qualitativen Weiterentwicklung angesichts gestiegener Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer sowie eine Verbesserung des Einsatzes der Lehrkräfte werden wir gemeinsam mit den lehramtsbildenden Hochschulen umsetzen.

Wir wollen die Möglichkeiten, studieren zu können, verbessern. Hierfür setzen wir uns auf Bundesebene eine grundlegende Reform beim BAföG ein. Die Langzeitstudiengebühren werden wir abschaffen. Die Inklusion in den Hochschulen werden wir durch ein eigenes Förderprogramm unterstützen. Dazu gehört auch die Förderung geschlechtsneutraler Sanitärbereiche.

Wir wollen die Finanzhilfe des Studierendenwerkes analog der Rahmenvereinbarung V langfristig absichern, um die finanziellen Belastungen für die Studierenden begrenzen. Wir wollen den Kurs des Studierendenwerks hin zum Gebrauch ökologischer, regionaler und fair gehandelter Lebensmittel finanziell unterstützen. Wir werden das Wohnheimsanierungsprogramm fortschreiben, um günstigen Wohnraum für die Studierenden in Thüringen zu erhalten und zu schaffen. Mit einem Mensen-Sanierungsprogramm wollen wir dem Investitionsstau in diesem Gebiet begegnen. Wir werden uns dazu auch auf der Bundesebene für eine bessere finanzielle Unterstützung der Studierendenwerke im Rahmen eines Hochschulsozialpaktes einsetzen.

Förderung von Forschung und Entwicklung

Wir werden durch neue Instrumente des Zusammenwirkens von Hochschulen, Gründungsinteressierten und einer professionalen Beratungsstruktur die Voraussetzungen schaffen, dass Ausgründungen aus Hochschulen schneller erfolgen können.

Für die neue EU-Förderperiode werden wir die Regionale Innovationsstrategie evaluieren und weiterentwickeln. Die Antragstellung und Abrechnung der Programme werden wir entbürokratisieren. Das Land wird die zur Verfügung stehenden EU-Mittel in der kommenden Strukturfondsperiode in den Programmen der Forschungs- und Innovationsförderung vollständig komplementär mit Landesmitteln finanzieren und die Mittel schwerpunktmäßig zur Stärkung der Innovationsfähigkeit einsetzen.

Die Unterstützung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben und beim Aufbau von Forschungsinfrastruktur in Form von Geräteausstattung muss auch in Zukunft abgesichert werden. Dazu wird die Richtlinie zur Förderung der Forschung fortgeschrieben und auskömmlich ausgestattet. Die Förderung von innovativem Personal hilft, den Nachteil der Thüringer Forschungslandschaft gegenüber den alten Bundesländern (geringere Zahl selbst forschender Unternehmen) auszugleichen und junge Forscher an Thüringen zu binden. Hier werden wir unsere Anstrengungen fortsetzen.

Die bewährte unternehmensbezogene FuE-Förderung werden wir stärken und wirksamer ausgestalten. Dazu sollen formale Erleichterungen und beschleunigte Antragsverfahren umgesetzt werden.

Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind neben den Hochschulen ein Grundpfeiler der öffentlichen Forschung in Thüringen. Ihre Aufgaben decken ein großes Spektrum ab. Es reicht von der Grundlagen- bis zur anwendungsorientierten Forschung.

In der zurückliegenden Legislatur ist es gelungen, die Anzahl der vom Bund mitfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Thüringen zu erhöhen. Diese positive Entwicklung soll verstetigt und fortgesetzt werden. Auch zur Lösung drängender regionaler Strukturprobleme sind die Forschungseinrichtungen unerlässliche Partner. Deshalb wollen wir die Gründung neuer Forschungsinstitute bspw. zum Ressourcenmanagement und nachhaltigen Bauen oder zur sozial-ökologischen Transformation fördern und einen dauerhaften Wissenstransfer gewährleisten. Dazu wollen wir auch notwendige Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen bei den bestehenden Instituten unterstützen.

Als Partner der Industrie und wichtige Impulsgeber beschleunigen die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und Institute den Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wir werden daher die Förderung der Ausstattung der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen stärken.

Die Vielfalt und Bandbreite der Thüringer Kulturlandschaft ist prägendes Merkmal unseres Freistaats. Die Koalition bekennt sich zur Förderung dieser Landschaft mit dem Ziel ihres Erhalts und ihrer Weiterentwicklung. Dem kulturellen Erbe ebenso wie der aus der deutschen Geschichte erwachsenden Verantwortung fühlen wir uns verpflichtet. Die große Tradition Thüringens als Lebens- und Wirkungsort berühmter Künstlerinnen und Künstler wollen wir wahrnehmbarer machen.

Wir wollen die Breiten- und Sozio-Kultur sowie die Freie Szene stärken und die kulturelle Bildung intensivieren. In Gremien und Beiräten der Kultur sowie bei der Vergabe von Stipendien, Preisen und Ehrungen soll neben der fachlichen Auswahl die Geschlechterparität nach dem Landesgleichstellungsgesetz zum Entscheidungskriterium werden. Die Besetzung und Berufung von Beiräten und Gremien erfolgt nach transparenten Kriterien.

Der Kulturlastenausgleich soll fortgeführt und die Kulturausgaben verstetigt werden. Die Projektförderungen sollen im Rahmen des geltenden Haushaltsrechts fortlaufend an die Bedürfnisse der Kulturinstitutionen angepasst werden. Die Förderprogramme für kulturelle Leitungskräfte (Projektmanagerinnen und Projektmanager) und Fachkräfte im jugendkulturellen Bereich sind unverzichtbare Elemente der Breitenkultur. Wir werden das Projektmanagerprogramm evaluieren und streben eine Aufstockung an. Wir wollen künftig diese Förderung um die Geschäftsstellen von Landesverbänden ergänzen. Um die Planungssicherheit der Kommunen zu erhöhen, den Einsatz flankierender Fördermittel zu verbessern und den Mittalabfluss zu steigern, wollen wir ein mittelfristiges Kulturinvestitionsprogramm auflegen. Kommunen in der Haushaltsnotlage sollen einen höheren Anteil der Ausgaben als bisher für Kultur verwenden dürfen.

Für Thüringen aufgelegte Investitionsprogramme des Bundes wollen wir mit den notwendigen Eigenmitteln unterlegen.

Soweit aus der Kulturförderung Stellen und Personal finanziert werden, erhöhen sich die Ausgaben entsprechend der jeweiligen Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst.

Wir werden prüfen, wie Verbände, Vereine und private Dritte bei der Beantragung von Landes- und Bundesmitteln beraten werden können. Den Verwaltungsvollzug der Förderung wollen wir vereinfachen.

Wir werten die Erfahrungen mit dem ticketfreien Eintritt in Museen aus und werben um weitere Partner für den kostenfreien Eintritt in Thüringer Museen sowie Theater und Orchester, vor allem für Kinder und Jugendliche.

Thüringens Kulturlandschaft ist geprägt durch ein dichtes Netz von Klein- und Mittelstädten im ländlichen Raum. Wir wollen die Kultureinrichtungen einschließlich der soziokulturellen Zentren sowie das ehrenamtliche Kulturengagement stärken und die Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Akteuren im ländlichen Raum verbessern.

Wir werden Kulturentwicklungskonzeptionen auf regionaler und kommunaler Ebene unterstützen und die Beteiligung von Thüringer Kommunen an entsprechenden Förderprogrammen begleiten. Wir werden prüfen, inwieweit Mittel des Landes, des Bundes und der EU für den ländlichen Raum stärker als bisher für Kultur genutzt werden können.

Die Verträge mit den Theatern und Orchestern sollen fortgeschrieben und die Standorte aller Theater und Orchester in Struktur und Bandbreite aufrechterhalten werden. Die Unterschiede in der Bezahlung der Beschäftigten in den Theatern und Orchestern wollen wir mit dem Ziel des Flächentarifvertrags beenden.

Die Sanierungsmaßnahmen an den Theatern Altenburg-Gera, Nordhausen und Saalfeld-Rudolstadt werden fortgeführt. Das Werkstattgebäude am Landestheater Eisenach soll wiedererrichtet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass ein Produktionshaus der Freien Theaterszene entsteht.

Gemeinsam mit den Kommunen werden wir die Arbeit der Kinder- und Jugendtheater unterstützen.

Die Handlungsempfehlungen der Museumsperspektive 2025 wollen wir gemeinsam mit dem Museumsverband und kommunalen Trägern umsetzen, die Maßnahmen evaluieren und die institutionelle sowie die investive Förderung schrittweise erhöhen. Wir wollen die Depotsituation verbessern und streben hierzu einrichtungsübergreifende Lösungen und ein Investitionsprogramm an. Das Volontariatsprogramm werden wir fortsetzen.

Wir sind uns des bis heute sichtbaren kolonialen Erbes bewusst und setzen uns deshalb für eine kritische Aufarbeitung der kolonialen Spuren und Kontinuitäten auch in Thüringen ein. Hierzu soll eine Studie in Auftrag gegeben werden. Zudem setzen wir die Überprüfung der Bestände in unseren Museen und Archiven auf unrechtmäßig entzogene Kulturgüter während des Nationalsozialismus, der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR (Provenienzforschung) fort und setzen uns für entsprechende Programme ein.

Das Programm der Kulturagentinnen und Kulturagenten in Trägerschaft der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) setzen wir fort. Die darin gesammelten Erfahrungen fließen in ein Thüringer Leitbild Kulturelle Bildung ein, das partizipativ mit den Trägern kultureller Bildung erarbeitet werden soll.

Die Arbeit der Musik- und Jugendkunstschulen soll planungssicher und qualitätsorientiert ausgestaltet sein. Wir prüfen, ob die Arbeit und die Finanzierung der Musik- und Jugendkunstschulen durch ein Musik- und Jugendkunstschulgesetz gesetzlich verbessert werden können.

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten werden wir in die gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt zu errichtende Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten (KMSG) überführen. Wir werden das Sonderinvestitionsprogramm I für die Schlösser und Gärten umsetzen. Gegenüber dem Bund setzen wir uns für ein Sonderinvestitionsprogramm II ein.

Wir unterstützen Eigentümer von Kulturdenkmalen bei der Umsetzung nachhaltiger Nutzungskonzepte. Wir wollen die Sichtbarkeit Thüringer Kulturdenkmale erhöhen und werden die Marke "Schlösserland Thüringen" insbesondere für den Kulturtourismus weiterentwickeln.

Wir wollen die Bibliotheken in Thüringen zu modernen Institutionen kultureller Bildung entwickeln. Die Bibliotheksentwicklungsplanung soll bedarfsorientiert fortgeschrieben werden. Das Bibliotheksgesetz werden wir novellieren.

Die Kulturstiftung Thüringen wird als Stiftung für zeitgenössische Kunst und Kultur so ausgestattet, dass sie ihre Arbeit auch unter veränderten Bedingungen fortführen kann.

Wir wollen die „artthuer“ als einzige mitteldeutsche Kunstmesse erhalten und stärken.

Wir streben mit interessierten Thüringer Kommunen ein Galerie- und Atelier-Programm an. Es soll die Zwischennutzung oder auch dauerhafte Nutzung leerstehender Immobilien mit der Bereitstellung von Ausstellungs- und Arbeitsmöglichkeiten bildender Künstlerinnen und Künstler verknüpfen.

Die Arbeitsbedingungen und sozialen Verhältnisse freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler wollen wir verbessern. Die öffentliche Hand und öffentlich geförderte Einrichtungen zahlen Künstlerinnen und Künstler angemessene Honorare, die sich an den Vorgaben der Fachverbände orientieren. Einschränkungen in Umfang und Tätigkeit der Künstlersozialkasse (KSK) wird Thüringen auf Bundesebene nicht zustimmen. Die Anpassung der KSK an neue Berufsfelder im Zuge der digitalen Moderne und Fortentwicklung der Kreativwirtschaft halten wir für erforderlich.

Das hervorragende und vielfältige Festivalprogramm Thüringens mit z. B. dem Rudolstadt-Festival, dem Kunstfest Weimar, Avant Art, den Thüringer Bachwochen und den ACHAVA-Festspielen wollen wir stärken und weiterentwickeln.

Die spezifische Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert spiegelt sich in unserem Freistaat in einer großen Zahl von Erinnerungsorten, Gedenkstätten und Grenzmuseen wider. Wir werden die Vielfalt der Gedenk- und Erinnerungslandschaft in Thüringen erhalten und weiterentwickeln. Die Gedenkstättenkonzeption des Freistaats Thüringen wird evaluiert und weiterentwickelt.

Wir werden ein Themenjahr „Neun Jahrhunderte jüdisches Leben in Thüringen“ durchführen. Damit wollen wir auf unser jüdisches Erbe und unser reichhaltiges und lebendiges jüdisches Leben aufmerksam machen. Das Themenjahr wird ein Beitrag sein, um den Mehrwert eines guten Miteinanders, religiöser und weltanschaulicher Toleranz in unserer Gesellschaft bewusst und erfahrbar zu machen.

Auch dreißig Jahre nach der friedlichen Revolution ist die Aufarbeitung des SED-Unrechts nicht abgeschlossen. Wir werden uns weiterhin für jene einsetzen, die in der DDR Repressionen, Entrechtung und Entmündigung erlebten und deren Leid bis heute keine angemessene Anerkennung erfahren hat.

Die Eingliederung des Stasi-Unterlagenarchives in das Bundesarchiv wollen wir für die Weiterentwicklung der Aufarbeitungslandschaft nutzen. An den bisher drei BStU-Standorten in Gera, Suhl und Erfurt sollen regionale Zentren der Erinnerungsarbeit und Demokratiebildung entstehen, an denen die künftigen Büros zur Antragstellung, Beratung und Information des Stasi-Unterlagenarchivs mit den lokalen Akteuren der Erinnerungsarbeit und einer landesweiten Anlaufstelle zur Beratung für Menschen mit Diktaturerfahrung verknüpft werden sollen. In diesem Zusammenhang sollen die Thüringer Lernorte und Gedenkstätten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gestärkt werden.

Unter dem Dach des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur werden die vorhandenen Ressourcen für die psychosoziale Beratung und die Unterstützung bei Rehabilitierungsangelegenheiten zusammengefasst, koordiniert und fortentwickelt. Die politische Verantwortung bleibt bei der Landesregierung.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung und Bildungsprojekte sowie Initiativen werden weiterhin unterstützt. Wir wollen ein gemeinsames Forschungsvorhaben von FSU und Stiftung Ettersberg zur Erforschung der staatlichen Massenorganisationen der DDR auch aus der gesellschaftspolitischen Perspektive anregen. Das Graduiertenkolleg wollen wir fortführen. Grundsätzlich stehen für uns die Demokratievermittlung und die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements im Vordergrund.

Die dezentrale Landschaft der zivilgesellschaftlichen Initiativen und Vereine sehen wir als Partner der Aufarbeitung. Die Landesregierung setzt die interministerielle AG zur Aufarbeitung unter Einbeziehung des Thüringer Landtages fort. Diese soll 2022 und 2024 jeweils einen Bericht zum Stand der DDR-Aufarbeitung veröffentlichen, der die entsprechenden Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene enthält.

Die Shoa mit sechs Millionen ermordeten Jüdinnen und Juden, der Völkermord an hunderttausenden Sinti und Roma, die Tötung von über drei Millionen Kriegsgefangenen, die Verfolgung und Ermordung von politischen Gegnern, von Schwulen und Lesben, von Menschen mit Behinderungen oder sogenannten „Asozialen“, sind ein singuläres Verbrechen in der Menschheitsgeschichte. Im Jahr 2020 jährt sich zum 75. Mal die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus als Herrschaftssystem. Der Relativierung dieses Verbrechens treten wir in jeder Form und unabhängig von der Motivation entgegen. Die besondere Verantwortung für unsere Geschichte bleibt unser Auftrag.

Die Arbeit der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora werden wir weiterhin unterstützen und fördern. Im Mittelpunkt dabei steht die Herausbildung einer Vermittlungspraxis der Gedenk- und Erinnerungsarbeit nach dem Ableben der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Wir wollen die Möglichkeiten verbessern, Führungen und mediale Angebote der Gedenkstätten insbesondere in anderen Sprachen nutzen zu können. Auch andere Formen des Gedenkens, wie den „Zug der Erinnerung“, wollen wir über eine mit dem Bund und den Ländern abgestimmte Initiative unterstützen.

Wir treten ein für ein demokratisches, soziales, ökologisches, stabiles, solidarisches und friedliches Europa. In unserer Europapolitik und unserem Wirken auf Ebene der Europäischen Union setzen wir uns dafür ein, die großen Herausforderungen wie die Bewältigung des Klimawandels, des sozialen Zusammenhalts, von Flucht und Migration ebenso wie die Gestaltung der Vielfalt und des Interessenausgleichs der Mitgliedstaaten zu meistern.

Wir setzen uns auf geeignete Weise dafür ein, dass die Europäische Union durch eigene Einnahmen, wie eine Finanztransaktions- und Digitalsteuer, an Handlungsfähigkeit gewinnt und befürworten eine europäische Mindestbesteuerung von Unternehmen.

Maßnahmen, die auf europäischer Ebene dazu beitragen, eine zwischen den Mitgliedsstaaten koordinierte Seenotrettung von Geflüchteten ebenso zu gewährleisten wie legale Fluchtwege mit Kontingenten und Einwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte, werden wir unterstützen.

Die Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens bedarf eines abgestimmten und entschlossenen Handelns auf europäischer Ebene. Die Ausrichtung auf die Klimaziele sollte sich stärker als bislang in der Förderprogrammatik der EU und in der Umsetzung für den Freistaat Thüringen niederschlagen.

Wir wollen das Subsidiaritätsprinzip mit Leben erfüllen und treten neben einer Stärkung der Kompetenz des Europäischen Parlaments für eine Stärkung des Ausschusses der Regionen gegenüber dem Europäischen Rat und der EU-Kommission ein.

Lebendige und starke Regionen sind das Fundament der Europäischen Union. Für eine Stärkung des Zusammenhalts und der Angleichung der Lebensverhältnisse ist eine finanziell gut ausgestattete Kohäsionspolitik unverzichtbar. Die Zukunft der EU-Strukturpolitik und die Ausgestaltung der künftigen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 wollen wir in Abstimmung sowohl mit den anderen ostdeutschen Ländern als auch nahestehenden Regionen aktiv mitgestalten. Wir wollen in Thüringen die erfolgreiche europäische Strukturförderung auf der Grundlage einer angemessenen Mittelausstattung fortsetzen und stärker auf soziale und ökologische Kriterien ausrichten. Überproportionalen Mittelverlusten für die ostdeutschen Regionen gilt es entgegenzuwirken. Auch die Gemeinsame Agrarpolitik sollte ihren Beitrag zu einer auskömmlichen und ökologischen Landwirtschaft leisten, die eine nachhaltige Versorgung in Europa gewährleistet. Zudem sollten im Rahmen der GAP die Bedarfe der ländlichen Räume und Kriterien des Umwelt- und Tierschutzes stärker in den Vordergrund rücken. Wir wollen überprüfen, ob der Verwaltungsaufwand der EU-Förderprogramme im Rahmen der eigenen Zuständigkeit, besonders für Kleinprojekte, erheblich reduziert werden kann und dies umsetzen.

Eine Fortsetzung der erfolgreichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landtag auf der Grundlage der Vereinbarung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union ist uns ein wichtiges Anliegen.

Wir wollen Thüringer Institutionen, Unternehmen und Initiativen bei der Bewerbung um andere Strukturmittel abseits der Strukturfonds unterstützen, wie z. B. InterReg, Horizont 2020, Creative Europe, Erasmus+ und weitere Programme.

Die erfolgreiche Arbeit des Europäischen Informationszentrums (EIZ) setzen wir fort. Wir wollen Informations- und Fortbildungskampagnen für die Vermittlung der europäischen Idee sowie Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger verstärken. Wir wollen prüfen, inwiefern durch das EIZ europäische Städtepartnerschaften von Thüringer Kommunen besser unterstützt werden können. Die Zusammenarbeit des EIZ mit den Thüringer Europaschulen setzen wir fort und wollen die Zahl der Europaschulen erhöhen. Das EIZ unterstützt die vielfältigen Initiativen von Bildungseinrichtungen, Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen im Rahmen der jährlichen Europawoche, um aktiv zum europapolitischen Dialog beizutragen. Der europäische Aktionsplan gegen Desinformation wird in Thüringen bekannt gemacht.

Die Landesvertretung des Freistaates in Brüssel soll als starke Interessenvertretung für Thüringer Politik, Institutionen und Unternehmen fungieren. Ihre Rolle als Netzwerkpartner wollen wir stärken.

Im Mittelpunkt der Thüringer Regionalpartnerschaftsstrategie steht weiterhin der Gedanke des Weimarer Dreiecks, weshalb der Partnerschaft mit Hauts-de-France und Małopolska besondere Bedeutung eingeräumt wird.

Wir verpflichten uns zur Berücksichtigung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) bei der Gestaltung der landespolitischen Programme und werden Nachhaltigkeit und Entwicklungszusammenarbeit miteinander verschränken. Im Rahmen der Substituierung unvermeidbarer CO2-Emissionen prüfen wir, ob Thüringen ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt, mit dem CO2 reduziert wird, statt internationale Kompensationszertifikate zu erwerben. Die Finanzierung des Promotorinnenprogramms wird fortgesetzt, die Arbeit des „Eine Welt Netzwerk Thüringen“ als Dachorganisation weiterhin unterstützt.

Wichtige Grundfeste der Medienwelt liegen in einem breit aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, einschließlich starker Internetangebote, in Printmedien mit verantwortungsbewusstem investigativem Journalismus, im freien Zugang zum Internet für alle und in einer engagierten, auf Eigeninitiative beruhenden regionalen und lokalen Medienlandschaft. Die in Thüringen verankerten Bürgermedien als Zentren demokratischer medialer Teilhabe sollen weiterhin gefördert werden, besonders um noch stärkere Flächenpräsenz zu erreichen und die Telemedienangebote zu erweitern

Die nichtkommerziell ausgerichteten, meist von Vereinen getragen und oft mit rein lokalen Verbreitungsgebieten verbundenen Bürgermedien stehen vor besonderen Herausforderungen. Wir wollen ihnen insbesondere den Übergang in die Digitalisierung ermöglichen und sie in ihrer Arbeit durch professionelle Begleitung und finanzielle Mittel langfristig unterstützen.

Wir wollen im Jahr 2020 den MDR-Staatsvertrag gemeinsam mit Sachsen und Sachsen-Anhalt modernisieren. Dabei soll die Repräsentanz der Gruppen, die in den Aufsichtsgremien vertreten sind, der gesellschaftlichen Entwicklung angepasst werden. Ebenso setzen wir uns dafür ein, dass Thüringen von den wirtschaftlichen Aktivitäten und den Standortentscheidungen der Dreiländeranstalt MDR in dem Umfang profitiert, wie es seinem Beitragsanteil an der Anstalt entspricht. Aufträge des MDR in Thüringen sollten verstärkt im Sendegebiet vergeben werden.

Der Medienstaatsvertrag bietet einen guten Start in eine notwendige Regulierung von Angeboten und Diensten, die im Internet zur Verfügung gestellt werden. Wir streben das bundesweite Inkraftsetzen im Laufe des Jahres 2020 an.

Sowohl die kulturelle Filmförderung des Landes als auch die Beteiligung an der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM) sind für den Medienstandort Thüringen zentral. Wir wollen die Förderungen ausbauen und gleichzeitig die Effekte für die Beschäftigten und den Wirtschaftsraum steigern.

Wir wollen die Förderungen für die Medienwirtschaft an zentraler Stelle bündeln, um die Aktivitäten des Landes effektiver zu gestalten. Hierbei sind die Strukturen auch der wirtschaftlichen Ansiedlungs-und Gründerförderung einzubeziehen. Ziel ist eine aktive und strategische Medienstandortpolitik aus einer Hand.

Mit einer Medienstandortagentur wollen wir den vielen in Medienberufen ausgebildeten Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Fachkräften die Möglichkeiten bieten, ihr Können und ihr Wissen im Freistaat so einzubringen, dass sie gefragte Medienprodukte hier realisieren können.

Das Kinder-Medien-Festival „Goldener Spatz“ werden wir finanziell so absichern, dass es sein Angebot zeitgemäß weiterentwickeln kann.

Zum Umgang mit Rassismus und Diskriminierung im Internet braucht es eine aktive Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit: Es braucht eine „digitale Zivilgesellschaft“. Dazu wollen wir den Zugang zu Informationsangeboten über die Rechtslage und Hilfsangebote für Betroffene von Hassrede (Hate Speech) erleichtern – mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Strukturen und über die Thüringer Landesmedienanstalt. Das gilt ebenso für Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit digitaler demokratischer Debattenkultur, Quellenrecherche und Informationspraxis.

Die Thüringer Kooperationsvereinbarung zur Medienkompetenz wollen wir weiter voranbringen. Im Rahmen der Medienkompetenzwochen der Europäischen Kommission soll die Landesregierung gemeinsam mit der Thüringer Landesmedienanstalt und weiteren Akteuren über Hate Speech und Medienethik aufklären.

Das Vertrauen der Menschen in eine unabhängige Justiz ist das Fundament unseres Rechtsstaats. Ausgehend von der bisherigen Regelung wird die Koalition eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, die vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die Unabhängigkeit der Staatsanwälte gegenüber den Justizministerinnen und Justizministern stärkt. Mit dem neuen Richtergesetz haben wir aus ähnlichem Grund das Letztentscheidungsrecht des für Justiz zuständigen Mitglieds der Landesregierung bei Personalfragen faktisch gestrichen.

Damit unser Rechtsstaat funktioniert, braucht es eine gute Personal- und Sachausstattung. Die Koalition hat in den letzten Jahren die Leistungsfähigkeit von Justiz und Strafvollzug mit mehr Personal, erhöhten Ausbildungskapazitäten, besserer Sachausstattung und dem Einstieg in den elektronischen Rechtsverkehr gestärkt. Es gibt bereits jetzt mehr als 140 neue Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Thüringen. Schnelle und rechtsstaatliche Verfahren und die Verjüngung der Personalstruktur sind auf den Weg gebracht. Die vom Bund vorgegebene Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sind die Herausforderungen der nächsten Jahre für die Thüringer Justiz. Dafür müssen die personellen, sachlichen und baulichen Voraussetzungen schnell geschaffen werden. Auch ist die finanzielle Attraktivität von IT-Berufen in der Justiz zu steigern, um im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern qualifiziertes (IT-)technisches Personal zu gewinnen.

Auf diesem Weg wollen wir weiter voran gehen. Wir wollen ein zukunftsorientiertes Struktur- und Personalkonzept für die Justiz wirksam umsetzen. Dafür gilt es, die Attraktivität der Ausbildung, des Studiums inklusive des Referendariats zu steigern. Bei der Fort- und Weiterbildung der Justizbediensteten legen wir besonderes Augenmerk auf den Ausbau von Kompetenzen im interkulturellen Bereich und der Resozialisierung.

Eine bürgerfreundliche Justiz mit einem möglichst wohnortnahen und niedrigschwelligen Zugang der Einwohnerinnen und Einwohner zu den Gerichten muss gesichert sein. Daher halten wir an den bestehenden Gerichtsstandorten auch in Zukunft fest. Wir machen uns auch in Zukunft für eine Verbesserung der Prozesskosten- und Beratungshilferegelungen stark. Auch die Stärkung der vor- und außergerichtlichen Streitschlichtung und die weitere Förderung der Mediation ist unser Ziel.

Wir stehen für einen modernen Strafvollzug und eine angemessene Unterbringung von Gefangenen mit altersunabhängiger Betreuung und Arbeitsmöglichkeiten, die dem Grundgedanken der umfassenden Resozialisierung Rechnung trägt. Wir werden das Projekt einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit Sachsen überprüfen. Die Wiedereingliederung von straffällig gewordenen Personen und die Verhinderung von Straftaten stehen für uns im Vordergrund. Die Privatisierung des Justizvollzuges lehnen wir strikt ab.

Wir werden das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch und den Justizvollzug einer Evaluierung unterziehen und ein Personalentwicklungskonzept erarbeiten, das den Vollzug und den Ausbau des professionellen Übergangsmanagements (PÜMAS) zu einem flächendeckenden Angebot sowie die konsequente Stärkung der Gewalt- und Suchtprävention berücksichtigt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben soll auch die Situation der sozialen, psychologischen und medizinischen Fachdienste weiter verbessert werden. Ebenso soll die Gefangenenseelsorge weiter ausgebaut werden. Weiter werden wir auch in Zukunft die Finanzierung der Straffälligen- und Bewährungshilfe bedarfsgerecht sichern. Das erfolgreiche Modell der Jugendstationen wollen wir weiterführen.

Am eingeschlagenen Weg einer konsequenten Strafverfolgung halten wir fest. Wir stärken die Rahmenbedingungen für zügige Verfolgung schwerer und wiederholter Straftaten.

Die Koalition wird zur besseren Bekämpfung der Wirtschafts- und Internetkriminalität die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mühlhausen weiter personell und technisch unterstützen. Die Verbreitung von Hass und Hetze im Netz wollen wir zentral strafrechtlich verfolgen, entsprechend dem Ansatz „Verfolgen statt nur löschen“. Entsprechende Sensibilisierungs- und Fortbildungsveranstaltungen werden wir schaffen. Um Betroffene umfassend zu unterstützen, wollen wir die Opferberatung, wie z. B. ezra, ausbauen.

Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird die Staatsanwaltschaft Gera weiter gestärkt. Um die vollständige gerichtliche Aufarbeitung der komplexen Strukturen für den OK-Bereich sicherzustellen, sollen damit befasste Kammern sächlich und personell entsprechend ausgestattet werden. Die Koalition ist sich einig darin, zur Überführung von Steuerbetrügern auch weiterhin den staatlichen Ankauf von „Steuer-CDs“ zu unterstützen.

Wir setzen uns für die Herabstufung des unerlaubten Fahrens ohne Ticket von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit ein.

Wir wollen den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Thüringen als Querschnittsthema konsequent stärken. Sie haben einen Anspruch auf unabhängige Information und Beratung, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Die Verbraucherschutzstrategie soll modern und zielgruppenspezifisch aufgestellt sein. Deshalb haben wir schon in der vergangenen Wahlperiode die Verbraucherzentralen und Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen finanziell besser ausgestattet. Mit mehrjährigen Rahmenverträgen wollen wir ihnen dauerhaft Planungssicherheit geben und das Beratungsnetz so ausbauen, dass auch der ländliche Raum flächendeckend berücksichtigt wird. Hier setzen wir uns dafür ein, dass Beschäftigte der Beratungsstellen in freier Trägerschaft nicht benachteiligt werden. Darüber hinaus wollen wir die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen noch stärker mit der Verbraucherzentrale kooperieren lassen. Dies kann nur in enger Abstimmung gemeinsam mit den Kommunen gelingen. Zur weiteren Stärkung der finanziellen Basis sollen Einnahmen aus Abmahnungen nicht auf staatliche Zuschüsse angerechnet werden.

Wir stehen für die nachhaltige gesunde und qualitativ hochwertige Ernährung in Thüringer Gemeinschaftseinrichtungen (frühkindliche Bildung, Schulen, Kantinen, Senioren- und Pflegeheime). Etablierte Förderprogramme wollen wir finanziell und strukturell verstetigen und ausbauen. Die Förderung von Trinkbrunnen werden wir vorantreiben. Wir bauen ein Thüringer Kompetenzzentrum für gesunde Ernährung auf. Dabei sollen regional und biologisch erzeugte Lebensmittel besonders gefördert werden.

Wir werden in der Wahlperiode die Wertschätzung von Lebensmitteln in Thüringen mit einem ressortübergreifenden konkreten Maßnahmenplan untersetzen und voranbringen. Dafür sollen zivilgesellschaftliche Initiativen (Foodsharing, Tafeln) und vor allem regionale, nichtkommerzielle und gemeinnützige Handelskonzepte aktiv durch die Landesregierung unterstützt werden. Ein „Lieferkettengesetz“ auf Bundesebene findet unsere Unterstützung, denn menschenrechtliche und ökologische Standards bei der Herstellung und dem Handel von Produkten und Dienstleistungen sind uns wichtig.

Wir stehen für eine menschenrechtsorientierte Asyl- und Migrationspolitik. Mit dem Thüringer Integrationskonzept haben wir ein ressortübergreifendes Maßnahmenpaket vorgelegt, auf das wir auch in Zukunft aufbauen wollen. Daher werden wir das Integrationskonzept auch weiter entwickeln und umsetzen. Wir werden Thüringen für Zuwanderungswillige attraktiv gestalten, ihre Fähigkeiten und Potenziale fördern und ihre Bedürfnisse berücksichtigen.

Auf Bundesebene setzen wir uns weiter für einen Spurwechsel ein, um geflüchteten Menschen unabhängig vom Asylverfahren ein Bleiberecht zu ermöglichen und sie bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen.

Wir setzen uns für eine Liberalisierung des Einwanderungsrechtes auf Bundesebene ein und wenden uns gegen weitere Asylrechtsverschärfungen. Landesrechtliche Spielräume im Asylrecht sollen im Sinne einer menschenrechtsorientierten Asyl- und Migrationspolitik genutzt werden. Abschiebungen aus Schulen, Jugendeinrichtungen und Krankenhäusern lehnen wir ab. Die Trennung von Familien und Rückführungen in Länder, in die Rückführungen aus humanitären Gründen nicht tragbar sind, soll es nicht mehr geben.

Grund- und Menschenrechte der Betroffenen sind über das gesamte Verfahren zu wahren. Die Einführung von sogenannten AnKER, Ausreise- und Abschiebezentren lehnen wir ebenso wie Abschiebehaft in Justizvollzugsanstalten ab. Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung und Beratung über Möglichkeiten zum Familiennachzug werden wir qualifiziert stärken. Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, deren Abschiebung herkunftslandbezogen faktisch nicht möglich ist, sollen nicht mit Arbeitsverboten von Erwerbsarbeit ausgeschlossen werden. Wir erkennen an, dass die Härtefallkommission eine wichtige humanitäre Funktion erfüllt und werden ihre Arbeit auch in Zukunft achten und unterstützen.

In der letzten Legislatur haben wir die elektronische Gesundheitskarte auch für Geflüchtete eingeführt. Unser Ziel bleibt die Verbesserung der medizinischen Versorgung von Geflüchteten und die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die psychosoziale, psychotherapeutische und medizinische Versorgung von Geflüchteten und insbesondere UMA wollen wir weiter verbessern, ebenso die medizinische Versorgung von sog. Papierlosen. Die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet das Land, besonders schutzbedürftige Geflüchtete zu erkennen und Schutz sowie Versorgung entsprechend ihren besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten. Deshalb werden wir die Arbeit psychosozialer Zentren, wie Refugio, institutionell fördern und die Sicherstellung der Therapien im Rahmen der Gesundheitskarte nach Möglichkeit umsetzen.

Es braucht gute und gelingende Rahmenbedingungen für Integration. Um diese zu gewährleisten, müssen eine stabile Verankerung und möglichst mehrjährige Finanzierung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Migrantinnen und Migranten sichergestellt werden. Das Beratungs- und Qualifizierungsnetzwerk des Flüchtlingsrates ist dazu unverzichtbar und wird von uns finanziell gesichert.

Dazu gilt es das Beratungs- und Sprachkursangebot auszubauen, Bildungsangebote insgesamt weiter zu öffnen und die Integration in den Arbeitsmarkt genauso wie Unterstützungs- und Beratungsangebote zum Start in die Selbstständigkeit oder Gründung für Zugewanderte voranzubringen. Sprache ist der Schlüssel zur Teilhabe und die Beherrschung der Muttersprache Voraussetzung dafür, auch weitere Sprachen zu erlernen. Wir wollen den ergänzenden muttersprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache konsequent fördern.

Das Programm Start Deutsch soll allen bis zum Niveau B2 offenstehen, die unsere Sprache erlernen wollen, auch EU-Bürgerinnen und -bürgern. Die Landesarbeitsmarktprogramme für alle Zielgruppen wollen wir weiterhin auch für Gestattete und Geduldete öffnen. Die Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen sowie muttersprachlichen Fähigkeiten als Fremdsprache soll beschleunigt, vereinfacht und verbessert werden.

Die dezentrale Unterbringung in den Kommunen wollen wir weiter stärken. Wir wollen, dass Menschen mit einem gesicherten Lebensunterhalt die Möglichkeit zur privaten Wohnsitznahme durch einen Erlass garantiert wird. Besonders schutzbedürftige Personen sind vorrangig mit geeignetem Wohnraum zu versorgen. Prozesse der interkulturellen Öffnung sollen weiter gestärkt, vernetzt und gefördert werden – insbesondere in Verwaltung und Behörden. Mit einem echten Integrationsgesetz wollen wir die Maßnahmen zur Integrationsförderung gesetzlich verankern, dauerhaft sichern und die Integrationsbeauftragte stärken. Wir setzen uns für die Verbesserung der politischen Mitbestimmung von Nicht-EU-Bürgerinnen und -bürgern und ein kommunales Wahlrecht ein. Auf kommunaler Ebene sollen Integrations- und Ausländerbeauftragte gefördert werden.

Die schnellstmögliche Verteilung aller Menschen aus der Erstaufnahme in die Kommunen unabhängig von einer sog. Bleibeperspektive stellen wir sicher. Die Verweildauer in der Erstaufnahme soll nicht länger dauern als für die Einleitung der Asylverfahren unbedingt erforderlich. Eine staatliche Leitung in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl ist uns wichtig. Die Unterbringungsstrukturen sollen verbessert werden. Bei der Verbesserung der Unterbringungsstandards sollen insbesondere Maßnahmen zum Gewaltschutz umgesetzt werden. Vorgaben der EU-Aufnahme- und EU-Asylverfahrensrichtlinie sind umzusetzen. Spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für besonders schutzbedürftige Geflüchtete wollen wir in Thüringen bedarfsgerecht etablieren und strukturell absichern. Für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wollen wir ein Qualitätssicherungsverfahren auf den Weg bringen und mindestens zweimal jährlich überprüfen lassen, dass die Mindeststandards zur Unterbringung eingehalten werden. Gleiches gilt für die Überprüfung der Umsetzung landesrechtlicher Vorgaben durch die örtlichen Ausländerbehörden. Darüber hinaus werden wir einen Mindest-Sozialbetreuungsschlüssel in der Unterbringung sicherstellen.

Das Engagement von Unterstützerinnen und Unterstützern von Geflüchteten darf nicht kriminalisiert werden. Kommunen, die bereit sind, aus Seenot gerettete Schutzsuchende aufzunehmen, wollen wir dabei unterstützen. Das Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge werden wir erhalten und erweitern und uns für erleichterte Zugänge zum Familiennachzug einsetzen. Darüber hinaus wollen wir in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen ein Landesaufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Geflüchtete, vor allem Frauen und Kinder, schaffen. Wir wollen Menschen, die bereit sind, Verpflichtungserklärungen abzugeben, unterstützen und werden dazu Möglichkeiten prüfen, das finanzielle Risiko zu mindern.

Wir wollen ein Landesaufnahmeprogramm für unbegleitete minderjährige Asylsuchende
(UMA) schaffen. Abschiebungen von UMA lehnen wir ab, insbesondere die Abschiebung von UMA aus Jugendhilfeeinrichtungen. Für die Alterseinschätzung, Unterbringung und Clearing-Verfahren soll weiterhin ausschließlich die Jugendhilfe verantwortlich bleiben, ebenso wie für die jugendgerechte Wohnunterbringung jenseits der Gemeinschaftsunterbringung.

Die Ehrenamtskoordinierung bei der Beauftragten für Integration und Migration wollen wir als Regelstruktur verankern. Wir werden die öffentliche Verwaltung fit machen, um die Herausforderungen von Zuwanderung und Migration gerecht zu werden.

Wir wollen im Landtag und in der Landesregierung beteiligungsorientierter arbeiten. Wie in der Vergangenheit bilden rechtliche Regelungen, u. a. im Transparenzgesetz, in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages, ThürBVVG usw., und bisher bereits praktizierte Beteiligungsformen, u. a. Werkstattprozesse, eine gute rechtliche und erfahrungsbasierte Grundlage. Die formelle Anpassung von Verfahren induziert noch keine verbesserte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Notwendig sind flankierende Maßnahmen sowohl der geeigneten Öffentlichkeitsarbeit als auch die ernsthafte Überzeugung im politischen Sektor, diese Instrumente als Bereicherung zu verstehen und zu nutzen.

Wir streben an, die Rahmenbedingungen sowohl für direktdemokratische Verfahren (Volksbegehren und -entscheide) als auch für institutionalisierte Verfahren (Petitionen) zu verbessern. Dazu soll die Änderung der Thüringer Verfassung ein Element bilden. Die sogenannten konsultativen bzw. informellen Angebote der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sollen gestärkt und in einer Beteiligungsplattform gebündelt werden. Dabei kann die ressortübergreifende Landesstrategie „Mitbestimmung junger Menschen“ sowohl Element als auch Vorbild sein.

Die bestehenden Instrumente der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern müssen evaluiert werden. Denn manche der bisherigen Instrumente erreichen nicht die angestrebten Ziele wirksamer Beteiligung und direkter Demokratie. Deshalb wollen wir in diese Evaluation bereits Bürgerinnen und Bürger direkt einbeziehen, zum Beispiel mit dem Instrument des Bürger*innenrates, und unter wissenschaftlicher Begleitung. Die Schlussfolgerungen wollen wir transparent machen und mit Verbänden, darunter Mehr Demokratie e.V., und den demokratischen Parteien diskutieren. Gleichzeitig wollen wir bereits nachfolgend erste gemeinsame Schritte vereinbaren, die nach der Evaluation zu ergänzen und zu überprüfen sind.

Durch die Landesregierung soll im Ergebnis der Evaluation ein Leitfaden für die Ressorts erarbeitet werden, in dem geeignete und anwendbare Beteiligungsformen als Empfehlung zur künftigen Arbeit zusammengefasst werden.

Aufbauend auf den bereits gesammelten Erfahrungen bei der Erstellung und Auswertung des Bürgergutachtens zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform in Thüringen, bei dem in allen vier Planungsregionen Planungszellen durchgeführt wurden, soll geprüft werden, welche Themen für die Umsetzung dieses Instruments geeignet sind (z. B. Erneuerbare Energieversorgung). Ebenso sind die im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitale Gesellschaft gesammelten Erfahrungen mit Liquid Democracy auszuwerten und auf Übertragbarkeit zu prüfen.

In künftigen Haushaltsentwürfen ist die praktische Umsetzung dieser Beteiligungsformen zu berücksichtigen.

Sicherheit steht für unterschiedliche Erwartungen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger an die Landesregierung. Die Aufgabe des Staates umfasst den Schutz von Leben und Eigentum seiner Bevölkerung sowie die Stärkung der sozialen Sicherheit, des Zusammenlebens und der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Rechtsstaates.

Unsere Sicherheitsarchitektur zu erhalten und weiter zu verbessern, steht für uns an oberster Stelle. Es bleibt unser Ziel, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und individuelle Freiheitsrechte bei jedem behördlichen Handeln mitzudenken. Die dazu in den vergangenen Jahren unternommen Schritte werden wir fortsetzen. Das bedeutet einerseits, bei der Thüringer Polizei weiterhin die sächlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Polizeibeamte auf Gefahren angemessen reagieren und verhältnismäßig agieren können sowie sich nicht unnötig selbst gefährden. Andererseits erfordert eine Politik der öffentlichen Sicherheit die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den Kommunen, von staatlichen Institutionen, ehrenamtlich und zivilgesellschaftlich Engagierten. Die Zivilgesellschaft leistet einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Wir erkennen die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Initiativen an und unterstützen diese konsequent.

Die Stärke des Rechts gegen das Recht des Stärkeren zu verteidigen, ist dabei ein unverrückbarer Grundsatz der Thüringer Innenpolitik, den alle demokratischen Kräfte teilen.

Eine bürgernahe und moderne Polizei

Die Polizei in Thüringen genießt dem Thüringen-Monitor 2019 zufolge das höchste Vertrauen unter den Institutionen. Das ist sowohl Ausdruck dessen, dass Thüringen bundesweit eines der sichersten Bundesländer ist, stellt aber auch eine Würdigung der alltäglichen Polizeiarbeit durch die Bürgerinnen und Bürger dar. Wir bekennen uns zu einer bürgernahen, modernen, flächendeckend einsatzfähigen und zuverlässigen Landespolizei. Wir werden sie durch eine zeitgemäße Ausstattung und erforderliche Innovationen fördern. Die für die öffentliche Sicherheit ebenso wichtige Prävention werden wir lösungsorientiert weiterentwickeln.

Wir gewährleisten die öffentliche Sicherheit dauerhaft. Dazu werden wir die bereits bis zum Jahr 2025 vereinbarten Anwärterzahlen im Rahmen einer Personalentwicklungskonzeption überprüfen, um dem Ziel des erforderlichen Personalaufwuchses und einer langfristigen verlässlichen Einstellungs- und Abgabeplanung ausreichend Rechnung zu tragen. Die nötigen Rahmenbedingungen am Bildungszentrum Meiningen werden wir verbessern und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Reakkreditierung des Fachbereichs Polizei der Verwaltungsfachhochschule schaffen. Wir werden prüfen, ob die Einführung einer zweigeteilten Polizeiausbildung für Schutz- bzw. Kriminalpolizistinnen und -polizisten besser den spezialisierten Anforderungen an den Polizeiberuf gerecht werden und die Grundlagen für eine gesteigerte Attraktivität der Polizeiausbildung und damit die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber erhöhen kann.

Für eine optimale Erreichbarkeit und zur Stärkung des Vertrauens, insbesondere im ländlichen Raum, soll der Einsatz von Kontaktbereichsbeamtinnen und -beamten sowohl qualitativ als auch quantitativ ausgeweitet werden. Die Kontaktbereichsbeamtinnen und -beamten haben Anspruch auf eine ihren Aufgaben angemessene Ausstattung. Um eine valide Datenbasis für die weiter zu verfolgende personelle als auch strukturelle Entwicklung der Thüringer Polizei zu gewinnen, werden in Modellregionen Interventionszeiten der Polizei systematisch erfasst, dokumentiert und einsatzspezifisch ausgewertet.

Die Polizistinnen und Polizisten unseres Freistaates leisten trotz beständig neuer Herausforderungen gute Arbeit.

Sie haben unsere Unterstützung und unser Vertrauen. Um für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen und dadurch die Attraktivität des Polizeiberufs zu steigern, werden wir attraktive Beförderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Das Zulagensystem soll an die unterschiedlichen Belastungen der Polizei angepasst und gerechter gestaltet werden. Darüber hinaus werden wir ein professionelles Gesundheitsmanagement und Projekte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf einführen und damit ein modernes Arbeitsumfeld schaffen. Wir setzen auf optimierte Bewerbungsverfahren und eine zeitgemäße Werbestrategie für die Polizeiausbildung. Dabei soll auch gezielt für mehr Frauen, Queere und Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeiberuf geworben werden.

Auch die Polizei ist aufgrund von ständigen Entwicklungen im politischen und gesellschaftlichen Geschehen ständig neuen Herausforderungen und Aufgaben ausgesetzt. Damit sie sich diesen Entwicklungen und neuen Herausforderungen stellen und ihre Aufgaben gleichzeitig bürgernah und handlungsfähig ausführen kann, werden wir verschiedene Maßnahmen, vor allem im Bereich der Informationsarchitektur, ergreifen. Dazu gehört die konsequente Digitalisierung, um so polizeiliche Informationen schnell verfügbar zu machen und den Datenschutz technisch zu gewährleisten.

Im Rahmen des genannten Maßnahmenpaketes werden digitale Geräte und Anwendungen zu einem geringeren Verwaltungsaufwand führen, somit zur Entlastung der Vollzugsbeamtinnen und -beamten und in der Folge zu einer stärkeren Präsenz im öffentlichen Raum beitragen. Damit Bürgerinnen und Bürger künftig Anzeigen von zuhause aus oder unterwegs aufgeben können, wird noch im Jahr 2020 eine „Onlinewache Thüringen“ in Betrieb gehen. Wir werden Arbeitsprozesse analysieren und Mehrarbeit, Doppelbelastungen, unnötige Bürokratie oder vollzugsferne Aufgaben identifizieren, um so Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte weiter zu entlasten.

Zur intelligenten Bekämpfung neuer Deliktfelder wie der organisierten Kriminalität und Cybercrime prüfen wir die Einführung neuer Berufsbilder und werden die Polizei für Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger weiter öffnen. Im Bereich der Cyberkriminalität müssen Kapazitäten weiter ausgebaut werden, um Straftaten gegenüber Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Einrichtungen konsequent verfolgen zu können. Für diese Spezialaufgaben werden wir Fachleute einstellen, um weiterhin einen umfassenden Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Im Bereich der Organisierten Kriminalität wird das zuständige LKA-Dezernat von themenfremden Aufgaben entlastet und eine stärkere Zusammenarbeit mit anderen Landeskriminalämtern, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden etabliert.

Der im zweiten Modellversuch befindliche Einsatz von Bodycams wird vollständig evaluiert. Die in einigen Bundesländern bereits praktizierte Methode des predictive policing wird hinsichtlich der Möglichkeiten, Wirkungen, Einsatzfolgen und Gefahren der Datenanalyse unter Auswertung vorliegender flächenbezogener Daten zur Kriminalitätsprävention in verschiedenen Deliktbereichen (z. B. Wohnungseinbrüchen und sog. Enkeltrick) durch eine wissenschaftlich und unabhängig geleitete Projektgruppe unter Einbeziehung des Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei bewertet. Über eine etwaige Anwendung wird in Abhängigkeit der Ergebnisse entschieden.

Die Verfassungsmäßigkeit, Erforderlichkeit und Durchführbarkeit von Videoaufzeichnungen in Gewahrsamszellen zur Abwehr von Gefahren für im Gewahrsam befindliche Menschen soll unter Einbeziehung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (TLfDI) geprüft werden.

Die Bemühungen einheitliche rechtliche Vorgaben im Bereich der Gefahrenabwehr unter grundsätzlicher Beibehaltung der Länderzuständigkeiten zu erarbeiten, müssen dringend weiterverfolgt werden. Thüringen wird sich dabei für eine bürgerrechtsfreundliche Fortentwicklung des Polizeirechtes einsetzen, d. h. polizeiliche Befugnisse erfahren dann eine Stärkung, wenn sie zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.

Jede vermiedene Straftat ist ein Gewinn für die innere Sicherheit. Daher wollen wir die Prävention durch frühzeitige Intervention und entsprechende Beauftragte in den Landespolizeiinspektionen stärken. Die Polizeivertrauensstelle leistet bereits einen wichtigen Beitrag, um Konflikte zu lösen, Fehlverhalten abzustellen und Vertrauen zwischen Polizei und Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Um ihre Wirksamkeit und Akzeptanz zu erhöhen, erhält sie eigenständige Untersuchungsbefugnisse und steht künftig auch Polizeibeamtinnen und -beamten offen. Eine mögliche strukturelle Unabhängigkeit der Polizeivertrauensstelle wird geprüft.

Schutz unserer demokratischen und freien Gesellschaft

Die Anerkennung und Wirkmächtigkeit der Menschenrechte und der im Grundgesetz verankerten Grund- und Schutzrechte sind Voraussetzung und Grundlage zugleich für eine freie und demokratische Gesellschaft. Diese Rechte sind einer ständigen Gefahr ausgesetzt. Gegenwärtig sind sie besonders bedroht durch die Verankerung und Manifestierung extrem rechter Einstellungen und deren Erscheinungsformen des Neonazismus, Nationalismus und des Rassismus. Das Ansteigen antisemitischer Einstellungen sowie die Verbreitung von Antiislamismus und Antiziganismus gefährden das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik. Das Leben von Menschen ist dann unmittelbar bedroht, wenn aus Einstellungen persönliche Tatmotive und aus der Verbreitung von Einstellungen gesellschaftliche Legitimation für menschenverachtende Angriffe wie für den Anschlag am 9. Oktober 2019 in Halle/Saale erwachsen.

DIE LINKE, die SPD und Bündnis90/Die Grünen sehen sich gemeinsam in der politischen Verantwortung dafür stehend, dass Menschen unabhängig ihrer Herkunft, ihrer körperlichen Merkmale, ihres Geschlechtes und ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Weltanschauung oder ihres Glaubens und unabhängig ihres sozialen Status in Thüringen sicher leben, sich in Freiheit entfalten und gesellschaftlich partizipieren können. Jedweden politisch wie religiös begründeten Versuchen, diese den Menschen innewohnenden Rechte nehmen zu wollen, sagen wir den Kampf an.

Die Koalitionsparteien sind sich darin einig, dass der Schutz der im Grundgesetz und in der Verfassung des Freistaats Thüringen verankerten Grundrechte und Werte als Voraussetzung für die Entwicklung einer freien und demokratischen Gesellschaft eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Die für öffentliche Sicherheit zuständigen Behörden, Politik und Verwaltung, aber auch Wissenschaft, Journalismus, Wirtschaft, nichtstaatliche Organisationen und Zivilgesellschaft treten gleichermaßen stark demokratiefeindlichen Bestrebungen durch Aufklärung, Wertevermittlung und Wehrhaftigkeit entgegen. Wenn Strafgesetze verletzt werden oder sich Bestrebungen bzw. Personenzusammenschlüsse entwickeln, die gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit gerichtet sind, handeln die Sicherheitsbehörden auf der Grundlage und im Rahmen der Gesetze. Sie unterliegen hierbei in unterschiedlichem Maße einer gerichtlichen sowie parlamentarischen als auch öffentlichen Kontrolle.

Die Koalition wird den mit dem Koalitionsvertrag 2014 begonnenen Reformprozess auf der Grundlage der damals formulierten Anerkennung „der unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Notwendigkeit“ des Amtes für Verfassungsschutzes fortsetzen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Beibehaltung des Verzichts auf den Einsatz von V-Personen, bei Fortbestehen der Möglichkeit von Ausnahmen im begründeten Einzelfall zum Zweck der Terrorismusbekämpfung durch Zustimmung des für Inneres zuständigen Kabinettsmitgliedes und des Ministerpräsidenten.
  • Jede in Grund- und Schutzrechte eingreifende Maßnahme sowie die Veröffentlichung bzw. Nennung von Namen, Organisationen, Veranstaltungen muss entsprechend der in § 4 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutz normierten Aufgabenbefugnisse zugeordnet und begründet sein und dies in gleichem Maße dokumentiert werden.
  • Das Amt für Verfassungsschutz hat keinen öffentlichen Bildungsauftrag. Es informiert möglichst transparent öffentlich über seine Tätigkeit. Der Jahresbericht des Amtes für den Verfassungsschutz wird daher konzeptionell zu einem Bericht über die Arbeit des Amtes für Verfassungsschutz entwickelt.
  • Die personelle und sachliche Ausstattung des AfV sowie die Anforderungen an die Eignung der Bediensteten wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufgaben und der in diesem Rahmen festzustellenden gegenwärtigen Gefährdungslage angepasst.
  • Bei einer sich ergebenden Zuständigkeit der Polizei (Gefahrenabwehr) oder der Staatsanwaltschaft (Strafaufklärung) bleibt eine eigene Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz in diesem Sachverhalt ausgeschlossen.

Zum Schutz der Gesellschaft vor menschen- und demokratiefeindlichen Bestrebungen wird ferner vereinbart:
 

  • Der jährlich in Auftrag gegebene Thüringen-Monitor als wissenschaftliche Studie zu den politischen Einstellungen der Einwohner in Thüringen wird fortgeführt.
  • Das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wird inhaltlich fortgeführt und finanziell weiter gestärkt, die derzeit im Landesprogramm geförderten Strukturprojekte werden dauerhaft bedarfsgerecht gesichert.
  • Das wissenschaftlich und unabhängig arbeitende Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft IDZ wird durch das für die Aufgabe des Verfassungsschutzes zuständige Ministerium institutionell gefördert und erhält damit verbunden ergänzend zu den bisherigen Tätigkeitsfeldern folgende Aufgaben:
  •  wissenschaftliche Analyse des Entstehens und der Wirkungen von gesellschaftlich manifestierten und gegen die Grundsätze der Verfassung gerichteten Einstellungen,
  • öffentliche regelmäßige Aufklärung über die Inhalte, Wirkungsweise und Verbreitung von gegen die Grundsätze der Verfassung gerichteten Einstellungen sowie
  • Beratung von Behörden bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben, insbesondere bei der Anwendung rechtlich begründeter Maßnahmen bei der Auseinandersetzung mit strukturellen und öffentlichen Erscheinungsformen von gegen die Grundsätze der Verfassung gerichteten Einstellungen.

Nicht erst seit Abschluss der Enquetekommission Rassismus ist für uns klar, dass wir konsequent gegen Antisemitismus und jegliche Formen von Rassismus, Homo- und Transphobie vorgehen. Wir stärken dahingehend auch die Bildungsarbeit und setzen uns dafür ein, die Antidiskriminierungsarbeit gesetzlich besser zur verankern.

In den vergangenen Jahren wurden große Fortschritte bei der Umsetzung des Ziels der Gleichstellung aller Lebensweisen und eines Endes der Diskriminierung von LSBTIQ* erreicht. Daran wollen wir anknüpfen.

Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTIQ*-Personen wollen wir durch Antigewaltarbeit, Opferschutz und -beratung sowie Beratung bei Diskriminierung wegen der sexuellen Identität begegnen.

Durch Sensibilisierung über Öffentlichkeitsarbeit, Fachveranstaltungen und Fortbildungen fördern wir die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Identitäten und Lebensweisen.

Das „Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt" zur Förderung der Akzeptanz und der Gleichstellung aller Lebensweisen wird in der weiteren Entfaltung seiner Wirkung gestärkt.

Auf Bundesebene setzen wir uns ein für die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und ein Ende der Diskriminierung bei Blutspenden. Das besondere Schutzbedürfnis von LSBTIQ*-Geflüchteten erkennen wir an und setzen uns dafür ein, dass dies als besonderer Fluchtgrund Anerkennung findet.

Wir werden die Erinnerungskultur und die Aufarbeitung der Geschichte von LSBTIQ*, insbesondere der Diskriminierung und Verfolgung von Homosexuellen fördern und uns exemplarisch der Geschichte der Hans-Holbein-Stiftung mit dem Ziel der Prüfung der Restitution des Stiftungsvermögens widmen.

Im Sinne einer wirksamen Antidiskriminierungspolitik werden wir gegen alle Erscheinungsformen von Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorgehen und Maßnahmen entwickeln, die dazu geeignet sind, auch den strukturellen Mechanismen, die zu Ausgrenzung und Benachteiligungen führen, entgegenzuwirken. Die Enquetekommission „Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen“ und der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des NSU-Komplexes haben durch die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen hierzu bereits einen wichtigen Beitrag geleistet. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese nun auch zur Verbesserung der Situation der von Rassismus und Diskriminierungen betroffenen Personen umgesetzt werden. Zu einer besseren gesetzlichen Verankerung der Antidiskriminierungsarbeit wollen wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten.

Wir wollen sowohl die Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle als auch die zivilgesellschaftlichen Akteure der Antidiskriminierungsarbeit insbesondere beim Aufbau eines Antidiskriminierungs-Beratungsnetzwerkes stärken und unterstützen.

Die Förderprogramme zu den Themen Demokratiestärkung, Vorurteilsabbau und rassismuskritische Arbeit wollen wir entfristen und verstetigen. Sie sollen auch dazu beitragen, Diversität zu befördern. Dahingehend werden wir auch die schulische und außerschulische Bildungsarbeit stärken.

Der Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen wird durch öffentlich Beschäftigte und ehrenamtlich Engagierte abgesichert. Letztere machen den größten Teil der Einsatzkräfte aus und stehen vor den größten Herausforderungen. Hinzu kommen immer wieder auftretende Respektlosigkeiten oder gar Angriffe auf Helferinnen und Helfer. Wir stehen an der Seite der Feuerwehren und aller ehrenamtlich Engagierten in unserem Freistaat. Wir werden die Ausrüstung und Ausbildungsbedingungen an die veränderten Einsatzsituationen anpassen und die Anerkennung aller freiwilligen Dienste an unserer Gesellschaft verbessern.

Die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz (TLFKS) wird weiter ausgebaut und modernisiert, der Investitionsstau soll zügig beendet werden. Schwerpunkte sind die Erneuerung der Lehr- und Unterkunftsgebäude für eine angemessene Unterbringung sowie die Erneuerung und Erweiterung der Übungsanlagen. Über eine mögliche Erweiterung um einen weiteren Ausbildungsstandort wird nach Vorliegen der Ergebnisse eines Gutachtens entschieden.

Darüber hinaus prüfen wir, wie durch E-Learning und dezentrale Kursangebote in den Landkreisen für Entlastung gesorgt werden kann.

Zur Nachwuchsgewinnung werden wir einen zweiten Jugendbildungsreferenten im Landesfeuerwehrverband finanzieren und die gemeinsamen Maßnahmen zur Brandschutzerziehung fortsetzen. Die Förderung von Werbekampagnen soll weitere junge Menschen zur Mitwirkung in Feuerwehr und Katastrophenschutz motivieren. Darüber hinaus werden wir mit den Kommunen in einen Dialog treten, wie wir die Attraktivität des Ehrenamts durch wertschätzende und anreizfördernde Maßnahmen steigern, wie z. B. bei der Nutzung des ÖPNV und dem Zugang zu kommunalen Einrichtungen. Wir werden weiterhin die Bemühungen der Feuerwehren unterstützen, Frauen, Queere und Menschen mit Migrationshintergrund für die ehrenamtliche Arbeit zu gewinnen. Oft bleiben die Mitglieder ihren Organisationen ein Leben lang treu. Um das entsprechend zu honorieren, soll die Ehrenamtsförderung als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden. Mit der Einführung einer Helferprämie von 500 € für jede Dekade im aktiven Dienst soll der Einsatz auch über die ideelle Anerkennung hinaus gewürdigt werden.

Um die Ausrüstung zu verbessern, werden wir die zentrale Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen prüfen. So sollen Kosten und Anschaffungszeiten reduziert werden. Die Einführung des Digitalfunks sowie die Schaffung moderner Alarm- und Leitstellenstrukturen werden wir komplett umsetzen und in Großübungen testen.

Das bürokratische und nicht kostendeckende Kalkulationsmodell für Gemeinden zur Abrechnung von Feuerwehrkosten wird beendet und durch ein rechtssicheres Kostenerstattungssystem auf der Basis von Pauschalbeträgen ersetzt werden.

Die Koalition wird sich darauf konzentrieren, die Finanzbeziehungen zwischen Kommunen und Land wesentlich im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches zu regeln. Sonderzuweisungen und gesonderte Finanzprogramme außerhalb des Kommunalen Finanzausgleiches stellen dabei kein geeignetes Instrumentarium zur Sicherung der Finanzen in den Gemeinden, Städten und Landkreisen dar. Vor diesem Hintergrund werden wir die Zielerreichung des Kommunalen Finanzausgleichs evaluieren und bei Bedarf neu ausrichten. Dabei werden wir auch prüfen, inwieweit stärker als bisher die Umlands- und Versorgungsfunktionen der Gemeinden und Städte abgebildet werden können. Dazu werden wir im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2025 ausgehend vom Zentrale-Orte-Konzept die Stadt-Umland-Beziehungen neu diskutieren und bei der Ermittlung der Finanzbedarfe eine flächenbezogene Komponente im Kommunalen Finanzausgleich prüfen. Wir werden mit geeigneten Mitteln den flächendeckenden Zugang zu kommunalen Bürgerservicestellen unterstützen, die serviceorientierte Leistungen der Landkreise sowie kreisangehörigen Gemeinden anbieten.

Wir werden die Investitionskraft der Kommunen mit einem mittelfristig angelegten Investitionsprogramm nachhaltig stärken. Um ein weiteres Auseinanderdriften von Kommunen in Haushaltssicherung und finanziell besser aufgestellten Kommunen zu verhindern, werden wir mit den kommunalen Spitzenverbänden Möglichkeiten z. B. eines Schuldentilgungsfonds oder eines Schuldenmanagements erörtern. Ebenso wollen wir insbesondere finanzschwachen Kommunen die Kreditaufnahme für Investitionen noch stärker erleichtern und somit einen wirksamen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und für Nachhaltigkeit leisten. Mit einem Dreiklang aus Entschuldung, Ertüchtigung und Investitionen werden wir unsere Kommunen handlungsfähig für die Zukunft aufstellen und sie in die Lage versetzen, selbstbestimmt Programmgelder abzurufen. Dazu werden wir geeignete begleitende Möglichkeiten, z. B. Fördermittellotsen, prüfen, inwieweit die kommunale Ebene bei der Akquise, Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln unterstützt werden kann.

Die Koalition ist sich einig, Kommunen, die den freiwilligen Zusammenschluss mit ihren Nachbarkommunen wollen, auch zukünftig zu unterstützen. Die Möglichkeiten der kommunalen Gemeinschaftsarbeit werden wir ausbauen und die praktische Umsetzung befördern.

Die aus den zahlreichen freiwilligen Neugliederungsmaßnahmen resultierenden neuen Bedarfe sind dabei besonders zu berücksichtigen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass zahlreiche Gemeinden und Städte ihre Versorgungsfunktion territorial ausgeweitet haben.

Wir wollen Möglichkeiten eröffnen, das Verfahren zur Erstellung, Beratung und Beschlussfassung kommunaler Haushalte transparenter zu gestalten. Die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern z. B. durch Beteiligungshaushalte wird in geeigneter Weise unterstützt.

Die Rechte der Kommunen und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner bei der Formulierung von Zielen und Maßnahmen zur Raumordnung und Landesplanung werden wir ebenso ausbauen wie die Beteiligungsrechte derjenigen Gemeinden und Städte, die bisher nicht in den Regionalen Planungsgemeinschaften vertreten sind. Wir werden in der ersten Hälfte der Legislaturperiode eine intensive Diskussion zur Fortentwicklung des Thüringer Kommunalrechts führen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf dem weiteren Ausbau von Transparenz, Auskunfts- und Beteiligungsrechten sowie einer Stärkung der Bürgergesellschaft gelegt.

Zur Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung, Erhaltung und dem Rückerwerb von öffentlicher Daseinsvorsorge werden wir gemeinsam mit den Spitzenverbänden Kernanforderungen definieren.

Das Landesverwaltungsamt wird als handlungsfähige und zentrale Verwaltungs-, Beratungs- und Aufsichtsbehörde für die kommunale Ebene beibehalten. Es ist zentraler Ansprechpartner und Dienstleister bei den Themen Kommunalfinanzen, Brand- und Katastrophenschutz, Beschaffung und Ordnungsrecht. Es wird ebenso beim Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit unterstützen und beraten.

Wir werden uns auf Bundesebene kontinuierlich dafür einsetzen, dass der kommunale Anteil an den Gesamtsteuereinnahmen in der Bundesrepublik unter Beibehaltung des bisherigen Länderanteils erhöht wird.

Wir treten in einen aktiven Austausch über Vorschläge zur Neugestaltung von Landes- und Kommunalwahlrecht. Maßnahmen, die der Stärkung der Demokratie wirksam dienen, werden wir ergreifen, ggf. zunächst auch erst einem Praxistest im Rahmen eines Modellversuchs unterziehen. Die Dauer der Wahlperioden für Kreistage und Gemeinderäte werden wir an die Amtszeit der Landräte und Bürgermeister anpassen und die Übernahme von Regelungen nach dem bayrischen Kommunalwahlrecht prüfen.

Leitlinie unserer Haushalts- und Finanzpolitik bleibt der Dreiklang einer stabilen Investitionsquote, finanzieller Vorsorge und konsequenter Tilgung. Wir sehen die Notwendigkeit, in die Modernisierung der Infrastruktur, in Bildung und Wissenschaft sowie den Klimaschutz zu investieren und die erforderlichen Mittel für den sozialen und regionalen Zusammenhalt, die Nachhaltigkeit sowie die öffentliche Sicherheit bereitzustellen.

Vor dem Hintergrund aller rechtlichen Rahmenbedingungen verfolgen wir das Ziel, künftige Haushalte ohne Nettokreditaufnahme zu beschließen. Mit Blick auf das aktuelle Zinsniveau werden wir Haushaltsüberschüsse aus Mehreinnahmen und Minderausgaben dazu nutzen, die Investitionsfähigkeit des Landes stabilisieren und wie bisher energisch Altschulden tilgen.

Das Thüringer Nachhaltigkeitsmodell (Tilgungsverpflichtung bei Neueinstellung) wird unverändert beibehalten.

Für eine strukturierte und planvolle Umsetzung und zur Stabilisierung der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung müssen die Investitionsvorhaben einer klaren Priorisierung im Landeshaushalt unterliegen. Wir werden investitionsfördernde Landesprogramme konzentrieren und vereinfachen. Auch damit sorgen wir für verlässliche Voraussetzungen, um wichtige Investitionen zu realisieren. Wir streben eine weitere Steigerung der öffentlichen Investitionen an.

Die Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union, insbesondere EFRE, ESF, ELER und den Gemeinschaftsaufgaben (GA) werden grundsätzlich mit Landesmitteln kofinanziert. Damit unterstützen wir den Ausbau von Infrastruktur, helfen beim ökologischen Umbau der Land- und Forstwirtschaft, verfolgen die sozialen Ziele der EU und stärken Mittelstand, Industrie, Wissenschaft und Forschung. Wir wollen Maßnahmen identifizieren, mit denen der Mittelabfluss verstetigt werden kann. Darüber hinaus sollen Förderverfahren konsequent vereinfacht und digitalisiert werden.

Wir wollen durch überjährige Förderungen im Zuwendungsbereich die Planungssicherheit erhöhen und Verwaltungsaufwand reduzieren.

Die Thüringer Steuerverwaltung schafft mit ihrer Arbeit die Basis für die Umsetzung von Vorhaben des Landes und seiner Kommunen. Ziel ist deren Verstärkung und Anerkennung der Arbeit durch Verbesserung der Besoldung wie in anderen Bundesländern. Die Umsetzung der beschlossenen Grundsteuerreform durch die Finanzverwaltung werden wir personell und finanziell sicherstellen.

Gleiches gilt für die Stärkung der Steuerfahndung.

Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die auf Bundesebene beschlossenen Gesetze, die Auswirkungen auf Land und Kommunen haben, dem Konnexitätsprinzip folgen und mit zusätzlichen Bundesmitteln finanziert werden.

Wir wollen diejenigen Steuerpläne auf Bundesebene unterstützen, die untere Einkommen entlasten und Reiche stärker zur Mitfinanzierung des Gemeinwohls verpflichten. Wir setzen uns für die Wiederbelebung der Vermögensteuer ein. Die Koalitionspartner werden sich für mehr Steuergerechtigkeit einsetzen und Maßnahmen unterstützen, die zur wirksameren Ahndung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung beitragen. Die Haushalts- und Steuerpolitik des Bundes muss das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse stärker in den Blick nehmen. Daran wird sich Thüringen beim Abstimmungsverhalten im Bundesrat ebenso orientieren.

Deshalb setzen wir uns im Bund dafür ein, dass die Regionen mit Strukturentwicklungsproblemen besser gefördert werden. Hierzu zählt, dass die ostdeutschen Bundesländer von den Ausgaben für das AAÜG vom Bund vollständig entlastet werden.

Den öffentlichen Dienst wollen wir als Vorbildbranche und attraktiven Arbeitgeber in einer modernen Arbeitswelt weiterentwickeln. Er soll zum Vorreiter einer modernen, an den Bedürfnissen der Menschen orientierten Arbeitswelt werden. Dazu werden wir für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen soll erhöht werden.

Unterschiedliche Regelungen zu Arbeitsbedingungen für Angestellte und Beamte werden wir dort, wo es rechtlich möglich und im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, angleichen.

Bis zum Jahr 2035 wird mehr als die Hälfte der Beschäftigten des Thüringer Landesdienstes ruhestandsbedingt ausscheiden. Parallel dazu entsteht durch Bundes- und EU-Recht ein Mehraufwand, dem Rechnung zu tragen ist. Angesichts des bereits jetzt bestehenden Arbeitskräftemangels muss der Öffentliche Dienst im Freistaat seine Wettbewerbsfähigkeit in der Anwerbung von Beschäftigten steigern und seine Attraktivität als Arbeitgeber weiter verbessern. Zu diesem Zweck wurde das Personalentwicklungskonzept 2025 (PEK 2025) beschlossen.

Das PEK 2025 soll im Fünf-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben und an die jeweils bestehenden Herausforderungen angepasst werden. Um dem Arbeitskräftebedarf Rechnung zu tragen und den Fachkräftemangel abzufedern, werden die bislang geltenden Regelungen des Stellenabbaukonzepts 2020 (SAK 2020) einschließlich der Abbauverpflichtungen im Haushalt 2020 für den gesamten Landesdienst und die Anstalten des Öffentlichen Rechts ausgesetzt. Freiwerdende Stellen werden künftig ohne Abbauverpflichtungen nachbesetzt. Gesetzliche Regelungen werden entsprechend angepasst.

Mit einem modernen Karriereportal, interaktiver Stellenbörse und einer Personalgewinnungskampagne wollen wir insbesondere junge Menschen für den Thüringer Öffentlichen Dienst gewinnen. Mit modernen Führungsgrundsätzen, flexiblen Arbeitsmodellen, attraktiver Besoldung und Vergütung sowie betrieblicher Gesundheitsförderung soll die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes gesteigert und die gesundheitliche Situation der Beschäftigten sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden. Für den Thüringer Landesdienst soll eine Diversity-Strategie, die auch den Anwendungsbereich des AGG umfasst, entwickelt werden.

Im Zusammenhang der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022 prüfen wir die Wiedereinführung der Verbeamtung der Rechtsreferendarinnen und -referendare.

Bürokratieabbau, Digitalisierung und Konzentration von Aufgaben sind nicht Selbstzweck, sondern helfen, weitere Arbeitsverdichtung abzubauen. Deshalb wird die Bündelung der Prüfbehörden für die Europäischen Fonds fortgesetzt. Angelegenheiten des Dienstrechts, Besoldungs- und Tarifangelegenheiten werden im Finanzministerministerium zusammengeführt. Die Zuständigkeit für das Bildungszentrum Gotha wird dem Finanzministerium zugeordnet, da hier maßgeblich die Ausbildung der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten stattfindet.

Analog zur Einstellung von Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern sowie Rechtsreferendarinnen und -referendaren entfällt künftig das Einwilligungserfordernis für die Einstellung von Auszubildenden, dual Studierenden und Anwärterinnen und Anwärtern durch das Finanzministerium.

Die Digitalisierung wirkt in fast alle Bereiche des täglichen Lebens. Sie verändert unsere bisherige Art des Wirtschaftens, Arbeitens und Kommunizierens. Wir wollen die sich aus Digitalisierungsprozessen ergebenden Chancen nutzen, um wissenschaftliche und wirtschaftliche Innovationen voranzubringen, die Verwaltung auf allen Ebenen zu modernisieren, umweltschonende Verkehrssysteme zu etablieren, die medizinische Versorgung zu verbessern, neue Entwicklungen in Bildung, Kunst und Kultur zu unterstützen sowie gesellschaftliche Teilhabe ebenso wie mehr demokratische Mitbestimmung und die Sicherung der Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Wir wollen den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen und hierfür die Öffentlichkeit sensibilisieren. Dazu fördern wir die Medienkompetenz vom Kindergarten bis zur Einrichtung für Seniorinnen und Senioren.

Die Digitalisierung muss den Menschen nutzen – nicht umgekehrt. Das Potenzial der Digitalisierung zu nutzen bedeutet, dafür Sorge zu tragen, dass alle am digitalen Wandel teilhaben, ihn gestalten und von den Chancen profitieren können. Neue Entwicklungen wie CloudDienste, Internet der Dinge und Industrie 4.0 ebenso wie Arbeit 4.0 sollen zur Bereicherung unserer Gesellschaft beitragen. Den Wandel in der Arbeitswelt wollen wir begleiten und gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür Sorge tragen, dass auch die Industrie 4.0 den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung trägt. Wir streben eine enge Zusammenarbeit zwischen Landesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Bundesagentur für Arbeit für eine berufliche Weiterbildung 4.0. an.

Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung nutzen, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen unseres Freistaates zu gewährleisten. So sollen neben smarten Städten auch smarte ländliche Regionen entstehen, die ihren Bewohnerinnen und Bewohnern attraktive Lebensbedingungen bieten. Digitale Innovationen sollen regionale Wirtschaftskreisläufe und Synergien zwischen Stadt und Land stärken.

Grundlage für die Digitalisierung ist die Digitale Strategie des Landes, welche wir konsequent weiterentwickeln. Thüringen soll eine der führenden digitalen Modellregionen in Deutschland werden. Ob 5G, Smart City/Smart Region, eHealth, eMobility oder eLearning – Wir werden Unternehmen, Hochschulen und Schulen aktiv einladen und dabei unterstützen, in Thüringen digitale Modelle zu testen und unseren innovativen Standort bewusst für die nächste technologische Revolution zu nutzen.

Eine leistungsfähige und flächendeckende Mobilfunkversorgung ist in der digitalisierten Welt von heute eine wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben.

Wir werden schnelle und intelligente Infrastrukturen auf- und ausbauen. Beim Glasfaserausbau wollen wir weiße und graue Flecken auf der Karte entfernen. Dazu bedienen wir uns einer landeseigenen Netzgesellschaft. Wir werden die Kommunen bei der Erstellung von Ausbauplänen unterstützen und sicherstellen, dass bei Tiefbauarbeiten der öffentlichen Hand Leerrohre bedarfsgerecht mitverlegt werden können. Auf Ebene des Bundes werden wir darauf hinwirken, dass überall im Land Basismobilfunkdienste, insbesondere Sprachtelefonie, anbieterunabhängig zur Verfügung stehen. Und wir werden potenzielle Mobilfunkstandorte bei den Ausbauplanungen berücksichtigen und deren Anschluss mit Glasfaser fördern.

Um die Förderprogramme des Bundes für Glasfaser und Mobilfunk ergänzend zu finanzieren, schaffen wir analog zum Bund einen Sonderfond Digitale Infrastrukturen Thüringen. Wir passen das Baurecht so an, dass Hemmnisse für den digitalen Infrastrukturausbau entfallen.

Wir wollen Innovationsräume, seien es Hackerspaces, Makerfairs oder Co-Working-Orte, stärker begleiten und fördern. Offene WLANs, die Freifunkbewegung und andere Mesh-Netzwerke unterstützen wir auch weiterhin. Kommunen wollen wir unterstützen, die Zusammenarbeit mit Freifunk-Organisationen bei passend gelegenen Gebäuden zu nutzen.

Die kommunalen Medienzentren in Thüringen entwickeln wir zu digitalen Schnittstellen für Schulen weiter. Sie sollen zum Beispiel die IT-Administration, die Bereitstellung von Diensten und die Verwaltung der Webspaces für Schulen betreuen.

Die Effizienz der Verwaltungsprozesse sowie die Akzeptanz und Nutzerfreundlichkeit der IT-Anwendungen sind wesentliche Elemente der Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung. Online-Tools, transparente Zuständigkeiten, kurze Wege sowie eindeutige und verständliche Entscheidungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern den Kontakt zu den Behörden des Landes vereinfachen. In Zukunft sollen Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr online, barrierearm und auch mobil auf Verwaltungsdienstleistungen zugreifen können. Auf Landesebene werden wir eine einheitliche Open-Data- und Open-API-Strategie etablieren, die beispielsweise auch die Daten des öffentlichen Nahverkehrs umfasst. Daher wollen wir die Verwaltungsangebote und Vorgänge in den Landesbehörden und den Kommunen digitalisieren und damit den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einfache, medienbruchfreie und sichere digitale Verwaltungsleistungen zur Verfügung stellen. Deshalb digitalisieren wir bis 2021 insgesamt 200 Dienstleistungen und schaffen mobile Servicebüros, mit denen Verwaltungsdienstleistungen in der Fläche angeboten werden können. Verwaltungsleistungen des Landes für Bürger und Unternehmen werden wir sukzessive an das zentrale Nutzerkonto des Landes anbinden. Wir forcieren die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Unternehmenskontos.

Priorität kommt der effektiven Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) bis 2022 zu. Auch hierbei werden wir insbesondere die kommunalen Behörden unterstützen. Ein kommunaler IT-Dienstleister wird diese Entwicklung ebenso unterstützen und befördern wie ein Budget zur Förderung innovativer Projekte. Die Kommunen unterstützen wir aus der Thüringer E-Government-Richtlinie auch über das Jahr 2022 hinaus beim Ausbau ihrer E-Government-Angebote.

Die Abstimmung zwischen weiteren Bereichen wie der Digitalagentur, Digitalpakt Schule und dem ZIRT/Transparenzregister wird intensiviert.

Das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) wollen wir stärken und alle Möglichkeiten nutzen, im Wettbewerb um die besten Köpfe zu bestehen.

Die digitale Verwaltung soll Vorbild bei der Umsetzung von Datenschutz, Datensparsamkeit und der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat sein. Die Entwicklung der Systeme und Dienste des Landes soll sich daran ausrichten. Dazu zählt auch der Einsatz von Plattformen, wie z. B. dem Datencockpit, mit dem wir Transparenz beim elektronischen Datenaustausch mit Behörden schaffen. Bei der Kommunikation zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern einerseits sowie innerhalb der Verwaltung andererseits soll die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Standard werden. Wir stärken die Cybersicherheit und werden die IT-Sicherheit der Verwaltung weiter erhöhen.

Digitale Souveränität der Verwaltung ist eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre. Wir wollen auch in Thüringen die Abhängigkeit von einzelnen Softwareanbietern vermindern. Auf Basis der landeseigenen Open-Source-Strategie unterstützen wir die Initiative von Bund und Ländern, eigene Lösungen für die Verwaltung zu entwickeln.

Wir erarbeiten eine Green-IT-Strategie für die Landesverwaltung.

Mit der ThüCAT als innovativer Plattform im Thüringen Tourismus setzen wir deutschlandweit Maßstäbe.

Bauwesen

Wir wollen die Internationale Bauausstellung (IBA) Thüringen bis 2023 planmäßig fortführen und in ihrer Wirksamkeit und öffentlichen Wahrnehmung unterstützen.

Mit den Instrumenten des Städtebaus wollen wir für attraktive Lebensbedingungen in allen Landesteilen Sorge tragen. Hierzu bedarf es der Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat und den Kommunen einerseits sowie die Vernetzung und interkommunale Kooperation der infrastrukturellen Angebote andererseits. In den kommenden Jahren wird die Städtebauförderung insbesondere genutzt werden, um Maßnahmen für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen und durch die Gewährleistung von Barrierefreiheit die Teilhabe Aller zu stärken. Wir werden dafür sorgen, dass Förderrichtlinien mehrere Förderprogramme umfassen, und damit Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Förderbedingungen sollen besser an den Belangen der Kommunen ausgerichtet werden.

Die Fortführung des Stadtumbaus bleibt eine wichtige Aufgabe. Wir wollen finanzielle Anreize zum Rückbau oder zur Nachnutzung sogenannter Schrottimmobilien setzen und auch dadurch zur Reduzierung des Flächenverbrauchs beitragen, indem wieder nutzbare (Bau-)Flächen geschaffen werden.

Das Investitionsprogramm für Schulen und Schulsporthallen in staatlicher und freier Trägerschaft wird evaluiert insbesondere mit Blick auf die projektbezogenen Förderhöchstgrenzen.

Die soziale Wohnraumförderung ist ein wesentlicher Eckpfeiler zur Schaffung eines ausreichenden Angebots an preiswertem Wohnraum in Regionen mit knappem oder nicht bedarfsgerechtem Wohnungsangebot. Wir werden weiterhin gemeinnützigen, genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungsbau fördern. Wir prüfen die Einführung eines Mietkaufmodells.

Wir werden weiterhin wohnungsbaupolitische Instrumente wie die Einführung eines Mietendeckels prüfen. Wir wollen daneben in strukturschwächeren Gegenden den Abbau von Leerständen fortführen.

Das Thüringer Wohnungsbausondervermögen soll gestärkt und im Hinblick auf die künftigen Herausforderungen eingesetzt werden. Die elementare Voraussetzung zur Schaffung weiteren Wohnraums ist die Bereitstellung weiterer Wohnungsbauflächen. Dazu sollen auch die Flächen des Landes Thüringen in vorhandenen Baugebieten berücksichtigt werden.

Die Landesregierung wird prüfen, wie das energieeffiziente Bauen und die energetische Sanierung von Wohnraum, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Klimawandels, stärker gefördert werden kann. Es werden Änderungen der Thüringer Bauordnung angestrebt, die u. a. eine vereinfachte und schnellere Antragstellung ermöglichen sollen. Die Nutzung von Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen im Baubereich soll erleichtert werden.

Mit Blick auf die Umsetzung der Pariser Klimaschutzziele sollte die CO2-Einsparpotentiale im Bereich der Landesliegenschaften weiterhin aktiv gehoben werden. Das Projekt „Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien“ wird beschleunigt.

Nachhaltige, sozialverträgliche und öffentliche Mobilität – Mobilität für alle

Wir setzen uns für einen leistungsfähigen und angebotsorientierten Nahverkehr ein. Die guten Verbindungen im "ThüringenTakt" wollen wir weiter ausbauen. Wir werden dazu als Freistaat Thüringen eine stärkere finanzielle Verantwortung wahrnehmen.

In Zusammenarbeit mit den kommunalen Aufgabenträgern wollen wir damit eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr anbieten. Dabei stehen wir für eine sozialverträgliche Tarifgestaltung und die Integration aller Angebote.

Unser Azubiticket wollen wir auf Freiwilligendienstleistende, Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und im nächsten Schritt auf alle jungen Leute erweitern. Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie für den ländlichen Raum. Dafür wollen wir Standards entwickeln und deren Umsetzung in den nächsten fünf Jahren in zwei Landkreisen testen. Der Freistaat Thüringen ist Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr und unterstützt den Öffentlichen Personennahverkehr durch investive Förderungen, gesetzliche Ausgleichsleistungen für den Schüler- und Schwerbehindertenverkehr und Finanzhilfen für die kommunalen Aufgabenträger. Möglichkeiten, den Nahverkehr familienfreundlicher zu gestalten, sind zu unterstützen. Dazu prüfen wir die Einführung eines thüringenweit gültigen 365-Euro-Tickets und eines perspektivisch kostenlosen Thüringen-Tickets für Kinder und Jugendliche. Gewerbegebiete wollen wir künftig besser an den öffentlichen Personennahverkehr anbinden. Das Azubi-Ticket soll fortgeführt und weiterentwickelt werden. Die Errichtung von Mobilitätsstationen, die Mobilitätsketten herstellen und eine gute Erreichbarkeit des ländlichen Raumes sicherstellen, bleibt ein wichtiger Baustein der Verkehrspolitik.

Die Fahrpläne des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sind weiterhin auf das verbesserte Angebot im Fernverkehr abzustimmen. Neue Antriebsformen (z. B. Wasserstoff und batteriebetriebene Triebwagen) sollen in die Erprobungsphase gelangen. Um neue Technologien umsetzen zu können und den Betrieb zuverlässig gewährleisten zu können, ist die Anschaffung von Fahrzeugen zu optimieren. Hierzu und im Hinblick auf das Ziel der Wirtschaftlichkeit wird geprüft, ob und wie das Land an der Fahrzeugbereitstellung, -finanzierung und Erbringung von Verkehrsleistung im SPNV in öffentlicher Verantwortung wahrnimmt. Wir wollen den Nahverkehr um weitere Formen wie Linientaxis, Rufbusse, Bürgerbusse ergänzen und Bedarfshalte ausbauen. Der Freistaat soll künftig eine stärkere finanzielle Verantwortung wahrnehmen, um das Gelingen der Mobilitätswende sicherzustellen.

Ziel der Landesregierung ist es, ein Nahverkehrsangebot in ganz Thüringen zu schaffen, das sich sowohl durch eine sozialverträgliche Tarifgestaltung als auch eine einfache und bequeme Nutzung durch moderne Technik auszeichnet. Wir wollen die kooperativen Strukturen im Thüringer Nahverkehr mit dem Ziel eines landesweiten Verkehrsverbundes stärken. Dafür werden wir eine Strategiekommission „Nahverkehr in Thüringen“ einsetzen. Es ist unser Ziel den „ThüringenTakt“ auszubauen und zu stärken.

Prüfen werden wir die Einführung eines Nahverkehrstickets für Seniorinnen und Senioren in Thüringen sowie in einem weiteren Schritt für alle Thüringerinnen und Thüringer.

Der Freistaat Thüringen wird die Finanzierung der Beschaffung moderner Straßen- und Stadtbahnen weiter fördern und hierzu auch EU-Mittel nutzen.

Wir werden die Potenziale der Digitalisierung auch im öffentlichen Nahverkehr stärker nutzen und digitale Angebote ausbauen. Das betrifft insbesondere die Informationsangebote zu Verbindungen, Tarifen und Anschlüssen.

Zudem sollen Öffentliche Verkehrsmittel für alle ohne Hindernisse erreichbar sein.

Wir wollen das Angebot der landesbedeutsamen Buslinien evaluieren und ausbauen. Die Landesregierung bekennt sich dazu, stillgelegte Bahnstrecken für den Personen- und Güterverkehr zu reaktivieren. Dazu gehören u. a. die Werrabahn, die Höllentalbahn, die Rennsteigbahn, die Ohratalbahn und die Pfefferminzbahn.

Weiterhin wirkt der Freistaat auf einen beschleunigten zweigleisigen Ausbau mit Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Schienenverbindung hin und setzt sich für die Elektrifizierung weiterer Eisenbahnstrecken in Thüringen ein.

Der Runde Tisch Güterverkehr wird fortgeführt mit der Zielstellung, die Potenziale für den Güterverkehr auf der Schiene, u. a. durch mehr Gütergleisanschlüsse wieder zu erhöhen.

Wir wollen Radfahren und zu Fuß gehen sicherer und attraktiver machen. Rad- und Fußgängerfreundlichkeit wollen wir zu einem Merkmal unserer Thüringer Nahbereichs-Mobilität entwickeln. Dies wollen wir durch verstärkte Förderung von Fuß- und Radwegekonzepten von Kommunen und interkommunalen Kooperationen erreichen.

Zudem führen wir den Ausbau und die Sanierung der Infrastruktur fort und verbessern den Unterhalt insbesondere der Radwege an Landesstraßen. Wir setzen die Förderung des Baus, der Sanierung und des Unterhalts kommunaler Rad- und Gehwege fort und unterstützen den Bau von Fahrradabstellanlagen, insbesondere an Mobilitätstationen.

Bei der Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur soll die Anbindung des ländlichen Raumes ein Förderschwerpunkt sein.

Beim bedarfsgerechten Straßenaus- und -neubau stehen Fragen der Wirtschaftlichkeit, der strategischen Standortentwicklung (Verkehrssicherheit, Be- und Entlastungswirkung, Reisezeit- und Erreichbarkeitsveränderungen) und des Umweltschutzes (Lärm- und Schadstoffemissionen und -immissionen, Flächeninanspruchnahme) im Vordergrund.

Bei der Pflege von Straßenrändern ist der Biotopschutz verstärkt zu beachten.

Die Verkehrssicherheit bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm 2020 wird fortgeschrieben. Die Vision Zero, also die Zielsetzung, keine Toten und Schwerverletzten im Verkehr mehr beklagen zu müssen, werden wir weiter verfolgen. Die Landesregierung setzt sich für die verstärkte Förderung der Verkehrserziehung und die Erhöhung der Verkehrssicherheit in allen Mobilitätsformen ein, insbesondere für die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs als gleichberechtigte Verkehrsformen.

Landesentwicklung

Die Landesentwicklung folgt noch stärker als bisher dem Ziel der Sicherung bzw. Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Städtisch und ländlich geprägte Räume bilden eine untrennbare Einheit. Wir wollen einen landesweiten Biotopverbundplan in die Landesplanung aufnehmen.

Das im Klimagesetz verankerte 1-Prozent-Ziel für Vorranggebiete Windenergie soll auf die Planungsregionen bezogen regionalisiert und als regionalisierte Vorgabe für die Regionalen Planungsgemeinschaften in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen werden.

Die Regionalpläne sind daraufhin anzupassen. Die Möglichkeit des Repowerings von Windenergieanlagen soll bei der Bestimmung der Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten stärker genutzt werden.

Die Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaften wollen wir transparenter gestalten und deren Zusammensetzung neu regeln.

Thüringen soll zudem weiter in den Metropolregionen mitwirken.

Demografie und gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum

Wir wollen in einem partizipativen Prozess eine Demografiestrategie erarbeiten, die sowohl erfolgreich umgesetzte Maßnahmen in Kommunen, Betrieben und der Zivilgesellschaft benennt als auch die Erfordernisse für die kommenden zehn Jahre beschreibt und Handlungsstrategien aufzeigt.

Der flächendeckende Ansatz der LEADER-Förderung bleibt in der neuen Förderperiode erhalten. Es sollen Förderlotsen für individuelle und fallbezogene Information/Beratung etabliert werden. Ziel der Landesregierung ist die Sicherung einer gleichwertigen Versorgung mit Mobilitäts-, Gesundheits- und Bildungsangeboten in ganz Thüringen.

Wald und Forstwirtschaft

“ThüringenForst“ soll eine Vorbildrolle bei der Etablierung standortgerechter, klimastabiler und naturverträglich genutzter, multifunktionaler Wälder in Thüringen übernehmen. Hierzu setzen wir, wo möglich, auf die natürliche Wiederbewaldung und unterstützen die bodenschonende Bewirtschaftung. Wir prüfen die Einführung einer Naturwaldprämie für zertifizierte naturnah bewirtschaftete Wälder von Kommunen und Privateigentümern. Das Ausmaß der Schädigung der Waldflächen wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Waldbesitzer sind auf die Hilfe des Landes angewiesen. Auf geschädigten Flächen ist der Wald zu erhalten und umzubauen.

Die umfassende Unterstützung bei der Schadflächensanierung und der klimagerechten Anpassung der Wälder in Thüringen wird fortgesetzt. Hierzu ist das „Aktionsprogramm Wald 2030ff" umzusetzen. Die Landesregierung wird nachdrücklich darauf hinwirken, dass sich der Bund an der Bewältigung der Waldschadenssituation angemessen und stetig beteiligt. Das Land wird die vom Bund und der EU zur Verfügung gestellten Mittel in vollem Umfang kofinanzieren.
Die von Seiten des Bundes und der EU zur Verfügung gestellten Mittel müssen bedarfsgerecht zwischen den Ländern verteilt werden und dort eingesetzt werden, wo der Wald besonders geschädigt ist und in besonderem Maße Umbaumaßnahmen erforderlich sind.

Wald ist nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften. Ziel ist es, flächendeckend möglichst standortheimische, klimaresiliente und baumartenreiche Mischwälder als Dauerwald stetig weiter zu entwickeln. Die Mehrung des Waldes als CO2-Speicher ist durch verstärkte Erstaufforstung zu unterstützen.

Die Landesregierung bekennt sich zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Staatswaldes, um den Rohstoff Holz nach dem Kaskadenprinzip (stoffliche vor energetischer Verwendung) bereitstellen zu können und den bewirtschafteten Wald als CO2-Senke zu sichern. Zur Anhebung der Waldfläche in Thüringen sollen alle Beteiligten bei der Realisierung von Erstaufforstungen konstruktiv zusammenwirken und die regulativen Voraussetzungen dafür vereinfacht werden. Diese Aufforstungen sollen nicht zur Minderung landwirtschaftlich genutzter Flächen gehen. Die Privatisierung von Staats- und Kommunalwald wird abgelehnt.

Die Förderung für Besitzer geschädigter Wälder ist am Schadensverlauf auszurichten und die Mittel, soweit möglich, unbürokratisch zur Verfügung zu stellen.

ThüringenForst wird zum Kompetenzzentrum für den Waldumbau ausgebaut und entsprechend ihrer Aufgabenerfüllung mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet. Das Forstliche Forschungs- und Kompetenzzentrum in Gotha wollen wir stärken.

Landwirtschaft

Zukunftsfähige Landwirtschaft heißt für uns gesunde und bezahlbare Lebensmittel, kostendeckende Erzeugerpreise, ressourcenschonende Landbewirtschaftung, artgerechte Tierhaltung und gerechte Beteiligung der in der Landwirtschaft Tätigen an der Einkommensentwicklung.

Wir werden uns auch künftig gegen Benachteiligungen Thüringer Landwirtschaftsbetriebe bei der Ausgestaltung der Förderpolitik von Europäischer Union und des Bundes einsetzen. Der Fördermitteleinsatz soll weiterhin den spezifischen Betriebsgrößen in der Thüringer Landwirtschaft Rechnung tragen. Wir lehnen daher vor dem Hintergrund der vorhandenen Betriebsstrukturen im Freistaat eine Kappung der Direktzahlungen ab.

Darüber hinaus vertreten wir die Auffassung, dass eine Entscheidung zu einer möglichen Degression sowie auch zu einer möglichen Umverteilung von Direktzahlungen auf kleinere Betriebe in der Region (Bundesland) getroffen werden muss. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sind zu berücksichtigen. Bei der Anwendung solcher Verfahren (Degression/Umverteilung) müssen anfallende Finanzmittel in jedem Fall im jeweiligen Bundesland verbleiben und im Rahmen der zweiten Säule der GAP einkommenswirksam für die landwirtschaftlichen Unternehmen verwendet werden dürfen.

Die Kofinanzierung der ELER-Förderung sowie deren Erhalt wollen wir sicherstellen. Die Förderprogramme KULAP und die Ausgleichszulage werden nicht gekürzt. Die politischen Ziele zur Unterstützung von Landwirtschaft, Umwelt, Tierschutz und ländlichem Raum sind gleichrangig. Besonders artgerechte Tierhaltungsformen mit Außenklimareizen, wie Offenstallhaltung und Weidehaltung sollen dabei unter Anpassung von Tierschutz- und Umweltrichtlinien ermöglicht werden. Es ist zu prüfen, ob sich die Abschaffung der staatlichen Zuchtleiter bewährt. Wenn das nicht der Fall ist, sollte Thüringen die Option nutzen, Tierzucht als staatliche Aufgabe festzulegen.

Die Thüringer regionalen Vertriebs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sind stärker zu fördern, z. B. durch dezentrale Schlachtstätten, Erzeuger- und Vermarktungsgemeinschaften. Die Anstrengungen zur Umsetzung des Konzepts „Regionale Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft in Thüringen“ soll erhöht und das Konzept ressortübergreifend ausgebaut werden. Das Potenzial der natürlichen CO2-Speicherung durch Humusmehrung in der Landwirtschaft wollen wir heben. Das Praxiszentrum Ökologischer Landbau (PÖL) im TLPVG soll auf- und ausgebaut sowie Öko-Modell-Regionen in Thüringen etabliert werden.

Die Erarbeitung einer Thüringer Kompensationsverordnung soll dem Ziel der Eindämmung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen dienen und vorwiegend Brachflächen reaktivieren. Die Preise für Acker- und Grünland steigen in Thüringen stark an, der Anteil landwirtschaftsfremder Investoren unter den Käufern wächst und die Konzentration von Agrarflächen in der Hand einzelner landwirtschaftsfremder Eigentümer nimmt zu. Deshalb wollen wir ein Agrarstrukturgesetz beschließen. Wir werden die Unterstützung des Landes bei Generationswechsel und Existenzgründung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe in Thüringen verstärken. Wir streben die Verbesserung der ökologischen Leistungen der Landwirtschaft und eine Ausweitung des Ökologischen Landbaus an. Thüringen leistet einen entscheidenden Beitrag für die Reduzierung des Pestizideinsatzes und den Schutz des Grundwassers vor Nährstoffeinträgen. Wir setzen uns dafür ein, die Grünlanddefinition hinsichtlich der Verbesserung der Einbeziehung naturschutzfachlich wertvoller Grünlandbestandteile zu überarbeiten sowie diese Landwirtschaftlichen Naturschutzflächen in die Agrarförderung zu integrieren.

Die Koalition misst dem Schutz von Umwelt, Klima und Natur eine hohe Bedeutung bei. Erhalt und Verbesserung unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind wichtige Bausteine für den Bestand und die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die Koalition bekennt sich ausdrücklich zur Verantwortung des Menschen für das ökologische System unserer Erde.

Energiewende, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Wir bekennen uns zu den Klimazielen von Paris sowie zu den Zielen des Landesklimagesetzes. Wie ein Konzept eines Green New Deals für Thüringen aussehen kann, wollen wir gesellschaftlich breit diskutieren. Die Förderung des Landes wird stärker auf den strombasierten Nahverkehr (Straßenbahnen, Elektrifizierung von Bahnstrecken etc.) ausgerichtet. Thüringen wird mit einem eigenen Programm die Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zum Thema in den Schulen machen. Wir verfolgen die Ziele der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie. Den Fuhrpark der Thüringer Landesverwaltung werden wir schrittweise auf Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit anderen alternativen Antrieben umstellen. Entsprechende Anreize für die Umstellung der kommunalen Fuhrparks wollen wir ebenfalls auf den Weg bringen.

Neben der finanziellen Förderung benötigen insbesondere kleinere Kommunen ohne eigenen Klimaschutzmanager mehr fachliche Unterstützung. Quartierslösungen für Wärmeversorgung und energetische Sanierung sind oft sinnvoll, benötigen aber erhebliche Unterstützung bei der Analyse der Optionen und bei der Projektentwicklung. Die ThEGA soll soweit gestärkt werden, dass sie Kommunen bei der Problemidentifikation, Antragstellung, Gründung von Energiegenossenschaften, Personalaufbau, Vernetzung und Projektbearbeitung qualifiziert beraten kann.

Wir bekennen uns zu den Thüringer Stadtwerken als wichtige Partner in der Energiewende. Deshalb wollen wir insbesondere kleinere Stadtwerke und Kommunen beim Auf- und Umbau ihrer für die Wärmewende wichtigen Nah- und Fernwärmeversorgung besser unterstützen. Dies umfasst die systematische Analyse der Nutzung möglicher neuer Fernwärmequellen aus erneuerbaren Energien (Geothermie, Solarthermie, Groß-Wärmepumpen, Bioenergie, etc.).

Angesichts einer anstehenden neuen Sanierungswelle der Gebäude und der Gebäudetechnik soll ein umfangreiches Beratungsprogramm für die Wohnungsgesellschaften zur Nutzung emissionsarmer Technologien aufgebaut werden.

Erst durch eine umfassende Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern können diese für die Energiewende gewonnen werden. Daher sollen über ein Dialogforum Energiewende flächendeckend und möglichst in Kooperation mit Initiativen vor Ort Informations- und Diskussionsveranstaltungen organisiert werden. Dort sollen mit lokalen Interessensgruppen dezentrale Lösungen gefunden werden, insbesondere im Zuge der Erstellung der neuen Regionalentwicklungspläne.

Energiekonzept / Erneuerbare Energien

Für Thüringen werden wir ein umfassendes Energiekonzept erarbeiten, um so die Energiewende fortzuführen. Hauptaugenmerk liegt hierbei neben dem Thema Energiesuffizienz auf der dezentralen und regenerativen Energiegewinnung und Programmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die dadurch entstehenden Wertschöpfungschancen für Thüringen wollen wir konsequent nutzen.

Aufbauend auf der Klimaschutzstrategie und dem Dialogforum Energiewende erstellen wir ein Energiekonzept für Thüringen, das den energiepolitischen Zielstellungen des Klimagesetzes gerecht wird. Ziel ist eine 100%-Versorgung aus erneuerbaren Energien bis spätestens 2040 mit einem Mix aus Solar- und Windenergie, Biomasse und Wasserkraft und eine klimaneutrale Landesverwaltung bis 2030. Die Energiewende bedeutet Dezentralisierung und damit auch mehr Wertschöpfungschancen in Thüringen. Gleichzeitig wollen wir stärker auf Energieeffizienz setzen und durch mehr Dezentralität Leitungsausbau eindämmen. Daher wird das Energiekonzept insbesondere diese Wertschöpfungsoptionen beleuchten.

Mit Hilfe eines Landesprogramms sollen mehr Flächen für Photovoltaik und Solarthermie vorrangig auf Dächern und Fassaden sowie in Solarparks erschlossen werden. Windenergie, Photovoltaik und Solarthermie sollen ausgebaut werden. Bei der Biomasse steht für uns die Nutzung von Abfällen und Reststoffen im Vordergrund. Wir unterstützen die Optimierung und Umrüstung auf einen flexiblen Betrieb sowie die Integration in die Gas- und Wärmenetze. Im Bereich der Abwasserentsorgung sollte die Klärgasgewinnung gestärkt werden.

Die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität ist elementar für die Energiewende, bedarf aber bei den einzelnen Projekten umfangreicher Begleitung. Insbesondere angesichts der weitreichenden Chancen für neue Wertschöpfung in Thüringen müssen entsprechende Pilotprojekte, z. B. virtuelle Kraftwerke, umfangreich unterstützt werden

Hochwasserschutz

Die begonnenen Maßnahmen des Landesprogramms Hochwasserschutz 2015 – 2021 sind zum Schutz der Bürger über die derzeitige Fondsperiode hinaus fortzuführen und erfolgreich abzuschließen. Dabei ist der Rückgewinnung von Retentionsflächen insbesondere durch Deichrückverlegungen der Vorrang vor Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes zu geben, wobei die besonderen Herausforderungen in urbanen Räumen berücksichtigt werden müssen.

Die kommunale Hochwasserabwehr ist an Gewässerabschnitten mit deutlichem Hochwasserrisiko bzw. HWS-Anlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bei Unterstützung durch das Land weiter auszubauen.

Das Land unterstützt die Vorsorge vor Starkregen durch die Förderung von Konzeption und Umsetzung effizienter Vorsorgemaßnahmen.

Bei der Fortschreibung des Landesprogrammes Hochwasserschutz werden potenzielle Auswirkungen des Klimawandels auf die Hochwasserrisiken, Vorsorgemaßnahmen vor Starkregen sowie Dürren in verstärktem Maße berücksichtigt.

Gewässerschutz / Gewässerunterhaltung

Wir werden die Anstrengungen zur Umsetzung des Landesprogramms Gewässerschutz 2015 - 2021 und der Wasserrahmenrichtlinie deutlich verstärken, um den guten Zustand bis 2027 in möglichst vielen Gewässern herzustellen.

Wir wollen schnellstmöglich eine Reduzierung der Salzkonzentrationen in der Werra erreichen. Dazu ist der vereinbarte Masterplan Salzreduzierung zügig und konsequent umzusetzen. Aufweichungen des Masterplans zu Lasten des Gewässerschutzes lehnen wir ab. Einer Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans, die eine Fortsetzung der Versenkung der Salzabwässer oder eine unzureichende Absenkung der Zielwerte umfasst, werden wir nicht zustimmen.

Die Düngeverordnung des Bundes ist umzusetzen. Die Feststellung der Gebiete, in denen der Grenzwert für Nitrat infolge zu hoher Düngeeinträge überschritten wird, und für die nach der künftigen Düngeverordnung zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Festlegung. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Landes bei der Umsetzung der Düngeverordnung sind so zu nutzen, dass humusanreichernde, kohlenstoffspeichernde Düngeverfahren begünstigt werden. Die Verursacher der Nitratbelastung im Grundwasser auch außerhalb der Landwirtschaft müssen ermittelt und zur Verbesserung des Zustandes herangezogen werden. Dazu wird eine Rohwasseruntersuchungsverordnung nach hessischem Vorbild in Kraft gesetzt.

Die Dürreperiode der vergangenen Jahre haben die Gefährdung unserer Gewässer bzw. wassergebundenen Ökosysteme aufgezeigt. Zum Schutz der Fauna und Flora unserer Gewässer ist ein Frühwarnsystem für Extremniedrigwasser aufzubauen und Vorsorgepläne vorzubereiten. Zur Verbesserung der Klimaresilienz unserer Gewässer sollen standorttypische Gehölzsäume unter Beachtung der gewässertypischen Eigendynamik zur Beschattung, Biotopvernetzung und für den Klimaschutz etabliert werden. Die Möglichkeit der Versorgung der Landwirtschaft mit Wasser durch Stauanlagen wird in Abstimmung mit der Landwirtschaft geprüft.

Die Gewässerunterhaltung ist grundsätzlich auf das Ziel einer naturnahen Entwicklung der Gewässer sowie, an hochwasserrelevanten Anlagen bzw. Gewässerabschnitten, auf die Reduzierung von Hochwasserrisiken auszurichten. Dabei sind ggf. Belange des Tourismus ebenfalls zu berücksichtigen.

Das Land unterstützt die gesetzlich gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände während der Aufbauphase intensiv. Die Finanzierung der Gewässerunterhaltung an Gewässer 2. Ordnung erfolgt weiterhin vollständig durch das Land.

Wasserversorgung / Abwasserentsorgung

Angesichts des fortschreitenden Klimawandels werden wir eine Landeswasserstrategie zum Schutz des Grund- und Trinkwassers entwickeln und die hierfür notwendigen personellen und materiellen Voraussetzungen schaffen.

Die Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser ist ein selbstverständliches Ziel und bedarf staatlicher Unterstützung. Privatisierungen der Trinkwasserversorgung lehnen wir ab.

Wir erfüllen den in der vergangenen Legislatur mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringens abgeschlossenen Abwasserpakt mit Leben. Hierzu verstetigen wir die erhöhte Bereitstellung von Landesmitteln für die Förderung der Abwasserbeseitigung über das Jahr 2020 hinaus. Wir unterstützen eine weitestgehende landwirtschaftliche Klärschlammverwertung.

Bergbau, Rohstoffe und Bergbaualtlasten

Bei der Gewinnung von mineralischen Rohstoffen sollen durch den Erlass einer Bergordnung Festlegungen getroffen werden, wie die Rekultivierung von Bergwerken in der Nachbergbauphase durch frühzeitige Rücklagenbildung der Bergbauunternehmen gesichert wird. Bereits während der Gewinnung von Rohstoffen der Steine- und Erdenindustrie soll die Biodiversität in den Abbaustätten gestärkt werden. Die Landesregierung unterstützt einen Dialogprozess zwischen der rohstoffgewinnenden Industrie, den Kommunen und den Naturschutzverbänden über gemeinsame Aktivitäten zur Sicherung und Förderung der biologischen Vielfalt in Gewinnungsstätten.

Thüringen ist ein Bundesland mit ausgeprägten Gipsvorkommen, die jedoch in einem naturschutzfachlich außerordentlich sensiblen Landschaftsraum, dem Südharzer Gipskarst, liegen. Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass der mit dem Kohleausstieg verbundene Rückgang des REA-Gipsaufkommens anteilig über eine zumindest teilweise stoffliche Substitution des Rohstoffes Gips kompensiert werden kann. Der Gips-Dialog der Landesregierung in Nordthüringen wird fortgeführt. Neue Gipsabbaugebiete und Neuverritzungen, die über Bestandsgenehmigungen hinaus gehen, sollen nicht mehr genehmigt werden.

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass der Bund nicht aus seiner Verantwortung für die Finanzierung von Sanierungsaktivitäten sowie Ewigkeitslasten aus dem Kalibergbau in Thüringen und im ehemaligen Braunkohlerevier im Altenburger Land entlassen werden darf. Sicherheitsrisiken durch die Flutung der Grube Springen müssen ausgeschlossen werden.

Einige Altstandorte des ehemaligen Uranerzbergbaus in Thüringen bergen immer noch ein erhöhtes radioaktives Inventar. Mit dem neuen Strahlenschutzrecht ist der Umgang mit solchen radioaktiven Altlasten erstmals gesetzlich geregelt. Die zukünftige Landesregierung wird die Verantwortlichen für radioaktive Altlasten bei der radiologischen Bewertung unterstützen und bezüglich erforderlicher Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexposition umfassend beraten. Für Uranbergbaualtlasten außerhalb der Wismutsanierung sollte eine Bundesbeteiligung beantragt werden.

Geoparke/Umweltbildung

Die Geoparke im Freistaat Thüringen sind von nationaler und internationaler geowissenschaftlicher Bedeutung. Die Thüringer Landesregierung unterstützt den Erhalt und die Entwicklung der Geoparke im Freistaat Thüringen durch die gezielte Bereitstellung von Fördermitteln.

Bodenschutz

Bodenschutz soll gleichrangig wie Klima-, Immissions-, Natur- und Gewässerschutz als gesellschaftlich unverzichtbarer Schutzbereich wahrgenommen werden. Thüringen wird eine Bodendatenbank etablieren.

Altlastenverdächtige Flächen sollen in verstärktem Maße wieder in den Nutzungskreislauf (über eine Förderrichtlinie Altlasten, ergänzend über Freistellungen) zurückgeführt werden. Dies eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für weiterer urbane Entwicklungen (Stadtentwicklung auch im verdichteten Raum) im Innenbereich, die nicht zu Lasten von Vegetationsflächen (Wald, Landwirtschaft, Gehölze usw.) geht.

Das bei der LEG geführte Brachflächenkataster sollte zu einem Brachflächen- und Entsiegelungskataster Thüringen fortentwickelt werden. Eine Revitalisierung von versiegelten Flächen durch die LEG wird angestrebt.

Immissionsschutz

Bei der Abluftreinigung bei großen Tierhaltungsanlagen setzen wir uns für eine bundesweit einheitliche Regelung im Sinne des Thüringer Filtererlasses ein und regen einen Technik-TÜV insbesondere für Schweinemastanlagen an. Wir wollen, dass die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz entsprechend angepasst wird. Für die notwendigen Investitionen in Abluftreinigungsanlagen der großen Thüringer Ställe ist eine Anpassung der Fördersätze und Förderhöchstgrenzen notwendig.

Kreislaufwirtschaft

Die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bei der ressourcenschonenden Beschaffung soll ausgebaut werden. Dazu sollen entsprechende Hilfen erarbeitet werden.

Baustoffrecycling ist vor allem vor dem Hintergrund des Ausfalls von REA-Gips voranzutreiben, auch das Recycling von Batterien und kleinen Elektrogeräten muss verbessert werden.

Gentechnik

Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass in Thüringen kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgt. Wir setzen uns auf Bundesebene für eine bundesweit einheitliche Regelung zu nationalen Anbauverboten (Opt-out) für in der Europäischen Union zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen ein.

Wir treten im Europäischen Netzwerk der gentechnikfreien Regionen für die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Regionen gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und für eine europaweite Lösung hinsichtlich der neuen Verfahren der Gentechnik ein.

Naturschutz

Der Erhalt der biologischen Vielfalt in Thüringen bedarf erheblicher Anstrengungen. Die Förderinstrumente Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP), Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NALAP) und Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) werden beibehalten und gestärkt. Es werden die finanziellen Voraussetzungen für die weiterhin erfolgreiche Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie geschaffen. Die große Nachfrage und der tatsächliche Mittelbedarf für die Naturschutzprogramme ENL und NALAP machen eine Erhöhung der ENL-Mittel in der nächsten Förderperiode erforderlich.

Wir setzen uns auf Bundesebene für die Etablierung einer Weidetierprämie ein. Falls dies nicht gelingen sollte, werden wir die erfolgreiche Schaf-/Ziegenprämie in Thüringen fortschreiben.

Biosphärenregionen

Wir werden die Großschutzgebiete mit Augenmaß und unter aktiver Einbindung der gesellschaftlichen Akteure in den Regionen weiterentwickeln. Hierzu zählt insbesondere die Weiterentwicklung der Verordnung für das BSR thüringische Rhön unter der Maßgabe der international anerkannten MAB-Kriterien, die wir bis 2021 zum Abschluss bringen möchten. Aber auch das BSR „Thüringer Wald“ und das Grüne Band wollen wir qualitativ weiterentwickeln. Hierfür werden wir die Förderinstrumente des Bundes einsetzen, um zusätzliche Naturschutzgroßprojekte und Vorhaben im Rahmen des Bundesprogramms zur Biologischen Vielfalt in diesen Gebieten zu realisieren. Diese Projekte leisten auch einen Beitrag, um die aktuell laufenden FFH-Vertragsverletzungsverfahren und deren Konsequenzen vom Freistaat Thüringen abzuwenden.

Wir werden das Ausweisungsverfahren für eine von der UNESCO anerkannte Biosphärenregion Südharz-Kyffhäuser-Hohe Schrecke entsprechend dem Moderationsprozess bis zum Ende der Legislatur zum Abschluss bringen. Dabei streben wir eine länderübergreifende Anerkennung mit dem Land Sachsen-Anhalt an. Wir streben eine eigenständige Förderung der Ansiedlung von Unternehmen in Biosphärenreservaten an, die im Sinne des Biosphärenreservatsgedankens für vorbildliches Wirtschaften in einer intakten Umwelt stehen und Produkte aus der Region besser in Wert setzen.

Wir werden das bestehende Förderinstrument fortschreiben und die Mittel ggf. erhöhen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger in den drei Regionen auf dem Weg zu einer Biosphärenregion mitnehmen und richten daher drei Anlaufstellen bis zum Abschluss des internationalen Anerkennungsverfahrens ein.

Naturschutzgebiete

Wir werden das Netz an Naturschutzgebieten auf der Grundlage eines transparenten Konzeptes weiter entwickeln. Gleichzeitig werden wir ein Qualitätssicherungssystem für die bestehenden Schutzgebiete in Thüringen aufbauen.

Der erfolgreich eingeschlagene Weg der Natura-2000-Stationen soll ausgebaut werden. Für ihre umfangreichen Aufgaben sollen sie ein ausreichendes Budget erhalten. Das Kompetenzzentrum Natura-2000-Stationen soll dauerhaft gesichert werden und die Arbeit der Natura-2000-Stationen anleiten und unterstützen.

Trotz der erfolgreichen Aufholjagd des Freistaates Thüringen bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie machen die zwei Vertragsverletzungsverfahren den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf deutlich. Wir werden für die Maßnahmenumsetzung die erforderlichen Fördermittel bereitstellen. Für die Fortschreibung der Managementpläne, deren Evaluierung und die Erarbeitung der Managementpläne für Vogelschutzgebiete stellen wir die erforderlichen Ressourcen in den betroffenen Geschäftsbereichen bereit.

Artenschutz/Kompensation

Der Artenrückgang in Thüringen hält dramatisch an. Um diesen Trend zu stoppen und umzukehren, bedarf es der Kooperation mit den Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Nutzflächen und maßgeschneiderter Förderprogramme. Zur Erhöhung der biologischen Vielfalt streben wir insbesondere in den intensiv genutzten Thüringer Agrarlandschaften die Aufnahme der Schaffung von Wegrändern, Feldrainen, Hecken und Feuchtgebieten in die landwirtschaftliche Förderkulisse an. Wir werden flankierende Artenschutzprogramme entwickeln und umsetzen, die die Fördermöglichkeiten des Bundes ausschöpfen.

Das konfliktarme Miteinander des Menschen mit geschützten, wild lebenden Arten bedarf eines gezielten Managements. Die Pflege von Straßenrändern wird bezüglich ihrer schädlichen Wirkungen auf Insekten sowohl hinsichtlich der angewendeten Technik als auch hinsichtlich des Durchführungszeitpunktes kritisch überprüft und sofern erforderlich mit entsprechenden Handlungsanweisungen umgestellt. Wir werden die Mittel für die Prävention und Entschädigung aufstocken. Wenn der Bund nicht die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für das Management von Wölfen schafft, werden wir eine geeignete Verordnung für den Wolf entwickeln und erlassen, die dem Tierartenschutz und den Belangen der Weidetierhalter gerecht werden.

Wir werden eine Ordnung über die Durchführung von Flächenkompensationsmaßnahmen erlassen, die dem integrativen und flächensparenden Ansatz besonders Rechnung trägt. Ziel ist, dass es keine Nettoneuversiegelung mehr gibt.

Nachhaltigkeit

Die bewährte Einbindung der Zivilgesellschaft über den Nachhaltigkeitsbeirat und der Wirtschaft über das NAT-Abkommen soll fortgesetzt und ausgebaut werden. Der Parlamentarische Nachhaltigkeitsbeirat soll in der Geschäftsordnung des Landtags verankert werden. Die Aufgaben des Nachhaltigkeitszentrums als Schnittstelle für vielfältige Nachhaltigkeits-Aktivitäten sollen weiter gefördert werden. Insbesondere soll der Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) gestärkt werden.

Die Weiterentwicklung der Umweltwirtschaftsstrategie, eine Landesinitiative Ressourceneffizienz plus Gipsersatz und die Einrichtung eines Thüringer Bildungsfonds Nachhaltigkeit sollen weitere Schwerpunkte in diesem Bereich sein.

Grundsätzliches

Die Koalitionspartner sind sich einig, auch ohne absolute Mehrheit über die gesamte Dauer der Wahlperiode gemeinsam Politik gestalten zu wollen. Wir wollen eine stabile, dauerhafte und handlungsfähige Koalition im Parlament und der Landesregierung.

Die Koalitionspartner wollen deshalb einen offenen, kompromissbereiten politischen und demokratischen Dialog. Sie wollen in allen Sachfragen gemeinsam und miteinander abgestimmt auf mögliche Partner zugehen sowie nach Mehrheiten für eine demokratische, soziale und ökologische Politik suchen.

Die drei Parteien haben die Entscheidung getroffen, miteinander eine Koalition einzugehen. Sie vereinbaren dazu verbindliche Formen der Zusammenarbeit.

Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung sowohl im Regierungshandeln als auch innerhalb der parlamentarischen Zusammenarbeit auf partnerschaftlicher, gleichberechtigter Grundlage umzusetzen. Sie sind bestrebt, die jeweiligen Identitäten der die Koalition tragenden Parteien zu wahren und achten auf die Erkennbarkeit aller drei Partner. Sie tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung und werden auf Basis gemeinsamer Ziele vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Bei Entscheidungen in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, auch wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand der Koalitionsvereinbarung sind, ist der Willen der anderen Partner zu berücksichtigen und Einvernehmen herzustellen.

Verhandlungen mit den Parteien CDU und der FDP und ihren Fraktionen im Thüringer Landtag über politische Vorhaben, die Wirkungen auf die Arbeit der Koalition entfalten, erfolgen grundsätzlich gemeinsam durch die Koalitionsparteien.

Es wird ein Koalitionsausschuss gebildet. Den Vorsitz führt der Ministerpräsident. Der Koalitionsausschuss berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionsparteien abgestimmt werden müssen. Er tritt regelmäßig in einem vereinbarten Turnus oder auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen.

Für die politisch-strategische Koordination der Arbeit der Koalition trifft sich eine Kleine Koalitionsrunde regelmäßig in einem vereinbarten Turnus.

Parlamentarische Zusammenarbeit

Die Koalitionspartner verpflichten sich, im Landtag und in seinen Ausschüssen grundsätzlich einvernehmlich abzustimmen und keinen der Partner zu überstimmen. Davon ausgenommen bleiben alle Fragen, die das Abgeordnetenrecht betreffen. Die freie Gewissensentscheidung der oder des einzelnen Abgeordneten bleibt davon unberührt.

Die Koalitionsfraktionen verständigen sich einvernehmlich auf die Reaktion zu Anträgen der Opposition. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass im Landtag und seinen Ausschüssen keiner der Partner überstimmt wird.

Entscheidungen darüber, ob und welche Abstimmungen über parlamentarische Initiativen freigegeben werden, treffen die Partner einvernehmlich.

Die Vorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalitionsfraktionen treffen sich regelmäßig zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit und der Abstimmung über die Zusammenarbeit mit den Fraktionen der CDU und der FDP.

Gesetzentwürfe, Anträge und Große Anfragen sollen im parlamentarischen Verfahren von den Koalitionspartnern gemeinsam eingebracht und Aktuelle Stunden gegenseitig angezeigt werden. Im Einvernehmen zwischen den Koalitionspartnern können parlamentarische Initiativen auch von einer der drei Koalitionsfraktionen eingebracht werden. Sowohl gemeinsame Initiativen der Koalitionsfraktionen als auch parlamentarische Initiativen einer der drei Koalitionspartner werden vor der Einbringung in den Landtag einvernehmlich beraten. Ohne schriftliches Einvernehmen erfolgt keine Beantragung der Aufsetzung zur Tagesordnung des jeweiligen Gremiums.

Bei parlamentarischen Initiativen soll deutlich werden, welche der Koalitionsparteien diese Initiative eingebracht hat.

Die Koalitionspartner bereiten Ausschusssitzungen gemeinsam vor. Die betreffenden Mitglieder der Landesregierung bzw. ihre Staatssekretärinnen oder -sekretäre nehmen an diesen Sitzungen teil. Zu Abstimmungen über einzelne Sachfragen können – nach Herstellung des Einvernehmens zwischen den Obleuten der Koalitionsfraktionen im Ausschuss – Abgeordnete der demokratischen Opposition in den Arbeitskreis eingeladen werden.

Zusammenarbeit in der Regierung

Im Kabinett entscheiden die Koalitionspartner einvernehmlich. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit abweichender Voten einzelner Ministerinnen oder Minister in Sachfragen.

Die Finanzministerin/der Finanzminister unterrichtet den Ministerpräsidenten, die stellvertretende Ministerpräsidentin/den stellvertretenden Ministerpräsidenten (SPD) sowie die vom Ministerpräsidenten als Vertreterin bestimmten Ministerin/den vom Ministerpräsidenten als Vertreter bestimmten Minister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), bevor haushaltswirtschaftliche Maßnahmen (z. B. nach § 41 LHO) ergriffen oder andere grundsätzliche Entscheidungen im Haushaltsvollzug getroffen werden.

Der Ministerpräsident, die stellvertretende Ministerpräsidentin/der stellvertretende Ministerpräsidenten und sowie die Vertreterin/der Vertreter des Ministerpräsidenten bilden das Kernkabinett. Es dient der vertrauensvollen Erörterung von übergreifenden Themen der Regierungsarbeit. Der Ministerpräsident unterrichtet diese beiden Mitglieder der Landesregierung im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit über alle staatsleitenden Entscheidungen und wichtigen Termine. Die Staatskanzlei und die Ministerien tauschen die Einladungen und Protokolle sowie die Vorlagen für Ministerpräsidentenkonferenzen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus.

Zu Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten stellt dieser vor ihrer Abgabe das Einvernehmen mit der stellvertretenden Ministerpräsidentin/dem stellvertretenden Ministerpräsidenten (SPD) sowie der vom Ministerpräsidenten als Vertreterin bestimmten Ministerin/dem vom Ministerpräsidenten als Vertreter bestimmten Minister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) her.

Für die Fachministerkonferenzen sowie Konferenzen auf Bundes- und EU-Ebene wird der Zugriff auf Vorlagen und Protokolle sichergestellt. Die Fachministerinnen und -minister unterrichten rechtzeitig über strittige Punkte von politischer Bedeutung in Fachministerkonferenzen. Das Ressortprinzip bleibt unberührt.

Bundesrat

Der Freistaat Thüringen wird seine grundgesetzlichen Aufgaben im Bundesrat im Sinne einer konstruktiven Mitgestaltung gegenüber dem Bund und anderen Bundesländern wahrnehmen. Die Koalitionspartner einigen sich im Einzelfall über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Dabei werden folgende Prämissen zugrunde gelegt:

  • Die Interessen des Landes und seine finanziellen Gestaltungsspielräume bilden den Maßstab des Abstimmungsverhaltens. Wortlaut und Geist dieser Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen. Sie sind Grundlage der vereinbarten Politik.
  • Es werden nur solche Fragen als strittig gestellt, die nach Auffassung eines Koalitionspartners von grundsätzlicher Bedeutung sind.
  • Kommt eine Einigung nicht zustande, enthält sich das Land der Stimme.

Diese Vereinbarung gilt auch für alle schon bislang in den Bundesrat eingebrachten initiativen, die noch nicht abgeschlossen sind.

Gremien

Die Koalitionspartner sind in den von der Landesregierung zu besetzenden Gremien angemessen vertreten. Mandate und Vorsitze in Aufsichtsgremien der Landesgesellschaften und Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist, werden im Sinne der „Grundsätze der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen“ besetzt.

Die Besetzung von Kommissionen, Beiräten usw. erfolgt im gegenseitigen Benehmen.

Schlussfolgerungen aus dem DDR-Unrecht

Die Parteien verständigen sich darauf, nicht mit Organisationen, die das DDR-Unrecht relativieren, zusammenzuarbeiten. Die Koalition wird keine Personen, die direkt oder indirekt mit dem Sicherheitssystem der DDR zusammengearbeitet haben, in Positionen dieser Regierung entsenden. Ebenso sollen Menschen, die leugnen, dass die DDR kein Rechtsstaat war, keine Verantwortung in der gemeinsamen politischen Arbeit für Thüringen wahrnehmen. Mit allen, die in der DDR Schuld auf sich geladen haben, diese Schuld aber eingestehen, bekennen und ihren Beitrag zur Aufarbeitung leisten wollen, werden wir zusammenarbeiten.