Kommunalwahl 2024

Kommunalpolitik ist das Rückgrat unserer Demokratie. Hier wird über das wirkliche Leben entschieden. Über das, was uns alle angeht, was direkt vor der eigenen Haustür passiert. Im Frühjahr nächsten Jahres finden in Thüringen die Kommunalwahlen statt. Neu gewählt werden Stadt- und Gemeinderäte für die nächsten 5 Jahre. Werde Teil unserer LINKEN Thüringer Familie und engagiere dich in deinem Viertel. Wenn dir soziale Gerechtigkeit und ein buntes, offenes Viertel am Herzen liegen, laden wir dich herzlich ein auf unseren Listen für verschiedene kommunale Ämter zu kandidieren. Mit oder ohne Parteimitgliedschaft, mit oder ohne Vorwissen - Wir begleiten dich auf dem Weg in die Kommunalpolitik. Interesse geweckt? Dann fülle das unten stehende Formular aus. Für weitere Fragen rund um das Thema kontaktiere uns gern per E-mail: kommunal@die-linke-thueringen.de

Interessiertenmeldung Kommunalmandat

Fragen & Antworten

Die Kommunalwahl (Gemeinde-/Stadträte und Kreistage) sowie die Wahl der hauptamtlichen (Ober-)Bürgermeister*innen und Landrät*innen findet am 26. Mai statt. Mögliche Stichwahlen der (Ober-)Bürgermeister*innen und Landrät*innen finden parallel mit der Europawahl am 9. Juni statt.

Das aktive und passive Wahlrecht (wählen und gewählt werden) haben alle Menschen, die

  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • wählen dürfen in Thüringen bei den Kommunalwahlen alle Einwohner*innen der betreffenden Gemeinde, die mindestens 16 Jahre alt sind,
  • um in den Kreistag/Geimnde-/Stadtrat gewählt werden zu können muss man mind. 18 Jahre alt sein, um als (Ober-)bürgermeister*in oder Landrät*in gewählt zu werden muss man mind. 21 Jahre alt sein, aber noch keine 65, zum Zeitpunkt der Wahl.
  • und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen.

Gewählt werden u.a.:

  • die Kreistage in den Landkreisen
  • die Gemeinderäte
  • die Stadträte
  • die Ortschaftsräte

Alle werden für fünf Jahre gewählt.

Wie viele Plätze ein Gemeinderat  hat, hängt von der Bevölkerungszahl ab. Die kleinsten Gemeinderäte (bis 500 Einwohner*innen) umfassen nur acht Personen. Große Städte wie Erfurt oder Jena können Stadträte von bis zu 49 Personen haben.

In Thüringen gibt es 17 Landkreise sowie fünf kreisfreie Städte. Die 17 Landkreise wählen je einen Kreistag, der sich um Belange des ganzen Landkreises kümmert.

Die Gemeinderäte sind auf ebene der Gemeinden angesiedelt. Es gibt sie also in den fünf kreisfreien Städten (Erfurt, Gera, Jena, Suhl und Weimar.) sowie in den vielen Gemeinden innerhalb der 17 Landkreise. In den Gemeinden, die die Bezeichnung »Stadt« tragen, heißen die Gemeinderäte Stadträte - sind aber Gemeinderäte wie andere auch. Der Gemeinderat der Stadt Arnstadt heißt zum Beispiel Stadtrat, der Gemeinderat von Unstruttal heißt nur Gemeinderat.

Häufig sind Gemeinden Zusammenschlüsse aus verschiedenen Orten, Dörfern oder ehemaligen selbstständigen Gemeinden. Deshalb gibt es in vielen Gemeinden auch noch Ortschaftsräte.